Zur Einordnung dieses Beitrags, die Erläuterung, um was es geht, vorab – der Übersetzer
Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 verpflichtet den Energiesektor zu umfassender Messung, Transparenz und Reduzierung von Treibhausgasen, wobei sie Leckageerkennung (LDAR), Beschränkungen für das Abblasen/Abfackeln sowie Strikte Importvorgaben vorschreibt.
Inhalte und Pflichten
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- Leckage-Management (LDAR): Betreiber von Öl-, Gas- und Kohleinfrastrukturen müssen regelmäßige Inspektionen zur Lecksuche und zeitnahe Reparaturen durchführen.
- Venting & Flaring: Das routinemäßige Ablassen (Venting) und Abfackeln (Flaring) von Gas ist weitgehend verboten und nur in strengen Ausnahmefällen erlaubt.
- Importeure: Ab 2027 greifen schärfere Transparenz- und Nachweispflichten für fossile Energieträger, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden.
Umsetzung in Deutschland
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- Zuständigkeiten: Der Vollzug in Deutschland ist aufgeteilt; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Importe zuständig, während Landesbehörden die Inspektionen vor Ort überwachen. Das Umweltbundesamt (UBA) koordiniert als nationale Kontaktstelle die Berichte.

Berichterstattung: Betreiber reichen ihre Emissionsdaten (unter anderem an das UBA) ein, wobei Branchenverbände wie der DVGW technische Regeln anpassen, um die Vorgaben in der Praxis umzusetzen.
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Ein globaler Ansatz für eine globale Herausforderung
Besonders weitreichend sind die Auswirkungen der Verordnung auf die internationale Energieversorgung. Da ein Großteil der in der EU verbrauchten fossilen Energieträger aus Drittstaaten stammt, müssen künftig auch Importeure offenlegen, wie emissionsintensiv ihre Lieferketten sind.
Die EU möchte damit sicherstellen, dass Klimaschutz nicht an den europäischen Außengrenzen endet. Schritt für Schritt sollen nur noch solche Produkte in den Markt gelangen, deren Erzeuger sich ebenfalls an strenge Transparenz‑ und Reduktionsstandards halten.
https://www.bureauveritas.de/newsroom/eu-methanverordnung
WUWT, Von Robert Bradley Jr.
Globales LNG im Vergleich zur Europäischen Union
„…das Vertrauen auf die Ermessensausübung bei der Nichtdurchsetzung von Vorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten geht nicht auf die finanziellen und rechtlichen Risiken ein, die mit LNG-Verträgen verbunden sind, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken und einen Wert in zweistelliger Milliardenhöhe haben.“ (Wright et al., siehe unten)
Chris Wright vom US-Energieministerium hat zusammen mit führenden Exporteuren von Flüssigerdgas (LNG) in die EU folgenden Brief an die europäischen Klimaschutzverantwortlichen verfasst. Die Kritik richtet sich gegen den für die Ausweitung der LNG-Lieferungen in das energiehungrige Europa erforderlichen restriktiven Regulierungsrahmen, der unter dem Gesichtspunkt von „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, Nachhaltigkeit und Energiesicherheit“ betrachtet wird. Die Blockadehaltung der EU konzentriert sich auf die Methanemissionen im Prozess der Umwandlung von Gas in LNG und zurück in Gas.

