Das die Generierung von Windstrom alles andere als Naturschutz und Tierschutz darstellt, wissen unsere Leser schon, ebenso das es genügend Studien gibt, die nachgewiesen haben: Infraschall macht krank. In Bayern gab es mal die 10-mal-Höhe- Regelung, die dann bei den gut 200m hohen Windrädern (Incl. Flügel), zu 2000m Abstand zum nächsten Wohnhaus führte.
Allerdings haben sich einige Gemeinden nicht daran gehalten, „…. Bereits im Plan seit … vor der Regelung…“ und andere Ausflüchte mehr, kam bei mir in der Nachbarschaft, um weitere Windräder hinzubauen.
Als Entscheidungshilfe für die Gesetzgeber kann diese Grafik des DIW angesehen werden, in dem die Auswirkungen der bayrischen 10H Regelung im Vergleich dargestellt wird.
In GRÜN – andere Bundesländer, In ORANGE – Bayern, nach Inkrafttreten der 10H Abstandsregelung
Die Abstandsregelungen für WKAs zu Wohnhäusern, waren schon immer ärgerlicher Punkt für die Investoren von Windparks- die selbst natürlich „meilenweit“ entfernt davon wohnen. Außerdem sollen die vielen Einsprüche der Anwohner und Gegner der WKAs mundtot gemacht werden. Dazu lasen Sie vor u.a. kurzen auf Eike Unantastbarer Sonderstatus für Windräder und EEG Novelle 2021: Der Bock wird zum Gärtner gemacht.
Nun hatten sich die Parteien in der Regierung darauf geeinigt, 1000 Meter Mindestabstand bundesweit verpflichtend zu machen, was den Befürwortern der Windkraft aber immer noch nicht gering genug ist.
Nach letzter Einigung (s.o.) sollen / wollen die Länder nun selbst entscheiden, ob mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern bei ihnen eingehalten werden müssen.
Irgendwie ist es nicht zum Wundern, nun jubelt die Tagesschau: Einigung bei Mindestabstand für Windräder.
… Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Einigung. „Ich bin sehr erleichtert, dass es eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben hat, wie wir nun bei Windenergie an Land und Photovoltaik richtig durchstarten können“, sagte sie dem „Spiegel.“
… Nun könnte eine sogenannte Opt-in-Regelung kommen: Wer 1000 Meter Abstand will, muss sich dann aktiv dafür entscheiden.
In ähnlicher Weise schreibt die Kreiszeitung (Bremen, Niedersachsen)
Wut aufs Windrad: Ökostrom? Ja, klar – aber bitte ohne Windpark vor der Nase
Die 1000m Regel wurde gekippt, um dem Windstrom neuen Schwung zu geben.
… „Eine pauschale Festlegung von 1.000 Metern Mindestabstand zu Wohnsiedlungen würde unseren Zielen widersprechen.“ Beim Klimaschutz könne man den Ausbau der Windenergie nicht abwürgen. Nur jedes achte Windrad hat einen Mindestabstand zu Siedlungen. 1582 Windräder sind dichter als 400 Meter an Wohnsiedlungen dran.
Ein interessantes Detail am Rande: Im vorstehend verlinktem Artikel steht, dass „der Windparkentwickler PNE“ … seine fertiggestellten Projekte nicht an Investoren verkaufen konnte.
Im Klartext, da gibt es Typen, die bauen Windräder auf Vorrat und suchen dann Dumme, die Anteile kaufen. Wie oft bekannt, werden alle Anteile verkauft (nennt sich dann Bürgerwindräder) – damit sind dann alle Risiken weg. Natürlich nicht ohne mit der eigenen Firma vorher einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Wartung fällt dann unter Kosten und wird immer bezahlt.
In diesem, von den Gebührenzahlern zwangsfinanziertem Medium, finde ich keinerlei Hinweise auf Schutz der Anwohner.
Biogasanlagen
Auch hier gilt in Zukunft das Ausschreibungsverfahren. Der durchschnittliche Preis lag im letzten Jahr bei 14 ct/kWh. Vor knapp 20 Jahren (Förderzeitraum) wurden noch 25 ct/ kWh gezahlt. Über 9.000 Biogasanlagen sind im Deutschland verteilt. Nachdem ursprünglich mit der Verwertung der „Brennstoffe“ Gülle, Mist und Abfälle Reklame gemacht wurde, sieht man heutzutage vor allem die Bauern gehäckselten Mais oder andere frische Energiepflanzen heranfahren. Bei der Besichtigung einer großen Anlage im Westen von Fürth wurde uns erzählt, dass der Radius der Zulieferbetriebe inzwischen mehr als 50km erreicht hat, weil einfach nicht genügend mehr in der Nähe verfügbar ist.
