Das Europäische Parlament: Durch Folgen des Klimawandels Vertriebenen soll ein spezieller, internationaler Schutzstatus gewährt werden
Helmut Kuntz
Obwohl im Kern niemand weiß, wie der Klimawandel konkret messbar ist, im Klimavertrag darüber kein Wort oder Verweis steht und im IPCC-AR5 Klimabericht zugegeben wurde, dass weltweit keine Extremereignisse statistisch gesichert auf einen anthropogenen Klimawandel-Einfluss zurückgeführt werden können, zudem praktisch keine Klimastudie existiert, zu der es nicht auch „Gegenstudien“ gibt, hat das EU-Parlament den Antrag gestellt, in Zukunft den „Klimaflüchtling“ vorsorglich als Schutzgrund anzuerkennen.
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