Ein Urteil des Zivilgerichts in Den Haag entbindet Shell von der Verpflichtung, seine CO₂-Emissionen drastisch zu senken – ein herber Rückschlag für Klimaschützer und ein Wendepunkt im Kampf um Klimaklagen gegen Unternehmen. Während Umweltorganisationen immer aggressiver gegen Konzerne vorgehen, wächst der Widerstand gegen den Einfluss finanzstarker NGOs, die mit Klimaklagen zunehmend politische Ziele verfolgen.
Von Holger Douglas
Der britische Energiekonzern Shell muss die CO₂-Emissionen doch nicht wie zuvor gefordert drastisch senken. Diese Entscheidung traf ein Zivilgericht in Den Haag und hob damit am Dienstag das ursprüngliche „Klima“-Urteil der ersten Instanz auf.
Das Urteil der Vorinstanz, das vor drei Jahren weltweit Beachtung fand, hatte Shell verpflichtet, seine CO₂-Emissionen bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu reduzieren. Erstmals wurde damit nicht nur Staaten, sondern auch einem Unternehmen auferlegt, sich an spezifische Klimaziele zu halten – ein Präzedenzfall, der „Klimaklagen“ als strategisches Instrument für NGOs etablieren könnte. Die Klage wurde von sieben Umweltorganisationen und rund 17.000 niederländischen Bürgern eingereicht, die argumentierten, Shell trage aufgrund seiner Förderung und Vermarktung fossiler Brennstoffe erhebliche Verantwortung für die negativen Folgen des Klimawandels.
Zu den Klägern zählte neben der niederländischen Organisation Milieudefensie auch Greenpeace. Diese Organisation war bereits 1995 durch die „Brent Spar“-Affäre in die Schlagzeilen geraten, als sie behauptete, Shell plane, eine ausgediente Ölplattform mit 11.000 Tonnen Öl in der Nordsee zu entsorgen, was erhebliche Umweltschäden zur Folge hätte. Die medienwirksame Besetzung der Plattform führte zwar zu hoher öffentlicher Aufmerksamkeit und steigenden Spenden, endete jedoch in einem erheblichen Reputationsverlust, als sich herausstellte, dass die Umweltrisiken massiv übertrieben waren. Greenpeace sah sich gezwungen, eine öffentliche Entschuldigung auszusprechen.
Das Urteil gegen Shell war das erste seiner Art, das ein Unternehmen auch für indirekte Emissionen – das heißt für den CO₂-Ausstoß von Zulieferern und Kunden – verantwortlich machte. Dieser Präzedenzfall wurde von Klimaschutzorganisationen als bedeutender Erfolg gefeiert. Die Klage wurde in den Niederlanden eingereicht, da Shell zu diesem Zeitpunkt seinen rechtlichen Sitz in Den Haag hatte.
Shell hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und begrüßte die nun erfolgte Entscheidung des Gerichts. „Aus unserer Sicht ist dies ein positives Signal für die globale Energiewende, für die Niederlande und für unser Unternehmen“, erklärte Shell-CEO Wael Sawan. Das Unternehmen halte jedoch weiterhin an dem Ziel fest, den eigenen Treibhausgasausstoß bis 2030 zu halbieren, ergänzte Sawan.
Das Urteil stellt das Konzept des CO₂-verursachten Klimawandels nicht grundlegend infrage. Die Richter gaben den Klägern in zentralen Punkten recht und hoben hervor, dass der Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels ein Menschenrecht darstelle. Sie betonten zudem, dass auch Unternehmen wie Shell in der Pflicht stünden, dieses Recht zu wahren.
Darüber hinaus erklärten die Richter, dass Großkonzerne wie Shell erheblich zum Klimawandel beigetragen hätten und daher eine Verantwortung im internationalen Klimaschutz tragen. Eine konkrete Verpflichtung zur Emissionsreduzierung formulierten sie jedoch nicht. Es wird erwartet, dass die Hauptklägerin, die Umweltorganisation Milieudefensie, in Revision geht. Milieudefensie, der niederländische Zweig von Friends of the Earth, positioniert sich öffentlich stark für „Klimagerechtigkeit“ und bezieht einen Großteil ihrer Mittel aus Spenden.
Die Zahl der Klimaklagen gegen Unternehmen steigt weltweit, auch in Deutschland laufen derzeit Verfahren gegen Unternehmen wie BMW und Mercedes.
Der Prozess in Den Haag verdeutlicht die erheblichen finanziellen Ressourcen vieler Umwelt-NGOs, die durch private Erben und Stiftungen unterstützt werden. Die European Climate Foundation mit Sitz in Den Haag stellte beispielsweise im Jahr 2019 mehr als 36 Millionen Euro für Umweltprojekte bereit. Zu ihren Geldgebern zählen unter anderem die Ikea-Stiftung, die Hewlett-Stiftung und die deutsche Mercator-Stiftung.
