EIKE wurde die Gemeinnützigkeit bis auf weiteres entzogen – rechtliche Schritte dagegen wurden bereits eingeleitet

Von EIKE Redaktion

Mit Datum vom 18. Februar 2022 hat das Finanzamt Jena qua Bescheid EIKE die Gemeinnützigkeit entzogen. Wir legen fristgemäß Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und halten unsere Leser und Spender auf dem Laufenden.

2012 erhielt das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE) vom Finanzamt Jena den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Dieser steht Vereinen u.a. deshalb zu, wenn sie sich um wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) und Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) bemühen. Dieses Voraussetzungen sah das Finanzamt jahrelang als gegeben an und bestätigte diese auch immer wieder.

Anfang vergangenen Jahres, kurz nach der endgültigen Absage der Landtagswahl in Thüringen, änderte sich das jedoch, als uns das Finanzamt wissen ließ, dass es die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit nun in Frage stelle. Dem vorausgegangen waren viele Attacken in den Hauptstrommedien, im ÖR Fernsehen oder im links-grünen Berliner Tagesspiegel.[1] Immer wieder sprachen Journalisten bzw. Aktivisten bei unserem Finanzamt mit dem Ziel vor, EIKE die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen. Eine Zeit lang kamen sie damit nicht durch, aber offensichtlich haben sie irgendwann doch einen Stein ins Rollen gebracht und das Finanzamt nahm den Faden auf und begann, unsere Gemeinnützigkeit mit dem Ziel der Aberkennung derselben zu „überprüfen“.

Auf die Information hin, dass diese Überprüfung eingeleitet werde, ergab sich ein Protest-Schriftwechsel, mit dem wir unsere Leser nicht langweilen wollen, weil dann im Sommer der nächste Schlag erfolgte, nämlich durch die Ankündigung, dass das Finanzamt Jena nun unsere Wissenschaftlichkeit (nicht die Förderung der Wissenschaft) zum Gegenstand eines „Gutachtens“ machen werde – durch einen Leitautor des Klimagremiums IPCC! Denn damit wurde ein uns bis dahin unbekannter Honorarprofessor Dr. Sönke Zaehle (hier) vom Max-Planck-Institut für Biogeochemie in Jena beauftragt. Dieser Wissenschaftler hat aber nicht nur Geoökologie und Umweltwissenschaften studiert, sondern auch am Potsdam Institut für Klimafolgenforschung promoviert. Und er ist, wie erwähnt, ein führender Autor des IPCC-Klimaberichtes, worauf er selbst in seinem Begleitschreiben ausdrücklich hinweist: Seine Arbeiten für das IPCC hätten ihn so in Anspruch genommen (und auch Corona, dummerweise), dass er erst viele Monate nach Auftragserteilung dazu gekommen sei, sein Gutachten fertig zu stellen (s. Anhang). Mehr geballte Voreingenommenheit geht eigentlich nicht, jedenfalls unserer unmaßgeblichen Meinung nach.

Unser schriftlicher Einspruch gegen diese Vorgehensweise hatte keinen Erfolg. Das Gutachten wurde wie angekündigt in Auftrag gegeben und erstellt. Es ist nach unserer Meinung zwar sehr umfangreich geraten, aber das viele Papier nicht wert, worauf es geschrieben wurde. Es bezieht sich im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten im Jahre 2018, so war der Auftrag, und verreißt diese nach Strich und Faden. Was bei der Wahl des Gutachters wohl niemanden überraschen kann. War doch gerade das Jahr 2018 das Jahr, an dem wir besonders viele bedeutende und zum Teil preisgekrönte Wissenschaftler auf unserer Jahreskonferenz in München begrüßen konnten, deren Arbeiten teilweise auch vom IPCC zitiert werden. Kernaussage des Gutachtens („Gutachtens“) ist sicher, daß es beim Kima nur eine einzige Wahrheit geben kann, die vom IPCC definiert wird. Nach dieser Einschätzung ist also nur der Wissenschaftler, der Äußerungen des politisch gelenkten IPCC vorbehaltlos applaudiert. Aussagen zum Themenbereich „Energie“ finden sich hingegen nicht. Aber lesen Sie selbst (hier)!

