Paukenschlag: Die CDU-geführte Regierung des Freistaates Thüringen unter Ministerpräsident Mario Voigt verlangt künftig einen vollständigen Rückbau nicht mehr in Betrieb befindlicher Windräder. Der Erlaß gilt für alle neugebauten Wind-Eneergieanlagen WEA – die alten haben Bestandsschutz. Grund zum Jubeln – oder wieder nur Augenwischerei der Merz-CDU?
Künftig müssen Fundamente, Nebenanlagen und Zuwege nach Ende der Nutzung vollständig entfernt werden. Für die Kosten müssen die Betreiber mindestens 6,5 Prozent der Investitionssumme als Sicherheitsleistung hinterlegen.
(…)
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat den Erlaß begrüßt. Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Gottweiss, sprach von einem wichtigen Schritt für Klarheit und Verlässlichkeit beim Rückbau der Fundamente von Windrädern.(..)
Kritik kommt von der AfD. Die Fraktion bemängelt, daß der Erlaß nicht weit genug gehe. Bereits im Januar hatte sie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt, der eine verbindlichere Regelung des Rückbaus vorsah. Dieser wurde jedoch abgelehnt.
Die Leser von EIKE sind auch nicht so leicht zu täuschen und merken auf unserer Facebook-Seite sofort an:
MK: Abwarten. Gegen Ende der Laufzeit sind die dann halt insolvent und der Steuerzahler wird dafür aufkommen müssen.
RT: Es ist erschreckend, daß das nicht von Beginn an überall vorgeschrieben war und scheinbar immer noch nicht ist. Wahrscheinlich sind die Regelungen mittels Einfluß von Lobbyisten wieder so schwach gemacht worden daß sie trotzdem nicht rückgebaut werden. Es werden sicherlich Sub-Unternehmen gegründet, die dann bauen und wenn es vermehrt zu Rückbau kommen müßte auf dem Papier pleite sind und verschwinden oder andere Tricks. Der Steuerzahler darf dann das Entfernen der Betonklötze im Waldboden übernehmen.
MK und RT haben Recht – es gibt bereits einen Präzedenzfall aus dem Grimmschen Märchenwald in Hessen, nachdem die bisherigen Regelungen zur finanziellen Rückstellung des Betreibers nicht ausreichen. Es ist daher zu erwarten, daß die örtlichen Kommunen in 20 Jahren den Abriß der Windräder einschließlich Fundament bezahlen müssen. Das heißt Bankrott!
Link hier bei Blackout-news:
Rückbaukosten im Reinhardswald – Streit um Millionenrisiko für betroffene Kommunen
Und Bankrott gehen die Betreiber wahrscheinlich als erstes, um die ruinösen Kosten der Fundament-Abtragung nicht zahlen zu müssen. Ähnliches ist zum Beispiel gerade in Bayern passiert: Ein Entsorger aus der Oberpfalz schaffte deutsche Windradflügel nach Georgswalde in Tschechien (Jiříkov – gesprochen Jirschíkoff). Die Bürgermeisterin des kleinen Ortes wurde nicht informiert und wehrte sich daher durch persönliche Blockade der deutschen EE-Müllverklappung in ihrer Heimat – sie stellte sich den LKW in den Weg. Der Skandal schlug Wellen bis in deutsche Massenmedien. Ergebnis: Die Behörden verhafteten den Geschäftsführer und einen seiner Fahrer – und die Firma ist seit einem halben Jahr insolvent. Der Rücktransport nach Hof/Franken und die fachgerechte Lagerung darf nun vom Steuerzahler getragen werden („vorerst“).
Wieso ist der Abriß von Fundamenten so teuer? Ganz einfach: Zur Abtragung von Stahlbeton gibt es zwei Hauptmethoden, Sprengen und Fräsen. Gesprengt werden oberirdische Gebäude, sofern erlaubt. Durch Zerstörung der Grundmauern sackt zum Beispiel ein Kühlturm in sich zusammen und muß nur noch auf LKW geladen und zum Recycling gefahren werden. Ist Sprengen wegen der Nähe zu Wohngebäuden nicht erlaubt, muß mit Spezialgerät mühsam abgefräst werden – das dauert Monate bis Jahre und kostet deutlich mehr.
Liegen 1000e Tonnen Stahlbeton im Boden, sind beide Methoden ineffektiv. Man muß das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben. Wer Details kennt, bitte in die Antworten schreiben.
