Betriebsgeräusche
Die Betriebsgeräusche von Windkraftanlagen sind naturgemäß vor allem bei höheren Windstärken vorhanden, unangenehm sind die tiefen Töne, die immer zu hören sind, egal von wo der Wind weht. (Ein auch akustischen Laien bekanntes Beispiel: Tieftöner einer Musikanlage können überall aufgestellt werden). Zuletzt war es bei uns in der Nacht vom 17. auf 18. Juli besonders schlimm, selbst in entfernteren Häusern waren die auf-und abschwellenden Geräusche zu hören. Fenster schließen hilft nur wenig – und ist bei den derzeitigen warmen Temperaturen kein Vergnügen.
Von den Investoren (Profiteure) dieser Industrieanlagen wir dies gerne heruntergespielt: Von – Sie übertreiben bis hin zu : „..Opfer müssen gebracht werden, das ist wieder mal typisch St. Florians Prinzip…“ Selbst wohnen diese Leute tunlichst weit(er) entfernt davon!).
Krass wird es bei Mischgebieten – auch hier wohnen und schlafen Menschen – mit dem vom Bayer. Landesamts für Umwelt empfohlene Mindestabstand von 500 m – das ist höchst unmenschlich.
Gesundheitliche Auswirkungen
Eine bereits im letzten Jahr erstellte Studie des Umweltbundesamtes schreibt Klartext.
Daraus auszugsweise zitiert, die Seitenzahlen beziehen sich auf dieses Dokument.
Seite 56:
Immissionsprognose
„…Das charakteristische pulsierende Geräusch von Windenergieanlagen, das lange Zeit mit dem Passieren eines Rotorblatts am Turm erklärt wurde, wird derzeit mit dem Durchschneiden verschiedener Schichten im Windprofil erklärt. Dabei entstehende Turbulenzen könnten nach Kameier et al. (2103) [65] einen impulshaltigen Charakter verursachen. Bei solchen Turbulenzen können sich Wirbel ablösen, die auch über größere Entfernungen sehr formstabil zu einer stark gerichteten Abstrahlung führen können. Ein mittlerweile schon berühmtes Bild (Abbildung 9 [– siehe Eingangsbild]) kann dafür als Beleg herangezogen werden. „
Fortsetzung Seite 57.
„… bei instabilen Wetterlagen schlagartig andere Ausbreitungsverhältnisse und damit stark schwankende Pegel zur Folge haben. Die von vielen Betroffenen gemachte Beobachtung, dass nachts die Geräusche von Windenergieanlagen lauter wären, wurde früher mit einer erhöhten Empfindlichkeit / Aufmerksamkeit der Betroffenen hinsichtlich der Geräusche erklärt. Durch Van den Berg (2006) [156] konnte aber nachgewiesen werden, dass nachts systematisch andere Ausbreitungsbedingungen vorliegen, die auch dafür verantwortlich sind. Nicht selten ist festzustellen, dass Pegel mit zunehmendem Abstand nicht kontinuierlich abnehmen, sondern auch zunehmen können. Dieser Effekt ist durch das Windprofil bedingt.“
Seite 57,
5.3.3 Wirkungen von Infraschall auf den Menschen
Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor (vgl. [162][26][69][113][9][159][8]). Schwierig ist dabei eine Grenzziehung, ob eine Belästigung wirklich einer messbaren Belastung zuzuordnen ist, wie z. B. Van den Berg (2000/2012) [155][157] feststellt. Eine Konzentration des Schalls auf den tieffrequenten Bereich tritt im Alltag immer häufiger auf. Als wesentliche Gründe hierfür sind zu nennen:
• das vermehrte Vorhandensein tieffrequenter Quellen
• die physikalisch bedingte fast ungehinderte Ausbreitung des tieffrequenten Schalls
• die baulichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster), die fast ausschließlich gegen den Schall im mittleren und höheren Frequenzbereich schützen (konventionelle Bautechnik),
• die Ausbildung von starken Raumresonanzen, die durch moderne Architektur und Wohnungseinrichtungen gefördert werden.
In einer sehr leisen Umgebung – z. B. in einer sehr ruhigen Wohngegend in der Nacht – kann eine mentale Wirkung schon eintreten, wenn der Schall gerade wahrnehmbar ist. Konsequenterweise orientieren sich die einschlägigen Regelwerke an der Hörschwelle.