Offener Brief an die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur EU-Methanverordnung
Sehr geehrte Präsidentin von der Leyen, sehr geehrter Präsident Costa, sehr geehrte Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten:
Als Ihr größter Energielieferant setzen wir uns für die Stärkung unserer wirtschaftlichen und strategischen Partnerschaften und die Sicherung der europäischen Energieversorgung ein. Wir unterstützen Ihre Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand, die Nachhaltigkeit und die Energiesicherheit der EU durch eine zuverlässige Energieversorgung für die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger zu steigern.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die EU, rasch die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Methanverordnung (EUMR) zu präzisieren und gezielte Änderungen daran zu verabschieden. Einige dieser Änderungen wurden bereits von mehreren EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und Mitgliedern des Europäischen Parlaments gefordert.
Diesen Änderungen sollten außerdem folgende Maßnahmen vorausgehen: (i) Einführung eines Mechanismus zur Aussetzung der Frist, um Zeit für die Entwicklung notwendiger Methoden und Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften zu gewinnen, die für alle funktionieren; (ii) Bestandsschutz für neue Verträge, die während der Durchführung dieser zusätzlichen gesetzlichen Anpassungen abgeschlossen werden; und (iii) Abschaffung von Strafen für die Nichteinhaltung während dieser Übergangszeit.
Als große und vielfältige Importregion bezieht die EU Öl und Erdgas von einer Vielzahl von Exporteuren, von denen die meisten die Anforderungen der EU-Methanemissionsverordnung (EUMR) hinsichtlich Messung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens erfüllen können. Laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse werden ab Januar 2027 nahezu alle Ölimporte der EU und ein erheblicher Teil der Erdgasimporte nicht mehr den EUMR-Vorgaben entsprechen. Selbst bei einer flexiblen und anpassungsfähigen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Angebot und Preise unausweichlich.
Die EU steht vor einem engen Zeitfenster, um die notwendigen Änderungen an der EU-Metropolregion vorzunehmen, da die Importeure bereits mit dem Kauf von Öl und Erdgas begonnen haben, das bis 2027 gelagert und geliefert werden soll, und es derzeit keinen praktikablen Weg zur Einhaltung der Verordnung gibt.
Wir verstehen, dass die unverbindlichen, demnächst erscheinenden Leitlinien Flexibilität bei der Umsetzung fördern und von der Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung abraten werden. Sich jedoch auf Ermessensspielraum bei der Nichtdurchsetzung von Vorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu verlassen, geht nicht auf die finanziellen und rechtlichen Risiken ein, die mit Verträgen verbunden sind, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken und einen Wert in zweistelliger Milliardenhöhe haben.
Da die Einhaltung der Gesetze weiterhin oberste Priorität hat, sind sowohl Exporteure als auch Importeure nicht bereit, vertragliche Vereinbarungen einzugehen, die wissentlich gegen EU-Recht verstoßen, ungeachtet der Empfehlungen, Verstöße nicht zu sanktionieren.
Um es klarzustellen: Die Energieerzeuger in unseren jeweiligen Ländern haben bereits erhebliche Fortschritte erzielt und investieren beträchtliche Summen, um die Methanemissionsintensität zu senken. Sie beabsichtigen auch, diese Bemühungen im Einklang mit den Zielen der EU-Methanmethanverordnung fortzusetzen.
Wir befürworten nachdrücklich einen pragmatischen Ansatz zur Klärung wesentlicher Lücken in der EU-Öl- und Gasverordnung und zur Umsetzung notwendiger Änderungen, damit Importeure weiterhin die für den EU-Markt benötigten Öl- und Gasressourcen beziehen können. Wir fordern die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten außerdem auf, gemeinsam mit den Akteuren der Branche die notwendigen Klarstellungen und Änderungen zu erarbeiten, die eine effektive Umsetzung des Gesetzes ermöglichen und gleichzeitig untragbare Risiken minimieren.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, um verantwortungsvolle Strategien voranzutreiben, die den Zugang zu Energie und die Energiesicherheit in der gesamten EU verbessern.
Mit freundlichen Grüßen,
Chris Wright, Energieminister der Vereinigten Staaten von Amerika;
Saad Sherida Al-Kaabi, Staatsminister für Energieangelegenheiten des Staates Katar;
Ekperikpe Ekpo, Staatsminister für Erdölressourcen (Gas) der Bundesrepublik Nigeria;
Mohamed Arkab, Staatsminister und Minister für Kohlenwasserstoffe der Demokratischen Volksrepublik Algerien
https://wattsupwiththat.com/2026/07/23/global-lng-vs-the-european-union/















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