Diesem bis heute unbewiesenen Modell eines anthropogen verursachten Klimawandels widersprachen, wie Klimarealisten in aller Welt, auch die Mitglieder von EIKE. Sie konfrontierten das Umweltbundesamt wiederholt mit Klimafakten, erhielten aber in den Antworten keine überzeugenden Gegenbeweise, auch nicht im letzten Schreiben vom 24.5.2013. Der gesamte Komplex wird hier noch einmal erörtert – in einem Anwortschreiben und der Stellungnahme „Vom Umweltschutz zum Klimaschutz“ , die kapitelweise die wesentlichen Komplexe behandelt.

Zunächst das EIKE-Antwortschreiben vom 31. August 2013

Die vollständige Stellungnahme ist als PDF-Datei beigefügt. Auszugsweise folgen hier die Kapitel 1, 2, 8, 11 und 15

1.  Praktischer Umweltschutz  – Die Realität der Fakten

  • „Wissenschaftliche Unterstützung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reak­torsicherheit in allen Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall- und Wasserwirtschaft, der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes,…“.
  • ♦ Wie schon behandelt, beweisen die Langzeit-Temperaturreihen, dass einerseits vor dem Be­ginn der anthropogenen CO2-Emissionen von 1800 bis 1870 sowie von 1920 bis 1950 die schnellsten und stärksten Erwärmungen statt gefunden haben, dass es andererseits nach dem Beginn dieser Emissionen zwei Abkühlungsphasen gab, die letzte dauert noch an.
  • ♦Zur „klimabestimmenden Wirkung“  des anthropogenen CO2 auf das Klima ist zweierlei an­zumerken, wobei zu beachten ist, dass es tatsächlich immer nur um das von uns erzeugte CO2 geht, denn die Naturkreisläufe wirkten schon immer.

♦ man außerhalb Europas ganz sicher nicht annehmen wird, man könne mittels einer neuen Version des Wirtschaftens das Klima nur in einem „Segment der Welt vom nördlichen Polarkreis bis zur Antarktis“ schützen;  und

  • ♦ dass die seit Kopenhagen immer deutlicher werdenden Veränderungen in den Auffassun­gen zur Erderwärmung sich sehr viel einfacher mit einer Trendwende erklären lassen als mit nationalen Interessen: außerhalb Europas nimmt die intellektuelle Selbstbeschrän­kung ab, die Kenntnis der Fakten und die Einsicht in ihre Wirksamkeit nehmen zu: eine Erderwärmung infolge anthropogener CO2-Emissionen wird zunehmend bezweifelt.

Hier der Brief an das UBS (ohne Kopfbogen und Unterschriften)

Sehr geehrter Herr Präsident Flasbarth, 

zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir wegen der zwischenzeitlich zu  führenden Ausein­andersetzung mit der UBA-Broschüre „Und sie erwärmt sich doch“ erst jetzt dazu kommen, Ihr Schreiben vom 24.5.2013 zu beantworten. In diesem Schreiben teilen Sie uns mit, dass unserem Antrag, den wir im Schreiben vom 29.04.2013 gestellt hatten, teilweise statt gegeben wird. Wir hatten darin um Einsicht in Informationen gemäß § 3 und § 2 Abs. 3 Ziff. 3 UIG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 UBA-ErrG gebeten. In Ihrer Antwort vom 24.5.2013 haben Sie die vier Komplexe unseres Antrages berücksichtigt und kommentiert, sowie Beispiele Ihrer Arbeitser­gebnisse mitgeteilt. Dafür danken wir Ihnen. 

Sie konnten zu allen Komplexen nicht detailliert Stellung nehmen und mussten sich auf ein Bei­spiel beschränken. Das von Ihnen ausgewählte und uns als Anlage zugesandte Beispiel umfasst „ Informationen aus der von uns durchgeführten Fachgesprächsreihe ,.Internationaler Klima­schutz nach dem Durban-Gipfel 2011. Wie gelingt die Trendwende?".

Dabei handelt es sich um 22 Seiten Niederschriften der Ergebnisse von drei Fachgesprä­chen mit internationaler Beteili­gung, die am 12.03. 2012, am 05.06.2012 und am 21.09.2012 jeweils im Bundespresseamt in Berlin durchgeführt wurden, und schließlich um eine Schlussbetrachtung. Das von Ihnen ge­wählte Beispiel ist geeignet, die Arbeitsweise des Umweltbundesamts kennen zu lernen und die Faktentreue Ihrer Inhalte zu beurteilen. Es erscheint uns nun geboten, Bilanz zu ziehen, indem wir die Anfangsperiode des prakti­schen Umweltschutzes mit der Gegenwart vergleichen, in der eine zweckbestimmte Wis­senschaft durch zielgerichtete Agi­tation der Politik das Ziel gesetzt hat, das Klima schützen zu müssen.  Unsere Analyse ist als Anlage beigefügt.

