Besonders negativ hebt sich hier die Subventionierung der unwirtschaftlichen und landschaftszerstörerischen Windkraft hervor:

Die Betreiber der Windkraftanlagen an Land erhalten 2016 über 5 Milliarden (Mrd.) Euro (5.064.181.821 Euro) Vergütungen für ihren EEG-Strom. Der erlöste Wert dieses nicht bedarfsgerecht *) produzierten Stroms an der Strombörse beträgt jedoch lediglich 225 Millionen (!)  (225.092.124 Euro), also nur 4,4% dessen, was der EEG- Einspeiser (Windkraft-Industrie bzw. -Betreiber) erhält. Die restlichen 95,6% zahlt der Strombezieher, bzw.Verbraucher über die Stromrechnung. Ein wirtschaftlich katastrophales Ergebnis, das sich auch 2017 in ähnlichen Relationen bewegen wird. 

Würde zum Beispiel ein Landwirt gleich der Windkraft „subventioniert“, erhielte er für  den Liter Milch 7  Euro  (!), für  den  die   milchverarbeitende  Molkerei lediglich

30 Cent bezahlt, den Rest (6,70 Euro) zahlte der Steuerzahler.  

*) Strom aus Windkraft wird nicht bedarfsgerecht produziert, bei Flaute wird gar kein Windstrom produziert und bei Sturm kann der überschüssige Windstrom, aufgrund fehlender Speicher, nicht gespeichert werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist damit nicht möglich. Kohlekraftwerke laufen deshalb immer im Hintergrund als Schattenkraftwerke mit.

Näheres zur offiziellen Ermittlung EEG-Umlage finden Sie unter:

http://www.netztransparenz.de/de/file/20151015_Veroeffentlichung-EEG-Umlage-2016.pdf 

Professor Hans-Werner Sinn, der ehemalige Präsident des ifo Instituts, einer der wenigen,  der  sich  nicht  scheut  auch  unangenehme  Wahrheiten  auszusprechen, könnte sicher zu diesem volkswirtschaftlichen Irrweg noch einiges hierzu beitragen.

EEG-Umlage neuer Höchststand 

Die EEG-Umlage stieg 2016 auf einen neuen Höchststand, und sie wird, wie dem Bericht auf der Titelseite der Allgäuer Zeitung vom 01.10.2016 zu entnehmen war, auch 2017 weiter kräftig steigen. 

Geschönter Nettowert – Bruttowerte aussagekräftiger

Berichtet wird in den Medien in diesem Zusammenhang jedoch leider immer wieder nur, dass die EEG-Umlage von 6,35 Cent auf dann z.B. 7,3 Cent pro Kilowattstunde ansteigen würde. Selbst dieser Wert ist ein geschönter Nettowert, denn zusätzlich müssen hierauf auch noch 19% Umsatzsteuer entrichtet werden, was zutreffend dann zu 7,55 Cent b.z.w. 8,69 Cent pro Kilowattstunde führt. Beim Tanken interessiert den Verbraucher ja auch was er je Liter zu bezahlen hat, nicht irgendwelche Nettowerte ohne die anfallenden Steuern. 

Die Allgäuer Kraftwerke beispielsweise haben deshalb für 2015 auch die Bruttowerte ausgewiesen.

https://www.allgaeukraft.de/index.php?plink=informationen-zum-strompreis 

Ernüchternd und aufhellend wäre ein Blick darauf wie die Zahl zustande kommt:

Zur Umverteilung auf die Verbraucher standen für heuer 22,87 Milliarden € an. 

Die Betreiber der verschiedenen EEG-Anlagen erhalten 24,7 Mrd.€ Vergütungen für ihren EEG-Strom. 

Der erzielbare Wert dieses nicht bedarfsgerecht produzierten Stroms an der Strombörse beträgt insgesamt jedoch lediglich 1,5 Mrd.€ , also nur ca. 6% dessen, was der EEG-Einspeiser erhält. Beim Windstrom, wie Eingangs dargestellt, sind es sogar nur 4,4%. Bei der Photovoltaik sind es, wohl wegen der Bedienung der Stromspitzen um die Mittagszeit, immerhin 8,19%. 

Die 22,87 Mrd. des Jahres 2016 zuzüglich 19% Umsatzsteuer, auf die ca. 40 Mio Haushalte der BRD umgelegt, machen 680 € je Haushalt aus; denn auch der von Handel,  Industrie  und  Handwerk  zu  tragende  Anteil  belastet  über  höhere  Preise letzlich wieder den Verbraucher.  Und die Tendenz ist weiter steigend. 

