von AR Göhring
Zunächst hatten Robert Habeck und die Ampler ja geplant, ab 2024 nur noch Wärmepumpen und Bio-Öl-Verbrenner etc. (mind. 65%) zuzulassen. Nach mächtig Druck durch Fachleute und empörte Schon-länger-hier-Zahlende hier der aktuelle Stand des Heizungs-Hammers von Wirtschaftsminister Robert Habeck, der noch vom Bundestag bestätigt werden muß:
Ab 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen „klimaneutral“ sein. Das sind, besser: sollen sein:
Wärmepumpen, Boden oder Luft
Bio-Öl-Verbrenner, zum Beispiel Raps (mind. 65%, Rest kann Erdgas oder Mineralöl sein)
Holzpellet-Verbrenner
Wasserstoff-Verbrenner
Fernwärme
Für Kundige der juristischen Fachsprache: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Verbessert wurde der Entwurf, wenn man es so nennen kann, in bezug auf die Reparaturen: Kann eine vorhandene havarierte Fossilheizung nach dem 1.1.2024 repariert werden, ist dies juristisch erlaubt. Ausnahme: Der Kessel darf nicht älter als 30 Jahre sein.
Ist eine kaputte Anlage nicht mehr reparierbar, muß sie durch eine neue EE-Heizung (siehe oben), ersetzt werden. Ausnahme: Ist der Besitzer 80 Jahre und älter, darf ersie eine Fossilheizung einbauen.
Warum gerade 80 Jahre, erschließt sich nicht sofort. Oder? EIKEianer und ihre kluge Leserschaft wissen es natürlich trotzdem: Die Lebenserwartung in Deutschland beträgt für Neugeborene 78,5 Jahre (männlich) und 83,4 Jahre (weiblich). Zusammengenommen kommt man auf etwas über 80 Jahre – honi soit qui mal y pense. Biostatistiker mögen einwenden, daß ältere Semester noch ein paar (oder Paar) Jahre mehr erwarten können, das macht den Bock aber auch nicht fett: Die Nicht-mehr-so-lange-Heizenden ab 80 bauen für zwei bis fünf Jahre restliche Lebenszeit eine Heizung ein. Immerhin mußten sie auf dem Altenteil dann nicht die ruinösen >30.000 Euro für eine Wärmepumpe berappen, sondern nur 8 bis 10.000. Auch nicht ganz unwichtig: Die rund 40% Eigenheimbesitzer in der Bevölkerung sind meist recht alt, wie Don Alphonso, mit Mitte 50 ein ganz Junger in der Besitzerklasse, kürzlich mitteilte.
Wer also eine neue oder relativ junge Gas- oder Ölheizung im Keller hat, oder 80 ist, ist also erst einmal aus dem Schneider. Was aber, wenn jemand neu baut, oder eine Uraltanlage austauschen muß?
Wärmepumpen sind deutlich teurer als einfache Heizungen, ab etwa 30.000 € inkl. geht es los. Nicht jeder Installateur darf sie einbauen, sondern nur besonders ausgebildete. Die gibt es natürlich nur wenige – man muß also ewig auf Termine warten. Hat man im Haus klassische Heizkörper an der Wand, braucht man eine hohe sogenannte „Vorlauftemperatur“ – heißt, das Wasser in den Leitungen kann seine Wärmeenergie nur über eine kleine Fläche (nämlich den Heizkörper) abgeben und muß dafür über 60°C warm sein. Oder es dauert ewig, bis die Stube 20-25°C hat.
Daher lohnen sich Wärmepumpen, die ihre Wärme aus der Umgebungsluft oder dem Erdreich holen, nur in Neubauten mit Bodenheizung, und damit ungleich größerer Heiz-Oberfläche – hier kommt man auch mit geringen Vorlauftemperaturen aus. Die Betriebsenergie holt die Pumpe übrigens aus dem Stromnetz – das ab Samstag, dem 15.4.23 bekanntlich rund 5% weniger Inhalt hat, da die letzten drei Kernkraftwerke Deutschlands abgeschaltet werden. Die Betriebskosten für die Pumpe werden also mit vielen Euros zu Buche schlagen.