In unserem Schreiben vom 29.04.2013 wurde das Umweltbundesamt aufgefordert, gemäß § 3 und § 2 Abs. 3 Ziff. 3 UIG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 UBA-ErrG die Unterlagen zu übergeben, in denen die angebliche Notwendigkeit der Einhaltung des 2°-Zieles begrün­det wird. In der beigefügten Analyse konnten wir diese Begründungen noch nicht bewer­ten, denn die Un­terlagen wurden noch nicht übergeben. Wir bitten Sie, das umgehend nachzuholen, damit zur Herstellung der notwendigen Transparenz die gesetzlichen Be­stimmungen erfüllt sind.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Holger Thuss Michael Limburg

Präsident  Vizepräsident

Nun die Stellungnahme, sie umfasst 15 Kapitel, nämlich 

1.  Praktischer Umweltschutz  – Die Realität der Fakten

2.  Das Umweltbundesamt 1974

4.  Klimasimulationsmodelle

5.  Der ‚Klimaschutz’ – eine gewünschte Realität ?

9.  Das Umweltbundesamt im Internet

3.  Das neue Paradigma: Klimawandel und Klimaschutz

6.  Die Fakten

7.  Und wenn es nun doch noch wärmer würde?

8.  Der Umgang des Umweltbundesamtes mit den Fakten

10. Das Umweltbundesamt als Hüter der Ökologie ?

11. Das Umweltbundesamt und die Weltklimakonferenzen – die Propagierung einer

      Utopie

12. Klimaschutz statt Umweltschutz  – bilanzierender Vergleich

13. Das Umweltbundesamt als Auftraggeber

14. Das Umweltbundesamt als Fachberater der Regierung

15. Fazit

Vom Umweltschutz zum Klimaschutz 

In der Bundesrepublik Deutschland begann der Teil des praktisches Umweltschutzes, der den Gewässerschutz, die Verfügbarkeit sauberen Trinkwassers, die Klärung der Abwässer und die möglichst schadlose Abfallbeseitigung zum Ziel hatte, mit der Verabschiedung des Wasserhaus­haltsgesetzes (WHG) im Jahre 1957. Es folgte bis in die frühen 1960er Jahre die Umsetzung des WHG für die Länder.  Das Landeswassergesetz (LWG) für Nordrhein-Westfalen trat 1964 in Kraft. Die praktische Umsetzung des Gesetzes, d.h. die Erfüllung der neuen  Aufgaben im Be­reich der Wasserwirtschaft oblag den Wasserwirtschaftsämtern (WWA), ab 1973 Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft (StAWA), ab 1994: Staatliche Umweltämter (StUA). Ihre Aufgaben umfassten vor allem  die Erschließung von Grundwas­servorkommen für die öffentliche Wasserversorgung, die Festsetzung von Wasserschutzgebie­ten, die Abwasser-reinigung und die Einrichtung von dichten Abfalldeponien.  Um diese Aufga­ben zu erfüllen, wurde der Personalbestand der WWA ergänzt: Zu den traditionellen Wasser­bauingenieuren kamen etwa ab 1964 Biologen, Chemiker und Geologen hinzu, und außerdem wurden zweck-entsprechende Laboratorien eingerichtet. Beim Wasserwirtschaftsamt Lippstadt gehörte einer der Verfasser und Mitunterzeichner dieses Schreibens (Prof. Dr.rer.nat. F.-K. Ewert) als Geo­loge vom 1.11.1966 bis zum 1.6.1969 zum Anfangskader, der in der Verwaltung die Verfahren zur Realisierung des Gewässerschutzes entwickelte. Grundsatz der Arbeitsweise war die absolute Faktentreue. Ihr ist es zu verdanken, dass Deutschland bereits Anfang der 1980er Jahre die Auf­gaben der Wasserversorgung, der Gewässerreinhaltung, der Abfallbeseiti­gung und der Abwas­serreinigung dem Stand der Technik und den Notwendigkeiten der Zeit ent­sprechend erledigt hatte.