Zur Erinnerung: im Jahr 2007 waren es noch 4,3 Mrd. EEG-Umlage + 19%, was damals noch 130 € je Haushalt ausgemacht hat. 

In vorstehenden Beträgen noch gar nicht enthalten sind folgende Kosten: 

Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für Netzentgeld- befreiung stromintensiver Betriebe, und der Umlage für abschaltbare Lasten.

EEG abschaffen 

Das EEG ist ein planwirtschaftlicher Fremdkörper in der sozialen Marktwirtschaft, dessen ersatzlose Abschaffung Experten seit Jahren fordern. Diesem schließen wir uns voll an. 

Es grenzt an eine ökonomische Geisterfahrt Milliarden in unwirtschaftliche Stromerzeugung, vorbei am tatsächlichen Bedarf, zu stecken. Die derzeit  noch gute Konjunktur übertüncht bisher die sich auftürmenden Probleme, wobei die Anfänge einer schleichenden Deindustrialisierung bereits zu erkennen sind.

Das Milliarden-Umverteilungsprogramm des EEG hilft nur den Lobbyisten, nicht den Stromkunden, und schon gar nicht dem Klima 

Auch wenn in der Presse von Anlagenbetreibern immer wieder das Gegenteil behauptet wird, leisten Windkraftanlagen (WKA) und andere "Grünstromeinspeiser", wegen der Wirkungsmechanismen des seit 2004 gültigen europäischen Handels mit CO2-Verschmutzungszertifikaten eben keinen Beitrag zum Klimaschutz.

Eventuell in der BRD eingesparte Emissionen wandern dann z.B. nach Polen, und belasten somit weiterhin unsere Umwelt.

Das Jahresgutachten 2013/2014 des Sachverständigenrat der Bundesregierung

sei zum EEG nur mit folgenden Stichworten zitiert:

– kein schlüssiges Gesamtkonzept

– größter Subventionstatbestand BRD (mehr als Länderfinanzausgleich)

– marktferne Ausrichtung

– Verschwendung volkswirtschaftl. Ressorcen, die an anderer Stelle fehlen werden

– Atempause durch Fördermoratorium

– auf nationale Förderung verzichten

– kann ohne Einbettung in EU Klimawandel nicht mal abmildern

Die Expertenkommission der Bundesregierung hat bereits  Ende Feb. 2014 ebenfalls die Abschaffung des EEG gefordert, da es zu teuer, und außerdem nutzlos für Innovationen ist.

Sie  hat  die  Regierung  darauf  hingewiesen,  dass  durch  das  EEG  keine  CO2

-Einsparung, sondern nur eine Verlagerung erfolge, da innerhalb der EU die CO2- Emissionen durch den EU-Emissionshandel gedeckelt sind. Die durch das EEG gesenkten CO2-Emissionen werden nur an andere Stellen verlagert. 

Informativ hierzu ist auch:  http://www.vernunftkraft.de/mythos-1/

Gegebenenfalls Quotenmodell statt EEG

Sollte der politische Mehrheitswille den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) anstreben, böte sich hierfür das von Schweden praktizierte Quotenmodell an. Dabei gibt, vereinfacht dargestellt, die Politik lediglich den Energieversorgungs- unternehmen den zu erreichenden Anteil an EE-Strom vor. Es bleibt aber deren wirtschaftlichem Geschick überlassen, diesen möglichst günstig bereit zu stellen. So werden sich effiziente Erzeugungsstandorte, Technologien und Anlagengrößen durchsetzen, und nicht wie bisher diejenigen, deren Gewinnspannen aufgrund der Vorgaben des EEG am größten sind. 

Das Quotenmodell wird von verschiedenen Seiten befürwortet, u.a.:

Monopolkommission im Sondergutachten 59: Energie 2011,

dem Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im

Jahresgutachten 2011/2012,

dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) 2012, sowie acatech, der deutschen Akademie der Technikwissenschaften 2012.

Eine gute Darstellung der Funktionsweise des Qutenmodells findet sich unter: 

http://www.et-energie-online.de/Zukunftsfragen/tabid/63/NewsId/466/Zeit-fur-eine-grundlegende-Refor – m-der-EEGForderung–das-Quotenmodell.aspx 

Eine straffe Gegenüberstellung von EEG und Quotenmodell bietet: 

http://www.vernunftkraft.de/eeg-versus-quotenmodell/

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Telefon 08304 733. Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Faulhaber

Vorsitzender

ILKA – Initiative Landschaftsschutz Kempter Wald und Allgäu e.V.

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