Von Fred F. Mueller
Zum Jahresende 2024 wird den Deutschen allmählich klar, dass die guten Zeiten eines ständig steigenden Wohlstands vorbei sein dürften. Die Volkswirtschaft befindet sich in einer mehrjährigen Rezessionsphase, unsere Industrien müssen hunderttausende Mitarbeiter entlassen, die Kosten für Energie, Lebensmittel und Mieten gehen durch die Decke und die Aussichten für die Zukunft sind inzwischen so düster, dass selbst in der Online-Ausgabe der FAZ Schlagzeilen wie „Wir befinden uns in einer endzeitlichen Multikrise“ teils zuoberst auf der Seite landen. Wie konnte es soweit kommen, wer hat hierbei mit welchen Tricks gearbeitet, und kommen wir da überhaupt wieder raus?
Sucht man nach den Gründen für die Misere, so findet sich schnell ein großer gemeinsamer Nenner: Die Deutschland verordnete „Transformation zu einer CO2-freien Volkswirtschaft“, die einen extrem kostspieligen Totalumbau nahezu der gesamten Infrastruktur und Industrie beinhaltet. Dies beginnt mit der Stromerzeugung und geht über die Herstellung von Stahl und Aluminium sowie die chemische Industrie bis zur Automobilproduktion. Zugleich wurden die Kernkraftwerke, die früher zuverlässig und weitgehend CO2-frei bis zu 30 % des deutschen Stroms lieferten, aus ideologischen Gründen abgeschaltet. Außerdem wird der Schatz an Knowhow, den unsere Industrie über Generationen aufgebaut hatte, weitgehend entwertet, wodurch wir unseren Technologievorsprung gegenüber anderen Nationen verschenken. Begründet wird dies alles mit der angeblichen „Klimaschädlichkeit“ des CO2, das wir bei der Verbrennung von Kohle, Gas und Benzin freisetzen. Dank einer ungeheuer massiven und seit Jahrzehnten pausenlos betriebenen Propaganda-Kampagne in allen Medien, in der Politik und in den Schulen wird uns eingebläut, dass CO2 das Klima so erwärme, dass dadurch die Erde weitgehend unbewohnbar werde. Inzwischen wurde die Frage, welche Schädlichkeit CO2 haben soll, für Deutschland höchstrichterlich entschieden, Bild 2.
Die im BVG-Beschluss umfassend ausgeführte Begründung entspricht im Prinzip 1/1 den Klimalehren des IPCC (Intergovernment Panel on Climate Change) der Vereinten Nationen sowie von staatlichen Institutionen wie dem Umweltbundesamt UBA bzw. von Beratergremien wie dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Obwohl es zahlreiche und durchaus ernstzunehmende Kritiker dieser Klimalehren gibt, hat das BVG keine Gegengutachten herangezogen und sich folglich für sachkompetent erklärt. Somit wurde eine Frage, die wissenschaftlich alles andere als unumstritten ist, durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als abschließend „geklärt“ eingestuft.
Wie sehr das BVG mit seinem Urteilsspruch in Widerspruch zu wissenschaftlichen Realitäten, zeigt Bild 3. Die NOAA ist eine große, seit Jahrzehnten bestehende und renommierte US-Behörde, deren Feststellungen keinesfalls als unwissenschaftlich abgetan werden können. Das BVG-Urteil weckt daher ungute Erinnerungen an mittelalterliche Urteile gegen Wissenschaftler wie Galileo Galilei. Dieser hatte im Widerspruch zur etablierten Lehrmeinung die Ansicht vertraten, die Erde sei nicht etwa flach, sondern eine Kugel, die sich um die Sonne dreht und nicht umgekehrt. Heute wird man für solche abweichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zwar nicht jahrelang in Inquisitionskellern gefoltert, aber medialer Rufmord und Karriereknick als „Klimaleugner“ gelten als legitimes Vorgehen.
Verstoß gegen das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Lehre
Mit der richterlichen Erhebung der IPCC-Thesen zu einem juristisch nicht anfechtbaren Dogma verstieß das Verfassungsgericht zugleich gegen den Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Lehre, Bild 4.