… Bislang wird dieses Merkmal aber nur in einer dänischen Richtlinie [169] in Form eines Zuschlags berücksichtigt,…
… Dass mit einer erhöhten Wahrnehmbarkeit eine erhöhte Lästigkeit einhergehen kann, ist nachvollziehbar.“
Zitat Ende
Die deutschen Medien vermeiden dieses Thema tunlichst und die Befürworter der Energiewende möchten davon nichts wissen:
– Dänemark fordert Stopp von weiteren Schäden durch Windparks
– Auch bei N-TV wird darüber berichtet. Machen Windräder krank?
– Der dänische Oberste Gerichtshof spricht einem WKA Lärmopfer Entschädigung zu
– Auch in Schweden: Infra sound von Windkraftanlagen
Bestätigung der Reaktion des menschlichen Gehirns auf tiefe Töne
Weiterhin gibt es eine Untersuchung in Deutschland, die die Reaktionen des Gehirns auf niederfrequente Töne bestätigt.
Veröffentlich beim 22. Kongress Sound und Vibration, 12-16 Juli Florenz, 2015
Link: http://www.epaw.org/echoes.php?lang=de&article=ns116
Auszugweise daraus zitiert:
[Übersetzung: Gehirnscheiben, mit eingefärbten Bereichen die auf niedrige Frequenzen reagieren.]
4. Conclusions [Schlussfolgerungen]
Responses in the auditory cortex down to 8Hz, respectively 12Hz could be verified..
[Reaktionen im auditorischen Kortex bis hinunter zu 8 Hz, beziehungsweise 12 Hz konnten bestätigt werden]
Recherchiert und Zusammengestellt aus aktuellem lokalem Anlass vom 24.07.2015
Da drängt sich die Frage geradezu auf:
Warum erfahren wir nichts davon durch unsere öffentlich rechtlichen Medienvertreter?
Ob diese Untersuchung dann auch Wirkung bei deutschen Kommunen zeigt und als Argument anerkannt wird, muss wahrscheinlich erst gerichtlich bestätigt werden.
Aber: steter Tropfen …
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Man vergleiche die Töne, die von unseren Politikern zu der Feinstaub- und Stickoxid Debatte kamen. „Wir sind für die Gesundheit unserer Bürger verantwortlich“, oder so ähnlich. Wären Windkraftanlagen Maschinen der Industrie, wären sie längst verboten.
#25 Greg House
Finden Sie es nicht interessant, dass genau die, die damals unter „Mobilfunkstrahlen“ gelitten haben, heute Infraschallopfer verachten und lächerlich machen?
Lesen Sie mal ein wenig in der Geschichte der Grünen und in der Alternativen Szene nach.
Achten Sie beim Nachlesen besonders darauf, wer vehement gegen den Ausbau von Überlandleitungen war – Stichwort „Elektrosmog“.
Man muss halt eine besonders dumme Gefolgschaft haben, wenn man sie so leicht umdrehen kann.
Hallo #26: Verehrte Helga Hung, noch mal Hochachtung für Ihren Kampf gegen die Rechtsverstöße der Behörden! Manche Menschen wie unser „Greg“ wollen nicht überzeugt werden und zeichnen sich durch die Unfähigkeit aus (zu lesen) auf Argumente einzugehen. Das zeigt, dass sie eine Agenda haben, der Sie folgen. Ideologie ist für so etwas nur Schmeichelei, da er auch unverschämterweise das Wort Lüge gegen Sach-Argumente benutzt. Unsere „Behörden“ dienen nicht mehr der Gesellschaft, die sie finanziert.
Schönes Wochenende!
#25: Greg House sagt:
“ mit der Infraschallüge kann man keinen wesentlichen Erfolg haben. Da werden maximal irgendwo ein paar verängstigte Leser protestieren, aber ihre Beschwerden werden abgewiesen aus Mangel an Beweisen.“
Sehr geehrter Herr House,
Beweise fallen nicht vom Himmel, dafür muss man tätig werden.
Seit der Infraschallstudie vom Bundesgesundheitsamt (1982) bis zur Ausschreibung der Machbarkeitsstudie (2011) herrschte 29 Jahre „Untätigkeit“.