Weiteres Problem: Das Gebrumme der Elektromotoren-Pumpen geht den Nachbarn mitunter auf den Geist und sorgt für schlechte Stimmung – beziehungsweise für noch schlechtere als so schon.
Bio-Ölheizungen oder Holzpelletverbrenner mögen eher klassisch funktionieren, sind aber keine Massenlösung, da der Rapsanbau oder der Holzeinschlag in Deutschland und Nachbarstaaten nicht beliebig ausgeweitet werden können. Außer, man will noch mehr insektenschädigende Monokulturen in der Landwirtschaft mit Energiepflanzen, oder Wälder zerstören (dabei haben wir laut Presse und Hirschhausen ja schon wieder „Waldsterben“ wie in den 80ern – diesmal klimabedingt natürlich). Ein Insider verriet uns übrigens, daß Holzpellets zu einem gewissen Teil aus zerspanten Möbeln aus der Sperrmüllsammlung bestehen – und da ist nicht wenig Preßspahnmaterial drin, also Kunststoff-verklebte Holzspäne. Da könnte man eigentlich auch gleich seinen Plastikmüll in den Ofen…..
Wasserstoff-Verbrenner sind in Europa heute völlig sinnlos, da es aus gutem Grund keine Wasserstoff-Infrastruktur gibt: Sie ist nämlich um ein Vielfaches teurer als die bisherigen Treibstoff-Leitungen und -Behälter. Man findet in Großstädten nur hie und da eine Pilotanlage für Tankstellen, bei denen alle paar Wochen mal ein Auto vorfährt. Dort könnte man Wasserstoff kaufen – aber wie transportieren? Man bräuchte ein Fahrzeug mit Hochdruck-Flüssigtank.
Fernwärme ist eine praktikable Lösung, wenn es ein Heizkraft-Wärme-Kopplungswerk in der Nähe gibt und eine Leitung unter der Straße liegt. Ist aber meist nur in Großstädten möglich, und dort nur in einigen Vierteln. Nachteil: Es gibt nur einen Anbieter, an dessen Preise man gebunden ist. Lustiges Detail: Heizkraftwerke werden in der Regel mit fossilem Erdgas betrieben…
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Hallo,
wäre eine zusätzliche Info über die Niedertemperatur-Kessel nicht auch hilfreich..
Brennwert ebenso…
Wie lange darf ein Niedertemperaturkessel betrieben werden?
Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Weitere Ausnahme: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 dort eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen.07.01.2021
Hier fehlt eine sehr wichtige Information: Eine nach einer Havarie ausgetauschte Heizungsanlage, die (noch) nicht den zu 65% aus sog. „erneuerbaren“ Energiequellen betrieben genügt, muss nach spätestens Jahren auf diesen Stand gebracht worden sein – mithin in der Regel gegen eine neue mit 65% sog. „erneuerbaren“ Energiequellen getauscht werden:
Quelle: Referentenentwurf zur Novelle des GEG vom 3. April
Gute Information über einen weiteren Schildbürgerstreich der Ampler. Was aber passiert, wenn man 80 ist und die Heizung 30 Jahre alt ist?
Sie müssen eine neue einbauen, es darf aber eben eine des Fossiltyps sein, ohne EE
Herrlich, so rettet Deutschland im Handumdrehen die ganze Welt im Alleingang.
Aber wieso schreibt Habeck keine verbindlichen CO2-Absaugungen für jeden Haushalt vor? Wenn schon, denn schon …
Wahrscheinlich sind diese Pläne auch der Hauptgrund, warum Habeck zu den Top-Drei beliebtesten Politikern in D zählt! Die Wähler wissen eben, was wirklich wichtig ist!
Bei uns haben die gerade das alte Ölheizwerk gegen einen Anschluss an das Fernwärmenetz ausgetauscht. Die Fernwärme kommt aus dem Gasheizkraftwerk Vahr. Die Stromlücke wollen die Grünen auch durch Gaskraftwerke ersetzen. Na dann können wir uns schon auf die Preise freuen, oder wieder Gas aus Russland beziehen, wenn es nicht genug LNG gibt.
