Die EU-Kommission hat die Methanverordnung auf den Weg gebracht. Sie betrifft die Einfuhr von Erdgas und Erdöl in die EU. Viele Länder und Unternehmen kritisieren das hohe Tempo der Umsetzung. Die Neuregelung hat weitreichende Folgen für Energieimporte und deren Regulierung.

Der Artikel erschien zuerst auf Epoch Times.

In Kürze:

  • Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
  • Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
  • Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
  • Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.

Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.

Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:

„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“

Was bedeutet die EU-Methanverordnung?

In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.

Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.

Die Regelung verlangt vor allem, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.

So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Ein Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.

Warum will die EU den Methanausstoß reduzieren?

Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.

„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.

Kritik auch von außerhalb der EU?

Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.

Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.

Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.

EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.

Welche Schritte sind zu unternehmen?

Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.

Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.

Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.

Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass die sogenannten MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.

Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab dem 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitätsgrenzwert. Dieser soll noch von der EU-Kommission festgelegt werden.

Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?

Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.

Neben diesen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.

Der Verband warnte, die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.

„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.

Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“

Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?

Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.

Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.

Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?

Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Die EU-Kommission selbst sowie die US-amerikanische, nichtstaatliche Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewerten die Auswirkungen als positiv. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.

Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Dies werde von 2028 bis 2032 zu einem Überangebot führen. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.

Es gibt jedoch auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“

(Mit Material von AFP und theepochtimes.com)

 

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