Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.
Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.
Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«
Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.
Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«
Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.
Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«
Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.
Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.
Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«
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Nachtrag der Redaktion:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.
Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.
Hier geht es aber um CO2! CO2 als Dreck zu bezeichnen ist, als würde man Wasser oder Sonnenlicht als Dreck bezeichnen.
Sie sollten ihre Kenntnisse in Physik und Biologie auffrischen!
„Das BVG hat eigentlich nur Selbstverständlichkeiten in diesem Urteil festgehalten.“ Das BVG soll erst einmal definieren was es unter Klima-Neutralität versteht. Sind Windkraftwerke, Solarparks oder spezielle Formen der Boden- und Wasser-Bewirtschaftschaftung klimaneutral? In 2050 wissen wir mehr.
Sie scheinen doch recht jung zu sein, auf jeden Fall haben Sie diese Viertel nicht in der Zeit einer florierenden Montanindustrie erlebt. „Dreckslöcher“ wurden daraus, als die Industrie vernichtet wurde und die Arbeitslosigkeit explodierte. Was im „Pott“ abgelaufen ist, wird sich nun Dank Infrastrukturzerstörung in ganz Deutschland wiederholen. Aber wenn Sie dann demnächst im Dunkeln sitzen, Ihre Wäsche nicht waschen können, Ihre Wärmepumpe nicht läuft und der Fernseher schwarz bleibt: freuen Sie sich, denn Sie haben ja das Klima geschützt. Ein paar Unannehmlichkeiten kann man da schon hinnehmen. Und falls Sie zu den Eigenheimbewohnern mit Solaranlage und Speicher gehören, schließen Sie die Tür gut ab und verdunkeln die Fenster. Sonst könnten Sie mehr Besuch bekommen, als Ihnen lieb ist. Viel Spaß mit den errungenen Grundrechten.
Man sollte auch erwähnen wer das gesagt hat. Meinen Sie diesen Wutausbruch Goebbels?
„Wutausbruch Joseph Goebbels‘ Das deutsche Volk hat versagt. Im Osten läuft es davon, im Westen hindert es die Soldaten am Kampf und empfängt den Feind mit weißen Fahnen. Das deutsche Volk hat das Schicksal verdient, das es jetzt erwartet. Es hat sich dieses Schicksal ja auch selbst gewählt. Aber wenn wir abtreten, dann soll die Erde erzittern!“
Die Geschichte war doch etwas komplexer. So einfach kann sich Goebbels nicht aus der Verantwortung herausreden. Gerade Goebbels, der das Medium der Agitation in Rundfunk und Presse so gut beherrschte.
und wer soll das bezahlen?! Schließlich steht das EIKE nicht auf der Spendenliste von Big Oil!
Das versuche ich schon länger meinen Familienangehörigen beizubiegen,
leider dringt da meine Argumentation nicht durch! Die gucken, was da in Wikipedia steht und schon ist der Zug in den Ölsumpf abgefahren!
Die legen es drauf an, alles zum Brechen zu bringen.
Nun steht alles das schon amtlich beim BMU, wat et Kläusken vom WEF uns andrehen will! Nicht mal die Socken werden dir dereinst gehören und du wirst glücklich sein! Nachlesen!!!
Entweder auf der offiziellen Seite des WEF (Davos-Banditen)
oder im Buch vom Herrn Klaus Schwab! Oder beim BMU!
https://vera-lengsfeld.de/2021/04/29/die-bundesregierung-plant-verhaltensbezogene-daten-als-demokratieersatz-in-einer-eigentumslosen-welt/
Nachtrag: Ist nix mehr mit Verschwörungs-Wirrköpfen! Die WEF-Mafia ist wenigstens ehrlich zu uns! Alles völlig offen nachzulesen. Nur wer tut das?
Das unterscheidet sich in nichts von der Verfassung eines Gottesstaates wie z.B. den Iran. Statt eines fiktiven Gottes wird hier ein fiktiver Klimawandel zur Grundlage der Rechtsprechung. Das Zeitalter der Aufklärung hat erst begonnen und der Weg dahin ist noch weit….
bitte rauchen Sie nicht mit! So wie ich Sie einschätze, könnten Sie niemals (Schall- und) Rauchpropaganda – dezent seit 75 Jahren von Quellen jenseits des Atlantiks gesponsert, mittlerweile in unserer Erbse zwischen den Ohren indoktriniert – verstehen!
Und das finde ich gut so.
Ich jedenfalls bleibe bei meiner Zigarettensorte, in der Hoffnung, daß sie nicht Reemtsma gehört.
Gibt es denn keine Möglichkeit, mit rechtlichen Schritten gegen diesen Irrsinn vorzugehen?
Weg mit den faschistoid vergrünten Blockparteien
Woher sollten dann sonst die exekutierenden Beamten wissen, was sie zu tun haben …
Was man bisher Satire nannte, wird immer stärker zur Wirklichkeit …