Ein hessischer Leser kommentiert den Fall:
Zumindest in Hessen müssen die Betreiber eine Bürgschaft in 1000 € * Nabenhöhe hinterlegen. Ob das nach 20 Jahren noch ausreicht sei dahingestellt. Wird der Betreiber insolvent, haftet der Grundstückseigentümer. Er sollte seine Pachteinnahmen mal gut anlegen. Ob er sich durch Besitzaufgabe davor retten kann sei dahingestellt. Dann wäre die Kommune in der Haftung.
Klingt erst einmal gut – aber wer ist heuer meist der Grundstückseigentümer? Beim Windradbau im Wald fast immer der Staat, weil man dort ohne Einspruchsmöglichkeit der immer zahlreicher werdenden Bürgerinitiativen loslegen kann.
Außerdem ist nur der Fundament-Rückbau noch zu wenig- die Stromtrassen und Zufahrtswege für riesige moderne Windradmonster machen fast mehr Fläche aus als der Standort selber. Kommentare dazu:
Ein guter Anfang. Befestigte Zufahrtswege sollten auch zurück gebaut und es sollte aufgeforstet werden müssen.
Noch zu wenig. Auch Kabel aus der Erde und Weg rückbauen.
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen zum Rückbau der EE-Anlagen aus? Erstaunlich schwammig. ChatGPT klärt auf:
Der Rückbau von Windrädern wird nicht durch einen einzelnen Paragrafen angeordnet, sondern ist eine Kombination aus BauGB, BImSchG, Landesbauordnungen und konkreten Genehmigungsauflagen. Besonders wichtig ist dabei § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, der die rechtliche Grundlage für den Rückbau schafft.
(§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB: Hier ist ausdrücklich geregelt, daß Vorhaben, die im Außenbereich nicht mehr zulässig sind, „auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde zurückzubauen“ sind.)
Da die AfD im Erfurter Landtag offenbar bereits im Januar Initiative zeigte, ist davon auszugehen, daß die CDU, wie so häufig, die Unterstützung versagte, um einige Zeit später dasselbe zu verlangen. Lobby-gerecht reduziert natürlich.















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Wo ist da der Paukenschlag in Thüringen?
In Thüringen wurden im Jahr 2024 nur 25 MW an Windkraftleistung fertiggestellt, da reden wir über ca. 6 Windkraftanlagen, die das betrifft im Jahr und bei EIKE wird gejubelt.
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Die PV-Leistung wurde in Thüringen 2024 um +382 MW ausgebaut, das ca. 15-fache der Windkraft.
Statistisch hat jeder Einwohner von Thüringen +180 Watt PV-Leistung dazu gekommen, 2024.
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Auch in Thüringen sind die erneuerbaren die dominierende „Stromquelle“ mit 84,6% im Jahr 2024.
Es ist völlige Illusion zu glauben, ein Rückbau von WKA könnte in einen früheren Zustand der Landschaft und zur Wiederherstellung ehemaliger ökologischen Funktionen und Werte führen. Was auch immer in den (baurechtlichen) Planungen zum Bau, Betrieb und Rückbau festgeschrieben wird, die Verantwortlichkeiten und natürlich die Kosten liegen letztlich beim Staat (s. Betreiberinsolvenz). Ich will mich über diese Aspekte von WKA nach ihrer Betriebsphase nicht detailliert auslassen. Oft hat bislang Repowering zeitliche Terminierungen verändert. Aber grundsätzlich muss auch über Folgenutzungen dieser Produktionsstätten näher nachgedacht werden, weil oft kein „Altzustand“ mehr möglich ist, lost places aber sind auch kein Wunschzustand. Ich erinnere daran, dass heute einige Weltkriegsbunker Sportstätten für Kletterer geworden sind, der U-Bootbunker Valentin ist nicht nur Gedenkstätte sondern beherbergt die größte Fledermauspopulation Bremens, alte Kriegsschiffe wurden als Stahltorso zur letzten Ruhestätte versenkt und sind jetzt künstliche Riffe. Es ist heute Standard Folgenutzungs- bzw. Renaturierungskonzepte bei Abgrabungen vorzulegen, jeder Baggersee „dient“ bestimmten Zwecken. Auch bei WKA sollte man intensiver darüber nachdenken, ob Betonfundamente nicht auch für bestimmte Zwecke verbleiben und genutzt werden können, in Einzelfällen auch die Masten oder Teile der Masten. Beispiele wären Aufbau von touristischen Einrichtungen, Erlebnisparks mit Masten als Seilrutschen etc. In Wäldern könnten künstliche Felswände als Habitate entstehen, möglicherweise durch Verwendung von Beton aus dem Rückbau von Sockeln. Im Naturschutz wäre die Überwindung der Hemmschwelle ähnlich wie bei künstlichen Riffen. Nicht nur here Ideologie zum Begriff Natur ist relevant, sondern ein ökonomischer, weil auch ökologisch sinnvoller Mitteleinsatz. Mir geht es im Grunde darum, eine Folgenutzung für WKA vielfältiger und teilweise für das Steuersäckel entlastender zu gestalten als es bislang passiert. Ich sehe auch neue Berufsfelder.
