In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme wies, das US-Bezirksgericht für den Bezirk New Mexico eine Litanei von Beschwerden von Umweltgruppen zurück, die darum kämpften, die Energieexplorationen in der Nähe des Chaco Culture National Historical Park zu blockieren. Eine Vielzahl von Organisationen – darunter der Natural Resources Defence Council, Diné Citizens Against Ruining Our Environment und Wild Earth Guardians – hatten vor dem Gericht argumentiert, das Bureau of Land Management (BLM) [.. ist eine dem Innenministerium unterstellte Behörde, der die Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von öffentlichem Land obliegt] habe die Auswirkungen der Bohrungen auf die lokale Umwelt und Ressourcen nicht richtig abgewogen. Die Aktivisten kämpfen seit 2015 vor Gericht.
„Alle diese Touristen, die diese historischen Stätten besuchen, könnten belästigt werden, oder ihre Erlebnisse könnten weniger erfreulich sein, aber der Schaden überwiegt nicht die potenziellen wirtschaftlichen Schäden von Hunderttausenden bis Millionen Dollar, denen die Betreiber der Gasquellen ausgesetzt wären“, schrieb der Richter James Browning , so ein Bericht von E & E News.
Das Urteil von Browning, einem durch George W. Bush eingesetzten Richter, war eine große Zurücknahme seiner früheren Entscheidung vom letzten Monat. Noch am 31. März unterstützte Browning anfänglich Fracking-Gegner, die der Ansicht waren, dass die BLM gegen den National Historic Preservation Act (NHPA) [~ Schutz von historischen Denkmälern und Landschaftsgebieten] verstoßen habe , als sie einige Bohrarbeiten in der Nähe des Chaco Culture National Historical Park genehmigte. Der Park, der tausend Jahre alte Ruinen der Ancestral Puebloan beheimatet und in der Nähe von Navajo-Siedlungen liegt, ist der Energieforschung nicht zugänglich.
Umweltjuristen hatten zu dieser Zeit sein Urteil gefeiert, aber dieser Sieg war kurzlebig.
Brownings 132-seitige Stellungnahme vom Montag hat ihren Fall komplett niedergeschlagen und erklärt, dass BLM tatsächlich die potenziellen Auswirkungen von Öl- und Gasbohrungen ausreichend überprüft hat. Der Richter stellte auch fest, dass die fraglichen Bohrungen weit genug von historischen Stätten entfernt sind, um nicht gegen Bundesgesetze zu verstoßen, wobei die meisten Bohrungen mindestens 10 Meilen entfernt sind.
„Die Behauptungen der Umweltaktivisten scheitern, weil die Regelungen, nach denen die BLM arbeitet, verlangen, dass Auswirkungen auf historische Stätten innerhalb des potenziellen Wirkungspotentials (APE) [area of potential effect] untersucht werden und Chaco Park und seine Satelliten sind außerhalb des Wirkungspotentials der Bohrungen. Somit konnte die BLM keinen Verstoß der Bohrungen auf den Chaco Park und seine Satelliten gegen den NHPA feststellen.“
Oppositionsgruppen hatten auch argumentiert, dass die Bohrungen gestoppt werden sollten, bis die BLM ihren Ressourcenmanagementplan in Bezug auf hydraulische Frakturierung aktualisiert, aber Browning entschied, dass BLM beim Fracking korrekt gehandelt hat und horizontale Bohrungen die Umgebung nicht signifikant schädigen (können).
Umweltschützer können die Entscheidung des 10. US-Bezirksberufungsgerichts noch anfechten. Das Berufungsgericht hat jedoch bereits in der Vergangenheit ihre Bemühungen blockiert, die Bohrungen im Chaco-Gebiet einzufrieren.
Erschienen auf The Daily Caller am 24.04.2018
Übersetzt durch Andreas Demmig
http://dailycaller.com/2018/04/24/federal-court-major-blow-anti-fracking-activists/
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Der Richter hat ja nicht festgestellt, dass die Umweltaktivisten unrecht haben. Er hat nur festgestellt, dass die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen (und Arbeitsplätze?) schwerer wiegen, als die behaupteten Auswirkungen auf die Touristen, die die historischen Stätten besuchen. Ausserdem sind die Bohrungen weit genug entfernt.
Zitat: „Das Urteil von Browning, einem durch George W. Bush eingesetzten Richter, war eine große Zurücknahme seiner früheren Entscheidung vom letzten Monat“
Warum bekomm ich bei solchen Kehrtwendungen immer Bauchschmerzen? Es ist ja nicht verwerflich seine Ansicht nach neuen Informationen zu ändern. Als Richter sollte man allerdings öffentlich in Erwägung ziehen die ursprüngliche Klage wegen erwiesener Falschdarstellung der Aktivisten neu aufzurollen und eventuell Schadenersatzklage einzureichen.