Zuerst zu den langeiligen Fakten: Das brüchige wissenschaftliche Fundament eines angeblich anthropogenen Klimawandels spricht sich allmählich herum. Nicht nur in EIKE, sondern auch in den neuen Medien wie Tichy, Achgut, freie Welt, der Jungen Freiheit usw. wird darüber berichtet, nur ein stellvertretendes Beispiel (hier). Solcher detaillierterer Betrachtungen bedarf es aber nicht einmal. Allein China zusammen mit den USA sind für schlappe 40% der globalen CO2 Emissionen verantwortlich, hinzu kommen dann noch afrikanische Länder sowie Indien, Pakistan usw. usw. Wir Deutschen sind gerade einmal mit etwa 2,5% und zukünftig sinkendem Anteil dabei – sinkend, nicht weil wir zukünftig weniger, sondern weil der Rest der Welt immer mehr CO2 emittiert!

Dekarbonisierung bedeutet Reduzierung aller anthropogenen CO2 Emissionen auf den Wert Null und damit praktisch das Ende der weltweiten industriellen Energieerzeugung und jeder Nutzung von Verbrennungsmotoren. Dies hätte zur Folge, die industrielle Produktion und damit den Lebensstandard auf unserem Planeten um 150 Jahre zurückzudrehen. Die Schnapsidee, etwa die oben genannten Länder zur Dekarbonisierung zu bewegen, schenken wir uns besser.  Einzige Möglichkeit, den Rückschritt ins industrielle Mittelalter infolge Dekarbonisierung zu verhindern, wäre die vollständige Umstellung der weltweiten Energieversorgung auf Generation IV-Kernkraftwerke (Brüter), Einzelheiten dazu in aller Kürze (hier). Diese Option wird zwar kommen, aber es werden bis dahin noch viele Jahrzehnte ins Land gehen.

Temperaturverlauf und Trend in Gießen. Daten DWD, Grafik J. Kowatsch

Natürlich ist dies jedem ein wenig naturwissenschaftlich/technisch gebildeten Zeitgenossen bestens bekannt. Daher gehen wir davon aus, dass die nachfolgende, vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen ausgeschriebene Veranstaltung des Umweltrechtlichen Praktikerseminars ein gelungener Faschingsscherz ist. Die oben geschilderten Fakten lassen  keinen anderen Schluss zu. Hier nun die Einladung zum Seminar:

——————————– Einladung zum Seminar ———————–

Von: sekretariat-reimer sekretariat-reimer <sekretariat-reimer@recht.uni-giessen.de>
An: ups-newsletter@lists.uni-giessen.de <ups-newsletter@lists.uni-giessen.de>
Verschickt: Mo, 22. Okt 2018 6:47
Betreff: [ups-newsletter] Einladung zum Umweltrechtliches Praktikerseminar am 25.10.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auch im neuen Semester zu den Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars der Justus-Liebig-Universität Gießen einladen zu dürfen. Bitte erlauben Sie uns, Ihnen den ersten Vortrag vorab auf diesem Wege zur Kenntnis zu bringen:

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe des Umweltrechtlichen Praktikerseminars im Wintersemester spricht in der 198. Veranstaltung am Donnerstag, dem 25.10.2018, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Claus Leggewie über „Zeit-gerechte Klimapolitik“.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat im August diesen Jahres das Politikpapier „Zeit-gerechte Klimapolitik“ vorgelegt. Es skizziert im Kontext der Dekarbonisierung vier Initiativen, darunter die Ermöglichung einer würdevollen Migration von Menschen, die ihre Heimat durch den Klimawandel verlieren („Klimapass“), sowie die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für eine zeit-gerechte Transformation. Der Vortrag stellt den Hintergrund des Politikpapiers vor und geht schwerpunktartig auf das Konzept des Klimapasses und der Finanzierungsinstrumente ein.

Prof. Dr. Dr. h.c. Claus Leggewie hatte von 1986 bis 1989 einen politikwissenschaftlichen Lehrstuhl an der Georg-August-Universität Göttingen, seit 1989 an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne, wo er Gründungsdirektor des Zentrums für Medien und Interaktivität (ZMI) war. Von 2007 an amtierte er als Direktor des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen, seit 2012 auch als Co-Direktor des Käte-Hamburger-Kollegs „Politische Kulturen der Weltgesellschaft“ an der Universität Duisburg-Essen. Von 2008 bis 2016 war Leggewie Mitglied des WBGU. Seit dem WS 2015/16 ist er erster Inhaber der Ludwig-Börne-Professur an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Lehr- und Forschungsaufenthalte führten ihn u.a. nach Paris, Wien und New York.

Die Veranstaltung am 25.10. beginnt um 18.15 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr. Sie findet im Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Campus Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68, Raum 021 (Untergeschoss des Seminargebäudes) statt. Falls die Veranstaltung ausnahmsweise in einen anderen Raum gelegt wird, wird durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet (entsprechende Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt). Die Teilnahme ist kostenfrei und auch sonst mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und kann mit Spenden unterstützt werden (Justus-Liebig-Universität Gießen, Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550, Verwendungszweck: Spende Umweltrechtliches Praktikerseminar, Projektnummer 811 00 523).

Nähere Informationen zu den weiteren Themen und Referenten für das Wintersemester 2018/19 werden Sie in Kürze in der gewohnten Form erhalten.

Mit den besten Grüßen aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft,

Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold

Prof. Dr. Franz Reimer

Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie

Justus-Liebig-Universität Gießen

Hein-Heckroth-Str. 5

35390 Gießen

Tel. 0641/9921181

Fax. 0641/9921189

Homepage des Umweltrechtlichen Praktikerseminars:
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren/reimer/projekte/umwelt

——————— Ende der Einladung ——————————–

Anmerkung der EIKE-Redation:

Sollte der von uns als  sehr unwahrscheinlich angesehene Fall einer ernsthaften Veranstaltung vorliegen, entschuldigen wir uns natürlich für unseren Irrtum und bitten dann um die korrigierende Mitteilung seitens des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Uni Gießen. Wir werden sie veröffentlichen.

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