Fahrverbote sind also zulässig. Das sagt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen. Das sei vom geltenden Recht gedeckt. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig.
Der schwarze Peter liegt bei den Städten
Damit sind die beiden Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit ihrer Revision gescheitert. In Düsseldorf und Stuttgart hatte die dubiose Abmahnorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt, weil die Städte die neuen herabgesetzten EU-Grenzwerte nicht einhalten würden. Im Zweifel, daraufhin klagte die DUH, sollten die Städte ihre Straßen für Autos sperren. Damit liegt der Schwarze Peter bei den Städten – sie sollen die Autofahrer schröpfen und enteignen, um unrealistische Grenzwert auf Teufel komm raus einzuhalten.
Denn grundsätzlich seien solche Fahrverbote durch das Recht gedeckt, meinte jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Damit öffnet das Gericht ein weiteres schönes Betätigungsfeld für Angehörige des Justizwesens. Geprüft werden muss laut Leipziger Entscheidung, ob bei einem Fahrverbot die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Was auch immer das im Einzelfall heißt – es dürfte jetzt Gegenstand von vielen munteren Klagen werden. Denn Fahrverbote müssen immer Einzelfallentscheidungen sein, gegen wiederum juristisch vorgegangen werden kann.
Von der Umwelt- zur Rechtsanwaltshilfe
Ein Mittel könnte eine Klage auf flüssigere Verkehrsführung sein. Weniger Staus – das bedeutet auch weniger Luftbelastung, wie gerade Stuttgart an einigen Straßen belegt hat. Was immer sie tun – die Städte riskieren teure Prozesse. Aus der Umwelthilfe wird eine Art Rechtsanwaltshilfe.
Klagen könnten auch Autobesitzer gegen Hersteller, um ihren alten Dieselwagen loszuwerden, den Hersteller in Anspruch zu nehmen und Wagen zurückzunehmen.
Wobei „alt“ bereits bei zwei bis vier Jahren losgehen kann. Früher war das noch kein Alter für ein Auto, heute kann es Schrottwert bedeuten. Immerhin mussten Dieselbesitzer rund 15 bis 20 Prozent Wertverluste hinnehmen in den letzten Jahren.
Jetzt nach dem Leipziger Urteilsspruch vermutlich noch mehr. Bis zu 15 Milliarden Euro könnte ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge kosten, hat der Professor für Automobilwirtschaft Ferdinand Dudenhöffer ausgerechnet.
Kosten, deren Verantwortliche klar benannt werden können.
Die Reaktionen fielen sehr unterschiedlich aus. Für Christian Lindner (FDP) ein „Schlag gegen Freiheit und Eigentum, weil wir uns zu Gefangenen menschengemachter Grenzwerte machen“. Er will in Zukunft Grenzwerte auf Basis solider wissenschaftlicher Debatte.
Die geschäftsführende Umweltministerin Hendricks sieht die Autohersteller in der Pflicht zur Nachrüstung, also sozigerechter Aktionismus, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, ohne dass ein Nutzen herauskommt.
Bundesregierung und Parteien spielen den Unschuldigen
Windelweich die Reaktion der Nichtregierung in Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt: „Kommunen können demnach selbst entscheiden, ob sie an bestimmten Stellen eingreifen. Eine Regelung des Bundes ist dafür nicht notwendig, also auch keine blaue Plakette. Ausdrücklich weist das Gericht auch darauf hin, dass bei den Luftreinhalteplänen die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Unser Ziel bleibt es, auch künftig die innerstädtische Luftqualität weiter zu …“
Das sind flotte Sprüche, die den Betroffenen nicht helfen – nicht den Städten, den Bürgern und schon gar nicht den Autofahrern. Dabei wird die klagende Deutsche Umwelthilfe massiv mit Bundesmitteln unterstützt. Wenn sich jetzt die Bundesregierung versucht wegzuducken, dann ist das nicht glaubhaft glaubhaft. Es war die Bundesregierung, die für die Grenzwerte wie für das Vorgehen der DUH die Verantwortung trägt – und jetzt so tut, als habe sie damit nichts zu tun.
Der lange Weg des Irrsinns
Die Entwicklung des Irrsinns deutete sich seit langem an. Die politischen Grundlagen sind von rot-grünen Stoßtrupps schon in den 90er Jahren gelegt worden. Damals empfahl die grün dominierte Weltgesundheitsorganisation WHO 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickoxide. Noch nicht einmal Kalifornien als Umweltvorreiter hatte einen solchen Grenzwert festgelegt. In den USA gelten heute 100 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die EU jedenfalls wählte 1999 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als künftigen Grenzwert.