Die Kurzfassung der Studie in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung 29, Seite 79-82 (1982), endet mit der Aussage. –
„Bei diesem Phänomen ist es wichtig, dass Ärzte und Mitmenschen solche sensiblen Personen nicht als Psychopathen ab klassieren, sondern sich verständnisvoll um eine Vermeidung der physikalisch nachweisbaren Störgeräusche bemühen.“
Hat man sich bemüht? Nein! Es wurde beschlossen, dass es ausreichend ist, wenn 50% der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Betrachtet man die Rechtslage in Deutschland (BImSchG), so ist es für das Gelingen der Energiewende unbedingt notwendig „Untätig“ zu bleiben.
Bislang werden WEA nach der differenzierten und typisierenden Lärmschutzverordnung zugelassen.
Differenziert = Einteilung in Gebiete (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet usw.)
Typisiert = Der verständige durchschnittlich empfindliche Mensch in vergleichbarer Lage -(keine Kinder, alte-, kranke- und behinderte Menschen)
Nach dem ersten Verwaltungsgerichtsurteil indem ein Augsburger Richter aussagte, dass selbst wenn ich es wissenschaftlich Beweisen könnte, dass die epileptischen Anfälle bei unserem Sohn durch die WEA ausgelöst werden, dies nicht zu berücksichtigen sei.
Aufgrund dieses Urteils beschwerte ich mich über die offensichtliche Diskriminierung Behinderter die in Familien leben, bei diversen Ministerien.
Die Antwort war immer gleich, nein – durch das BImSchG wird niemand Diskriminiert auch keine Behinderten, weil aufgrund des GG jeder vor gesundheitlichen Auswirkungen geschützt werden muss.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Weil, wenn eine gesundheitliche Wirkung nachgewiesen ist, die differenzierte und typisierende Betrachtungsweise nicht mehr zulässig ist. Dann muss jeder Berücksichtigt werden egal wie sensibel er ist.
Also „Untätigkeit“ ist dringend notwendig für die Energiewende.
Aber das ist so nicht mehr machbar, wie es 2002 bei der Vorstellung der Studie zu periodischen Schattenschlag passiert ist, wo Vertreter verschiedener Landesumweltämter auf die Aussage von Prof. Mausfeld, dass das menschliche Gehirn periodischen Lärm auch im Infraschallbereich nicht verarbeiten kann, lapidar auf die TA-Lärm verwiesen.
Die Frequenzen 8 – 100 Hz sind in der DIN 45680 berücksichtigt. Diese DIN- Norm ist Ursache dafür, dass der tieffrequente Schall in den Häusern weder gemessen noch berücksichtigt werden muss.
Offenbar haben die Vertreter einiger Landesumweltämter gedacht, wenn der tieffrequente Schall schon nicht berücksichtigt werden muss, spielt es auch keine Rolle, ob der Mensch diesen Schall neurologisch verarbeiten kann oder nicht.
Das ist falsch, genauso wie das Gerichtsurteil.
Prof. Krahé, der auch mit der Machbarkeitsstudie beauftragt war, hat einige Studenten fluktuierenden Infraschall weit unter den standardisierten Grenzwerten ausgesetzt und mit EEG-Aufzeichnungen die Synchronisation der Gerhirnwellen aufgezeichnet.
Würde das menschliche Gehirn fluktuierenden (periodischen) Infraschall verarbeiten können, hätte es diese krankhafte Veränderung (Synchronisation) der Gehirnwellen nicht gegeben.
Damit ist die Aussage von Prof. Mausfeld bestätigt worden.
Synchronisation der Gehirnwellen entsteht übrigens auch, wenn Epileptiker die empfindlich gegen Flackerlicht sind, diesem ausgesetzt werden. Das Ergebnis ist ein epileptischer Anfall.
Das „Windturbinensyndrom“ wurde bereits in der Infraschallstudie des Bundesgesundheitsamt (1982) unter der Bezeichnung unspezifische Stress-Symptome festgestellt. Allerdings können hier keine Grenzwerte angegeben werden, weil die Bedingungen einer WEA in diesem Versuch nicht gegeben waren. (Periodisch, sensiblere Menschen von 0 bis 100 Jahre, ständige nächtliche Beschallung während der Schlafenszeit, ruhige Umgebung usw.)
