„Greenpeace, Nabu, Germanwatch: An organisierten Umwelt- und Klimaschützern herrscht in Deutschland keinMangel.

… meint Daniel Wetzel von der Welt. Man könnte auch sagen: Steuergeldumverteilungs-Vereine von Akademikern, die mit wechselnder Argumentation zu wechselnden Weltuntergängen Kasse machen. Mit dem Verbandsklagerecht hat die Bundesregierung Dutzenden dieser Vereine eine Art Lizenz zum Gelddrucken erteilt, da nun zum Beispiel die Umwelthilfe von Vielflieger Jürgen Resch sogar Strafgelder von Mobelhändlern eintreiben darf, weil auf irgendeinem ausgestellten Kühlschrank der Aufkleber mit der Energieklassifizierung fehlte.

Aber das sind nur Petitessen, jetzt geht es an die ganz großen Wirtschaftsunternehmen. In der Umweltretterszene herrscht Goldgräberstimmung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und das Haager Gericht die Bundesregierung und Royal Dutch Shell verurteilt hatten. Um am Ende nahezu jedes größere Unternehmen verklagen und ggfls. ausnehmen zu können, das irgendwo CO2-Emissionen hat (unmöglich, gar keine zu haben), hat sich nun eine aktivistische Initiative gebildet, um die letzten Klagelücken schließen zu können. Der Verein Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) wurde im Dezember 2019 in Berlin gegründet und „versteht sich als „katalytisch-strategischer Akteur“ im Bereich Umweltrecht in Deutschland. Der Verein will den Zugang zu Gerichten stärken, und in einer fortschreitend globalisierten Welt helfen, die Umweltauswirkungen deutscher Akteure im Ausland (staatliches und unternehmerisches Handeln) zu erkennen und globale Akteure in ihrem rechtlichen Vorgehen stärken.“

Heißt im Klartext, die Lobyyisten unterstützen Klagewütige aus südlichen Ländern, die behaupten, daß Orkane oder andere Naturkatastrophen Folge deutscher Industrietätigkeit seien. Das Schema hat die ARD mit dem Klima-Gerichtsfilm Ökozid bereits beschrieben.

Im Vorstand sitzen Anwälte wie die VerfG-Klägerin Roda Verheyen, die Geschäftstelle leiten alte Bekannte von der DUH & Co.:

Henrike Lindemann – Nach mehreren inspirierenden Jahren in der Change- und Transformations-Szene ist Henrike Lindemann seit Anfang 2021 als Geschäftsführerin von GLI zurück im Bereich Umweltrecht. Bereits von 2010 bis 2013 arbeitete sie als Juristin in der Anti-Kohle-Kampagne der Deutschen Umwelthilfe.

Tatjana Thiel ist diplomierte Ökonomin mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeits- und Gerechtigkeitsthemen. Sie war mehrere Jahre engagierte Umweltaktivistin bei Greenpeace und anderen NGOs.

Höchst interessant ist auch die Vita der Chefin Verheyen, laut Wikipedia:

Von 2001 bis 2006 war sie selbstständige Beraterin, u. a. für die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit, das Bundesumweltministerium, Friends of the Earth, Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD, London) und Germanwatch e.V. … 2002 gründete sie mit Peter Roderick das internationale Netzwerk Climate Justice Programme. 2005 wurde Verheyen mit ihrer Arbeit „Climate Change Damage in International Law“ zum Dr. jur. promoviert…. Seit 2006 ist Verheyen als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Umweltrecht, Planungsrecht, Öffentlichen Baurecht und Völkerrecht sowie in der Politischen Beratung tätig. Am 5. Mai 2021 wurde Verheyen von der Hamburgischen Bürgerschaft für sechs Jahre zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.

Laut Wetzel sei die im Haager Urteil betonte „ungeschriebene Sorgfaltspflicht“ der zentrale Aufhänger – in der DDR sagte man „Gummiparagraf“ – der sich GLI zufolge überall in den Verfassungen und Gesetzbüchern finden lasse.

Nun sind die Ökobewegten und Weltretter, wie man am Musterbeispiel Annalena Baerbock sieht, selten fleißige Studenten, die Volljuristen, Naturwissenschaftler oder Ingenieure werden wollen. Daher mangelte es den Klimaklägern bislang wohl an Fachpersonal, das man aber nun aggressiv anwirbt, um die die Gerichte vor allem der DACH-Staaten mit Klagen zu überschwemmen.

Geworben werden gezielt Referendare, junge Anwälte oder Verbandsvertreter oder Studenten mit prozeßrechtlichen Vorerfahrungen, wie es in einer Mail an die Mitglieder des Berliner Forums Umweltrecht heißt

.. fand die Welt heraus. Ob die meisten jungen Juristen alle klimabegeistert sind, ist fraglich; die Möglichkeiten, mit hoher Erfolgsaussicht viel Geld zu verdienen und Prozesse zu gewinnen, dürfte aber als Anreiz genügen.

Roda Verheyen plant, als nächstes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Den Anwälten ist dabei wohl gleich, ob sie die Industrie ruinieren oder nach Rußland treiben; nach mir die Sintflut. Nicht-Profiteure sehen das anders und schlagen Alarm: so hält der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Weimann aus Magdeburg bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für „eine Katastrophe“.

Bislang wurde von deutschen Unternehmen nur das RWE unmittelbar beklagt – von dem berühmten peruanischen Bauern, dessen Haus von einem anschwellenden Gletschersee bedroht werde. Daß ein Bauer aus den Anden weder an den menschgemachten Klimawandel glaubt, noch weiß, daß man in Alemania mit grünen Themen Geld erklagen kann, dürfte klar sein – deswegen erschließt sich, daß da eine deutsche NGO dahinter steht.

Jeder Ökonom weiß, daß mangelnde Rechtssicherheit in „shithole countries“ einer der wichtigsten Gründe ist, warum Investitionen in- und ausländischer Kapitalgeber ausbleiben – warum soll ich Millionen investieren, wenn mir irgendein Profiteur mit einer simplen Klage den Gewinn streitig machen kann?

Wetzel erinnert in diesem Zusammenhang an das neue Lieferketten-Gesetz, das deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, Lieferanten im Ausland auf „moralische Einwandfreiheit“ abzuklopfen. Und „Moral“ heißt in der Umverteilungswirtschaft Deutschlands heute auch „Klima“. Es ist was faul im Staate Dänemark!

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