Mit diesem Verstoß befinden sich die Karlsruher Richter jedoch in bester Gesellschaft. Insbesondere unsere kürzlich hochdekorierte Ex-Kanzlerin Merkel hatte wenig Hemmungen, gegen den Schutz der Wissenschaft vor staatlicher Einmischung zu verstoßen, als sie im Januar 2018 im Rahmen eines Medien-Shitstorms gegen die Rheinisch-Westfälische Universität Aachen „umstrittene Diesel-Schadstofftests“ scharf verurteilte 5) und Aufklärung einforderte. Die gleiche Bundeskanzlerin verhielt sich auch im Februar 2020 anlässlich der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen 6) verfassungswidrig, als sie diese von Südafrika aus als „unverzeihlich“ bezeichnete und forderte, dass „das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“. In Deutschland sind solche Verstöße gegen Verfassungsgebote selbst auf höchster Ebene mittlerweile wohl lediglich Petitessen, die keinerlei öffentliches Interesse und damit auch keine Konsequenzen nach sich ziehen. Und über eine Verfassungsklage werden die beklagten Verfassungsrichter wohl nur müde lächeln.
Der Trick mit dem Naturschutz
Rückblickend kann man feststellen, dass der Erfolg der grünen Ideologen beim Bundesverfassungsgericht das Ergebnis einer geschickten Strategie war. Erster Schritt war 1994 – noch unter Helmut Kohl – die Platzierung eines harmlos wirkenden Trojaners im deutschen Grundgesetz, in Form eines völlig unverfänglich klingenden Zusatzartikel 20a, Bild 5.
Selbst bei aufmerksamem Lesen ist in Artikel 20a GG nichts zu finden, was Deutschland dazu zwingen müsste, unsere Industrie und damit unseren Wohlstand zugunsten des ideologischen Konstrukts „Klimaschutz“ zu vernichten, und dass dies auch noch auf Veranlassung ausländischer Kläger zu erfolgen habe. Dennoch hat sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem „Klimaurteil“ vom 24. März 2021 angemaßt, genau diese Forderungen für Deutschland festzuschreiben.
Der ursprüngliche Artikel 20 des Grundgesetzes beinhaltet selbstverständliche Grundprinzipien der Demokratie und der staatlichen Organisation: Die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist, und dass alle Gewalt vom Volk aus geht, das diese durch Wahlen und Abstimmungen ausübt. Die eingesetzten Organe entsprechen der klassischen Dreiteilung in gesetzgebende Parlamente (mit zwei Kammern), Regierung und Rechtsprechung. Weiterhin ist festgelegt, dass die Parlamente an die Verfassung, Regierung und Justiz hingegen an Recht und Gesetz gebunden sind. Schließlich wurde – damals wohl als Beruhigungspille für die Gegner der Notstandsgesetze gedacht – das Widerstandsrecht aller Deutschen gegen jeden, der diese Ordnung zu beseitigen versucht, definiert.
Zerstörung der Grundlagen des Staates: Der neue Grundgesetz-Artikel 94
Das Verfassungsgericht hatte sich bei seinem Klimaurteil weit über seinen Aufgabenbereich – die Einhaltung der bestehenden Gesetze – hinweggesetzt und sich damit Kompetenzen zugesprochen, die nur dem Gesetzgeber zustehen 8). Eigentlich wäre es Aufgabe des Parlaments gewesen, diesem Verstoß gegen die Verfassung entgegenzutreten. Stattdessen verfolgen die heutigen grünen Ideologen und ihre nützlichen Idioten in den Altparteien das Ziel, den sich langsam abzeichnenden Widerstand gegen die erzwungene „Transformation“ unserer Volkswirtschaft durch eine Verfassungsänderung zu ersticken. Dabei nutzen sie die von Merkel initiierte und geförderte Verleumdung der wichtigsten ablehnenden politischen Kraft – der AFD – als „Nazis“, gegen die eine „Brandmauer“ errichtet und gehalten werden müsse. Gipfel dieses Vorhabens ist die jetzt hastig noch vor den Neuwahlen zum 28.12. 2024 durchgepeitschte Änderung des Grundgesetzes. Damit soll angeblich das Verfassungsgericht vor der bösen AFD geschützt werden. In Wirklichkeit wird jedoch die Verfassung völlig auf den Kopf gestellt.
