H. Sterling Burnett

Im Laufe der Jahre habe ich mich mit dem Thema „Climate Lawfare“ [etwa: Klima-Klagenflut] befasst. Zunächst beschrieb ich eine Reihe Dutzender Klagen, die von klimapolitisch engagierten Anwaltskanzleien und Städten gegen Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie und Lobbygruppen der Branche eingereicht worden waren, angeblich im Namen von Anwohnern und Einzelpersonen wie Jugendlichen, in dem Versuch, über die Gerichte CO₂-Beschränkungen durchzusetzen. Die Bemühungen, die Justiz dazu zu bewegen, in Dutzenden Bundesstaaten und lokalen Gerichtsbarkeiten von der Richterbank aus Gesetze zu erlassen, sind bislang gescheitert, nachdem sie von einem Bundesgericht in Kalifornien sowie von Landesgerichten in Maryland, New Jersey, New York und Pennsylvania abgewiesen worden waren. Trotz der kostspieligen, sich häufenden Niederlagen werden immer wieder neue Klagen eingereicht oder alte Klagen auf der Grundlage anderer Ansprüche erneut eingereicht, was die Gerichte überlastet und Milliarden von Dollar an Rechtskosten verschwendet. Das ist Geld, das die Industrie zur Entwicklung neuer Produktionsverfahren hätte nutzen können, um die amerikanische Energiedominanz besser zu sichern und die Kosten für die Verbraucher zu senken.

Die direkten „Climate Lawfare“-Bemühungen könnten bald ein Ende finden. Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich bisher geweigert, Klagen von Bundesstaaten an Bundesgerichte zu verweisen, obwohl klare und berechtigte Bedenken hinsichtlich des zwischenstaatlichen Handels sowie der Vorrangstellung des Bundes- und Völkerrechts bestehen. Im Februar nahm das Gericht jedoch einen „Climate Lawfare“-Fall aus Boulder, Colorado, an.

„Boulder macht geltend, dass Öl- und Gasunternehmen wissentlich zur Verschärfung des Klimawandels beigetragen und dadurch Schäden in Millionenhöhe an seinem Eigentum und seinen Einwohnern verursacht haben“, berichtet ScotusBlog. „Die Öl- und Gasunternehmen drängten die staatlichen Gerichte, den Fall abzuweisen, und argumentierten, dass die Ansprüche nach staatlichem Recht durch Bundesumweltschutzgesetze und die Befugnis der Bundesregierung zur Ausübung der Außenpolitik außer Kraft gesetzt würden.

„Die beklagten Ölkonzerne erklärten den Richtern, der Rechtsstreit biete dem Gericht ‚die bislang beste Gelegenheit, eine der wichtigsten Fragen zu klären, die derzeit vor den Vorinstanzen anhängig sind‘“, so ScotusBlog unter Berufung auf den Schriftsatz der Unternehmen. „‚Energieunternehmen, die fossile Brennstoffe fördern und verkaufen … sehen sich zahlreichen Klagen vor staatlichen Gerichten im ganzen Land gegenüber, in denen Schadenersatz in Milliardenhöhe für Schäden gefordert wird, die angeblich durch den Beitrag der Treibhausgasemissionen zum globalen Klimawandel verursacht wurden … doch wie der Gerichtshof seit über einem Jahrhundert anerkennt … erlaubt die Struktur unseres Verfassungssystems es einem Staat nicht, nach staatlichem Recht Rechtsbehelf für Schäden zu gewähren, die angeblich durch Umweltverschmutzung verursacht wurden, die von außerhalb des Staates stammt.‘“

Ein weitreichendes Urteil zugunsten der Unternehmen und gegen Boulder, in dem festgestellt wird, dass die Ansprüche in Boulders Klage gemäß der „Interstate Commerce Clause“ und der Befugnis der Regierung zur Ausübung der Außenpolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, insbesondere des Kongresses fallen, könnte dieser Art von „Lawfare“ ein Ende setzen.

Ein enger gefasstes Urteil – und eng gefasste Urteile sind es, die der Oberste Gerichtshof gerne fällt – könnte die Klage aus dem Staatsgericht entfernen und sie sowie ähnliche Fälle den Bundesgerichten zur Entscheidung überlassen. Das würde weniger Klagen bedeuten, die zusammengefasst würden und wahrscheinlich in Zukunft wieder vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten landen würden, insbesondere wenn es unter den Bundesgerichten Uneinigkeit über die Begründetheit solcher Klagen gibt.

Ein Urteil zugunsten der Kläger, und der Klage-Marathon geht weiter.

