H. Sterling Burnett

Seit einigen Jahren beschreiben ich und andere Mitarbeiter des Heartland Institute, wie eine private Klimaverschwörung aus elitären Investoren, Bankiers, Technologieunternehmen und Führungskräften aus anderen Branchen zusammengearbeitet hat, um die Agenda der Umwelt- und Sozialverantwortung (ESG) sowie der Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion (DEI) in der gesamten Wirtschaft und im Leben jedes Einzelnen voranzutreiben – in den Vereinigten Staaten und noch stärker in Europa.

Im April 2023 verfasste Jack McPherrin, Forschungsmitarbeiter am Heartland Institute, einen umfassenden Bericht, in dem er darlegte, warum die Verwendung von ESG-Bewertungen durch „woke“, wohlhabende und politisch vernetzte Bankiers und Investoren sowie durch die Europäische Union eine erhebliche Bedrohung für die individuelle Freiheit, den freien Markt, die US-Wirtschaft und den Wohlstand Amerikas darstellte. Aufbauend auf diesem Bericht und als Reaktion auf Maßnahmen der Bundesregierung unter Präsident Joe Biden, Unternehmen und Einzelpersonen durch Banken- und Investitionsvorschriften ESG-Vorgaben aufzuerlegen, hat das Heartland Institute den Kampf auf Bundes und Landesebene angeführt, um ESG-Bemühungen zu stoppen und Unternehmen dafür zu bestrafen, dass sie durch diese Maßnahmen die geopolitische und wirtschaftliche Souveränität sowie den Fortschritt der USA behindern.

Auf Empfehlung von Heartland haben mehrere Bundesstaaten ihren Regierungen untersagt, Geschäfte mit institutionellen Anlegern und großen Vermögensverwaltern wie BlackRock, State Street und Vanguard zu tätigen. Bundesstaaten wie Texas und Florida gingen dabei mit gutem Beispiel voran.

Wie ich Anfang 2025 ausführlich beschrieb, kurz nach der Wahl von Präsident Trump und noch bevor er zum zweiten Mal als Präsident vereidigt worden war, begannen verschiedene Klimabündnisse und Gruppen mit UN-Zugehörigkeit auseinanderzufallen, denen Hunderte, wenn nicht Tausende von Banken und Spitzenunternehmen angehörten, als Wirtschaftsführer die Zeichen der Zeit erkannten und begannen, sich aus den Organisationen zurückzuziehen. Dabei kündigten die Unternehmen an, dass sie ihre Klimaschutzverpflichtungen zurückfahren, die sie bei ihrem Beitritt zu den Gruppen eingegangen waren, wenn nicht sogar ganz aufgeben würden.

Der Druck auf Unternehmenschefs, die sich für ESG-Kriterien einsetzen, sich auf Gewinne, Verluste und Renditen für Investoren sowie auf die Befriedigung der Verbrauchernachfrage zu konzentrieren anstatt eine aufgezwungene Klimawandel-Orthodoxie zu vertreten, hat seitdem nur noch zugenommen.

Ende April dieses Jahres sandten die Generalstaatsanwälte (AGs) von 23 Bundesstaaten einen gemeinsamen Brief an die Leiter der drei größten US-Ratingagenturen – Fitch Ratings, Moody’s sowie S&P Global Ratings – und forderten sie auf darzulegen, wie ihre Zusagen zur Erreichung der Netto-Null oder ihre CO₂-Reduktionsziele in ihre Unternehmensratings einflossen. Die Ratingagenturen hatten mit von den Vereinten Nationen unterstützten oder zertifizierten Unternehmensverbänden zusammengearbeitet, die sich zu Netto-Null-Zielen verpflichtet hatten und die Emissionsreduktionsziele des Pariser Klimaabkommens erfüllen oder übertreffen wollten. Die Ratings dieser Agenturen können über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheiden, weil sie die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Branche beeinträchtigen, Finanzmittel zu beschaffen, und Aktienbewertungen, Kurse sowie den Ruf von Unternehmen beeinträchtigen können.

Konkret verlangen die Generalstaatsanwälte von den Ratingagenturen darzulegen, wie sich ihre ESG-Standards auf die Ratings und Empfehlungen ausgewirkt haben, die sie für US-Unternehmen abgegeben haben, die an der Erschließung, Förderung, Lieferung, dem Verkauf und der Nutzung fossiler Brennstoffe für Produktionszwecke beteiligt sind, sowie für Städte und Bundesstaaten, die stark in fossile Brennstoffe investiert sind.

Die Generalstaatsanwälte äußern Bedenken, dass die ESG-Ziele der Ratingagenturen einen wesentlichen Interessenkonflikt darstellen, der ihre Fähigkeit beeinträchtigt, unvoreingenommene Ratings für Unternehmen abzugeben, die an der Produktion fossiler Brennstoffe beteiligt sind. Darüber hinaus befürworten die Agenturen ESG-Fonds, obwohl diese im Vergleich zu Fonds und Unternehmen, die rein auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, eine unterdurchschnittliche Performance aufweisen. Die Generalstaatsanwälte äußern zudem die Befürchtung, dass die Ratingagenturen gegen Kartellgesetze verstoßen haben, indem sie sich abgesprochen haben, um gemeinsame, an Klimaziele geknüpfte ESG-Standards durchzusetzen.

„Ratingagenturen sollen ehrliche, objektive Finanzanalysen liefern, auf die sich Investoren und Verbraucher verlassen können“, erklärte der Generalstaatsanwalt von Idaho Raul Labrador, einer der Unterzeichner des Schreibens, in einer Pressemitteilung zur Ankündigung der Untersuchung. „Stattdessen gingen diese Agenturen nicht offengelegte Klimaschutzverpflichtungen ein, nutzten ihre Ratings, um amerikanische Energieunternehmen auf der Grundlage dieser Verpflichtungen herabzustufen, und verkauften den gleichen Unternehmen anschließend Beratungsdienstleistungen, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Bewertungen zu helfen.