Die zunehmende Durchsetzungskraft dieser Organisationen zeigt sich immer deutlicher. Durch entsprechende Umweltgesetzgebung wurde über die letzten Jahre ein Fundament geschaffen, das Anwaltskollektive systematisch dazu ermutigt, gegen Unternehmen vorzugehen – häufig zum Nachteil der Verbraucher.
Eine Kehrtwende in dieser Entwicklung ist wohl nur zu erwarten, wenn die Annahmen des CO₂-verursachten Klimawandels sachlich überprüft und gegebenenfalls relativiert werden.
In den Vereinigten Staaten könnten bereits erste Schritte in diese Richtung eingeleitet worden sein.
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Anmerkung der Redaktion
Wie sehr die juristische Zunft aus den Klimaklagen Nektar schürfen will, zeigt diese Schrift von Helmut Satzger und Nicolai von Maltitz (Hrsg.)
Klimastrafrecht
Die Rolle von Verbots- und Sanktionsnormen im Klimaschutz
Erschienen bei der LMU München hier
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Die juristische Basis der Gerichte fußt auf der Vorstellung der Mensch könnte „Klima machen“, also den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem konkreten Ort über einen Zeitraum von 30 Jahren in einen Zielbereich entwickeln. Es sollte ein Wunschklima sein, das sich vorindustriell ausrichtet und sich deshalb möglichst den Temperaturen am Ende der kleinen Eiszeit annähert (+/- 1,5 Grad Celsius, Pariser Klimaziele). Das Wunschklima meint deshalb explizit nicht einen vorindustriellen Zeitraum zum Holozänen Thermischen Maximum (HTM) vor 6-8 Tausend Jahren, den viele Zeitgenossen vermutlich als eine natürliche Wärmephase bevorzugen würden. Denn es gilt zu bedenken, selbst heute sterben global 8-10 fach mehr Menschen an Kälte als an Hitze (lt. lancet-Statistik). Die landwirtschaftlichen Erträge der Grundnahrungsmittel sind in den aktuellen Warmphasen angestiegen, so dass auch die Anzahl der Hungertoten weltweit seit Dekaden stetig rückläufig sind. Die Ergrünung der Erde über Satellitenauswertung wird im wesentlichen dem ansteigenden Pflanzennährstoff CO2 zugerechnet und dem Temperaturanstieg als zweiten Faktor (lt. Chi Chen & Keenan). Die Juristen scheinen allerdings der Auffassung zu sei, es gäbe keine Zielkonflikte zum Wohle der Individuen abzuwägen. Ob sich diese Rechtsauffassung stringend beibehalten lässt, wird durch politische Entscheidungsträger z.B. in den USA aktuell hinterfragt. Ich bin deshalb ein entspannt teilhabender Zuschauer. Ob das Gericht in Den Haag bereits aktuellste amerikanische Entwicklungen im Urteil gewürdigt hat?
„Darüber hinaus erklärten die Richter, dass Großkonzerne wie Shell erheblich zum Klimawandel beigetragen hätten“
Was gibt es Beknackteres als Juristen? Prof. Ganteför, Physiker, hat ein gutes Video zum Golfstrom gemacht. Darin Wahres zu Klimamodellen: Unkontrollierbar und undurchsichtig am Computer gefertigt und nicht falsifizierbar: Keine Wissenschaft!
Und dafür Weltkrieg gegen ein lebenswichtiges und wertvolles Spurengas, dass das Klima monokausal erwärmen soll – „settled science“, diese grauenvollen Armleuchter. Dabei war es die letzten Jahrzehnte die erhöhte Sonneneinstrahlung, davor weiß man es nicht. „Settled Science“, diese Idioten, Stümper und Verbrecher!
Korrumpierte Potsdamer Alarm-Verbrecher ruinieren die Menschheit skrupellos. Das dunkelgrüne Lesch-Brechmittel hilft ihnen dabei. Unglaublich dumme Politiker und Juristen glauben ihnen und geben uns den Rest. Wer erlöst uns von den Wahnsinnigen und sperrt sie endlich ein in die Forensik? Damit sie der Menschheit nicht mehr gigantisch schaden? Diese Verbrecher des Wahnsinns?
Wer Klimaurteile wegen CO2 fällt, sollte zumindest nachweisen können, welcher konkrete Schaden durch die beklagte Organisation entstanden ist. Und zwar nicht in Form pauschaler Behauptungen, sondern etwa, welche Temperaturveränderung in Grad Celsius tatsächlich verursacht wurde. Dazu müßte das Gericht etwas Überprüfbares vorrechnen können.