Der 4. September wird vielleicht doch noch in die Geschichte eingehen. Es war der Tag, an dem die AfD auf einer als historisch anzusehenden, aber medial fast völlig übergangenen Pressekonferenz, den zahlreich versammelten Medienvertretern, die entsetzliche Wahrheit mitteilen musste, das die Klimakaiserin Merkel keine Kleider an hat. Diese nahmen es ungerührt und ziemlich desinteressiert zur Kenntnis. Vergleichbar den Höflingen, die dem nackten armen Kaisern immer wieder versichert hatten, wie gut ihn doch seine nichtvorhandenen Kleider zu Gesicht stünden.
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Und es war der Tag an dem endlich, endlich, eine dieser oft veräppelten, weil oft völlig zu Unrecht verdächtigten, als Fake News VerbreiterInnen, beschimpften MedienvertreterInnen, die vielfache Ex (Ex-Marxistin[1], Ex-Redakteurin, Ex-Doppelnachnamenträgerin) Frau Sonja Mikisch der aalglatten AfD Frontfrau Alice Weidel, die schöne – oder war es schnöde- Maske vom Gesicht reißen konnte. Denn diese, so verkündete sie triumphierend verbreite, Falsches! (ab Minute 14:25).
Wobei hatte sie denn Frontfrau Weidel erwischt?
Es ging mal wieder um den, die bodenlose Schlechtigkeit der Autoindustrie, belegenden Dieselskandal. Bodenlos schlecht, ja böse, weil, wie WDR Kollege Jürgen Döschner im Netz behaupten durfte, die ja pro Jahr 10.000 Menschen vergase! Und dann noch nicht einmal die Umrüstung dieser Vergaser-Maschinen (eigentlich kennt ein Diesel doch keinen Vergaser, ha, ha) selber bezahlen wolle.
Darum ging es.
Und da behauptet doch diese aalglatte AfD Frau , vor Millionen ahnungslosen Zuschauern, dass in Büroinnenräumen wesentlich höhere Grenzwerte als draußen gelten würden, nämlich 950 µg/m3, gegenüber den als so gefährlich eingestuften 40 µg/m3, die dort ohne Gesundheitsgefahr zugelassen seien.
Doch nicht mit Sonja Mikisch
„…in Industriearbeitsplätzen! Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen! Falsch!“
donnert sie, sichtlich erregt und auch begeistert, diese impertinente Lüge sofort vor der Kamera richtig stellen zu können, der Weidel ins erschrockene Gesicht.
Nun, man sollte beiden Damen zugestehen, dass die tägliche Beschäftigung mit NOx oder auch Feinstaubwerten, nicht unbedingt zur Aufgabe ihrer jeweiligen Jobbeschreibungen gehört. Doch wenn man jemand der Unwahrheit, gar der bewussten Lüge, überführen möchte, dann sollte man doch sicher sein, dass die Korrektur nicht einer Korrektur bedürfe. Sonst geht der Schuss nach hinten los! Wie auch hier.
Vermutlich hat Frau Mikisch beim Umweltbundesamt nachgelesen, dass schon immer nur das Beste für Umwelt und seine (es bezahlenden) menschlichen Bewohner im Sinne hat. Und zur Grenzwertfrage tiefsinnige, man möchte sagen, spitzfindige, Betrachtungen anstellt.
Es betreibt sogar zu dieser, die deutsche Menschheit tief bewegenden, Frage ein eigene Website. (hier). Dort finden wir die klare Aussage:
„Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist.“
Im weiteren Text finden wir auch die Quelle, aus der man entnehmen könnte, das UBA seine Behauptung ableitet. Nämlich die Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Doch in dieser Quelle ist immer nur ganz allgemein von „Arbeitsplätzen“ die Rede.
Beim Weitersuchen findet man dann beim UBA auch noch die Information:
Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Die Innenraumlufthygienekommission leitete in den 1990er Jahren einen sog. „Richtwert II“ für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) ab. Der Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.
