H. Sterling Burnett
Ob die DUH hierzulande diesen Beitrag liest? A. d. Übers.
Rechtswissenschaftler stehen den rechtlichen Grundlagen des „Climate Lawfare“ zunehmend skeptisch gegenüber: Dabei handelt es sich um Klagen von Städten, Bundesstaaten und Einzelpersonen, die darauf abzielen, die Klimapolitik nicht auf dem legitimen demokratischen Weg, sondern durch die Hintertür der Gerichte zu ändern. Diese Klagen nutzen die Gerichte, um Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für vermeintliche Klimaschäden zu bestrafen, die der Gesetzgeber nicht regulieren will.
Wir bei Heartland haben den „Climate Lawfare“ von Anfang an bekämpft und in einem von San Francisco und Oakland vor einem Bundesgericht angestrengten Verfahren einen Amicus-Curiae-Schriftsatz eingereicht, in dem wir argumentierten, dass weder die Wissenschaft noch das Recht auf der Seite der Kläger stünden. Wenn die Klimapolitik eine Angelegenheit sei, mit der sich ein staatlicher Zweig befassen müsse, dann gehöre sie in den Zuständigkeitsbereich des US-Kongresses, argumentierten wir. Nur wenige Monate später, als die Klage vom Gericht als unzulässig abgewiesen worden war, erklärte ich in einer Pressemitteilung:
Die Entscheidung von Richter Alsup war richtig. Diese Klimaklagen werden von Städten mit schmutzigen Händen eingereicht – wenn man davon ausgeht, dass der Mensch den Klimawandel verursacht –, da deren Polizei-, Feuerwehr-, Rettungs- und Müllfahrzeuge alle mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Darüber hinaus wird damit versucht, den zwischenstaatlichen Handel zu diktieren – indem die Nation als Ganzes gezwungen wird, Kaliforniens Energiepolitik zu folgen –, eine Befugnis, die in der Verfassung ausdrücklich dem US-Kongress übertragen worden ist. Alsup durchschaute die Klimafiktion der Städte.
Oakland und San Francisco lagen sowohl in wissenschaftlicher als auch in politischer Hinsicht falsch. Man kann nur hoffen, dass die Richter in Klagen anderer Städte, Bundesstaaten und Interessengruppen gegen die Industrie dem Beispiel von Alsup folgen.
In der Folge wurden zwar einige in verschiedenen Gerichtsbezirken eingereichte ähnliche Klagen abgewiesen, doch wurden noch viel mehr Klagen eingereicht, was die Energiesicherheit gefährdet, die Energiekosten in die Höhe treibt und die Arbeitsbelastung der Gerichte erhöht.
Vor kurzem veranstaltete das Law & Economics Center der George Mason University ein Online-Symposium mit dem Titel [übersetzt] „Klimawandel, Deliktsrecht, Landesrecht und Kongress: Eine Diskussion über das Urteil des Zweiten Bundesberufungsgerichts vom 1. April 2021 in der Rechtssache City of New York gegen Chevron Corp.“ Obwohl sich die Podiumsdiskussion auf einen einzelnen Fall konzentrierte, hatten die Erörterungen eine breitere Relevanz für den sogenannten „Climate Lawfare“ im Allgemeinen. Die Podiumsteilnehmer wiesen detailliert auf zahlreiche Mängel in den Klagen hin, die von verschiedenen Städten und Gruppen gegen die Ölindustrie eingereicht worden waren. Der allgemeine Konsens der Podiumsteilnehmer, wie er in einem Artikel von „Energy in Depth“ über die Diskussion dargelegt wurde, lautete erstens: „Der Klimawandel erfordert eine politische, keine juristische Lösung“; zweitens: „Der globale Klimawandel [liegt] außerhalb der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte“; und drittens, womit man wieder auf den ersten Punkt zurückkommt: „Der Klimawandel gehört nicht in die Justiz.“
Der Diskussionsteilnehmer Mark W. DeLaquil, Partner der Anwaltskanzlei BakerHostetler erklärte, das Urteil des Berufungsgerichts des Zweiten Bezirks folge der Argumentation anderer Bundesgerichte, die zuvor ähnliche Klagen abgewiesen hatten.
„Meiner Ansicht nach fügt sich die Entscheidung des Zweiten Bezirks, mit der die Abweisung der New Yorker Klage wegen öffentlicher Belästigung durch den Klimawandel bestätigt wurde, nahtlos in die Behandlung dieser Art von Klagen durch Bundesgerichte im letzten Jahrzehnt ein“, sagte DeLaquil. „Ich denke, das gemeinsame Merkmal dieser Fälle ist, dass die aufgeworfenen Fragen schlichtweg nicht für eine gerichtliche Klärung geeignet sind.“
Ein weiterer wesentlicher Mangel, den die Podiumsteilnehmer in den Bemühungen identifizierten, den Energieverbrauch auf nationaler Ebene durch kommunale und bundesstaatliche Klimaklagen in unterschiedlichen Gerichtsbezirken zu regulieren, sind die potenziellen Schäden und das wirtschaftliche Chaos. Lokalen Gerichten zu gestatten, die Energiepolitik zu diktieren, wäre schlecht für die nationale Energiesicherheit und -einheitlichkeit, den wirtschaftlichen Fortschritt und die geopolitische Sicherheit.
„Wir können zwar darauf hinweisen, dass es fünfzig verschiedene Bundesstaaten mit potenziell unterschiedlichen Vorschriften gibt, doch gleichzeitig stellen Hersteller ihre Produkte landesweit her“, erklärte Catherine Sharkey, Professorin an der New York University School of Law.