Vor etwa zehn Jahren wurden heutigen Abgasgrenzwerte für Autos festgelegt, also die Emissionswerte. Die Ingenieure wussten seinerzeit nicht, wie sie die überhaupt erreichen könnten. Es gab noch keinerlei Technologien dafür.
„Ein Wert, der mit der Dartscheibe geworfen wurde“, sagt heute Werner Ressing, ehemaliger Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, der damals die Verhandlungen in Brüssel für Deutschland führte. Er, der sich mit am längsten mit den Grenzwerten beschäftigt hat, stellte jetzt auch in seiner Stellungnahme für das Bundesverwaltungsgericht klar:
„Mir ist klar, dass die 40 Mikrogramm NO2 der geltende Grenzwert sind: Gleichwohl möchte ich als früher zuständiger Beamter des BMWi Ihren Blick darauf lenken, dass dieser Grenzwert relativ willkürlich gewählt wurde und Sie als unabhängiges Gericht die Politik auffordern sollten, diesen Grenzwert zu ändern.“
Denn, so Ressing, der 40 Mikrogramm-Grenzwert wurde von der WHO nicht empfohlen, sondern von der EU aus einem Sammelsurium von WHO-Grenzwerten willkürlich festgelegt.
Medizinisch sei der Grenzwert nicht zu begründen. Zudem gelten völlig unterschiedliche Grenzwerte für zum Beispiel Büroarbeitsplätze von 60 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz gelten als maximaler Wert 950 in der Schweiz sogar 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Ressing verweist auf die USA: Dort gelten im Verkehr 100 Mikrogramm und es gibt keine Fahrverbote; 100 Mikrogramm werden in jeder deutschen Stadt unterschritten.
Ressings Fazit: „Der Grenzwert ist willkürlich gewählt und viel zu niedrig. Fahrverbote hätten unabsehbare wirtschaftliche Konsequenzen und sind deshalb unverhältnismäßig.“
Seine Aufforderung als Reaktion auf das Leipziger Urteil: Die Politik muss nach Brüssel marschieren und den Grenzwert ändern! Aber genau das verweigert bislang die Bundesregierung. Sie lässt Brüssel die Schmutzarbeit erledigen und hofft, dass sie trotzdem weiter Wählerstimmen kassiert, weil die Verantwortung doch in Brüssel liege. Aber genau das ist falsch – in Berlin sitzen die Verantwortlichen für das Elend von Millionen Autobesitzern, Handwerkern und Berufstätigen, die jetzt neue Autos kaufen sollen.
Mit Umweltschutz hat es nichts zu tun
Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Stickoxide in den Straßen zu Erkrankungen führen – jedenfalls nicht in jenen geringen Konzentrationen, wie sie in bestimmten Bereichen der Innenstädte zu finden sind. Vollkommener Unsinn ist die Rede von 10.000 Toten durch Dieselabgase. Wir haben das hier auch bei TE oft genug belegt.
Ein Grenzwertwahn, der durch nichts belegt ist, aber gut als Hebel taugt und vor allem die Kosten der Mobilität drastisch erhöht. Allein die Chemiefabrik in der Auspuffanlage verschlingt hohe laufende Kosten. So bereitet derzeit bei den kalten Außentemperaturen der Zusatz Ad Blue erhebliche Probleme – und damit Kosten.
Das ist ein wässrige Lösung, die bei kalten Außentemperaturen leicht gefriert. Tank und Leitungen müssen also beheizt werden, erhöht letztlich den Treibstoffverbrauch. Im Augenblick herrscht gerade wieder große Nachfrage nach Heizmatten und Schaltern, die leicht kaputt gehen. Die Kosten dafür reichen bis zu 450, 500 Euro.
Es geht den NGOs nicht um Gesundheit, sondern um ihr Geschäftsmodell und darum, Deutschland zu deindustrialisieren. Es ist schön, dass mit dem Kampf gegen das Auto und die Mobilität müheloser Geld verdient werden kann als mit der mühsameren Entwicklung neuer Autos und Antriebe.