Aha! Wenn 60 µg/m³, als Wochenmittelwert wohlgemerkt, nicht 40 µg/m³ an max. 10 Tagen im Jahr, überschritten werden, müsse unverzüglich gehandelt werden. Und dieser Wert sei in den Richtwerten I und II der Innenraumlufthygienekommission (welch schöner deutscher Name) festgelegt. Dumm nur, dass in den dort genannten aktuellen Tabellen für beide Richtwerte die bösen Stickoxide überhaupt nicht vorkommen. Nirgends!
Also kann es sich wohl nur um Wunschdenken, man kann auch vermuten „Gefälligkeitsdenken“ des UBA handeln. Denn es sorgt sich besonders um empfindliche Personen. Das UBA stellt nämlich fest :
„ Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.“
Empfindliche Personen, wie dem siebenjährigen Sohn des Mitdiskutanten, dem Spitzenkandidaten der Grünen, Cem Özdemir, der trotz seiner 7 Jahre gerade mal Auspuffhöhe erreicht. Wenn der mit seinem Papa spazieren geht, falls der so oft zuhause ist, und öfter als 10 x im Jahr von der Wucht des 40 µg/m³ Grenzwertes befallen wird, dann müssen wir, schon aus Mitleid mit dem zwergwüchsigen kleinen Kerl, die Grenzwerte EU-weit einhalten.. Das gebietet schon das Herz. Der kann ja nichts dafür, das er so klein ist. Das ist gelebte Solidariät!
Doch zurück zur herzlosen Streitfrage; wir halten abschließend fest:
- Frau Mikisch behauptet im Einklang mit dem Umweltbundesamt, bekannt u. A. dafür Klimaskeptikern den Mund zu verbieten (z.B. hier und hier) dass der MAK- oder inzwischen Arbeitsplatzgrenzwert, nicht für Büroräume gelte. Falsch! Die angeführten Belege des UBA führen ins Leere.
- Frau Mikisch behauptet, dass … „… Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen!“ Falsch, denn der vom UBA behauptete Grenzwert wird mit 60 µg/m³ angegeben, nicht mit 40 µg/m³.
- Das UBA behauptet dass für „..Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Falsch, denn in den angeführten Definitionen der MAK Werte (hier der Einfachheit weiter so genannt) wird diese Einschränkung nicht gemacht. Dort ist unisono nur von Arbeitsplätzen die Rede
- Das UBA behauptet dass dieser geringere Nox Grenzwert in den Tabellen der Richtwerte I und II der Innenraumlufthygienekommission festgelegt sei. Falsch! In den aktuellen Tabellen kommt Nox überhaupt nicht vor.
Dumm gelaufen Frau Mikisch und Satz und Sieg für Frau Alice Weidel.
Wie sagt der Volksmund so treffend:
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Besonders nicht im Google-Zeitalter möchte man hinzufügen!
Aber eine Erkenntnis stimmt wohl doch; wenn wirklich geringere Grenzwerte in Büro-Innen-räumen gelten als in rauen Industriearbeitsplätzen, dann ist der Büroschlaf doch gesünder als ein Nickerchen auf Schicht in hohen Grenzwertbereichen draußen. Selber schuld, kann man da den Industriearbeitern nur zurufen. Falls ihr mal zu den „empfindlichen“ Personen gehören solltet, empfiehlt sich schnell ein Wechsel ins Büro!
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Bitte nicht meinen geliebten Kater Mikesch so beleidigen. Die Dame schreibt sich Sonia Seymour Mikich bzw. S.S. Mickich, ganz ohne Sch.
Stickstoffdioxid
Bei wissenwiki.de gibt es einen Auszug aus „Umweltbundesamt-Richtwerte für die Innenraumluft“. Dort steht an 6ter Stelle von unten Stickstoffdioxid. Als 7 Tage-Richtwert sind o,o6 mg/m3 Luft angegeben, basierend auf einem Bericht im Bundesgesundheitsblatt 1/1989 :“ Richtwerte für die Inneraumluft:Stickoxid“, S. 9-12.
Bitte hier nur unter vollem Klarnamen posten, siehe Regeln.
Kann es sein, dass wir hier wieder ein Beispiel für die fragwürdige Glaubwürdigkeit von Wikipedia haben?