Dem Umweltbundesamt wurden bei seiner Gründung als Aufgaben u.a. zugewiesen:

·      „Aufbau und Führung des Informationssystems zur Umweltplanung sowie einer zentra­len Umweltdokumentation, Messung der großräumigen Luftbelastung, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen…

Diese Aufgaben umfassten Maßnahmen des praktischen Umweltschutzes und der dazugehörigen Erforschung der wissenschaftlichen Grundlagen des Schutzes unserer Umwelt vor unserem Ein­fluss, also der ‚Welt um uns’.  Der Begriff ‚Klimaschutz’ kommt in dem Gesetz nicht vor. Da­mals hätte man jeden für größenwahnsinnig gehalten und ihm psychopathologische Diagnostik angeraten, der auf den Gedanken gekommen wäre und propagiert hätte, wir könnten – und müssten – das Klima schützen, wo doch schon immer und allerseits bekannt und akzeptiert war, dass die Sonne das Leben auf der Erde ermöglicht und unser Wetter entscheidend bestimmt. 

Als 1974 das Umweltbundesamt (UBA) als beratende Fachbehörde der Bundesregierung seine Tätigkeit aufnahm, hat man die in den Landesbehörden gemachten Erfahrungen berücksichtigen können. Ob und in wie weit – und wenn, wie lange – das geschehen ist, kann vom o.g. Mitver­fasser nicht beurteilt werden, denn 1972 übernahm er im Hochschuldienst ein anderes Tätigkeits­feld. 

  

8.  Der Umgang des Umweltbundesamtes mit den Fakten

Zu den vielen Einzelheiten, die dem Umweltbundesamt in unseren Briefen und Stellungnah­men seit März 2012 als Beweise für die Richtigkeit unserer klimarealistischen Schlussfolgerungen mitgeteilt wurden, gab es Gegenargumente des Umweltbundesamts. Sie sind alle von uns widerlegt wor­den. Für unsere Antwort reicht es hier völlig aus, nur eine zu kommentieren, nämlich das UBA-Argument 6 in der Anlage zu seinem Antwortbrief  vom 14.6.2012:

6) „Der Beweis für die klimabestimmende Wirkung des anthropogenen C02 wird in der stärkeren und schnelleren Erwärmung der letzten Dekaden gesehen“.

Dieser ‚Beweis’  ist nicht belastbar, denn:

*   Der allergrößte Teil des CO2 ist im Meer gelöst und verlässt es wegen seiner tempe­raturabhängigen Löslichkeit immer erst nach einem Temperaturanstieg. Jeder Laie kann beobach­ten, wie lange aus einem warm werdenden Sektglas CO2-Perlen aufstei­gen.

*   Der den menschengemachten Klimawandel befürwortende Teil der Forschung nimmt an, die CO2-Kreisläufe seien auch quantitativ verstanden. Das ist unrealistisch, be­son­ders aus geologischer Sicht: Von allen beteiligten Komponenten kennen wir nur den Anteil, den wir seit etwa 1960 hin­zufügen – es sind kaum 4% der Gesamtmenge. Das stets neu in den Kreislauf kommende CO2 anderer Zu­lieferer und das stets aus dem Kreislauf entnommene CO2 natürlicher Aufnehmer kennen wir nicht, beispielsweise:

>>  Vulkane und Förderschlote im Meer liefern ständig unbe­kannte und zeitlich wechselnde CO2-Mengen,

>>  die Verwitterung der Gesteine setzt CO2 frei,

>>  die Skelettbildung der Tiere und der Menschen benötigt CO2,

>>   aber gleichzeitig verdanken wir unsere Lebensenergie der Verdauung der Le­bensmittel, die das in ihnen enthaltene CO2 freisetzt, das wir dann ausatmen: mindestens 1 kg täglich, d.h. 7,5 Mrd Menschen produzieren jährlich wenigs­tens 2,7 Mrd t CO2. Das ist doppelt soviel wie aus dem weltweiten Autover­kehr (1 Milliarde Autos, je 10.000 km Jahresleistung und einem CO2-Ausstoß von 150 g/km).

Das CO2 der Meere, der Luft, des Bodens und der Biosphäre tau­scht sich ge­gen­seitig aus. We­der die Größenordnungen dieser Kreisläufe noch die CO2-Gesamtmenge und schon gar nicht die Wirkung unseres Anteiles sind bekannt.  

