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Daily Caller News Foundation, Paris Apodaca, Energiereporterin
Wie oft, liest man von solchen Versuchen, aufgrund von angeblichen „Klimaschäden“ Entschädigungen zu erreichen, vor allem in Nachrichten aus USA – der Übersetzer
Die US-Bezirksrichterin Jane Beckering wies die Kartellklage der demokratischen Generalstaatsanwältin von Michigan, Dana Nessel, gegen BP, Chevron, ExxonMobil, Shell und das American Petroleum Institute (API) ab. Sie urteilte, dass dem Bundesstaat die Klagebefugnis fehle. Der damalige Präsident Joe Biden hatte Beckering 2021 für das US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Michigan nominiert
„Diese Entscheidung reiht sich in die wachsende Liste von Bundes- und Landesgerichten ein, die Klimaklagen abgewiesen haben. Diese Klimaklagen sind haltlos, ungeachtet der Versuche der Kläger, neue Klagegrundlagen zu erfinden, wie etwa diese unbegründeten Kartellklagen“, erklärte Theodore J. Boutrous Jr. von der Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP, der Chevron Corporation, gegenüber der Daily Caller News Foundation.
Nessel reichte die Klage im Januar ein und behauptete, die Unternehmen hätten als Kartell agiert, um den Wettbewerb durch erneuerbare Energien zu unterdrücken und ihre Dominanz auf den Transport- und Primärenergiemärkten Michigans zu erhalten.
In seiner Stellungnahme zitierte Beckering eine frühere Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts, in der davor gewarnt wurde, dass es „völlig spekulativ und außerhalb der Kompetenz eines Gerichtsverfahrens läge, im Nachhinein ein technologisches Universum zu erschaffen, das nie existiert hat“.
„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese Schadensberechnungen ausreichend spekulativ sind, um den Schluss zuzulassen, dass die angebliche Verschwörung der Beklagten nicht die unmittelbare Ursache für die überhöhten Gebühren der Klägerin war“
Beckering stellte fest, dass die meisten dieser angeblichen Schäden nicht unter das Bundeskartellrecht fallen.
„Diese Schäden sind allenfalls ‚Kollateralschäden‘ in Bezug auf die Märkte, auf denen die Beklagten laut Michigan eine Verschwörung begangen haben sollen: den Transport- und den Primärenergiemarkt“… „Daher kann Michigan die Kartellgesetze nicht zur Behebung dieser Schäden heranziehen.“
Damit blieb Michigans Generalstaatsanwältin nur noch ein plausibler kartellrechtlicher Schaden: zu hohe Stromkosten im Bundesstaat.
„Die heutige Abweisung erinnert uns erneut daran, dass kreative juristische Argumentationen keine vernünftige Klima- und Energiepolitik ersetzen können“, erklärte Phil Goldberg, Sonderberater des Manufacturers‘ Accountability Project, gegenüber dem DCNF. „Michigan versuchte, das Kartellrecht als Instrument zu missbrauchen, um jahrzehntelange nationale Energiepolitik und den globalen Klimawandel gerichtlich zu bekämpfen, und das Gericht wies die Klage auf Bundesebene zurück.“
Michigan hat damit nur einen einzigen Verstoß gegen das Kartellrecht geltend gemacht: überhöhte Energiepreise“, schrieb Beckering. Die Richterin befand, dass die Unterdrückung des Wettbewerbs durch erneuerbare Energien plausiblerweise zu steigenden Energiepreisen führen können. Sie merkte an, dass Preiserhöhungen eine gängige Form des Verstoßes gegen das Kartellrecht darstellen.
„Die Hersteller konzentrieren sich weiterhin darauf, gemeinsam mit Michigan und anderen Bundesstaaten praktische und nachhaltige Lösungen zur Emissionsreduzierung zu entwickeln und gleichzeitig Bezahlbarkeit, Zuverlässigkeit und Zugang zu Energie zu gewährleisten“, sagte Phil Goldberg.
Die Auswirkungen der mutmaßlichen Verschwörung auf die Preise fossiler Brennstoffe hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Angeklagten lägen, merkte Beckering an, darunter technologische Entwicklungen, andere Investoren, das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien und die Versorgung mit fossilen Brennstoffen.
Zur Schadensberechnung müsse ermittelt werden, wie viel niedriger die Energiepreise in einer Welt gewesen wären, in der die mutmaßlichen Handlungen nie stattgefunden hätten.