In der Liste auf dieser Seite
http://www.wissenwiki.de/Innenraumluft_-_Richtwerte#Die_Richtwerte_I_und_II
stehen die Stickoxide drin. In der hier von EIKE veröffentlichten Liste des UBA nicht. Wikipedia ist ja relativ frei editierbar. Kann es sein, dass da irgendein eifriger Öko-Aktivist die Stickoxide eingefügt hat, obwohl sie gar nicht in der „offiziellen Liste“ des UBA enthalten sind?
Im Internet findet sich eine Liste mit den Richtwerten, in denen Stickoxide aufgeführt sind. Seit 1998. Mit 0,35 für den Halb-Stunden-Wert und 0,06 für den 7-Tages-Wert.
http://www.wissenwiki.de/Innenraumluft_-_Richtwerte#Die_Richtwerte_I_und_II
Was stimmt denn nun?
Man muss sich fragen, warum die hoch bezahlten Industriebosse nicht reklamiert haben, als diese Grenzwerte für die Straße erfunden (!) wurden. Haben die keine Ahnung von MAK Werten? Wie dumm müssen die sein, Grenzwerte nicht zu prüfen und zu glauben, dass gesetzwidrige Manipulationen nicht bekannt werden. Eigentlich müssten die alle ihren Hut nehmen.
In Diskussionen mit z.B. Lehrern kommt dann das Argument: Da muss was dran sein, denn warum sollen sich 30 oder mehr Bürgermeister Treffen um darüber zu reden. Das habe ich schließlich auch im TV gesehen.
Meine Frau meint. Wer Freunde behalten will, darf Glaubensfragen nicht anzweifeln.
Sagen wir mal so…mein Büroarbeitsplatz ist in einen Industrieunternehmen zu verorten. Somit habe ich einen Industrie-Büro-Arbeitsplatz.
Und mein Nachbar als „Saunameister“ hat einen Arbeitsplatz (Sauna) die sehr stark CO2 gefährdet ist…
Bei der Beurteilung eventueller Schädlichkeit vom NO2 der Dieselmotoren sollten die Erkenntnisse der Toxikologen beachtet werden. Dazu ist der im Tierversuch gemessene NOAEL-Wert (No Observed Adverse Effect Level) wichtig, aus dem wiederum das ADI (acceptable daily intake) und der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) abgeleitet werden. Wie das gewöhnlich berechnet wird, steht in den MAK-Listen beschrieben.
In 2000 war der MAK-Wert 9,5 mg/m³ Luft. Irgendwann danach wurde dieser Wert auf ein Zehntel vermindert, in der Liste von 2012 steht dann 0,95 mg/m³ Luft. Der NOAEL-Wert für NO2 liegt also weit über 9 mg/m³ Luft. Es geht also bei der ganzen Diskussion um etwa ein Tausendstel von der Grenze, bei der ein Schaden für Lebewesen feststellbar ist.
Ein Link zur TRGS 900, die die Grenzwerte für Arbeitsplätze enthält. Stand: 2006.
Auf Seite 42 wird Stickstoffdioxid behandelt. Möglicherweise gibt es eine ähnliche Liste für Innenraumgrenzwerte.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf;jsessionid=3DA37F744E6BBA914A0108DBAB2D4CE1.s2t2?__blob=publicationFile&v=3
Danke für den Hinweis. Die TRGS 900 hatte ich auch zuvor angeschaut. Mir fiel auf, dass dort nur allgemein von Arbeitsplätzen die Rede ist, ohne jede Einschränkung ohne jede weitere Definition. Und auf Seite 42 findet man dann auch für Stickoxide die Grenzwerte für
Stickstoffdioxid 0,95 mg/m^3 und Stickstoffmonoxid sogar 2,5 mg/m^3.
Die Behauptung vom UBA dass es eine geringere Innenraumgrenze für Büro-Arbeitsplätze gibt, führt ins Leere. Es gibt zwar die genannte Institution jedoch nennt die die UBA Grenzwerte nicht. Abgesehen davon, dass die Begründung für die behaupteten niedrigeren Grenzwerte abenteuerlich ist.
mfG
M.L.