„Diese Entscheidungen wirken sich auf die gesamte Wirtschaft aus und tragen zu höheren Energiekosten für Familien in Idaho bei“, fuhr Labrador fort.

Konkret heißt es in dem Schreiben:

Fitch Ratings, Moody’s Investors Service und S&P Global Ratings (die „Ratingagenturen“) haben auf der Grundlage höchst spekulativer ESG-Prognosen und -Ziele verschiedene Herabstufungen von Unternehmen oder Sektoren im Bereich fossiler Brennstoffe vorgenommen (die „Herabstufungen“). Die Herabstufungen standen in erheblichem Widerspruch zu den von den Ratingagenturen angegebenen Verfahren und stehen im Einklang mit nicht offengelegten wesentlichen Interessenkonflikten, darunter die Tatsache, dass (1) alle drei Agenturen einer von den Vereinten Nationen unterstützten Gruppe zugesagt haben, ESG „auf systematische Weise in Kreditratings und Analysen einzubeziehen“, und (2) Moody’s und S&P zugesagt haben, zur „Erreichung“ der Netto-Null-Emissionsziele beizutragen. Die Ratingagenturen haben die gleichen fehlerhaften Methoden angewendet, um Bundesstaaten und Kommunen mit Einnahmen aus der Förderung fossiler Brennstoffe herabzustufen oder mit einer Herabstufung zu drohen. Das Vorgehen der Ratingagenturen bei der Erstellung und Aufrechterhaltung der Herabstufungen verstößt gegen Bundesgesetze, die ihre Verpflichtungen als bei der SEC registrierte Ratingorganisationen betreffen, festgelegte Verfahren zu befolgen und Interessenkonflikte zu vermeiden, sowie gegen staatliche Verbraucherschutzgesetze, die Falschdarstellungen und Unterlassungen verbieten. Diese Versäumnisse wirken sich auf die gesamte Wirtschaft aus, führen zu einem Rückgang der Produktion fossiler Brennstoffe und tragen zu den derzeit hohen Benzinpreisen bei, mit denen die Verbraucher konfrontiert sind.

In dem Schreiben wird weiter dargelegt, dass die Klimapolitik der Ratingagenturen weder gesetzlich vorgeschrieben noch wissenschaftlich begründet ist, gegen ihre eigenen Anlagegrundsätze und gegen Bundesrecht verstößt und den Verbrauchern sowie der Wirtschaft schadet.

Das Schreiben schließt mit einer Reihe von Fragen, auf die die Generalstaatsanwälte von den Unternehmen eine ausführliche Antwort verlangen, und umreißt fünf Schritte, die nach Ansicht der Generalstaatsanwälte notwendig sind, um diese Verstöße gegen das Wertpapierrecht zu beenden und weitere Maßnahmen der Generalstaatsanwälte zu verhindern. Diese Maßnahmen sind:

• ESG-bedingte Herabstufungen innerhalb von 90 Tagen zu begründen;

• ESG-Verpflichtungen innerhalb von 60 Tagen zurückzuziehen oder offenzulegen;

• sektorspezifische Methodiken für die Öl- und Gasindustrie zu überarbeiten, indem entweder ESG-Übergangsrisikofaktoren vollständig entfernt oder auf einen definierten, evidenzbasierten Zeithorizont beschränkt werden;

• Beseitigung oder Offenlegung von ESG-Beratungskonflikten, unter anderem durch die Einstellung des Angebots von ESG-Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, deren Bonitätsratings die Agentur ebenfalls festlegt; und

• Bestätigung der Überprüfung interner Kontrollen, indem der Chief Compliance Officer jeder Agentur bestätigt, dass die internen Kontrollen überprüft und aktualisiert wurden, um zu verhindern, dass ESG-Verpflichtungen die Bonitätsbeurteilungen beeinflussen.

Sollten die Unternehmen die in dem Schreiben festgelegten Fristen nicht einhalten, werden die Generalstaatsanwälte voraussichtlich in Abstimmung mit dem US-Justizministerium Durchsetzungsmaßnahmen nach verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen einleiten, wie es in dem Schreiben heißt.

Die Zeit für die Unternehmenseliten läuft langsam ab, sich an die neue Realität anzupassen, dass die US-Bundesregierung den Klimawandel nicht mehr als eine Krise anerkennt, die behoben werden muss oder deren Lösung der Unternehmensführung obliegt. Es ist an der Zeit, dass sich die Unternehmen wieder darauf konzentrieren, die Interessen ihrer Aktionäre/Eigentümer und Verbraucher zu fördern anstatt das Gewissen ihrer elitären Unternehmensvorstände durch grüne Tugendhaftigkeit zu beruhigen. Die Durchsetzung von ESG-Energiestandards, die den Einsatz fossiler Brennstoffe einschränken und keinen Einfluss auf den Klimawandel haben, während sie gleichzeitig den wirtschaftlichen Fortschritt und das langfristige Wohlergehen der Menschen behindern, war niemals zu rechtfertigen. Unternehmen dazu zu zwingen, während die Ratingagenturen von der Beratung zu diesen Änderungen profitieren, war illegal und falsch. Endlich unternehmen die Generalstaatsanwälte Schritte, um die Dinge wieder ins Lot zu bringen.

Quellen: ESG Today; Idaho Attorney General; Attorneys Generals Letter; The Heartland Institute

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-580-private-climate-cabal-under-investigation/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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