Bild rechts: E.ON CEO Johannes Teyssen. Quelle: E.ON Homepage

Bild 2 E.ON „Nachhaltigkeitsbekenntnis“, Quelle: E.ON Homepage

Nun hat ein CEO mindestens auch ein bisschen Verantwortung für das Vermögen seines Konzerns und deshalb blieb es Herrn Teyssen nicht erspart, notgedrungen für eine Verlustreduzierung zu kämpfen, was er mit markigen Sprüchen ankündigte "Abschaltung alter AKW ist Enteignung". Aber auch da bewies der CEO, dass ihm außer Sprüchen nichts gelingt. Das Gericht stellte nämlich nun etwas fest, was geradezu aus der Feder eines E.ON-Kritikers stammen könnte:

Ein Konzern, der obwohl er im Recht ist sich nicht wehrt und dadurch die Einspruchsfristen versäumt, kann den Verlust nicht irgendwann wie es ihm gerade passt einklagen.

BSZ 04.07.2016: [1] Millionenklage abgewiesen

Der Energieriese Eon hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover wies am Montag (Anm.: 04.07.2016) eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen müssen. Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst, über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine Schadenersatzpflicht entfalle, "wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden".

Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im Nachhinein auch nicht beschweren.

Das Gericht sagte im Urteil zudem deutlich, dass die Bundesregierung die Kernkraftwerks-Abschaltungen widerrechtlich anordnete und eine Widerspruchsklage sehr wohl Erfolgsaussichten und eventuell aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Und es sagte, dass E.ON keine Zivilcourage hatte um seine berechtigten Standpunkte durchzusetzen.

[1] Die Kammer argumentiert, dass Eon die aufschiebende Wirkung mit dem Gang zum Verwaltungsgericht durchaus zumutbar gewesen sei: "Für die betroffenen Kernkraftwerke lagen Betriebsgenehmigungen vor." Erst kurz vor der Fukushima-Katastrophe sei eine Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke beschlossen worden. "Die Klägerin trägt zudem selbst vor, die Situation der deutschen Kernkraftwerke sei mit der in Japan nicht vergleichbar." Die Kammer ließ daher auch das Argument nicht gelten, dass der öffentliche Druck damals zu groß gewesen sei, um ein Weiterlaufen der Meiler durchzuziehen. Die Kernenergie sei in Deutschland schon immer umstritten, was Eon auch gewusst habe.

Interessant sind natürlich auch die Kommentare der Parteien. Hier sei aber nur der der in Bayern dafür zuständigen Umwelt-Ministerin Scharf erwähnt, welche wie so oft (rein persönliche Meinung des Autors) alleine Wissen über Parteiprogramme, aber nicht über die Themen aus ihrem Zuständigkeitsbereich zeigt. Was im Urteil steht, hat sie – wie man aus ihrer Kommentierung erkennen kann – gar nicht erst gelesen.

Denn die Richter haben das Gegenteil ihres Kommentars argumentiert. Die Ablehnung einer (vom Gericht explizit als berechtigt anerkannten Klage) wegen Fristversäumnis ist niemals eine richterliche Bestätigung eines „Atomausstieg-Konsens’“ wie sie erklärt.

[1] Die bayerische Staatsregierung hat die Abweisung einer Schadensersatzklage begrüßt. Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, sie sehe die die Entscheidung als Bestätigung des gesamtgesellschaftlichen Konsens‘ über den Atomausstieg. "Am Atomausstieg wird nicht gerüttelt – spätestens 2022 geht der letzte Reaktor vom Netz." Der Rückbau der Kernkraftwerke sei nun eine der größten umweltpolitischen Aufgaben. "Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität – sowohl beim Betrieb der Kernkraftwerke als auch beim Rückbau. Es gibt bis zum letzten Tag keinen Sicherheitsrabatt." (dpa)

Im Blog „Zettels Raum“ ist dieser Minister(innen)-Kommentar detailliert und umfassend rezensiert.

Die Atomverschwörung (3): Gesamtgesellschaftlicher Konsens

Auf Im Gegensatz zu den Linkspopulisten Natascha Kohnen (SPD) und Ludwig Hartmann (Grüne), die in der E.on-Klage in gewohnter Manier lediglich einen Versuch sehen, die Steuerzahler zu melken, gab sich die Umweltministerin Scharf deutlich staatstragender: Nicht um den schnöden Mammon ging es ihr, sondern um den Schutz der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Konsens. 
Leider hat die Ministerin nicht etwa die erfreuliche Idee, die Bevölkerung VOR dem Konsens zu schützen, sondern etwas anderes, und das ist bedenklich: Nimmt man die Ministerin beim Wort, so ist die Aufgabe eines Gerichtes nicht etwa, die Rechtmäßigkeit eines Anspruches zu bestätigen (oder eben nicht), sondern politische Vorstellungen gegen widersprüchliche Interessen durchzusetzen. Da das aber nicht so schön klingt, wird mit dem "gesamtgesellschaftlichen Konsens" argumentiert. Will man der Ministerin am Zeug flicken, so hat das ganz schalen Beigeschmack in Richtung "gesundes Rechtsempfinden". Weiterlesen auf
Zettels Raum

Bild 3 E.ON Aktienkursverlauf. Quelle: godmode

Quellen

[1] BSZ 04.07.2016: Millionenklage abgewiesen

http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/millionenklage-abgewiesen.html

[2] e.on: Homepage

https://www.eon.com/en.html

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