Verbotspartei: Die Grünen wollen „Klimaschutz“ als Staatsziel. Was steckt dahinter; also wirklich?
von AR Göhring
Wenn Parteien oder Interessensgruppen alles Handeln und Wirtschaften eines Volkes ihren egoistischen Interessen unterordnen wollen, tun sie gut daran, entsprechende Gesetze in der Verfassung (noch besser: auf EU-Ebene) zu verankern. Damit das Gruppeninteresse der steuerzahlenden zu beherrschenden schweigenden Mehrheit nicht gleich auffällt, ist es günstig, nach dem Prinzip von Helmut Schelsky irgendein ein moralisches oder ökologisches Problem zu erfinden und juristisch zu definieren. Und dann sich selbst als Lösung anzubieten; aber das steht dann natürlich nicht im Grundgesetz, sondern wird stillschweigend hinter den Kulissen geregelt.
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