Verfassungsgerichte agieren jetzt selbst als Gesetzgeber
Wir alle hatten im Schulunterricht auch die „Staatskunde“. Uns wurde erläutert, dass zum Rechtsstaat das Prinzip der Gewaltenteilung gehört. Diese Gewalten sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative, Parlament), die ausführende Gewalt (Exekutive, Regierung) und die Recht sprechende Gewalt (Judikative, Gerichte). Durch diese Dreiteilung soll verhindert werden, das eine der drei Gewalten sich über die anderen erhebt, indem sie sich zusätzliche Kompetenzen anmaßt und dadurch das Gleichgewicht der Kräfte aushebelt. Ein Schulbeispiel für einen solchen Übergriff lieferte bereits das weiter oben besprochene Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch bei dem jetzigen Vorstoß zur Entmachtung des Volks klingt die Kernaussage des neu gefassten Artikels 94 GG für den unbedarften Leser zunächst ganz harmlos, Bild 6.
Die Brisanz liegt darin, dass damit die Richter des Bundesverfassungsgerichts Gesetzgebungsmacht erhalten und somit nicht nur die Regierung, sondern auch das Parlament bevormunden können. Ihre Entscheidungen haben unmittelbare Gesetzeskraft, obwohl sie nicht den Parteien, den Medien und dem Volk gegenüber vorgelegt und begründet werden müssen. Statt der bewährten Gewaltenteilung sind die Verfassungsrichter jetzt mit der Vollmacht ausgestattet, ihre eigenen Gesetze zu erlassen. Dazu genügt ein Verschwörer-Grüppchen von lediglich fünf Verfassungsrichtern.
Beurteilung durch Prof. Werner Müller
Prof Dr. Werner Müller, bis 2023 im Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz tätig, kritisiert das neue Gesetz 10) mit klaren Worten. Es sei „ein flagranter Verstoß gegen Artikel 79 der Verfassung, nach dem Änderungen des Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden“ unzulässig sind. Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG“…. Weiter führt er aus: „Das Gesetz vom 28.12.24 entmachtet das Parlament nun auch ganz offiziell. Die in Hinterzimmern ausgekungelten und nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Verfassungsrichter können nach dem neuen Art. 94 Abs. 4 GG willkürlich festlegen, was das Parlament noch beschließen darf und sie unterliegen dabei keiner demokratischen Kontrolle. [Ihre] Machtfülle hat Ähnlichkeiten mit der des Wächterrats in der Islamischen Republik Iran.“
Bild 7. Schlagzeile eines Leitartikels in der Online-Ausgabe der FAZ 11) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. Januar 2025 (Bild: Bildschirmausdruck, bearbeitet)
Die Konsequenzen
Für dieses Gesetz haben im Bundestag 600 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung votiert, nur 69 waren dagegen. Dem Ja-Votum haben sich interessanterweise auch 26 von 28 Abgeordneten der Linken angeschlossen. Bei deren DDR-Vergangenheit nicht allzu überraschend.
Diese Gesetzesänderung ist ein schwarzer Tag für Deutschland, denn sie zementiert die Abwärtsspirale, in die wir durch die katastrophal schädliche Energie, Klima- und Wirtschaftspolitik der Grünen (sowie der nur äußerlich schwarzen, innerlich aber tiefgrünen „Klimakanzlerin“) geraten sind. Zur katastrophal maroden Infrastruktur gesellt sich mittlerweile auch noch der Ukraine-Konflikt, den wir immer noch nicht aufgeben wollen, obwohl er militärisch schon längst verloren ist, wie selbst Springers „Welt“ inzwischen zugeben musste 12). Die grüne „Transformation“ wird die Industrie, die bereits jetzt schwerstens belastet wird, immer weiter ruinieren oder ins Ausland treiben. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, wird den grünen Kräften jetzt auch noch das Justizwesen auf dem silbernen Tablett überlassen. Wer kann Deutschland in Zukunft noch vor grün beeinflussten Verfassungsrichtern schützen? Zwei-Drittel-Mehrheiten sind bei so hoch kontroversen Themen fast unmöglich zu erreichen. Andersherum werden feixende grüne Abgeordnete jeden Widerstand gegen den aktuellen Kurs dank ihrer gesicherten Sperrminorität abschmettern. Profitjäger werden uns immer neue „CO2-freie“ Technologien aufschwätzen, während seriöse Investoren woanders hingehen. In spätestens drei bis fünf Jahren werden die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die jetzt namentlich für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben, ihren Wählern für den unaufhaltsam weitergehenden Absturz des Landes Rede und Antwort stehen müssen. Ob dann die Herren Lindner, Merz, Scholz oder Buschmann ihre Befürwortung dieser grünen Falle immer noch für eine gute Idee halten werden?