Infraschallwirkung auf den Menschen H. Ising 1982 Tabelle 1 (Infraschall 110 dB)
Verminderte Konzentrationsfähigkeit, Müdigkeit, Anstrengung beim Lernen, Druckgefühl auf den Ohren, Leichtes Unwohlsein, Kopfschmerzen, Nervösität, Drönen im Kopf und Ohren, Verringerung der Atemfrequenz statistisch signifikant, Angst – Frühwarnung vor einer Gefahr, was bei längerer, insbesondere nächtlicher Störung, auch körperliche Schäden auslösen kann, Mitempfinden durch Vibrationen, Herzfrequenz (3-6Hz) 73,7 – Kontrollgruppe 71,6,
Windturbine Syndrom Dr.Pierpont 2009 (Unterhalb der Hörgrenze)
Konzentration- und Gedächtnisprobleme, Müdigkeit, Anstrengung beim Lernen,
Ohrendruck, Schwindelgefühle, Übelkeit, Gefühl der Ohnmacht, Kopfweh, Reizbarkeit, Tinitus (Ohrpfeifen), Atemprobleme, Angstzustände, Schlafstörungen innere Unruhe während
Schlaf- und Wachzustand, unscharfes – verwischtes Sehen, Tachykardie (schnelle Herzfrequenz)
Helga Hung
Verehrte Infraschallgegner,
lassen Sie mich bitte mal aus der ganz praktischen Sicht argumentieren. Der Punkt ist der, dass mit der Infraschallüge kann man keinen wesentlichen Erfolg haben. Da werden maximal irgendwo ein paar verängstigte Leser protestieren, aber ihre Beschwerden werden abgewiesen aus Mangel an Beweisen. Wir kennen ja die Geschichten mit Mobilfunkantennen.
Denken Sie mal an die Klimalüge. Kompletter Unsinn, aber was für ein Erfolg! Warum denn? Weil u.a. dazu ein internationales Gremium geschaffen wurde (IPCC) und die Presse aus miesen politischen Gründen mitzieht. Das werden Infraschallügner niemals schaffen. Ich meine, noch mal, die „erneuerbaren Energien“ ist eine schlimme Sache, eine Schande, aber so geht es nun wirklich nicht.
Stattdessen sollte den Lesern lieber erklärt werden, wie sie schamlos belogen und betrogen wurden mit der Begründung für Energiewende usw. Mit der Wahrheit lässt es sich in diesem Fall definitiv mehr erreichen.
Es gibt genügend Studien über Infraschall.
Nur möchte die Windlobby diese nicht publizieren.
Wind Turbine Syndrome
http://tinyurl.com/p8un533
EPAW Sammlung
http://tinyurl.com/o9hz65z
NASA Studie von 1982
http://tinyurl.com/p7br4a2
#22: Greg House und vorher
Sehr geehrter Greg House,
wie kommen Sie eigentlich darauf, dass ich Ihnen Beweise zu liefern hätte – deren Gültigkeit dann auch noch von Ihnen zu bewerten wäre?
Es fällt auf, dass Sie hier nach dem Handbuch für Forenstörer arbeiten:
Alles in Abrede stellen, Beweise, möglich großflächig und mit langen Untersuchungsreihen fordern, wohl wissend, dass es so etwas nicht geben kann. (und schon gar nicht von einem Übersetzer, der Beiträge aus dem Internet übersetzt oder zusammenstellt)
Natürlich hinterlässt das recherchierte Dokument den Eindruck, dass Infraschall – wie er von WKAs erzeugt wird – die Gesundheit beeinträchtigt. Zur Erhärtung gibt es auch den eindeutigen Nachweis – dass Gehirne darauf reagieren. Für mich neu und interessant ist die einleuchtende Information von Herr Dr. Paul, dass das in der Medizin schon länger bekannt ist! Aha, noch ein Punkt mehr, über den uns unsere Medien nicht informieren.
Lieber Herr Greg House, da scheint mir doch sehr, das Sie hier wider besseres Wissen schreiben und fordern. Wie nennt man solche Leute die das machen? Erfinder von „Infraschalllügen“ würde mir dazu einfallen.
Trotzdem danke im Namen aller Leser, ohne solche Blogger wie Sie wäre es zu langweilig.
