Urteil Schallprognose
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entscheidungstragend darauf abgestellt, dass der Schutz der Nachbarschaft nicht hinreichend sichergestellt sei, weil die vom Vorhabenträger angefertigte Lärmimmissionsprognose nach dem bislang gebräuchlichen sogenannten alternativen Verfahren, nicht aber nach dem sogenannten Interimsverfahren angestellt worden war. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf – sowie ersichtlich bundesweit erstmalig – entschieden, dass aufgrund des Beschlusses der Bund- Länder/Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom September 2017, den Ländern zu empfehlen, das Interimsverfahren zu verwenden, gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die den der TA-Lärm zugrunde liegenden Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen den Boden entziehen, weshalb die Bindungswirkung der TA-Lärm entfällt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat weiter festgestellt, dass die Empfehlungen des LAI lediglich Erkenntnisfortschritte wiederspiegeln, bei denen es sich auch nicht um eine Veränderung der Sach- und Rechtslage, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage handelt, die keiner weiteren Rechtsumsetzung bedürfen und daher in laufenden Genehmigungs- und Anfechtungsverfahren einschränkungslos zu berücksichtigen sind. Die fehlerhafte Bestimmung der maximal Schalleistungspegel in den Genehmigungsbescheiden führe zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungen, der auch nicht im Wege eines „Nachsteuerns“ durch einen schallreduzierten Betrieb der Anlagen begegnet werden könne. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis und Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben. Die Anwendung des Interimsverfahrens führt nämlich tendenziell zu höheren Einwirkungspegeln an den Immissionsorten, weshalb nur geringere Schallleistungspegel zugelassen werden können. Da entsprechende Aspekte in laufenden Anfechtungsprozessen berücksichtigt werden können, führt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch zu einer erheblichen Verbesserung der Erfolgsaussichten von Anfechtungsklagen betroffener Anlieger.http://kanzlei-kaldewei.de/news.html#news2
Mit Dank an Spürnase Stallmann















Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
- Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
- Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
- Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
- Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
- Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
- Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.
Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Über Uns->Kontakt"Sorry für meine Unwissenheit, aber was zum Teufel ist TA-Lärm?
Th. Hahn
TA steht für „technische Anleitung“ und ist ein verbindliches Regelwerk für den danach genannten Bereich. Bspw. sorgte die Anfang der 70er erlassene TA Luft, dass rel. schnell alle Emittenten von gefährlichen Stoffen ihre Prodktionsanlagen umrüsten mussten, d.h die Luft wurde danach wieder sauberer.
Endlich mal gute Nachrichten!
Im Gegensatz dazu hier leider nicht so gute:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rwe-erster-gerichtserfolg-fuer-einen-bauern-aus-peru-a-1177795.html
Allerdings muss der Bauer erst noch beweisen, dass die Gletscherschmelze durch RWE mitverursacht wurde. Viel Spaß!
Das kann aber auch anders ausgehen! Wenn das Gericht „Beweise“ erheben möchte, da darf man ja mal gespannt sein. Vielleicht schlägt das Pendel dann doch in die andere Richtung aus…
Hier ist ein Artikel der Aktuell in NEOPresse erschienen ist. Er zeigt themastisch indirekt die Ursache des ganzen Problems auf.
https://tinyurl.com/ydehsodq