Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt Entfall der Bindungswirkung der TA-Lärm und Maßgeblichkeit des sogenannten Interimsverfahren fest
Mit Beschluss vom 25.09.2017 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Abänderungsantrag des Vorhabenträgers eines Windparks in Hünxe abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung der Klage des von KALDEWEI RECHTSANWÄLTE vertretenen Klägers bleibt daher nach wie vor bestehen, weshalb der Windpark faktisch stillgelegt ist.
Weiterlesen
Neueste Kommentare