#17: Andreas Demmig sagt: „Wieso #15: Greg House sagt: … Infraschalllüge..“ ist mir schleierhaft.“
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Weil es danach aussieht. Herr Heinzow behauptet z.B. „Den [Sicherheitsabstand] gibt es nicht.“
Ihr Artikel hinterlässt den Eindruck, dass die Windkraftanlagen Gesundheit der Menschen beeinträchtigen, und zwar durch Infraschall (zu Epilepsie durch Schatten ung hörbaren Geräuschen kommen wir später nochmal), und das noch ohne klaren Bezug auf Entfernung. Dafür möchte ich klare medizinische Beweise sehen, das heißt Studien mit Kontrollgruppen usw., mit allem, was dazu gehört. Das habe ich bereits in meinem Kommentar #10 angesprochen, aber vielleicht haben Sie es übersehen. Bitte direkte Links angeben, danke.
Im Moment sieht es so aus, wenn man den ersten Link aus dem #17 öffnet, dass sich die Regelungen über den Sicherheitsabstand in verschiedenen Ländern ziemlich unterscheiden. In Hamburg ist er 300m zu Einzelwohngebäuden und Splittersiedlungen. Bezweifeln Sie etwa, dass diese Regelung dem medizinischen Wissenstand entspricht? Aus welchem wissenschaftlichen Grund? Gibt es medizinische Studien, die dem widersprechen? Bitte links zu solchen vorlegen.
@ #10 Pseudonym Greg House
„Ich meine natürlich klare praktische medizinische Studien mit Kontrolgruppen usw.“
Wer suchet, der findet.
M. Schust ist da ein ganz heißer Tip.
Hallo Herr #17: Andreas Demmig natürlich gibt es viele gemessene orgtanische Schädigungswirkungen bei Mensch und Tier (Histologie), eine tolle Übersicht hier:
Castelo Branco N, Alves-Pereira M. Vibroacoustic disease.Noise Health 2004;6:3-20
von Laird, 1928, zur geradezu dramatischen ersten menschlichen Obduktion 1983 also nicht all zu neu! Charakteristisch ist dabei eine „Fibrose“ ohne Entzündungszeichen.
Der Pathologe Castelo Branco beschäftigte sich dabei hauptsächlich mit Hubschrauberpiloten.
Warum hat beim Niedrigschall das Gehirn FUNKTIONELL (nicht histologisch) eine Sonderstellung, die auch für deutlich größere Enfernung als der Hubschrauberlärm bedeutsam ist.
Die (elektrische) Funktion des Gehirns JEDES MENSCHEN ist charakterisiert durch „Synchronisationszustände“ die man elektrisch mit dem EEG (Elektroenzephalogramm) messen kann.
Deltawellen (0,1-4 Hz) traumlosen Tiefschlafphase?
Thetawellen (4,1-8 Hz) leichte Schlafphase?
Alphawellen (8,1-13 Hz) leichte Entspannung bei gleichzeitiger Wachheit über etwas nachdenken (Konzentration)?
Betawellen (13,1-30 Hz) Betawellen sind der normale Gehirnwellen Zustand wie er z. B. während eines EEGs gemessen wird.?
Gammawellen (> 30 Hz) Sie lassen sich mit bloßem Auge nicht auf einem EEG-Streifen erkennen.??
Hertz (Einheit) – Wikipedia
Hier sollte doch JEDEM auffallen, dass diese Frequenzen der Synchronisation der Hirnfunktion von unter 1 bis unter 30 in den untersten hörbaren Frequenzen bzw. ganz überwiegend im Nicht-höhrbaren Infraschallbereich liegen.
Genau deshalb kommt es bei Infraschallexposition zur DESYNCHRONISATION der Hirnfunktion, wobei ganz im Vordergrund die Schlaffunktion steht. Jeder, der sich etwas mit Schlafpathologie beschäftigt hat, weis, dass man sich an Schlafentzug NICHT gewöhnen kann, Tiefschlaf, ist lebenswichtig für das Gehirn. Schlafentzug addiert sich, je länger desto schlimmer.
Insbesondere die „alpha-Blockade“ unter Tiefschalleinfluss ist ein gut messbarer (EEG) biologischer Desynchronisationseffekt.
