Der baden-württembergische Umweltminister hat schon einmal die Unwahrheit gesagt, als er im April 2014 im Stuttgarter Landtag auf  eine Anfrage hin erklärte, der von Windräder emittierte Infraschall sei gesundheitlich unschädlich, da unhörbar. Zu diesem Zeitpunkt war behördenintern bereits bekannt, dass sich das Umweltbundesamt  von dieser These distanziert hat und stattdessen in der Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall eine Arbeit ausführlich besprochen hat,  die die Wahrnehmbarkeit des Infraschalls weit unterhalb der Hörschwelle wissenschaftlich bewiesen hatte. Damit war implizit der Bewertung der Schallimmission von WKAs durch die TA Lärm  die wissenschaftliche Grundlage entzogen worden, denn in den gesetzlichen Vorschriften wird der unterhalb 8 Hz liegende Infraschall nicht berücksichtigt, da man bei der Abfassung der entsprechenden Verordnungen davon ausging, dass Infraschall unterhalb der Schmerzgrenze nicht hör- oder wahrnehmbar sei.

Noch kritischer dürfte für die Genehmigungspraxis der Zulassungsbehörden die Feststellung in der  Machbarkeitsstudie sein, dass die Ausbreitung von Infraschall nicht prognostizierbar sei. Es ist also nicht mehr möglich, vorab die Grenzen von Konzentrationsflächen entsprechend dem Windenergieerlass von BW festzulegen.

Um zu retten, was nicht mehr zu retten ist, behauptet der Minister zusammen mit der Präsidentin der LUBW am 12. 2.15 auf dem Internetportal seines Ministeriums

dass der Pegel in der Umgebung von Windkraftanlagen bereits im Nahbereich zwischen 150 und 300 Meter deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt …  und

….dass sich beim Einschalten einer in 700 Metern Abstand befindlichen Windenergieanlage    der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert erhöht.

Diese Aussagen beruhen auf Messungen, die die LUBW kurz zuvor in einem Zwischenbericht /1/ veröffentlicht hat. Die erste Aussage wiederholt die eingangs erwähnte wahrheitswidrige These. Der zweiten  Aussage könnte man zustimmen, wenn der Ausdruck   Infraschall-Pegel ersetzt würde durch  Infraschall-Rausch-Pegel. Allerdings besitzt jedes windradgenerierte Infraschallspektrum auch eine diskrete Komponente, die sogenannten Flügelharmonischen bei den blade passing frequencies, deren Grundharmonische nahe bei einem Hertz liegt. Ceranna /2/ wies bereits 2006 nach, dass die zweite Flügelharmonische eines 200kW-Windrades  bei 2 km in einem Hintergrundrauschen von 50dB versinkt, die eines 2MW-Windrades aber erst bei ca. 20 km. Dagegen wurden die von der LUBW gemessenen Spektren durch eine viel zu breitbandige Apparatefunktion so stark geglättet, dass die Flügelharmonischen nur bei sehr kleinem Abstand vom Windrad nicht im Rauschen versanken. Aber gerade diese schmalbandigen Infraschallsignale werden für Gesundheitsstörungen bis hin zu schwersten Depressionen einschließlich Suizid verantwortlich gemacht. Auch die Machbarkeitsstudie erwähnt nachdrücklich, dass schmalbandiger, tonhhaltiger Infraschall besonders belästigend wirke.  Es ist daher unverständlich, warum die LUBW eine experimentelle Technik angewandt hatte, mit der der schmalbandige Anteil des Infraschalls bei größeren Entfernungen wegretuschiert wurde, obwohl man durch eine einfache Kopie der Anordnung von Ceranna /2/ dies mühelos hätte vermeiden können.

An mindestens sechs Stellen in dem Zwischenbericht finden sich Hinweise, dass der LUBW diese experimentellen Mängel bekannt waren. Es ist zu vermuten, dass die Präsidentin der LUBW den Umweltminister  vor den möglichen und dann tatsächlich auch erfolgten  Fehlinterpretationen  gewarnt hat. Denn in der ministeriellen Behauptung, die bisherigen Untersuchungen der LUBW belegen, dass das Thema Infraschall dem Ausbau der Windkraft nicht entgegensteht, signalisiert die Einschränkung bisherig, dass allen Beteiligten bewusst war, dass den retuschierten Messungen des Zwischenberichtes eben kein schlüssiger Beweis für die Unschädlichkeit des windradgenerierten Infraschalls zu entnehmen ist.

/1/ Ratzel, U. et al., Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen, LUBW  (2015) PDF (pdf ist hier beigefügt)  
/2/ Ceranna, L., G. Hartmann & M. Henger, Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, PDF (pdf ist hier beigefügt)

Anschrift: Dr. Joachim Schlüter, Hohlenweg 8, 79410 Badenweiler; e-mail: schlueter-J@gmx.de

 

Die EIKE-Redaktion bittet herzlich alle Leser, denen Windrad-Bürgerinitiativen oder Kläger gegen Windrad-Installationen/-Planungsverfahren bekannt sind, diese von dem oben stehenden Text in Kenntnis zu setzen. Es wird höchste Zeit, dem gesundheitsschädlichen und vögelzerschreddernden Treiben von rücksichtslosen grünen Ideologen in Regierungsverantwortung (und ihren Unterstützern im deutschen Parteienspektrum) ein Ende zu setzen und wieder an Vernunft zu gemahnen. Die Pflicht jeden Volksvertreters, bei seinen Entscheidungen auf Unversehrtheit an Leib und Leben der Bürger zu achten, fordert der Amtseid, und der Tierschutz findet sich bereits im deutschen Grundgesetz. 

An dieser Stelle sei noch einmal auf das "Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie sehr ernst" eingegangen: In meinen zahlreichen  Sach-Vorträgen zu "Energiewende" und "Klima" vor Bürgerinitiativen, bei denen die Organisatoren stets und insbesondere auch Politiker einluden, hatte ich noch nie das Vergnügen einem dieser Eingeladenen in Rede, Antwort oder Sach-Diskussion gegenüberzustehen. Man fragt sich, ob diese Leute überhaupt noch wissen, mit welchen Verpflichtungen ihre verantwortliche öffentliche Stellung verbunden ist.

Man stellt sich aber auch die Frage nach der Intelligenz einer Wahlbevölkerung, die wieder einmal in der deutschen Geschichte durch eine von allen deutschen Medien unterstützte Ökopropaganda um den Verstand gebracht wurde. Diesmal lauten die Parolen der Rattenfänger: CO2 muss zur Verhinderung einer Klimakatastrophe um jeden Preis vermieden werden, Wind- und Sonnenstrom sind die Silberkugeln einer modernen Stromversorgung und Kernkraftwerke sind Teufelszeug. Die Ziele dieser Drahtzieher sind freilich nicht das Wohl der Bevölkerung sondern wie aus der Historie ablesbar stets ganz andere.

Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke

EIKE-Pressesprecher

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