Der Windradausbau stockt, weil die Bürger sich diesen schädlich teuren Unsinn nicht mehr gefallen lassen und zunehmend den Kadi einschalten. Wenn das einmal nichts mehr nützen sollte, könnte man mit mehr rechnen, denn auch die Geduld des lammfromm-untertänigen Deutschen hat einmal seine Grenzen. Die französischen Gelbwesten und nun die holländischen Bauern sind ein Vorgeschmack. Warum ist eigentlich der Druck so groß? Die Antwort auf dieses Rätsel ist leider nicht ausreichend bekannt: In Gesamtspektrum des deutschen Klima-, CO2-, Energiewende-, Gender- und weiterer geldverschlingender Zirkusse haben sich inzwischen viele Hunderttausende Profiteure parasitär eingenistet. Die leben davon, saugen an den Zitzen einer (noch) steuerfetten Staats-Sau, die auf der anderen Seite den wirklich produktiv Arbeitenden dieses Landes das letzte Haar vom Kopf wegfrisst.

Produktives erschaffen diese Parasiten nicht. Die Krankheit ist zu erkennen an der desolaten Infrastruktur von zerfallenden Brücken, Schulen, Bahn sowie einer dysfunktionalen Bundeswehr, um nur einige stellvertretende Baustellen zu nennen. Sie ist nur mit dem Heilmittel einer schweren Rezession zu beseitigen, weil dann kein Geld mehr für Unsinn da ist. Dann wird aber leider auch der Staatsköper selber geschädigt – die Kur entspricht also leider dem früheren Quecksilber gegen Syphilis.

Nur ein harmloses stellvertretendes Beispiel: Inzwischen haben sich auch an den Hochschulen Bewegungen etabliert, die sich Scientists for Future (SFF) nennen. Zu attraktiv sind die Fördertöpfe für Forschungs- und Lehrvorhaben und zu verwirrt die Köpfe. Falls SFF nur über Facebook läuft, ist dagegen nichts einzuwenden. Auch Professoren ist es erlaubt, geistigen Schwachsinn offen zu demonstrieren.  Wenn dieser SFF-Unsinn aber von Hochschulleitungen selbst propagiert wird, ist es bedenklich.

Nun zu den Windindustrieprofiteuren: Kürzlich veranstaltete die Bundesregierung einen „Windgipfel“, s. hierzu die Veröffentlichung von Holger Douglas, in Tichys Einblick (TE) vom 7.Sept.2019 (hier), Dazu eingeladen waren allerdings nur die windindustriefreundlichen „NGOs“, s. wieder H. Douglas in  TE, 23.August2019 (hier). Sie forderten u.a. eine Aufweichung des Artenschutzes, um ihre Ausbaupläne noch ungehemmter vorantreiben zu können; dagegen regt sich Widerstand in Form einer öffentlichen Petition (hier).

Die Windindustrie-Lobby versucht zu suggerieren, das Umwelt- und Planungsrecht sei zu restriktiv bei der Zulassung von Windindustrieanlagen. Das genaue Gegenteil trifft zu; schon heute genießt die Windindustrie eine Reihe sachlich nicht gerechtfertigter Privilegierungen im Umwelt und Planungsrecht gegenüber sonstigen Industrieanlagen (inzwischen 240 m hohe Windräder sind Industrieanlagen!). Die Privilegierungen werden benannt in Ziff. 4 einer Forderungsliste Odenwälder Bürgerinitiativen 10 Punkte_Odenwald. Diese von der Windindustrie-Lobby schon früher durchgesetzten Privilegierungen sind sehr geschickt z.B. versteckt in Anhängen zum UVPG (= Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Gesetz) und zur der 4. BImSchV [1].

Dank der dort genannten Schwellenwerte braucht der Projektierer ein größeres Ausbauprojekt einfach nur in Einzelprojekte unterhalb des Schwellenwerts aufspalten, und schon erspart er sich eine volle UVP oder ein volles BImSchG-Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine weitere Privilegierung findet sich im Bauplanungsrecht in § 35 BauGB (= Baugesetzbuch). Sie hat zur Folge, dass einem Windindustrieprojekt entgegenstehende private, nicht privilegierte Belange kaum noch entgegengehalten und entgegenstehende öffentliche Belange wie Natur- und Landschaftsschutz leichter überwunden werden können. Für eine im privaten Renditeinteresse errichtete Anlage ist diese Besserstellung gegenüber anderen Industrieanlagen völlig sachwidrig und nicht zu rechtfertigen. Die BI fordern deshalb zu Recht die ersatzlose Streichung dieser Privilegierungen im Umwelt- und Planungsrecht. Keinesfalls dürfen gar noch weitere Privilegierungen hinzukommen, wie auf dem Windgipfel gefordert.

Pikanterweise hat auch schon der NaBu in der Vergangenheit diese Privilegierungen kritisiert (NABU-Positionspapier „Windenergie – Naturverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und auf See“ von November 2016, S. 3 Mitte; S. 6 unter 12; S. 13 unter 3) 170320_NaBU_positionspapier_naturverträgliche_nutzung_der_ windenergie. Allerdings hat dieses Positionspapier ein eingebautes „Verfallsdatum“, und eine Bestätigung erscheint fraglich; auch der NaBu wird zunehmend, wie seit jeher der BUND, von der Windindustrie-Lobby unterwandert. Nur die von Enoch zu Guttenberg gegründete Naturschutzinitiative (Vors. Harry Neumann) ist noch windindustriekritisch.

Dies ist umso unverständlicher, da gerade für diejenigen, die der These von der menschengemachten Klimaerwärmung anhängen, ein Windindustrie-Ausbau im Wald ein Tabu sein müsste (hier): Im Gegenteil müsste man dann eigentlich für einen noch viel konsequenteren Schutz Waldschutz als bisher eintreten (hier).

 

Quellen

[1] BImSchV „Verordnung zur Durchführung des BImSchG“; es gibt davon mehrere; die 4. Durchführungsverordnung legt fest, welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind und in welchem Verfahren (vereinfachtes ohne Öffentlichkeitsbeteiligung oder volles Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung), aufgelistet in Anlage 1 zur 4. BImSchV

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