Die Biogasbesitzer stöhnen natürlich über das Auslaufen der lukrativen Fördersätze. Der im Interview von DW vorgestellte Landwirt, klagt dass er einen Finanzierungsbedarf hat, um seine Anlage wirtschaftlicher auszubauen und evtl. auch ins Erdgasnetz einspeisen zu können. Sein Hof ist zu weit entfernt von anderen Gebäuden, um die anfallende Wärme ebenfalls zu vermarkten. Er sagt auch: „Am Anfang hatten wir eine Überförderung und jetzt wird der Geldhahn abgedreht“. Seine Äcker sind zu klein, um die Menge der benötigten Pflanzen selbst anzubauen, so dass er zukaufen muss.
Der Interviewpartner der FH Münster schätzt das 30 bis 40% der Biogaswirte nun Pleite gehen. Er hält Biogas für einen wichtigen Baustein der Energiewende.
Video (lässt sich nicht einklingen) auf Deutsche Welle: https://www.dw.com/de/biogasanlagen-vor-dem-aus/av-55324293
Über Europa erfährt man in einem anderen Beitrag der DW, dass es Biobauern gibt, die Abfälle der Lebensmittelindustrie vergären, darunter auch Kosmetika und Schokolade.
Mais bleibt jedoch die Energiepflanze Nr 1., jedoch ist nach dem neuen EEG nur noch 50& Mais in Biogasanlagen erlaubt. Andere Energiepflanzen wie Miscanthus, Ackergras sind teurer und werden nicht mehr unterstützt.
https://www.dw.com/de/biogas-in-der-eu-vor-unklarer-zukunft/a-19406884
Interessant auch, das nun die Biobauern in Konkurrenz zu Biogasbauern stehen. Die Subventionen für Biogas und den Strom daraus summieren sich auf höhere Summen als Bio-Lebensmittel-Bauern einstreichen können. Die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen haben stark zugenommen.
https://www.dw.com/de/%C3%B6ko-energie-contra-bio-landbau/a-17435588
Die Produktion von Bio-Energiepflanzen für Biogas oder aucvh Kraftstoffe, bedroht die biologische Vielfalt. Bereits in 2013 klagten US- Wissenschaftler bei der Obama Regierung, dass der Ausbau von Gräser-Arten für die Produktion von Biokraftstoffen die Artenvielfalt drastisch reduzieren würde. Die aus Asien stammende und als Futtermittel eingeführte „Kudzu“-Kletterpflanze, die Pflanzen und Bäume überwächst und dabei gleichsam erstickt.
https://www.dw.com/de/der-anbau-von-energiepflanzen-bedroht-die-biologische-vielfalt/a-16665361
Zusammengestellt von Andreas Demmig
„In diesem, von den Gebührenzahlern zwangsfinanziertem Medium, finde ich keinerlei Hinweise auf Schutz der Anwohner.“
Das grün-ideologisierte, von uns allen zwangsbezahlte Staatsfernsehen zeigt zuverlässig und überdeutlich, wie weit es unter Merkel mit Blödland schon gekommen ist. Wir retten schließlich das „Weltklima“, was interessieren da Windkraft-geschädigte Anlieger? Die sind ausschließlich dazu da, die hirnamputierten „Weltretter“ klaglos zu unterstützen! Wozu sind denn Wähler auch sonst da? Und ist es nicht fantastisch, dass wir für unsere rotgrüne Dauerverblödung auch selbst zahlen dürfen?
Die SED-gelernte Expertin für Machterhalt weiß, sie bekommt alles im Alleingang durch, wenn sie nur ihre rotgrünen Medien samt Anlegerkapital hinter sich weiß – und den Staatsfunk allemal! Und Dumm-Michel zahlt brav wie immer. Klimairrsinn pur – wir Vorreiter schaffen das!
“ Vor knapp 20 Jahren (Förderzeitraum) wurden noch 25 ct/ kWh gezahlt. “
Dieser Srompreis wir für die 20 Jahr Laufzeit garantiert.
Zur Info:
für eine 500 Kw-Bigasanlage benötigen Sie ca 200 ha Mais, bei einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahr läuft der Generator grob 8328 Stunden mit 500 Kw Leistung, somit 4.164.000 KWh zu 0,25 Cent. Der Verkaufserlös ist somit 1.041.000 € Pro Jahr über das EEG.
Unterstellen wir einen Marktwert des Strom über die EEX von Grob 0,04 Cent/Kwh, wir der Strom mit 0,21 Cent/Kwh subventioniert.
Dieses macht pro Jahr 874.400 € Subventionen für die Biagasanlage bzw 4372 je ha MAIS.
Ohne dem EEG wehre eine ha Biogasstrom nur 832 € Wert , dafür können Sie noch nicht einmal den Maisanbau bezahlen.
Davon kann jeder Tierhalter nur träumen.
Die Biomasse muss ja ständig “ nachgeladen “ werden. Was machen denn die Biogas Betreiber im Winter?
Sich aus Voratssilos bedienen.