Quellen:
- https://www.youtube.com/watch?v=M92gzY0SUu8
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
- https://www.pmel.noaa.gov/co2/story/Ocean+Carbon+Uptake
- https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-artikel-5-einfach-erklaert-100.html
- https://www.focus.de/auto/news/ethisch-in-keiner-weise-zu-rechtfertigen-merkel-verurteilt-schadstofftests-mit-affen-und-menschen_id_8379445.html
- https://www.focus.de/auto/news/ethisch-in-keiner-weise-zu-rechtfertigen-merkel-verurteilt-schadstofftests-mit-affen-und-menschen_id_8379445.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
- https://eike-klima-energie.eu/2021/06/29/karlsruhe-contra-freiheit-der-wissenschaft/
- https://www.bing.com/search?q=Neufassung+artikel+94+grundgesetz&qs=n&form=QBRE&sp=-1&lq=0&pq=neufassung+artikel+94+grundgesetz&sc=8-33&sk=&cvid=E53F91B8847E44F0914D56FCB387D384&ghsh=0&ghacc=0&ghpl=
- https://tkp.at/2025/01/03/deutschland-beseitigung-der-gewaltenteilung/
- https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/apokalypse-forscher-robert-folger-wir-befinden-uns-in-einer-endzeitlichen-multikrise-110207136.html
- https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=ukraine+krieg+aktuelle+lage+front&mid=93E7CA268BD42AB70B2A93E7CA268BD42AB70B2A&FORM=VIRE
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Da das Recht auf freie Meinungsäusserung, Wahrheitsverbreitung und freie Wissenschaft immer weiter eingeschränkt und mit „Volksverhetzung“ al gusto ausgehebelt werden kann, sollten wir eigentlich auch schon bei EIKE etwas vorsichtiger sein. Hier ein Beispiel:
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/volksverhetzung-der-aerger-ueber-robert-habeck-kommt-eine-74-jaehrige-teuer-zu-stehen-li.2282919
Ja, es ist leider heute wieder so weit, gut dass Sie es ansprechen. Auf die richtige Wortwahl kommt es an, was (mir) zuweilen schwer fällt.
Solche Urteile gibt es nur, weil die Eleven in Roben der 68er-Garde genau wissen das diese Oma und auch der Beklagte im anderen Fall nicht die finanzielle Ausstattung haben um gegen ein derartiges Schandurteil durch die Instanzen zu klagen. So kann man dienstbare Urteile schaffen die dem Mainstream dann allenthalben als Drohpotential gegenüber dem gemeinen Kritiker dienen kann. Die haben auch nicht die Lobby welche einen solchen Weg durch die Instanzen finanziell unterstützen würden, so wie es diese Clique der Klimaradikalen offensichtlich hat.
Selbst bei Senkung der CO2-Emissionen auf NULL
hat das keinen Effekt auf das Klimasystem der Erde.
Egal wie hoch der tatsächliche co2-Anteil
in der Luft auch wäre.
Denn die Klima-Zyklen sind nicht-irdischen
Ursprungs, konstant und daher nicht änderbar.
Vergleichbar sind sie ein wenig mit den Gezeiten.
Da kann man ja auch die Mond-Positionen
berechnen wann Flut oder Ebbe ist.
Die Klima-Zyklen werden im wesentlichen von den
vier Riesenplaneten Jupiter/Saturn/Uranus und Neptun
gesteuert, die jeweils in ca. 12/30/84/165 Jahren die
Sonne umkreisen.
Den aktuellen 165 Jahre langen Klima-Zyklus für
die nördlich Hemispäre (NH), sieht man in der
Grafik „ECC_1943AD_NH.jpg“.
Selbstverständlich gibt es einen
ständigen Klima-Wandel (alle 165 Jahre).