Innenraumarbeitsplätze vs. Industriearbeitsplatz:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatz
MAK-Werte die mehr als das 20 fache der als gefährlich geltenden Grenze im Strassenverkehr für bestimmte Menschengruppen zulassen verstoßen eindeutig gegen Menschenrechte.Schweissen ist verboten.
Wir haben übrigens bei radioaktiver Strahlung eine ähnliche Situation mit beruflich strahlenexponierten Personen.Auch denen wird ein Vielfaches der Dosis die für die Allgemeinbevölkerung (interessante Bezeichnung!) als Grenzwert gilt zugemutet.
Die ganze Diskussion verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Alle Menschen sind gleich: Privatpersonen, Mitarbeiter im Büro, im Handwerk und in der Industrie. Man kann nicht Mitarbeitern in Handwerk und Industrie 950 µg/m3 zumuten, wenn im Freien schon 40µg/m3 gefährlich sein sollen. Die Vorschriften sind widersprüchlich. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers Klarheit zu schaffen.
„…in Industriearbeitsplätzen! Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen! Falsch!“
Nun, diese Aussage ist mir auch sauer aufgestoßen.
Und dafür bedarf es keiner langen Erklärungen und Tabellen vom UBA.
Denn jedem der ein seinen Verstand benutzt sollte auffallen, dass es doch wohl völlig egal ist ob die Grenzwerte auf Industriearabeitsplätzen oder Büroarbeitsplätzen gilt. Denn auch wenn Sie nur auf Industriearbeitsplätzen gilt, kann man trotzdem davon ausgehen, das dies Mengenmäßig (Anzahl Personen) und Zeitmäßig (Einwirkungsdauer pro Person) mehr Personen trifft die einer 20x höheren Belastung ausgesetzt sind, als ein Paar Pendler auf einer Straße auf welcher 10x im Jahr die Grenzwerte etwas überschritten werden.
Fakt bleibt, das gesagte über die massiv höheren Grenzwerte ist im Grunde Richtig, nur die Anzahl der Betroffenen ist vielleicht nicht ganz so hoch. Das ist aber völlig irrelevant und nur eine Nebelkerze von Frau Sonja Mikisch.
Nicht vergessen, dass an jedem Grillabend die Geräte das 5000 fache des Stuttgarter Grenzwertes emitiert werden darf. Da darf der Cem mit seinem kleinen Sohn gar nicht erst hin. Der kippt schon am Eingang um. Und der Vater mit ihm.
und es it auch ziemlich menschenverachtend von Frau Mikisch und mit ihr dem UBA dem Industriearbeiter mehr „Opferwillen“ abzuverlangen, als dem Büromenschen. Das hat sie wahrscheinlich und er Sekunde ihres vermeintlichen Triumphes gar nicht so bedacht, ist aber so.
mfG
M.L.
Wenn Cem Özdemirs Sohn im Freien am Auspuff schnuppert, sind 40 µg/m³ bedenklich. Für den Schweißer in der Industriehalle gelten 950 µg/m³. Frage an das UBA von Radio Erwian: Wieviele Stunden darf ein Schweißer am Auspuff schnuppern?
muß . mm det . bklich,
Wenn man dann noch weiß, dass der AGW von 950 Mikrogramm aus dem früheren MAK-Wert durch willkürliche Teilung durch 10 entstanden ist, dann schüttelt man nur noch den Kopf über die 40 Mikrogramm/m3 für die Außenluft. Man müsste mal der Frage nachgehen, wer diesen Wert in Brüssel „erfunden“ hat, vielleicht sind wir dann schlauer.
Das kam über das Europaparlament als Vorgabe der WHO. Die hat das nach eigenem Erklären lediglich aus Korrelationsvergleichen über Metastudien abgeleitet. Völlig irre, aber tägliche Praxis.
Sehr gute Idee.
Vielleicht kann anschließend Cem Özdemir beruhigt werden, der seine kleine Tochter immer an den Auspuffrohren der vielfach von Grünen chauffierten fetten SUV in Stuttgart schnuppern lässt.
So ähnlich machte der Gute gestern Stimmung beim „Fünfkampf“ gegen miese Dieselluft in Stuttgart.