Er tritt bei ALLEN Menschen ein, auch bei jungen gesunden Männern zwischen 20 und 30 Jahren:
C. Kasprzak (Polen) http://tinyurl.com/mbnde8n
Ob das zu einer Erkrankung führt hängt nicht nur von der Intensität (Entfernung) und Dauer ab, sondern auch von der individuellen Empfindlichkeit des Gehirns, wobei Kleinkinder besonders empfindlich sind und natürlich zunehmend alte Menschen. Kranke, wie Menschen mit Epilepsie oder Tinnitus natürlich noch mehr.
EEG ist nun wirklich leicht zu messen, nicht nur vom Neurologen, heute auch in jedem Schlaflabor, man kann es auch ambulant machen bzw zu hause wie das 24h-EKG bei Rhythmusstörungen.
Das waren nur zwei Kernbereiche, die nun wirklich außerhalb jeder unterstellten „Psychologisierung“ liegen. Hier gibt es also NICHTS prinzipiell zu bestreiten, über die „Dosis“ kann man lange streiten, aber allein mit der Schlafstörung ist nicht zu spaßen.
mfG
Abstände von Gebäuden, Industrieanlagen
Vielleicht weis da jemand mehr dazu.
Mir wurde erzählt, das z.B. Hochhäuser eine eigene (gekaufte, gepachtete) Schutzzone haben müssen – so weit wie hoch, damit, wenn es umfällt, kein fremdes Grundstück in Mitleidenschaft gezogen wird.
Für WKAs gilt nur ein halber Radius, dann muss auch nur für ein Viertel der Fläche Pacht bezahlt werden.
#14: #1: #13: Wird alles bereits geregelt. Unsere (in vielerlei Hinsicht recht ansehnliche) Bananenrepublik gilt für die organisierte Kriminalität nicht so richtig. Man lässt diese gewähren. 😉 Für Verbrecher galten Gesetze noch nie.
Netzwerk bis nach Nordafrika: Mafia plündert deutsche Solar-Kraftwerke
„Das organisierte Verbrechen bedient sich im großen Stil an deutschen Solaranlagen. Die Branche reagiert mit Schweigen. Viele Fälle werden nicht zur Anzeige gebracht, manchmal kaufen die Betreiber sogar ihre eigenen Module zurück.“ (Zitat, n-tv: 24. Juli 2015)
Quelle: http://tinyurl.com/pfb3ne6
Per Suchmaschine: mafia+sonnenmodule+geschäft
MfG
P.S.: In Frankreich gab es vor einiger Zeit (lokal) regelrechte Überfälle auf Windanlagen. Das gesamte Kupfer oder ein großer Teil davon wurde entwendet. Die Besitzer waren sauer, ph-Wert klar unter 6,5.
Die hirnlose Evolutionszicke macht das schon (von allein).
Für alle unserer Leser und auch #8: Greg House, habe ich mal Abstände von Windkraftanlagen gegoogelt, Sie finden das bestimmt auch selbst.
Hier meine Auswahl zu gefundenen Abstandsregelungen:
Die beste Übersicht zu den Regelungen / Unterschieden in den einzelnen Bundesländern von 2012. Die bayrische „10-H“ gab‘s noch nicht.
Windwahn, PDF, 5 Seiten Tabellen.
http://tinyurl.com/nd5cj7z
Kapellmann, Rechtsanwälte, Mandanteninformation, Abstandsregelung für WKA, April 2014, PDF
http://tinyurl.com/q487th6
Nachrichten BR
Nachrichten von 2014, „10-H“ Regelung, Pro-Windkraft und Hans-Josef Fell wollen klagen
http://tinyurl.com/nprcttg
LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN
Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten
http://tinyurl.com/pzfhwg6
Abstandsregelung wegen Geräuschentwicklung
Meines Wissens ist der bisher gepflegte Normalfall, das dafür die gesetzlichen bzw. länderspezifischen Regelungen gelten / hergenommen werden. Bislang hatte ja auch noch keiner nachgewiesen, dass die tiefen Töne überhaupt eine Wirkung haben.
Wenn sich die obige Machbarkeitsstudie und dazu auch noch die Ergebnisse der Physikalisch-technische Bundesanstalt und des Max-Plank-Institut rumsprechen, kann die „Macht-nix“ Unterstellung der WKA Befürworter nicht mehr gehalten werden.
Wahrscheinlich wird wohl erst jemand klagen müssen??
Wie an andere Stelle hier bei EIKE berichtet, gelten in Schottland 2.000 Meter Abstand, betroffene Bewohner wollen das auf 2.500 m erhöht haben.