Dass „in der schnelleren und stärkeren Erwärmung der letzten Dekaden“ ein Beweis für die Wirkung des CO2 gesehen wird, während jene unberücksichtigt bleiben, die in der vorindus­triellen Zeit  wiederholt aufgetreten sind und die folglich genau das Gegenteil beweisen, ist noch nicht die schlimmste Botschaft dieser UBA-Aussage. Auch die nicht, dass das Umweltbundes­amt nicht be­wertet, dass zwei der letzten Dekaden statt der angenommenen Erwärmung eine Abkühlung an­gezeigt haben. Und es ist auch noch nicht einmal der schlimmste Teil der UBA-Aussage, dass man dem anthropogenen CO2-Anteil eine solche Bedeutung zumisst, obwohl das Absorptions­vermögen des vorhandenen CO2 für die Wärmestrahlung bereits weitgehend gesät­tigt ist und ein weiterer CO2-Anstieg deshalb vernachlässigbar ist, weil er sich nur insgesamt in Zehntel-Graden auswirken kann. Am schlimmsten ist, dass das Umweltbundesamt überzeugt zu sein scheint, es reiche für eine zuver­lässige Beurteilung aus, die letzten Dekaden zu betrachten:  „Der Beweis …wird in der ….Erwärmung der letzten Dekaden gesehen“.  Erstaunlich: 30 Jahre sollen 4,5 Mrd. Jahre der irdi­schen Klimageschichte repräsentieren.

11.  Das Umweltbundesamt und die Weltklimakonferenzen – die Propagierung einer Utopie

Ihrem Antwortschreiben vom 24.5. 2013 sind 20 Seiten beigefügt, die die Ergebnisse der Nie­derschriften einer während des Jahres 2012 veranstalteten Fachgesprächsreihe zum Thema "In­ternationaler Klimaschutz nach dem Durban-Gipfel 2011. Wie gelingt die Trendwende ?"  ent­halten. Sie demonstrieren eindrucksvoll das Engagement des Umweltbundesamts gegen den an­geblichen Einfluss des Menschen auf das Weltklima und den Abschluss eines Weltklima-Ab­kommens.  

Eine detaillierte Diskussion dieser Niederschriften kann im Rahmen dieser Analyse nicht vorge­nommen werden. Sie ist allerdings auch nicht erforderlich, denn schon die Häufigkeit der in die­sen Niederschriften gewählten Stichworte lässt keinen Zweifel an der offiziellen Überzeugung des Umweltbundesamts aufkommen, dass wir Menschen mit der verstärkten Emission des als Treibhausgas wirkenden CO2 eine nicht mehr tolerierbare Erderwärmung verursachen, und dass die Existenz der Menschheit gefährdet wäre, sollten diese Emissionen nicht verringert werden. Auf den 20 Seiten findet man

·      83 mal den Begriff ‚Klimaschutz’, entweder alleine oder zusammengesetzt mit anderen,

·      31 mal den Begriff ‚international’, und

·      20 mal den Begriff ‚Abkommen’, entweder alleine oder zusammengesetzt mit anderen,

was darauf hinweist, dass das Umweltbundesamt den Schutz des Klimas für möglich hält.

Der häufige Gebrauch des Begriffes ‚Abkommen’ lässt die Zielrichtung der Bemühungen des Umweltbundesamts erkennen: Gemeint ist der Weltklimavertrag. Die Existenz der Menschheit kann gerettet werden, wenn den Empfehlungen und Handlungsanweisungen des IPCC und des Umweltbundesamts gefolgt wird. Eine dieser Anweisungen ist das Gebot einer Dekarbonisie­rung – einer ‚Entkohlenstoffung’, sozusagen. Diese ist direkt gegen das Leben gerichtet, denn das Schlüsselelement aller lebenden Materie ist Kohlenstoff. Ist das beim Umweltbundesamt unbekannt ?

In Anbetracht der realen Klimafakten ist das wissenschaftlich widerlegte und nur mittels Klima­simulationen generierte Modell einer anthropogen Erderwärmung ein Phantom. Mit dem vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung und vom Umweltbundesamt als überlebens-notwendig erklärten Ziel ‚Weltklimavertrag’ und ‚Dekarbonisie­rung’ erreichen Absurdität, Indoktrination und Missbrauch der Wissenschaft, vor allem auch durch Wissenschaftler selbst,  ein in der Menschheitsgeschichte bisher unerreichtes Ausmaß! Die von der Bundesregierung akzeptierten Empfehlungen ihres Wissenschaftlichen Beirats machen Unsinn zur regierungs-amtlich sanktionierten Methode, und es werden Hunderte von Milliarden vergeudet, die einem wirklichen Umweltschutz verloren gehen.