Der wird aber zyklisch von den
Planeten gesteuert,
und das Klimasystem der Erde
hat nicht den geringsten
Einfluss darauf, wie auch?
Diesen Zusammenhang haben irgendwelche Bösewichte
dieser Welt erkannt.
Und so nimmt das Unheil seinen Lauf.
Siehe auch ECC_doc.pdf (https://magentacloud.de/s/6jP9e97DTTyEWBq)
Alles Blödsinn in meinen Augen.Wenn beamtete Richter grünen Ideen im Übermaß Geltung verschaffen und die Bevölkerung immer wieder die gleichgeschalteten Altparteien wählt muss das schief gehen!!!! Ich nenne das kollektive Wohlstandsverwahrlosung!!!
Im Artikel steht:
Hier verwechselt mein Namensvetter wieder mal die verschiedenen Teile des Kohlenstoffkreislaufes. Das NOAA-Zitat beschreibt, wie lange es dauert, bis sich nach einer Zufuhr von CO2 zur Atmosphäre wieder ein Gleichgewicht zwischen den oberen Schichten der Ozeane und der Atmosphäre einstellt.
Wenn sich dieses Gleichgewicht eingestellt hat, ist der CO2-Gehalt der Atmosphäre aber immer noch erhöht. Das CO2 muss dann erst aus der Atmosphäre und den oberen Ozeanschichten wieder entfernt werden, damit der CO2-Gehalt der Atmosphäre wieder auf den ursprünglichen Wert fallen kann. Dieser Vorgang dauert lange und darauf bezieht sich das Urteil, wenn geschrieben wird „Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise.“
Herr Namensvetter,
der von Ihnen wohl etwas missverstandene Begriff „Gleichgewicht“ bedeutet, dass laut dem Henry-Gesetz 96% des neu in die Atmosphäre eingebrachten CO2 in den Ozean aufgenommen werden. Soll heissen, wenn der Mensch 1 Tonne CO2 zusätzlich in die Atmosphäre einbringt, dann verbleiben davon nach einem Jahr nur noch winzige 40 kg in der Luft. Ausserdem wird das CO2 gerade in den oberen Ozeanschichten geradezu gierig von kalkbildenden Organismen aufgenommen, um daraus Kalkschalen zu bilden. Haben sie schon meinen erst vor kurzem hier erschienenen Beitrag.
vergessen?
Das Fazit dieses Aufsatzes war: Man erzählt uns – auch seitens des Bundesverfassungsgerichts, das aus unseren Schornsteinen kommende CO2 bleibe weitestgehend in der Atmosphäre. Sie sind doch sonst so stolz darauf, alles zu archivieren, was ich hier jemals geschrieben habe. Aus dem BVG-Urteil habe ich früher auch noch ein weiteres Zitat gebracht:
Nehmen Sie beides zusammen, dann ergibt sich daraus eindeutig, dass IPCC und BVG uns hinter die Fichte führen wollen.
Abgesehen davon scheinen Sie es für in Ordnung zu halten, dass sich das BVG überhaupt anmasst, wissenschaftliche Fragen gerichtlich abschliessend zu entscheiden? Oder warum gehen Sie auf diese skandalöse Tatsache mit keinem Wort ein?
Fred F. Mueller schrieb am 10. Januar 2025 11:10
Wie kommen Sie denn darauf? Das Henry-Gesetz „dass der Partialdruck eines Gases über einer Flüssigkeit direkt proportional zur Konzentration des Gases in der Flüssigkeit ist.“ (der einfachheit halber aus Wikipedia zitiert). Durch Hinzufügen von CO2 zur Atmosphäre erhöht sich der Partialdruck in der Atmosphäre leicht. Warum sollten dann 96% des hinzugekommenen CO2 sofort wieder von den Ozeanen absorbiert werden?
Ist das nicht eine Rechnung, die sie auf einer Serviette machen koennen?
Wenn pro Jahr die Konzentration um 2 ppm zunimmt und die Natur und der Mensch 475 ppm equivalent CO2 produzieren, dann muessen 473 ppm irgendwo verschwinden.
Da sind 99.5%. Ich denke man kann davon ausgehen, das irgendeine Zahl fuer die Absorption in den Weltmeeren veranwortlich ist. Warum nicht 90%?