Was bedeutet das nun für uns und unsere Spender?

Fest steht zunächst einmal, dass EIKE bis auf weiteres nicht mehr gemeinnützig ist, und deswegen auch keine Spendenquittungen mehr erstellen darf, die steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings – so unsere Kenntnis der steuerlichen Behandlung derselben – genießen die Spender einen Vertrauensschutz und können darauf bauen, dass sie ihre Spenden nicht nachversteuern müssen.[2] Stichtag ist der 18. Februar 2022. Daß wir weiter den Eingang von Spenden quittieren, versteht sich natürlich von selbst. Nur absetzbar sind solche Quittungen eben nicht.

Jedem und jeder, der bzw. die die politische Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren gerade beim Klimathema verfolgt hat, kann sich auf diese Entscheidung seinen Reim machen. Was 2012 noch gemeinnützig galt, gilt heute als wissenschaftlich unzulässige Kritik. Die wenigen, die noch öffentlich als Kritiker auftreten, sollen mundtot gemacht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, daß das meiste von dem von uns Befürchteten inzwischen eingetreten ist. Von einer „Kugel Eis“ (Trittin) spricht heute keiner mehr.

Fest steht allerdings auch, daß wir gegen diese Entscheidung alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen und unseren Fall auch international bekannt machen werden. Dazu stehen wir bereits mit einigen Juristen und Fachleuten in regem Austausch und bereiten gerade entsprechende Schriftstücke vor. Es darf einfach nicht sein, daß ein einziger Gutachter und ein paar Hintermänner oder -frauen darüber entscheiden können, was wir alle zu denken, zu sagen und zu schreiben haben. Selbst Regierungsmitglieder schwenken ja vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges bereits auf unsere Linie ein, der viele EIKE-Voraussagen auf dramatische Weise bestätigt. Wir sind also guter Hoffnung, aus unserer Auseinandersetzung mit der Finanzbürokratie als Sieger hervorzugehen.

Wie erfolgreich wir damit sein werden und in welchem Rahmen wir unsere Arbeit fortsetzen können, oder auch nicht, entscheiden auch Sie, liebe Spender. Lassen Sie es, wenn immer sie es finanziell stemmen können, bitte nicht dazu kommen, und halten Sie uns bitte weiter als Spender die Treue! Wir haben jetzt trotz aller Widrigkeiten 15 Jahre durchgehalten und wollen noch mindestens 15 Jahre weiter machen. Der ständig wachsende Zuspruch – auch durch Klimaexperten aus Universitäten des In- und Auslandes gibt uns recht. Unsere Publikationsliste von Fachaufsätzen wird immer länger.

Für Ihre Spende bedanken wir uns schon jetzt!

  1. Details dazu hier
  2. Auskünfte aus dem Internet ohne Gewähr: A. Der Spender darf auf die Richtigkeit der Zuwendungsbestätigung vertrauen. Daher bleibt ihm der Spendenabzug bei der Einkommensteuer erhalten, auch wenn dem Verein für das betreffende Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.B. Spenden sind dann als Schenkungen anzusehen. Bei Spenden > 20.000 € im Einzelfall kann es Schenkungsteuer fordern. Für Vereine gibt es aber einen Ausweg. Wenn die Zuwendungen im ideellen Bereich verwendet wurden, ist der Verlust der Gemeinnützigkeit schenkungs- und erbschaftsteuerlich ohne Folgen. Dann greift die Auffangvorschrift des § 13 Absatz 1 Nummer 17 ErbStG

 

image_pdfBeitrag als PDF speichernimage_printBeitrag drucken