Kleiner Tip am Schluß: Ein nächster Kampfschritt der NGOs könnte der gegen Kirchen sein. Denn die Belastung mit Stickoxiden, Feinstäuben und CO2 in den Gotteshäusern steigt dramatisch, wenn Kerzen in den Kirchen angezündet werden. Das ergaben Messungen in Kirchen. (Indoor Flame Sources)
Die Gläubigen stehen direkt neben den Kerzen und sind den Gefahrstoffen ausgesetzt. Gemessen werden teilweise bis zu 90 ppb NOx. Noch deutlich mehr dürften es neben dem heimatlichen Weihnachtsbaum sein. Das ist viermal mehr als in den Todesfallen am Stuttgarter Neckartor erlaubt – bei ungleich längerer Expositionszeit. Ein Gottesdienst dauert zudem länger als ein Vorbeilaufen am Stau. Und dabei haben wir noch nicht einmal die Feinstaubbelastung durch Weihrauch mit einbezogen. Um Himmels Willen!
Der Beitrag erschien zuerst bei Tichys Einblick hier
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Nachahmer gibt es überall.
Jetzt will auch die römische Bürgermeisterin Virginia Raggi, bis 2024 Dieselautos aus der Stadt verbannen, damit die Umweltverschmutzung geringer wird.
http://dailycaller.com/2018/02/28/rome-bans-diesel-car/
Rom kann wegen der vielen Altertümer unter der Erde, keine U-Bahn (Tunnel) bauen.
Die Steuern und Abgaben sind sehr hoch, viele „einfache“ Menschen sind gezwungen, mit 70 Jahren und länger, noch zu arbeiten, um über die Runden zu kommen. Das bedeutet, es wird nun noch härter für sie.
Weltkulturerbe, hier: Rom, ist Synonym für Verbotspartei, mehr kann die UNO nicht; das waren noch Zeiten als für den Pharaoh und seinen Staudamm das Abu Simbel Bauwerk versetzt wurde (und die Talbewohner und die Kulturstätten im Tal vergessen wurden).
Die Analyse in dem Artikel zeigt eindeutig, dass wir hier ein politisches Problem haben. Der Schutz des Eigentums der Bürger spielt in der Politik keine Rolle mehr. Während bislang der Bestandsschutz immer garantiert war, dh. ein Gegenstand der zum Zeitpunkt des Erwerbs den geltenden Bestimmungen genügte, war über die gesamte mögliche Nutzungsdauer weiterhin zugelassen, wird hier die kalte Enteignung eingeführt. Nach Autos ist demnächst der Angriff auf Häuser und Wohnungen erwartbar. Den 10 Millionen betroffenen Dieselbesitzerhaushalten (also ca. 20 Mio. betroffene Bürger) kann man nur raten bei den nächsten Wahlen die Konsequenz zu ziehen. Eindeutig gegen Dieselfahrverbote haben sich nur zwei Parteien ausgesprochen.
Als Hesse darf ich im Herbst wieder wählen…
Vielleicht ein kleiner Blick über den Zaun:
Die Schweiz hat die 2008/50/EG-Richtlinie nicht umgesetzt, sondern hat ihre eigenen Regeln: https://luftqualitaet.ch/messdaten/jahreswertkarten
1. Ist in der Schweiz der Grenzwert für NO2 bei 80µg/m³, also doppelt so hoch wie in der EU
2. Schaut man sich die Jahreskarten für NO2 von 1990 bis 2015 an, dann sieht man die Verbesserung beim Stickoxid. Im Detail der Karte von 2015 sieht man entland einige Linien, die noch über 40µg/m³ zu liegen scheinen.
Wichtig aber ist, dass sich der Pkw-Diesel-Anteil in der Schweiz zwischen 1996 und 2016 von 4% auf 39,2% erhöht hat. Irgendwie scheint etwas an der Schuldzuweisung nicht zu stimmen.
United Kingdom
Die Briten haben ein viel größeres Problem mit Stickoxiden als Deutschland, sie reißen den Grenzwert bis auf wenige Ausnahmen. Die Vorhersage ist, dass die Grenzwerte vor 2020 nicht eingehalten werden, in London nicht vor 2015.
Es gibt in UK eine Organisation ähnlich der DUH, die Client Earth-Gruppe. Sie haben sich bereits bis zum suprem court hochprozessiert, das zugestanden hat, dass die Luftreinhaltepläne nicht reichen.
UK hatte 2009 in Brüssel bereits eine Anhebung des NO2-Grenzwerts beantragt, Client Earth hat erfolgreich dagegen ge-lobbied.
