Von CFACT

Eine Arbeitsgruppe aus Massachusetts hat das Department of Environmental Protection (DEP) wegen potenziell katastrophaler Richtlinien für den Bau von Batterieanlagen im Netzmaßstab angeprangert. Die angewandten Richtlinien legen einen Standard fest, der nur für kleine Batterien gilt, wodurch einige Regeln für größere Batterien für Netzanschluss völlig falsch sind.

[Hinweis: Wiederaufladbare Batterien heißen korrekt Akkumulatoren, kurz Akkus. Umgangssprachlich haben sich jedoch auch dafür die Bezeichnung Batterien durchgesetzt.]

Hintergrund ist, dass Massachusetts im Rahmen des Energiegesetzes 2024 einen enormen Ausbau der Netzbatterien vorantreibt. In den nächsten zwei Jahren sollen im Bundesstaat Batterieprojekte mit einer Gesamtleistung von etwa 3.500 MW entstehen. Eine dieser Batterieanlagen in einem Standard-40-Fuß-Container hat die Außenmaße von etwa 12,19 m (Länge) x 2,44 m (Breite) x 2,59 m (Höhe)  – Sattelschleppergröße. Typischerweise ist darin eine Leistung von 1 MW. Daraus errechnen sich 3.500 riesige Batteriecontainer – netto -, es könnten aber auch deutlich mehr sein.

Das Energiegesetz verpflichtete das Energieministerium (DEP) dazu, Sicherheitsrichtlinien für diesen Ausbau herauszugeben, was es im August tat. Laurie Belsito, Policy Director der Massachusetts Fiscal Alliance, warf in einem Artikel im Boston Herald mit dem Titel „Belsito: Batterierichtlinien berücksichtigen nicht diese großen Anlagen  in Massachusetts“.

Siehe https://www.bostonherald.com/2025/10/03/battery-guidance-lacks-juice-to-deal-with-mass-projects/amp/ .

Die DEP-Richtlinien konzentrieren sich auf den Standard 855 der National Fire Protection Association (NFPA) – „Standard für die Installation stationärer Energiespeichersysteme“. Wie Belsito betont, gilt dieser Standard nur für kleine Batterien, nicht für die riesigen Batterien und Batteriekomplexe, die Massachusetts bald überschwemmen werden.
[Laurie Belsito ist Policy Director bei der Massachusetts Fiscal Alliance , ein Zusammenschluß von Unternehmern]

Belsito drückt es so aus:

Der NFPA-Standard 855 beschränkt sich auf Batterien mit einer Energiespeicherkapazität von 50 Kilowattstunden (kWh) oder weniger. Eine solche Batterie könnte beispielsweise als Notstromversorgung in einem Bürogebäude eingesetzt werden. Jede der im Energiegesetz des Staates aufgeführten Batterien dürfte jedoch eine Kapazität von 4.000 kWh (entspricht 4 MWh) oder mehr haben.

Riesenbatterien, die 80-mal größer sind als die Norm 855, werden von dieser Norm nicht ausreichend abgedeckt. Leider gibt es für Batterien dieser Größenordnung bisher keine nationalen Normen.

In mancher Hinsicht wäre die Anwendung von 855 katastrophal falsch. Beispielsweise besagt 855, dass bei mehreren Batterien ein Abstand von einem Meter eingehalten werden muss, damit im Brandfall die benachbarten Batterien nicht in Brand geraten. Dieser geringe Abstand würde im Falle der in Massachusetts vorgeschriebenen riesigen Batterien keinen Schutz bieten.

Das größte Risiko bei diesen riesigen Batterien besteht darin, dass eine einzige brennende Batterie den gesamten Komplex in Brand setzen kann. Das Department of Energy Resources (DOER) hat eine Ausschreibung für Energiegesetz-Batterien veröffentlicht, die vorsieht, dass Projekte mindestens 40 Batterien umfassen, möglicherweise bis zu 1.000. Die Gefahr einer Katastrophe ist unbestreitbar.“

Leider scheint NFPA 855 der richtige Standard für netzdienliche Anlagen zu sein, weshalb er häufig zitiert wird, nicht nur in Massachusetts, was ein potenziell tödlicher nationaler Fehler ist.

So hat die EPA beispielsweise kürzlich den Bericht „Batterie-Energiespeichersysteme: Wichtige Überlegungen zur sicheren Installation und Reaktion auf Zwischenfälle“ für netzdienliche Batterien veröffentlicht. Auch dieser Bericht enthält NFPA 855.

Die American Clean Power Association hat ein Informationsblatt mit dem Titel „NFPA 855: Verbesserung der Sicherheit von Energiespeichersystemen“ herausgegeben, in dem die 50-kWh-Begrenzung an keiner Stelle erwähnt wird. Schlimmer noch: Es enthält ein Foto einer netzgroßen Batterie im Hintergrund.

Die NFPA ist teilweise für diesen weit verbreiteten, potenziell katastrophalen Fehler verantwortlich. In Standard 855 fehlt die entscheidende 50-kWh-Begrenzung. In der neuesten Version von 855 konnte ich sie nur einmal finden, nämlich in Abschnitt 9.5.1.1, wobei Abschnitt 9 für elektrochemische Batterien, einschließlich Lithium-Ionen-Netzbatterien, gilt. Diese kleine Batteriebeschränkung sollte vorne rot markiert sein.

Die tiefere Frage ist, warum die NFPA keinen Standard für riesige Netzbatterien herausgegeben hat? Es gibt einen Boom beim Bau von Netzbatterien. Während die jüngste Gesetzgebung lukrative Subventionen für Wind- und Solarenergie rasch auslaufen lässt, blieben ähnliche Subventionen für Riesenbatterien unberührt.

Um tödliche Katastrophen zu vermeiden, sind klare Regeln für die sichere Konstruktion von Netzbatterieanlagen dringend erforderlich. Belsito hat diese dringende Notwendigkeit gegenüber Massachusetts deutlich gemacht. Auch die anderen Bundesstaaten und die Bundesregierung müssen davon erfahren.

https://wattsupwiththat.com/2025/10/12/deadly-grid-battery-fallacy-exposed-in-massachusetts/

 

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