In den letzten Tagen habe ich erfahren, dass es offenbar Grenzwerte für Lärm gibt, die in den Nachtstunden ein Abschalten von Geräuschquellen (Maschinen, WKAs) notwendig / möglich machen.
Wieso #15: Greg House sagt: … Infraschalllüge..“ ist mir schleierhaft.
Wenn Sie obige Machbarkeitsstudie und die medizinischen Untersuchungen anzweifeln, müssen Sie sich bitte an die Autoren wenden.
Die übliche Abwehrhaltung: Ignorieren nutzt nun nichts mehr.
1# Markus Junge.
Der Gedankengang ist nachvollziehbar, man fängt langsam an militante Gedanken zu entwickeln, leider.
Wenn ich Windparks sehe muss ich immer an große Kettensägen denken.
Mfg
Verehrte Forumteilnehmer,
„erneuerbaren Energien“ sind unwirtschaftlich und darüber hinaus mit erlogener Begründung durchgepeitscht. Dies allerdings mit einer Infraschallüge zu bekämpfen ist keine gute Idee.
#13: Carsten Thumulla sagt:
am Mittwoch, 29.07.2015, 11:05
„Man beachte das elfte Gebot und lasse sich nicht erwischen“
Ich helfe ihnen gerne weiter:
Kommentar #1:
„Tja, „Opfer müssen erbracht werden“. Windkraftanlagen sind brennbar und kaum zu sichern. Wer seine Ruhe will, muß halt mal zu Kanister und Feuerzeug greifen, ansonsten wird sich nichts ändern in diesem wahnsinnigen System, welches von Kriminellen geführt wird.
So einfach ist das, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und „wehren“, ist nicht einen Richter zu bemühen oder Unterschriften zu sammeln, das ist betteln und kriechen.“
Sind dann gleich zwei Straftatbestände.
1. § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(http://tinyurl.com/kqulto)
2. § 303 Sachbeschädigung
(http://tinyurl.com/q3sqg6o)
—–
Zitat #13: Carsten Thumulla: Was heißt hier Straftat? Wer definiert denn das?
Art. 20 GG sowie Art. 70 – 82 GG
—–
Zitat #13: Carsten Thumulla: „Welche Gesetze bricht denn dieser Staat?“
Antwort: Im Unrecht gibt es keine Gleichheit!
@Uwe Klasen
Das Aufrufen zu Straftaten ist und darf keine Lösung sein!
Man beachte das elfte Gebot und lasse sich nicht erwischen!
Was heißt hier Straftat? Wer definiert denn das?
Welche Gesetze bricht denn dieser Staat? Man kommt schon mit dem Zählen nicht mehr hinterher!
Carsten
—
„_Jeder_Einzelne_ trägt zur „Wichtigkeit“ der Obrigkeit bei, immer wieder.“
Franz Glaser
#10: Greg House, Sie provozieren hier durch Ignorieren von Beweisen.
Diese wurde hier auf EIKE schon in großer Zahl präsentiert, bisher überwiegend auch dem Ausland, USA, Polen, Portugal, Dänemark
und langsam wacht auch Deutschland als Nachzügler auf.
mfG
#10: Passen Sie mal auf, Herr Greg H.!
Machen wir doch folgendes Experiment.
a. Sie kaufen sich mit Ihrem schwer verdienten Geld ein Haus.
b. Danach lassen wir in Ihrer unmittelbaren Umgebung solch ein Windspargel bauen. Oder auch gleich ein Dutzend.
c. Und Sie verpflichten sich als Proband.
d. Was ist für Sie ein Beweis?
e. Sie wissen also nicht zu recherchieren? Hier auf EIKE wurde bereits ausführlich über das Thema geschrieben (vgl. EIKE-Archiv). Sie müssen also nicht erst nach Nepal reisen, dort windige Dämonen anbeten, um die Frage relativ gut und sicher zu beantworten,
Mit den freundlichsten Grüßen
P.S.: Eine Gesellschaft mit einem solchen Umweltamt hat (sowieso) einen gewaltigen Dachschaden, solch einer Gesellschaft geht es viel zu gut. Und wenn solch ein Umweltamt, welches über jeden Verdacht erhaben sein muß, weil es den grünen Teufeln die Füße leckt, lecken will, sich dazu herablassen will, dass Infraschall schädlich sein muß, dann können Sie getrost Ihre Synapsen ausschalten. Sie sollten diesem Amt in diesem Fall blind vertrauen. So wird auch niemand bemerken, dass Sie womöglich nicht zu recherchieren verstehen, nicht gut, zumindest.