Die Praxis sieht so aus: nahezu alle Siedlungshäuschen in meiner Umgebung haben Gasheizungen aber kochen elektrisch. Dazu haben im Laufe der Jahre etwa 60% sich zusätzlich einen Kamin eingebaut. Mit den steigenden Gaspreisen wachsen auf den Grundstücken nun zum Teil exorbitante Lager für Brennholz. Zurück um 40 Jahre, die ersten Qualmwolken und Ascheablagerungen lassen Erinnerungen aufkommen. Eine Umstellung auf Wärmepumpen wäre theoretisch möglich, wir haben eine starke solide Grundwasserströmung. Aber für die Stromversorgung müßte 8 km Hochspannungsleitung verstärkt werden, eine weitere Trafostation errichtet und die gesamten Erdkabel mit größerem Querschnitt neu verlegt werden. Dafür wären dann ca. 4km Straßenpflaster (farbige Betonsteine) aufzureissen. Ach und dann könnte man ja noch gleich ein paar mm² Kupferleitungen für den zu erwartenden Boom an Elektroautos draufpacken.
Ähh da fällt mir gerade ein, Kupferleitungen ? Hatte ich da nicht gerade was von großen Lieferschwierigkeiten gehört weil Kupfer knapp ist ? Jetzt höre ich lieber auf – – –
… bleibt ja noch die Verfassungsklage. Weil wie soll der Verbraucher die 65% „erneuerbaren“ sicherstellen, wenn es nichtmal das Stromnetz zu Heizzeiten sicherstellen kann!
Herr Neulen, bitte mich nicht falsch verstehen:
Ich bin absolut kein Fan des Merkel- Habeck’schen Energiewende-Wahnsinns. Um sich aber vor den Folgen dieses Wahnsinns zumindest teilweise zu schützen kann man etwas tun, wobei ich eine Verfassungsklage für absolut nutzlos und entbehrlich ansehe.
Die von Ihnen genannten „65%“ schafft der Bewohner eines Einfamilienhauses ganz locker mit einer weitestgehend netzunabhängigen Eigenerzeugungsanlage, bestehend aus Solarenergieanlage (SEA) und Luft/Wasser -Wärmepumpe. Der zu erzielende wirtschaftliche Vorteil ist ganz erheblich. Gleiches gilt für die Bewohner von Zweifamilienhäusern und, wenn auch eingeschränkt, für Bewohner und Mieter von Mehrfamilienhäusern. Industrie, Handel, Tourismus und Gewerbe lasse ich hier mal außen vor, obgleich auch dort Gleiches gilt.
Kurioserweise sind es genau die gleichen Mittel, mit denen uns eine völlig unfähige und verblödete Administration das Geld aus den Taschen ziehen möchte, angewendet nur unter anderen Prämissen, gewissermaßen so, als wollte man „den Feind mit seinen eigenen Mitteln schlagen“.
Dass der „Feind“ sehr wohl die Gefahr erkannt hat, die aus solchem Tun für sein Monopol, seinen Maximalprofit und seine Pfründe ganz allgemein erwächst, erfährt man spätestens dann, wenn man im Zuge der Realisierung eines solchen Vorhabens mit einem ungeheuren Wust an bürokratischem Schnickschnack überhäuft wird, der nur das einzige Ziel verfolgt, das Vorhaben, und sei es noch so klein und unbedeutend, möglichst mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.
Einen Vorteil aber hat das ganze Theater: man kann sicher sein, dass man genau das Richtige für sich tut.
Herr Meuser, ich habe ausdrücklich geschrieben „zu Heizzeiten“, also in der Winterzeit. Und da schaffen Sie mit ihrer Wärmepumpe gespeist aus PV Strom niemals die 65%!
ich weiß was eine 5kWp Anlage zu Winterzeit leistet. Da beißt die Maus kein Faden ab.
und Gesetze müssen allgemein gültig sein und nicht für insellösungen von einzelnen Individuen gelten!
Den wirtschaftlichen Vorteil sollten Sie doch bitte Mal darstellen, glaube ich Ihnen nicht.
Brennwertgeräte dürfen stehen bleiben, auch wenn sie älter als 30 Jahre sind, habe ich gelesen. Ost das vom Tisch?