von Horst Arlt

Immer wieder bemerkenswert, die Medienberichterstattung nach einem Standardmuster.
Eine Windkraftanlage (WKA) brennt, die Feuerwehr kann nicht löschen und lässt die WKA kontrolliert abbrennen. Ggf. werden noch Straßen und das Gelände um die betroffene WKA gesperrt. Betreiber und Gutachter ermitteln die Brandursache.

Mehr ist nicht zu vernehmen. Aber ist das wirklich so? Dabei gäbe es viel mehr zu hinterfragen. Wir nehmen nun den Brand in Losheim als Beispiel.

Leider zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass weder die Betreiber und Behörden, noch die Feuerwehren über nähere Informationen verfügen, was da eigentlich sich in Rauch und Asche auflöst und die daraus resultierenden Gefahren. Deshalb wurden die Gemeinde, die Feuerwehr Losheim und örtlichen Medien mit zusätzlichen Informationen und Hinweisen per Mail in Kenntnis gesetzt.

Laut Herstellerunterlagen VESTAS bestehen die Rotorblätter dieses Anlagentyps V90 unter anderem auch aus Carbonfasern (CFK).

Geklärt werden muss z. Zt. noch, ob die Behörden darüber informiert sind, dass der Verdacht einer Kontamination der Umgebung durch Carbon (CFK) „Fiese Faser“ besteht?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unter dem Fachbegriff „Nanotubes“ gesundheitsgefährdenden lungengängigen Faser, großflächig in die Umgebung verteilt worden sind.

In Bezug auf die Gefahrenlage durch verbrannte Carbonfasern, wird auf Unglücke mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr in Mecklenburg (Absturz Eurofighter) und Niedersachsen (Hubschrauber) im Jahr 2019 hingewiesen. Die Unglücksmaschinen bestanden ebenfalls zu einem hohen Anteil aus Carbon (CFK).

Zu den Gefahrenhinweisen zählen auch der Bericht zur Großübung bei Faulbauch „Fiese Faser“ der Bundeswehr und Rettungskräfte im April 2019.

Zu bedenken ist, dass gegenüber den Bränden der Luftfahrzeuge, die am Boden stattfanden, der Brand an der WKA in Losheim, sich in Höhen von 100-140 m abspielte. Ferne geht die Gefahr einer Kontamination von den verbliebenen Rotorblattbrandresten aus, bis zur sicheren Bergung.

Vor diesem Hintergrund sollten wichtige Maßnahmen an der Unglückstelle in Losheim ergriffen werden:

  1. Einrichten einer weiträumigen Sperrzone von mindestens 3.000 m.
  2. Warnung der Bevölkerung vor Betreten des Geländes, wegen bestehender Kontamination und Gesundheitsgefahren.
  3. Warnung der Einsatz- und Bergungskräfte vor Ort, mit Hinweis auf die gefährlichen Eigenschaften der fiesen Fasern bei Kontakt, trotz persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  4. Warnung an Servicefirmen die mit Umbau- und Aufräumarbeiten betraut werden. Bei Bergungsarbeiten sind spezielle Schutzausrüstung absolut notwendig und die Arbeiten durch CBRN(E)-Trupps zubegleiten.
  5. Ermittlung der Wetterdaten z.B. beim deutschen Wetterdienst (DWD), wie Windrichtung und Windgeschwindigkeit zur Ausbreitungsermittlung der Kontamination durch „fiesen Fasern“, bis einschließlich Wohnbebauung und Grundstücke.
  6. Errichtung einer Dekontaminationseinrichtung und Schaffung von Zugangsregeln.
  7. Ermittlung der Boden- und Grundwasserbelastung durch qualifizierte Messungen.
  8. Ggf. sind Bodenaushub an der Unglückstelle, sowie erweiterten Umfeld zu prüfen und vorzunehmen. Vergleichbar wie an den Unglücksstellen der Luftfahrzeugen 2019.
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