Man fragt sich, warum sich die ganzen Regierungen von den Lobbyorganisationen auf der Nase herumtanzen lassen. Brüssel ist der Schlüssel.
Ich wurde auf den Fehler aufmerksam gemacht und möchte den Schweizer Grenzwert korrigieren: Der Langzeitgrenzwert in der Schweiz liegt bei 30 µg/m³, 80 µg/m³ ist der Kurzzeitwert.
Punkt 1 trifft also nicht zu.
Die Beobachtung zu Punkt 2 bleibt aber bestehen, trotz Verzehnfachung der Dieselanteile in der Schweiz ist die NO2-Belastung zurückgegangen. Vereinzelt scheint dann aber die Grenze von 30 µg/m³ überschritten worden zu sein. Interessant wäre hier dann, welche Maßnahmen die Schweiz dort konkret getroffen hat.
Bis zum Ende anschauen…dem Landtag in NRW wird von der AfD eingeheizt…
https://www.youtube.com/watch?v=x2Qvh1vgLMw
Anton Laaber
Man sollte sich einmal vorstellen, um welche Größenordnungen es sich bei 40 Mikrogramm NO2/m3 Luft handelt. Umgerechnet auf das Volumen NO2 sind das 20 Mikroliter/m3. Das entspricht nicht ganz einem halben Tropfen Wasser. Das ist nichts und hat auch bei der 20fachen Menge keine gesundheitlichen Auswirkungen.
Na ja, die deutschen Dieselfahrer kommen halt in den Generalverdacht, potentielle „Totschläger“ zu sein, weil Mordabsicht kann man ja wohl keine unterstellen. Das betrifft immerhin fast 21 Mio. Kfz-Lenker!
Bin schon gespannt, wann die Leute mit Herz- Kreislaufproblemen die Autofirmen oder die Städte oder die Bundesregierung zu klagen beginnen und Schadensersatz fordern?
Den Schadenersatz bekommen die schon in Krankenhäusern. Das nennt sich Stickstoffmonoxid.
Genauso gibt es eine andere Quelle für Stickstoffmonoxid. Dazu gehören z.B. Rote Beete. Die verbessern den Blutkreislauf. Wer Rote Beete isst, hat eine höhere körperliche Leistungsfähigkeit wegen des so im Blut entstandenen Stickstoffmonoxids. Später wandelt es sich im Körper zu Stickstoffdioxid um. Es sind also statistisch Stickoxide.
Warum wohl liegen die Abgaswerte gerade in Stuttgart so immens hoch? Vielleicht, weil die verhunzte Politik der Grünen in BaWü seit Jahren zu stundenlangen Staus auf sämtlichen Straßen in und um Stuttgart führt? Als direkt Betroffener, als zeitweiliger Kraftfahrer einer Firma, aber auch als indirekt Betroffener, als Kollege, kenne und ich das Problem und muss es seit Jahren erdulden.
Warum verweigern sämtliche Spediteure nicht einmal einige Wochen in die entsprechenden Innenstädte zu fahren um dort Waren auszuliefern? Also einen Lieferstreik durchziehen!
Hat sich inzwischen ein Arzt gefunden, der auf einen Totenschein :Tod durch Stickoxide vermerkte?Die dreisten Umwelt Hysteriker (dUH) würden diese Ursache selbst dann noch akzeptieren und propagandistisch ausschlachten, wenn im Körper der toten Person eine Kugel oder ein Messer steckte.
Nachdem dem Diesel nun ein Verbot droht, wegen Stickoxide, warte ich auf ein Anbauverbot für die Rote Bete,zu deren Inhaltsstoffen ja auch dieses Teufelszeug gehört.
Nächste Frage, wann endet der Umstand,dass Minderheiten bestimmen, was in der Politik geschieht und was nicht?Diese Oligarchen haben nicht nur die finanziellen Mittel sondern,und das ist schwerwiegender, auch die Oberaufsicht über Sendezeiten und Presseveröffentlichungen.
Es handelt sich um eine postfaktische Aktion in Reinkultur.
Neben dem unmittelbaren Schaden, der durch unsinnige und jeglicher Indikation entbehrender Grenzwerte flächig entsteht, wird zukünftig enorm vielen Leuten (nur Rechtsanwälte freut’s) wertvolle Arbeitszeit gestohlen, weil sie sich zwangsläufig mit diesen Problemen herumschlagen müssen und damit beträchtlichen Produktivitätsverlust erleiden.
