BGH hält EEG für verfassungskonform
Von Michael Limburg
Im Weltmeistertaumel schaffte es diese Meldung nur auf eine schmale Notiz in den Innenseiten der Zeitungen. Der BGH hält das EEG (in Bezug auf den Klagetext, Anmerkung des Verfassers) nicht für verfassungswidrig. Er wies damit am Montag dem 14.7.14 die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Dieses hatte im April 2012 seine EEG Abgabe in Höhe von 10.000 € nur unter Vorbehalt bezahlt, weil es in ihr eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht.















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