Ökostromnetz in der Nordsee – Innovation auf dem Strommarkt ?
Es wird höchste Zeit, dass die Energieversorger und die Politiker sich wieder mehr dem § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet fühlen, eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu verwirklichen“. Immerhin ist das Attribut „preisgünstig“ an zweiter Stelle in § 1 EnWG genannt.
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