Abgesehen davon, dass der Klimawandel ein globales und kein lokales oder gar nationales Problem ist, haben diejenigen, die Ölkonzerne verklagen, in hohem Maße von den Produkten der fossilen Brennstoffindustrie profitiert und nutzen diese auch heute noch täglich – was es unlogisch und heuchlerisch macht, die Schuld für die Auswirkungen des Klimawandels einer kleinen Gruppe von Energieunternehmen zuzuschreiben, sagte Walter Olson, Senior Fellow am Cato Institute.
„Das Problem liegt darin, dass es sich um allgemeine gesellschaftliche Probleme handelt, die nicht nur jeden in New York, sondern jeden auf der Welt betreffen und zu denen fast jeder auf der Welt beiträgt“, sagte Olson. „Wenn alle daran beteiligt sind, wenn alle davon profitieren, ist es weniger wahrscheinlich, dass Richter dem ein Ende setzen.“
„Jeder in all diesen klagenden Städten lebt in einer Stadt, die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erst möglich wurde“, stellte Olson treffend fest. „So ist es nun einmal.“
Um die Botschaft zu untermauern, dass Klimaklagen auf staatlicher und lokaler Ebene töricht, gefährlich und rechtlich unzulässig sind, haben zahlreiche Parteien in einem Verfahren in Boulder, Colorado – Suncor Energy (U.S.A.) Inc. gegen County Commissioners of Boulder County – einen Antrag auf Beitritt zum Verfahren gestellt oder Amicus-Schriftsätze zur Unterstützung der Kläger eingereicht. Dazu gehören das US-Justizministerium (DOJ), 78 Kongressabgeordnete, 27 Generalstaatsanwälte, energieproduzierende Bezirke in Colorado, ehemalige hochrangige Beamte der nationalen Sicherheit sowie bedeutende Wirtschafts-, Rechts- und Politikorganisationen.
„Dieser Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Kann eine Stadt das Recht eines einzelnen Bundesstaates heranziehen, um dem Rest der Welt vorzuschreiben, wie ein globales Problem mit globalen Auswirkungen zu lösen ist? Die Verfassung liefert die Antwort: Auf keinen Fall“, heißt es in der Stellungnahme des Justizministeriums zu diesem Fall. „Unser föderales System würde zerfallen, wenn jeder Bundesstaat von Natur aus nationale oder internationale Probleme angehen könnte, indem er den anderen 49 Bundesstaaten seine regulatorischen Vorgaben aufzwingt.
Dieses Durcheinander würde zu einem Gewirr konkurrierender Regulierungsansätze und zu Spannungen führen, die die Republik gefährden“, schrieb das DOJ.
In einem weiteren Amicus-Schriftsatz erklärten die Mitglieder des US-Repräsentantenhauses unter der Führung des Mehrheitsführers Steve Scalise (R-LA), dass die Klage von Boulder nicht einfach darauf abziele, einen Schaden durch eine deliktische Klage zu beheben, sondern vielmehr versuche, die allgegenwärtigen globalen Treibhausgasemissionen zu regulieren und dabei den Kongress, die Bundesaufsichtsbehörden und den demokratischen Prozess zu umgehen.
„Die hier vorgebrachten Ansprüche regeln zwangsläufig die Treibhausgasemissionen, da sie eine Haftung auf der Grundlage der angeblichen Auswirkungen dieser Emissionen begründen würden“, heißt es in dem Schriftsatz der Abgeordneten. „Die Beklagten versuchen somit, ihre eigenen, durch Schadenersatzansprüche untermauerten Regeln darüber durchzusetzen, wann und in welchem Umfang Treibhausgasemissionen angemessen sind – unabhängig davon, ob diese Emissionen aus einem vom Kongress genehmigten Verhalten resultieren.“
Letztendlich deuten frühere Urteile von Bundesgerichten, etablierte Entscheidungen zur Vorrangstellung des Bundes sowie die in der Verfassung festgelegte ausschließliche Übertragung der Befugnis zur Regulierung des zwischenstaatlichen Handels an den Kongress und der Befugnis zur Führung der Außenpolitik an die Bundesregierung darauf hin, dass diese Klimaklagen von Bundesstaaten und Kommunen gar nicht erst vor Gericht hätten eingereicht werden dürfen. Ein fundiertes, umfassendes Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in dieser Angelegenheit im Fall „Suncor“ könnte dem „Climate Lawfare“ als Mittel zur Festlegung der Klimapolitik ein Ende setzen. Dies würde den Verbrauchern Milliarden, wenn nicht sogar Billionen Dollar an höheren Energiekosten ersparen, die Gerichtstermine für die Verhandlung berechtigter deliktischer Ansprüche entlasten und die Energiesicherheit Amerikas stärken.
Solange der Oberste Gerichtshof keine endgültige Entscheidung trifft, die eine klare Rechtsgrundlage schafft, werden diese verschwenderischen, unzulässigen Klagen weiterhin die Gerichtstermine überlasten und knappe Ressourcen sinnlos verschwenden, da der Mensch das Klima nicht kontrolliert und es keine wissenschaftlich nachweisbare Klimakrise gibt. Hoffen wir, dass der Oberste Gerichtshof und die untergeordneten Gerichte die zahlreichen Amicus-Schriftsätze und die Argumentation der Rechtsexperten auf dem jüngsten Seminar überzeugend finden.
Quelle: Energy in Depth; George Mason University Law & Economics Center; Energy in Depth
Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-583-climate-lawfare-is-flawed-legal-panel-finds/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE















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