Wenn Richter Energiepolitik machen: Der Rechtsstaat als Hebel der Deindustrialisierung
Von Holger Douglas
Für die Lockerung der Schuldenbremse und 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden brauchte Merz die Stimmen der Grünen. Als Preis kam ein Klimaschutzartikel ins Grundgesetz: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral . Staatsrechtler Vosgerau nennt das ugespitzt Deindustrialisierungsgebot.
Der sogenannte „Weltklimarat“ IPCC hat seine frenetischsten Katastrophenszenarien zurückgerufen. Das extreme Szenario RCP8.5 und sein Nachfolger SSP5-8.5 gelten nicht mehr als realistischer Leitpfad. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich dramatische Warnungen von vier oder fünf Grad Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies war jahrelang der große Schrecken der Klimapolitik: immer mehr Kohle, immer mehr Emissionen, immer mehr Erwärmung, immer drastischere Folgen für die geplagte Menschheit.
Nun wird zurückgerudert. Die Annahmen für jene Modellrechnungen waren zu hoch gegriffen. Das müsste eigentlich auch Folgen für jenen skandalösen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts haben. Denn genau diese Katastrophenszenarien bildeten die Grundlage des Beschlusses.
Die ist nun entfallen. Auf die Frage, ob damit auch dem Klimabeschluss die Geschäftsgrundlage entzogen sein müsste, sagt Staatsrechtler Prof Ulrich Vosgerau im Gespräch dem TE Wecker: „Nein, also unmittelbar nicht. Man hört das jetzt viel in den sozialen Medien. Ein rechtskräftiges Urteil hat keine Geschäftsgrundlage in diesem Sinne. Es ist auch noch nicht mal so, dass das Bundesverfassungsgericht seinen skandalösen Klimaschutzbeschluss seinerzeit einseitig auf dieses Extremszenario gestützt hätte. Das jetzt zurückgezogene Extremszenario ist freilich in anderen Konstellationen wichtig gewesen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Klimaschutzplänen der Bundesregierung. Da könnte man nun ein Stück weit sagen, dem ist die Geschäftsgrundlage entzogen. Aber der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht ja zunächst einmal, und ihn wieder aus der Welt zu schaffen, was eben für die Interessen Deutschlands wirklich enorm wichtig wäre, ist sogar noch schwerer geworden, als es ursprünglich war.“
Nach Vosgeraus Darstellung gibt es im Kern zwei Wege, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts wieder einzufangen. Der erste Weg läge beim Gericht selbst: Da erneut eine Klimaschutzklage anhängig ist, unter anderem aus dem Umfeld von Klimaaktivisten und Umweltverbänden, könnte Karlsruhe diese Gelegenheit nutzen, seine frühere Rechtsprechung zu korrigieren oder abzuschwächen.
Der zweite Weg wäre ein politischer: Bundestag und Bundesrat könnten Artikel 20a des Grundgesetzes ändern und ausdrücklich klarstellen, dass aus dieser Staatszielbestimmung kein umfassender Klimavorbehalt für alle Grundrechte abgeleitet werden darf. Dafür wäre allerdings jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Doch genau dieser Weg ist nach Vosgeraus Einschätzung inzwischen noch schwieriger geworden. Denn im Frühjahr 2025 wurde der alte, längst abgewählte Bundestag hastig noch einmal zusammengerufen, um eine weitreichende Grundgesetzänderung zu beschließen: die Lockerung der Schuldenbremse und jene 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden. Vosgerau kritisiert, dass der alte Bundestag dafür nicht mehr über politische Legitimation verfügt habe; die zugrundeliegende Regelung sei für echte Notlagen gedacht, etwa einen Verteidigungsfall.
Für diese Verfassungsänderung wurden die Stimmen der Grünen gebraucht. Als Preis für ihre Zustimmung sei ein zusätzlicher Klimaschutzartikel ins Grundgesetz aufgenommen worden: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Vosgerau nennt diese Regelung zugespitzt ein „Deindustrialisierungsgebot“.
Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht heute bereit wäre, den alten Klimabeschluss zu korrigieren, stünde ihm nun dieser neue Verfassungsartikel im Weg. Klimaneutralität bis 2045 ist damit nicht mehr nur politisches Programm, sondern im Grundgesetz verankert. Deshalb sei die Lage aus Vosgeraus Sicht „total verfahren“.
Dabei ist der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes selbst schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat. Das aber fällt nicht in den Aufgabenbereich dieses Gerichtes. Die Grünen hatten ihn überdies genau so bereits 2018 im Bundestag beantragt, seinerzeit aber keine Mehrheit dafür gefunden. Dann war es ihnen gelungen, ihn durch die Hintertür einzuführen. Dafür konnte Friedrich Merz Bundeskanzler werden.
Der Preis für die Zustimmung der Grünen ist ein CO2-freies Deutschland, also ein deindustrialisiertes Land. Die „Klimakatastrophe“ wird zurückgepfiffen, aber die Klimapolitik fährt mit Vollgas weiter. Denn um die Rettung des Klimas ging es nie.
Hören Sie das ausführliche Gespräche mit Ulrich Vosgerau hier
Der Beitrag erschein zuerst bei TE hier















Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
- Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
- Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
- Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
- Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
- Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
- Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.
Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Über Uns->Kontakt"