Ungeachtet dessen, dass sich für solche Klagen möglicherweise bereits die Zeichen der Zeit abzeichnen, sind die Klimaaktivisten nicht untätig geblieben. Sie suchen nach einem Hintertürchen, um Richter dazu zu bewegen, Klimapolitik vom Richterstuhl aus zu gestalten; „Climate Lawfare Teil 2“, wenn man so will. Wie ich in CCW 570 und 574 schrieb, haben Klimaalarmisten versucht, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, indem sie Richtern, die an Klimaklagen beteiligt sind oder wahrscheinlich daran beteiligt sein werden, voreingenommene Informationen vorlegten, die von Klimaaktivisten verfasst worden waren, die oft aktiv an den Klagen beteiligt sind. Es gelang ihnen, ein rechtlich fragwürdiges Kapitel zum Klimawandel in das „Fourth Reference Manual on Scientific Evidence“ des Federal Judiciary Center aufzunehmen – das Nachschlagewerk für wissenschaftliche Fragen vor den Bundesgerichten – sowie durch eine Reihe von Richterklausuren und Workshops für Richter, die vom Environmental Law Institute veranstaltet wurden. Beide Bemühungen haben die Aufmerksamkeit der Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten und des Kongresses auf sich gezogen.

Detailliert beschrieben bei Energy in Depth,

Der Vorsitzende des Justizausschusses des Repräsentantenhauses Jim Jordan (R-OH) und der Vorsitzende des Unterausschusses für Gerichte Darrell Issa (R-CA), treiben ihre Untersuchung gegen Klimaaktivisten, Klägeranwälte und die „unzulässigen Versuche des Environmental Law Institute und seines Climate Judiciary Project, Bundesrichter zu beeinflussen“, voran.

Der Ausschuss sandte Schreiben an Michael Burger, den Geschäftsführer des Sabin Center for Climate Change Law an der Columbia Law School, an Jordan Diamond, den Präsidenten des Environmental Law Institute (ELI), sowie an Vic Sher von der Kanzlei Sher Edling, die zahlreiche Klimaklagen im ganzen Land unterstützt, um weitere Informationen über deren Bemühungen zu erhalten, Richtern, die möglicherweise bald über Klimaklagen entscheiden werden, voreingenommene und subjektive Informationen zu übermitteln.

Dies ist eine erhebliche Eskalation in einer Untersuchung zu einer Einflusskampagne, in deren Rahmen Jordan und Issa im Januar Briefe an die Judicial Conference of the United States, das Federal Judicial Center sowie an die Klägeranwälte David Bookbinder und Roger Worthington sowie im August 2025 einen ersten Brief an das ELI gesendet hatten.

Dies ist bereits das zweite Mal, dass der Justizausschuss des Repräsentantenhauses Schreiben an die Wissenschaftler, gemeinnützigen Organisationen und Prozessanwälte versandt hat, die an den ELI-Tagungen beteiligt sind.

Zudem laufen derzeit direktere Bemühungen, dem „Climate Lawfare“ ein Ende zu setzen. Die Abgeordnete Harriet Hageman (R-WY) hat kürzlich den „Stop Climate Shakedowns Act of 2026“ eingebracht. Wie ein Artikel im Daily Caller Hagemans Gesetzesentwurf beschreibt, würde dieser durch Bundesrecht die Abweisung aller laufenden Klimaklagen erzwingen und „Gesetze auf Bundesstaatenebene, die die Energieerzeugung bestrafen, außer Kraft setzen, rückwirkende Klagen wegen CO₂-Emissionen verbieten und die alleinige Zuständigkeit der Bundesregierung für die Regulierung von Treibhausgasen bekräftigen“. Dieser Gesetzesentwurf ist mehr als ein Jahrzehnt überfällig und verspricht echte Fortschritte und Endgültigkeit, falls er den Senat passieren sollte – ein großes „falls“.

Solange steuerbefreite gemeinnützige Organisationen und universitätsnahe Forschungsinstitute nicht ihre offensichtlichen Versuche einstellen, die Justiz dazu zu bewegen, ihren Standpunkt zu den Ursachen und Folgen des Klimawandels zu übernehmen und die von diesen Gruppen bevorzugten Maßnahmen zur Einschränkung fossiler Brennstoffe durchzusetzen, könnte der beste Weg für die [US-]Bundesregierung darin bestehen, allen an solchen Bemühungen beteiligten Universitäten oder gemeinnützigen Organisationen die Mittel und/oder ihnen die Steuerbefreiung zu entziehen. Dies versperrt diesen Gruppen nicht den Zugang zu den Gerichten. Aber es wird der Justiz deutlich machen, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen weder unterstützt noch gutheißt, und es wird ihnen die knappen Steuergelder für eine Initiative verweigern, welche die Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßig festgelegte Gewaltenteilung untergräbt und der Energie- und Wirtschaftssicherheit der USA sowie dem Wohlergehen und dem Geldbeutel der Amerikaner im Allgemeinen schadet.

Wenn überhaupt eine staatliche Gewalt für die Gestaltung der Energiepolitik zuständig ist, dann ist es der Kongress. Nicht die Gerichte und schon gar nicht Interessengruppen, die versuchen, die Grenzen zwischen den legitimen, verfassungsmäßig festgelegten und zugewiesenen Aufgaben der verschiedenen staatlichen Gewalten zu verwischen. Es ist nun an der Zeit, dass der Oberste Gerichtshof, der Kongress oder besser noch beide ein für alle Mal dem „Climate Lawfare“ ein Ende setzen.

Quellen: House Judiciary Committee; Climate Change Weekly; ScotusBlog; Daily Caller

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-579-climate-lawfare-under-counterassault-finally/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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