Die CO2-Steuer nach „Brennstoffemissionshandel-Gesetz“ BEHG soll der ökowirtschaftlichen Lenkung dienen, um „klimaschädliche“ Produkte weniger attraktiv für den Kunden zu machen. Dummerweise gibt es eigentlich kein Produkt und keine Dienstleistung in einer Industriegesellschaft, das nicht mit CO2-Emissionen „belastet“ ist. Es geht gar nicht anders, selbst dann nicht, wenn alle technische Energie aus Kernkraft stammen würde (das Kraftwerk wurde ja mit Wärmekraft gebaut).

Da Kernkraft im heutigen Deutschland bald abgeschafft sein wird, und der Zappelstrom von Windrädern und PV weitgehend unbrauchbar ist, kommt man gerade in Deutschland nicht viele Emissionen herum, um zum Beispiel Aluminium oder Stahlbeton herzustellen.

Das haben Regierungsmitglieder auch verstanden und ziehen deswegen wahrscheinlich die Steuer-Notbremse. Nach einem Eckpunktepapier sollen deutsche Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, am europäischen Emissionshandel teilzunehmen (u.a. die berüchtigten CO2-Zertifikate, die z.B. Tesla Milliardengewinne bescheren), daher ihre Klimasteuer teilweise erstattet bekommen. Jährlich sparen die Firmen so Hunderte Millionen Euro.

Voraussetzung dafür sei für 2021 und 22 aber die Existenz eins „Energie-Managementsystems“, um Emissionen zu veringern. Ab 2023 müssen die Sparbeträge dann aber in CO2-Minderungsmaßnahmen fließen.

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