Die Unternehmen hätten vernünftigerweise vorhersehen können, dass die Unterdrückung erneuerbarer Energien die Energiepreise erhöhen würde und dass die Aufrechterhaltung hoher Preise für fossile Brennstoffe ein mutmaßliches Ziel der Verschwörung gewesen sei, argumentierte Michigan. Beckering räumte ein, dass diese Erwägungen Michigans Kausalitätsargument stützten, befand jedoch, dass sie durch „die Indirektheit des Schadens, die unsichere Kausalkette und die Existenz anderer potenzieller Kläger“ überwogen würden.
Michigan behauptete, die Verschwörung reiche bis in die 1970er Jahre zurück und forderte Schadensersatz für überhöhte Energiepreise, höhere Versicherungsprämien, gesunkene Immobilienwerte [durch Windparks in der Nähe] und weitere angebliche Schäden. Der Fall ähnelte der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1972 im Fall Hawaii gegen Standard Oil Co., in der entschieden wurde, dass das Bundeskartellrecht Hawaii nicht erlaube, Schadensersatz für angebliche Schäden an seiner allgemeinen Wirtschaft zu fordern.
Beckering zitierte den Fall Hawaii, um Michigans Befugnis darzulegen, im eigenen Namen und im Namen seiner Einwohner Schadensersatz und Unterlassungsansprüche wegen Kartellverstößen geltend zu machen. Das Urteil von 1972 erkannte an, dass ein Bundesstaat auf Schadensersatz für direkt entstandene Verluste oder Ausgaben klagen und ein Gericht ersuchen kann, rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Er kann jedoch im Allgemeinen keinen Kartellschadenersatz allein aufgrund einer Schädigung seiner Gesamtwirtschaft einfordern.
Die Entscheidung fällt inmitten eines umfassenderen Rechtsstreits über Versuche von Bundesstaaten und Kommunen, Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für angebliche klimabedingte Schäden haftbar zu machen.
Mehrere derartige Klagen wurden von Gerichten abgewiesen, andere sind noch anhängig. So bestätigte beispielsweise der Oberste Gerichtshof von Maryland die Abweisung der Klimaklagen, die von Baltimore, Annapolis und Anne Arundel County gegen Öl- und Gasunternehmen eingereicht worden waren.
Michigan ist auch zum Schauplatz von Auseinandersetzungen um die Infrastruktur für fossile Brennstoffe und die Klimapolitik geworden. Der Oberste Gerichtshof von Michigan hob im Juli die Genehmigung der staatlichen Regulierungsbehörden für das Tunnelprojekt „Line 5“ von Enbridge auf und verwies die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die staatliche Regulierungsbehörde für öffentliche Dienstleistungen von Michigan zurück. Gouverneurin Nessel hat unabhängig davon versucht, die Pipeline „Line 5“ stillzulegen, da sie ihrer Ansicht nach die Großen Seen gefährde .
Die Abweisung in Michigan erfolgt weniger als zwei Wochen vor der geplanten Verhandlung eines der am meisten beachteten Klimahaftungsstreitigkeiten vor dem Obersten Gerichtshof der USA.
Der Oberste Gerichtshof wird voraussichtlich am 5. Oktober mündliche Verhandlungen im Fall Suncor Energy gegen die Bezirkskommissare von Boulder County führen. In dem Fall aus Colorado geht es um die Frage, ob Bundesrecht Ansprüche nach Landesrecht ausschließt, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen und internationalen Treibhausgasemissionen geltend machen.
Der Fall geht auf eine Klage aus dem Jahr 2018 zurück, die von Boulder County, der Stadt Boulder und San Miguel County gegen Suncor Energy und ExxonMobil eingereicht wurde . Die Behörden Colorados werfen den Unternehmen vor, fossile Brennstoffe gefördert und gleichzeitig deren Klimarisiken verschwiegen oder falsch dargestellt zu haben. Suncor und Exxon weisen die Vorwürfe zurück und argumentieren, dass die Bundesstaaten nicht ihr jeweiliges Deliktsrecht nutzen können, um weltweite Treibhausgasemissionen zu regulieren oder dafür Haftungsansprüche geltend zu machen.
Befürworter von Klimaklagen, Bundesstaaten, Industrieverbände und andere Organisationen haben Schriftsätze in dem Fall eingereicht , während sich die Richter darauf vorbereiten, die Grenze zwischen staatlichem Deliktsrecht und der Bundeshoheit über bundesstaatenübergreifende Emissionen zu prüfen.
















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