(Ich hatte versehentlich auf „Absenden“ statt „Zitieren“ geklickt, der Kommentar wurde aber approved bevor ich ihn zu Ende bearbeiten konnte.)
Fred F. Mueller schrieb am 10. Januar 2025 11:10
Wie kommen Sie denn darauf? Das Henry-Gesetz besagt „dass der Partialdruck eines Gases über einer Flüssigkeit direkt proportional zur Konzentration des Gases in der Flüssigkeit ist.“ (der einfachheit halber aus Wikipedia zitiert). Durch Hinzufügen von CO2 zur Atmosphäre erhöht sich der Partialdruck in der Atmosphäre leicht. Warum sollten dann 96% des hinzugekommenen CO2 sofort wieder von den Ozeanen absorbiert werden? Warum steigt dann der CO2-Gehalt kontinuierlichan?
Wollen Sie damit sagen, dass Lebewesen pro Jahr 96% des hinzugekommenen CO2 in Kalkschalen binden? wenn die das so aggressiv tun, warum war dann der CO2-Gehalt über Jahrtausende relativ konstant?
Wo hat es denn diese Entscheidung gefällt? Es hat eine rechtliche Frage auf Grundlage des aktuellen Wissensstandes, wie es ihn gesehen hat, entschieden. Dass Sie zu den Fragen andere Ansichten haben, ändert daran nichts. Solange es diese Sicht nicht in die relevante wissenschaftliche Literatur und damit in die Entscheidungsgrundlage für solche Urteile schafft …
Da gibt es inzwischen zu viele, die das Klimaurteil kritisieren. Das reicht von Lüning, Vahrenholt bis zuletzt Ganteför. Außerdem gibt es einen klaren Messbefund, nämlich die Mauna Loa-Kurve sowie die Bilanzierung der Emissionen und Bestimmung des CO2-Gehalts in der Atmosphäre.
Und da zeigt sich, dass bereits 57% des emittierten CO2 sofort bzw. in Jahresfrist absorbiert werden. Und Nachrechnung der Messkurve, was ebenfalls jede Theorie schlägt, zeigt, das der Rest mit einer Halbwertszeit von ca. 40 Jahren absorbiert wird.
Es ist richtig, hier von einem anmaßendem Fehlurteil zu sprechen. Offenbar von Grünen diktiert – bis hin zu wörtlichen Entsprechungen. Nachzulesen bei Vahrenholt und Lüning, die sich die Mühe machten.
Der IPCC vertritt offenbar die irrwitzige Auffassung, dass ab heute keine Senkenaufnahme mehr stattfindet und das emittierte CO2 in der Atmosphäre verbleibt. Daher der Wahnsinn mit dem „Restbudget“ und dem Null Zero-Ziel.
Ein glattes Fehlurteil mit desaströsen Folgen – egal was in irgendwelchen fragwürdigen Veröffentlichungen steht. Ganteför, der nach eigenem Bekunden sonst zu 90% mit dem IPCC übereinstimmt, sieht es genauso..
Herr Namensvetter,
ich habe den Eindruck, dass Sie sich mit physikalischer Chemie noch nicht beschäftigt haben. Bei Gleichgewichten wie der Löslichkeit von Stoffen wie z.B. Salzen oder Gasen spielen die Mengen bzw. die Massen der beteiligten Medien eine entscheidende Rolle. Wenn Sie in einem Glas Wasser 10 Gramm Kochsalz lösen können, dann werden Sie bei der doppelten Menge Wasser 20 Gramm brauchen, um die gleiche Konzentration zu erreichen. Bei der Löslichkeit von CO2 in Meerwasser müssen wir demnach die aktuellen Mengen des CO2 in der Luft und im Ozean ins Verhältnis setzen. Am einfachsten lässt sich das bewerkstelligen, wenn man die bisherigen Gleichgewichtsbedingungen heranzieht. In der Atmosphäre waren bis vor kurzem ca. 800 Gigatonnen (Gt) C in Form von CO2 vorhanden, in den Ozeanen sind aufgrund des bisherigen Partialdruck-Gleichgewichts dagegen ca. 38.000 Gt C in Form von CO2 in Lösung. Der Rest ist ein einfacher Dreisatz: (Fast) egal wieviel CO2 man zusätzlich in die Atmosphäre einbringt, der Ozean wird davon 800/38.000 Teile bzw. 96 % aufnehmen müssen, um das Gleichgewicht wiederherzustellen.