Wie jüngste Produktionen zeigen („Und sie erwärmt sich doch“) hält das Bundesumweltamt sein Ziel auch noch im Jahre 2013 aufrecht, obwohl dies schon 2011 auf Grund des Ergebnisses des Durban-Gipfels durch Schellnhuber indirekt als unerreichbar bewertet wurde: In seinem Interview mit der FAZ am 12.12.2011 urteilt er: Die Weltkarte des Klimaschutzes hat sich verändert“,

denn

„Europa und Afrika haben auf dem Klimagipfel in Durban eine wegweisende Allianz ge­schmiedet: Ein politisches „Subuniversum“, das unseren Planeten retten könnte.“

Zunächst: Die Aussage, dass das Subuniversum Europa und Afrika alleine „unseren Planeten retten könnte“ attestiert ihrem Autor einen erschreckenden Realitätsverlust.

Wenn Schellnhuber im Interview sagte:

„Die Welt ist jetzt gleichsam quer geschnitten. Es gibt jetzt die langfristig und verantwortungsvoll den­kenden Länder versus diejenigen, die immer noch ihre kurzfristigen nationalen Interessen voranstel­len“,  und

… es hat sich ganz klar eine Allianz Europa/Afrika herausgebildet. Damit hat man ein Seg­ment der Welt vom nördlichen Polarkreis bis zur Antarktis, in dem alles vorhanden ist, was man für den Umbau braucht. Das ist ein neues Subuniversum, das für sich allein die neue Ver­sion des Wirtschaftens hervorbringen kann“, 

so ist festzustellen, dass… 

    • man außerhalb Europas ganz sicher nicht annehmen wird, man könne mittels einer neuen Version des Wirtschaftens das Klima nur in einem „Segment der Welt vom nördlichen Polarkreis bis zur Antarktis“ schützen; und

    • dass die seit Kopenhagen immer deutlicher werdenden Veränderungen in den Auffassungen zur Erderwärmung sich sehr viel einfacher mit einer Trendwende erklären lassen als mit nationalen Interessen: außerhalb Europas nimmt die intellektuelle Selbstbeschrän- kung ab, die Kenntnis der Fakten und die Einsicht in ihre Wirksamkeit nehmen zu: eine Erderwärmung infolge anthropogener CO2-Emissionen wird zunehmend bezweifelt.

  •  

In seiner Schlussbetrachtung folgert das Umweltbundesamt u.a.: 

„…die Klimawissenschaften werden auch in Zukunft die Funktion haben: ….die wissen­schaftlichen Grundlagen, auch gegen die Argumente von Klimaskepti­kern, weiter auszu­bauen und zu stärken.

Man kann das Umweltbundesamt nur ermuntern, dies zu tun, allerdings mit einer veränderten Methodik: wirkliche Wissenschaftlichkeit ist offene Diskussion mit These und Antithese, nicht die gegenseitige Bestätigung gleicher Ergebnisse, die bekanntlich in Ideologisierung mündet. Bisher hat man sich darauf beschränkt, einseitig über die Ergebnisse und Argumente der sog. Skeptiker – in Wirklichkeit sind sie die realistischen Betrachter der Klimaentwicklung – zu ur­teilen statt mit ihnen offen zu diskutieren.  Bisher ist dies, wann immer es angeboten wurde, ab­gelehnt worden. Warum wohl ?

15.  Fazit

Bisher hat das Umweltbundesamt die Fakten entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Die Gründlichkeit, mit der dies geschieht, ist wohl kein Zufall. Wenn dies zutrifft, hat diese Strategie allerdings ein immanentes Problem: die Diskre­panz zwi­schen der Entwicklung der realen Natur und der Vorstellung vom Klima, die beim Umweltbundesamt gepflegt wird und die das Umweltbundesamt propagiert, wird zunehmen. Die öffentliche Mei­nung wird skeptisch wer­den und irgendwann wird man dem Umweltbundesamt nicht mehr glauben, denn “You can fool some people sometime, but you can’t fool all the people all the time“ (Abraham Lincoln). Bevor die Glaub­würdigkeit einer Bundesoberbehörde verloren geht, sollte sie den Mut haben, in gemeinsamen Gesprächen die Belastbarkeit der Fakten zu diskutieren, damit wir uns dann gemeinsam an der Wirklichkeit orientieren. Der praktische Umweltschutz ist für die Zu­kunft des Lebens zu wich­tig, als dass er Ideologien geopfert werden darf.

Im EIKE-Schreiben vom 29.04.2013 wurde das Umweltbundesamt aufgefordert, gemäß § 3 und § 2 Abs. 3 Ziff. 3 UIG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 UBA-ErrG an EIKE Unterlagen zu übergeben, in denen die angebliche Notwendigkeit der Einhaltung des 2°-Zieles begründet wird. Diese Begründungen können noch nicht bewertet werden, weil die Unterlagen noch nicht über­gegeben wurden und somit die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmung noch aussteht

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