Wunderbare neue Zeit …
Schön wäre es, wenn Herrn Ressing Ross und Reiter nennen würde: Wer genau hat in der Kommission auf den irrsinnigen Grenzwert gedrängt? Es wird Zeit, dass die mafiösen Strukturen, die sich hier bis zu dem Urteil durchziehen offen gelegt werden.
Man muss auch nochmal klar sagen, dass nicht nur der Grenzwert, sondern auch der Zeitplan zur Disposition stehen müsste. Die Einführung von Euro 5 und 6 war ja ein Teil des stützenden Konzepts für die Richtlinie 2008/50/EG. Erst mit Euro 6 konnten massivere Verbesserungen beim NO2-Ausstoß erwartet werden, die Einführung kam aber erst Ende 2014. Es war absehbar, dass die seit 2009 eingeführten Euro 5 noch 10 Jahre in D im Einsatz sein würden. 2017 kann noch kein spürbarer Beitrag erwartet werden. Die EU und alle Beteiligten haben als wider besseren Wissens zugesehen und nichts unternommen.
Einen Kommentar wert wäre auch die Tatsache, dass in engen Straßenschluchten die Messstationen praktisch an den Auspuffen ‚geschnüffelt‘ haben. Die EU hat eingeräumt, Messstationen bis zu zehn Meter von der Straße entfernt aufzustellen. Die Messwerte wären deutlich niedriger gewesen, wahrscheinlich wäre die eine oder andere Stadt selbst bei den aktuellen Werten aus dem Schneider. Da beispielsweise in B-W die Messstellen vom Regierungspräsidium festgelegt werden, genügt eine Person, um einen worst case zu provozieren. Dazu auch http://83273.homepagemodules.de/t8139f45-Wer-zeigt-der-DUH-mal-ihre-Grenzen-auf.html#msg146115
Das alles kann kein Zufall sein.
Ich sehe schon…in Zukunft werden wir in den Deutschen Städten wieder mit Pferdekutschen und Ochsenfuhrwerke konfrontiert werden. Der Deutsche sollte sich schon mal nach passenden Pferde und Ochsen umschauen. Auch das passende Zubehör sollte man sich schon mal auf die Seite legen. Natürlich darf das Stück Wiese und Acker nicht fehlen…zur Ernährung der Viecher! Achso…und die Jutetasche für die Hinterlassenschaften seines Pferde und Ochsenausflug in die Stadt nicht vergessen.
Die Städte sollen schließlich nicht nur saubere Luft haben sondern auch saubere Straßen.
Diese Grenzwert-Willkür ist doch schon lang bekannt. Jetzt scheint ja die FDP aufgewacht zu sein und will sich um Wissenschaft kümmern. Die Frage ist nur, welcher Politiker und Jurist versteht dies ? Erschütternd ist ja die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht von dem Werner Ressing, ehemaligen Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, auf die Willkür hingewiesen wurde. Ergebnis: Nicht berücksichtigt, weil nicht verstanden. Eine andere Erklärung kann man sich kaum vorstellen. Da wird lieber den Lobbyisten im Umweltbundesamt und den Qualitätsmedien geglaubt. Schlau wäre, wenn die Kommunen gar nichts machen, weil die Werte sowieso zurückgehen werden. Sogar Frau Hendriks erwartet, dass von den 70 kritischen Städten demnächst 50 herausfallen, weil sie unter die NO2-Grenzwerte fallen (gestern in den Nachrichten).
Haben Sie dazu Details?
Die Nachrichtensendung habe ich leider nicht mehr gefunden, doch die Rede des Staatssekretärs N. Barthle aus dem Verkehrsmin. bestätigt die zunehmend bessere Luft auch in den Städten: https://www.youtube.com/watch?v=kNfm27HKyHs.
Bitte auch unter UBA vergleichen die Karten von 2017 mit z.b. 2007:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide
@Dr. Uwe Erfurth
Machen Sie aus dem Wort „Grenzwert“ das Wort „Richtwert“ und schon haben Sie eine andere Richtung eingeschlagen.
Das Wort Grenzwert ist endgültiger und bestimmender als das Wort Richtwert. Mit WORTEN kann man eine ganze Gesellschaft bestimmen und bevormunden. Vor allen wenn es Worte des „Endgütligen“ der „Bestimmung“ der „Gesetzgebung“ handelt.