Ich verweise auf meinen kürzlich hier erschienen Aufsatz https://eike-klima-energie.eu/2024/12/16/falsche-bilanzen-das-maerchen-vom-co2-paradies-vor-1850/
Darin ist nachgewiesen, dass Korallen und andere Lebewesen pro Jahr zumindest mehrere Gt Co2 absorbieren und als Kalk dauerhaft fixieren. Das haben sie schon seit Urzeiten getan, wie die riesigen Kalksteinvorkommen überall auf der Welt beweisen. Das IPCC tut so, als hätte es diese riesige CO2-Senke vor 1750/1850 nicht gegeben. Das ist nachweislich falsch. Der einzige wissenschaftlich mögliche Schluss hieraus ist, dass auf der Erde ein ganz anderer und vermutlich wesentlich umfassenderer CO2-Kreislauf stattfindet als bisher behauptet. Die Erklärungen des IPCC STIMMEN DEFINITIV NICHT.
Lesen Sie den obenstehenden Aufsatz
Jedes Gericht hat bei wissenschaftlichen Fragestellungen die Pflicht, nicht selbst zu entscheiden, was es für den „aktuellen Wissensstand, wie es ihn sieht“ hält. Das Klimamodell des IPCC ist bekanntlich kontrovers, also wäre es die Pflicht des Gerichts, auch die andere Seite anzuhören.
„Audietur et cetera pars“ zu Deutsch „gehört werde auch die andere Partei“, ist ein entscheidender Grundsatz jedes Justizorgans in demokratischen Rechtsstaaten.
Und es ist auch nicht Sache des Gerichts, in eigener Machtvollkommenheit zu entscheiden, welche Gegenmeinungen es heranzuziehen beliebt. Es gibt dazu beispielsweise Clintel, wo neben zahlreichen hochrangigen anderen Wissenschaftlern sogar zwei Nobelpreisträger Zweifel an der IPCC-These vertreten.
Ihre Forderung
ist daher ebenso ignorant wie völlig unangebracht.
Das ist doch dem schlimmen „Ermächtigungsgesetz“ der NS Zeit vergleichbar, oder?
„klima“ PUTSCH am BVG, deren Kamarilla offensichtlich komplett AGW-co2-verstrahlt zu sein scheint?? Ohne zu wissen, daß JEDEN Tag ein Austausch von 80 TONNEN Luft INKL co2 mit der Atmosphäre statt findet.
„Wir befinden uns in einer endzeitlichen Multikrise“ – Selbstverschuldet!
Niemand verlässt den Pfad der Aufklärung ungestraft. Sobald sich die Nicht-mehr-ganz-dichten und Kurz-Denker mal der Erkenntnisse ihrer Ahnen bedienen, kann es wieder bsser werden. Vorher nicht!
„Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
So ist es!
Für das Gesetz zur Zerstörung Deutschlands
haben im Bundestag 600 Abgeordnete in namentlicher
Abstimmung votiert, und damit ihre Seele verkauft,
nur 69 waren dagegen.
Aber eine Kleinigkeit wurde vom BVG „vergessen“:
Selbst bei Senkung der CO2-Emissionen auf NULL
hat das keinen Effekt auf das Klimasystem der Erde.
Denn die Klima-Zyklen sind nichtirdischen
Ursprungs, konstant und daher nicht änderbar.
https://eike-klima-energie.eu/2024/07/07/die-klima-zyklen-sind-planeten-gemacht-vorbestimmt-und-konstant/
Bin daher sehr gespannt auf das Interview zwischen
unserer Kanzler-Kandidatin Alice Weidel (AFD)
und Elon Musk (Raumfahrtpionier)
(9. Januar um 19 Uhr deutscher Zeit).
Dass man scheinbar in die Zukunft schauen kann, hat einen Grund:
die Planeten-Umlaufbahnen sind im irdischen Zeitmaßstab praktisch konstant.
Zur Archivierung und zum Vergleich: ECC_1943AD_NH.jpg