Der Podcast CumTempore von Prof. Schulte behauptet das.
Der größte Teil der insbesondere in den letzten Jahren und aktuell abgeschlossenen Pacht- bzw. Mietverträge von Agrarland bzw. Wald zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern dürfte aufgrund extrem überteuerter Pachten/Mieten sittenwidrig und damit nichtig sein.
Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100 % über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Zum Teil werden aber mehrere Hundert-% bis über 10.000 % überhöhte Pachten / Mieten gezahlt. Nichtig heißt, dass ein Vertrag von Anfang an ungültig ist. Es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung, weshalb bereits ausgetauschte Leistungen, sprich Pachten oder Mieten zumindest weit überwiegend zurückgegeben werden müssten.
Das sind ganz schlechte Nachrichten insbesondere für private und kommunale Verpächter, die sich bereits über Zuflüsse in Millionenhöhe in den kommenden Jahren freuen und ggf. bereits bald mit enormen Rückforderungen ihrer „Partner“, zumeist GmbH & Co KGs, konfrontiert werden.
Das Video deckt die Hintergründe auf und zeigt auch, welche weitere vielfältige Risiken auf die zum Teil viel zu gutgläubigen, privaten & kommunalen Verpächter übertragen werden. Es gibt auch Bürgerinitiativen Tipps, wie sie mit diesen Informationen umgehen können.















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Wie kommt er bloß auf die absurde Idee, das Verbraucherschutzrecht auf Vollkaufleute anwenden zu wollen?
Ja, selbst mit dem Strafgesetzbuch droht er! Aber lesen wir doch einmal selber, was dort im §219 denn wirklich steht:
„Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er…“
Lauter Eigenschaften, die auf Vollkaufleute ausdrücklich nicht zutreffen. Und um solche handelt es sich bei den Betreibern von Windkraft- und Solaranlagen, die bereit sind, viel Geld für die Pacht aufzuwenden.
Und dann ist ihm auch noch der gravierende Unterschied zwischen einer forstwirtschaftlichen Nutzung des gepachteten Waldes und einer Abholzung desselben mit anschließender Betonverfüllung und Errichtung einer Windkraftanlage entgangen?
Dabei erklärt er sogar, welche Beträge bei der Pacht von Wald- und Wiesengrundstücken für Wind- und Solaranlagen geschäftsüblich sind.
Geht es dem Autor etwa nur darum, daß sich der unbedarfte Medienkonsument echauffiert?
Welche Schlüsse soll man daraus ziehen?
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Eine Nichtigkeit der Pachtverträge über Gerichte einzuklagen, dürfte schwierig werden. Die Berechnungseinheit wird von den Länder auf Grundlage der Nutzung festgelegt. Und „Die Höhe des Hebesatzes (z. B. für die Grund- oder Gewerbesteuer) wird von jeder Gemeinde völlig frei und in eigener Verantwortung festgelegt. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Kommunen orientieren sich bei der Ermittlung vor allem an diesen Kriterien:
* Finanzieller Bedarf (Haushaltslage)
* Gewerbesteuer-Messzahlen
* Finanznot und Haushaltssicherung
Es ist nicht Schuld des „Kapitalismus“ das „windige GmbH & Co’s“ die überreichlichen Subventionen gerne annehmen und ihr Geschäftsrisiko fast vollständig auslagern können, es ist die rotgrünschwarze Politik, die diesen Staat zur Plünderung per Gesetz freigegeben hat, für Schäden und Kosten kommt der Steuerzahler auf nicht die verantwortungslosen Politiker, oder?
Das ist eine gute Nachreicht,nur wie würde unsere ach so unabhängige bei einer Klage Reagieren??????
Das ist alles sehr interessant. Allerdings würde das Geld der Steuerzahler und Stromkunden zwischen den Flächeneigentümern und den EE-Konjunkturrittern hin- und hergeschoben. Im Fall von Kommunen als Verpächtern sind die vorläufigen Einnahmen wahrscheinlich schnell versickert, so daß die wirklich Geschädigten für die Rückzahlung der Wucherpachten ein zweites Mal geradestehen müssten.
Ein weiterer Punkt wäre die „Kommunale Teilhabe“ nach § 6 EEG. Für ein mittelgroßes Windrad (3-4 MW Nennleistung) kassiert die Kommune zusätzlich 15-20.000 € im Jahr. Ebenfalls das umverteilte Geld der Stromkunden.
Dieses hochkorrupte System der sogenannten EE gehört schnellstmöglich zerschlagen und juristisch mit der gebotenen Härte aufgearbeitet.
Das ist doch mal eine richtig gute Nachricht. Allerdings nicht für alle. 😉