Wenn man schon Beweise fordert, dann sollte man erst einmal lernen, was ein Beweis überhaupt ist. Nicht wahr?
@#9: T.Heinzow
Bewiese soll normalerweise derjenige bringen, der etwas behauptet, und nicht derjenige, der nach Beweisen fragt. Das wissen Sie sicherlich. Ich nehme erst mal ihre Antwort als Sie haben keine.
Na warten wir ab, vielleicht hat Herr Demmig welche. Ich bezweifle es zwar, weil er sonst sie schon in dem Artekel gebracht hätte, aber wir klären es lieber. Ich meine natürlich klare praktische medizinische Studien mit Kontrolgruppen usw. Falls es keine gibt, wäre es nicht schlecht, es in dem Artikel oben ganz deutlich zu vermerken. Sonst könnten sich die Leser denken, dass es versucht wird, ihre Meinung zu manipulieren. Wir haben doch genug von der Klimalüge, soll es jetzt noch Infraschallüge geben? Also bitte Beweise vorlegen.
@ #8 Pseudonym Greg House
„was ist denn der Sicherheitsabstand zu einer Windkraftanlage?“
Den gibt es nicht, denn gerichteter Infraschall (wie er von den Rotoren produziert und senkrecht zur Rotorebene abgegeben wird) hat unter den meist vorliegenden atmosphärischen Bedingungen eine sehr hohe Reichweite. 20 km Reichweite sind kein Problem für Infraschall, wie die Elefanten in Afrika beweisen, die per Infraschall untereinander kommunizieren.
Und da Ihre Körperteile je nach Frequenz des Infraschalls in Resonanz treten können, ist der von Windmühlen abgegebene gepulste Infraschall besonders schädlich.
„Bitte mit Links angeben.“
Auch noch den Guttenberg machen wollen und andere arbeiten lassen?
Selbst ist der Mann.
Herr Demmig,
was ist denn der Sicherheitsabstand zu einer Windkraftanlage?
Bitte mit Links angeben.
Danke an #4 A.Mann
Fehler im Hyperlink ist korrigiert.
Tut mir leid, war mein Fehler beim kopieren der Web Adresse in den Hyperlink.
„Ob diese Untersuchung dann auch Wirkung bei deutschen Kommunen zeigt und als Argument anerkannt wird, muss wahrscheinlich erst gerichtlich bestätigt werden.“
Es gibt immer und überall „Experten für Unbedenklichkeiten“.
Man google mal:
Lehnert Experte für Unbedenklichkeiten
„Lehnerts“ gibt es überall in der Medizin.
#1: Marcus Junge sagt:
am Dienstag, 28.07.2015, 12:24
—–
Das Aufrufen zu Straftaten ist und darf keine Lösung sein!
@ admin:
Am Link zur Studie fehlt das f… bei pdf
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf
Hallo Herr Demming,
bei mir funktioniert der Link zu der Studie des Bundesumweltamts leider nicht.
MfG
Und wenn schon, für die Grünen zählt das nicht. Es zählen auch gerodete Wälder plötzlich nicht mehr. Das Quecksilber in den Energiesparlampen, EGAL!
Früher bei jeder potentiellen Gefahr laut VERBOT!!! geschrien oder bei jedem gerodeten Baum eine Demo veranstaltet, jetzt ruht der See aber sowas von still.
Für Umweltschutz steht diese Partei nicht mehr, sie ist voll auf Klimaschutz über alle Grenzen, ja am deutschen Wesen soll die Welt genesen!
Tja, „Opfer müssen erbracht werden“. Windkraftanlagen sind brennbar und kaum zu sichern. Wer seine Ruhe will, muß halt mal zu Kanister und Feuerzeug greifen, ansonsten wird sich nichts ändern in diesem wahnsinnigen System, welches von Kriminellen geführt wird.
So einfach ist das, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und „wehren“, ist nicht einen Richter zu bemühen oder Unterschriften zu sammeln, das ist betteln und kriechen.