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Herr Ulrich Walther,

Bilder von vergrabenen Windkraft-Rotorblättern sorgen immer wieder für Aufregung.
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Ihr Foto stammen aus den USA, Ort Casper im Bundesstaat Wyoming von 2019.
Da werden auch tausende von Autoreifen vergraben in den USA.
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In Deutschland und Europa sieht die Situation ganz anders aus!
Hier gibt es effektive Recyclingmethoden für diese Teile.
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Das Vergraben von GFK ist bereits ab 2006 verboten in der EU also seit ca. 19 Jahren und auch der Export von GFK-Müll.
Mittlerweile gibt es auch eine DIN Norm (DIN SPEC 4866) für das Recycling von Windkraftanlagen, welche Standards für den Rückbau festlegen.
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GFK muss einer weiteren Verwendung zugeführt werden, das ist aber seit Jahren Stand der Technik.
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Glasfaserverbundwerkstoffe aus der Auto-, Boots-, Flugzeugindustrie und auch aus der Windkraft werden von der Recyclingwirtschaft weiterverarbeitet, weiter verwertet.
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Das ist pure Augenwischerei!
WKA Rückbau
Sehr teuer und daher oft vermieden… aber:
https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/das-fundament-von-windenergieanlagen-was-passiert-beim-rueckbau/
https://www.youtube.com/watch?v=v6nPLLLUFmQ
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Fundament-Rückbau in NRW?
Auf Grundlage des § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch sowie des aktuell gültigen nordrhein-westfälischen Windenergieerlasses von 2015 wird ein Betreiber einer sich im Außenbereich bendlichen Windenergieanlage (WEA) dazu verpichtet, eine Rückbauverpichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen. Diese Erklärung verpichtet dazu, die Anlage nach ihrer dauerhaften Aufgabe (spätestens mit Erlöschen der Genehmigung 3 Jahre nach dem letzten Betrieb) zurückzubauen. Der Rückbau umfasst explizit das Fundament, die Zuwegungen und alle weiteren Bodenversiegelungen.
Diese im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebene bodenrechtliche Regelung dient der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs und stellt damit eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich dar. Mit der Abgabe der Verpichtungserklärung durch den Vorhabenträger gegenüber der Genehmigungsbehörde wird die Rückbaupflicht anerkannt.
Eine Rückbaubürgschaft sichert den Rückbau von Windkraftanlagen (WKA) ab. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in der Regel von einer Bank oder einem Kautionsversicherer ausgestellt.
Die Bürgschaftsumme für den Rückbau einer Windkraftanlage (WKA) hängt von der installierten elektrischen Leistung ab. Als Anhaltspunkt werden etwa 30.000 Euro pro Megawatt angegeben.
Und jetzt rechnen Sie das mal gegen die Kosten für den kompletten Rückbau, der gut und gern über 500.000€ liegen kann…
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…Rückbau alter Windkraftanlagen – Rücklagen fehlen
Trotz hoher Subvention haben viele Betreiber nicht genug Rücklagen gebildet, um den Rückbau zu finanzieren. Verschärfte Umweltvorschriften haben in den 20 Jahren Betrieb die Rückbaukosten bis hin zur Renaturierung der Flächen signifikant erhöht. Viele Stoffe sind praktisch nicht oder nur schwer recycelbar und daher teuer in der Entsorgung. Wer dafür aufkommt, wenn die Betreiber die finanziellen Mittel nicht aufbringen können und insolvent sind ist völlig offen. Erste Anlagen werden bereits zwangsversteigert. Dabei überschreiten die Rückbaukosten den Restwert der gesamten Anlage, einschließlich dem Wert des dazugehörigen Grundstück, erheblich. Es gibt vermutlich nicht viele Interessenten die da mitbieten….
(blackout-news)
https://blackout-news.de/aktuelles/rueckbau-alter-windkraftanlagen/
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2025:
…“Für den Rückbau der Riesenfundamente mußten die Erbauer bislang etwas Kleingeld zurücklegen.
Lange galt die Faustformel „1000 Euro pro Meter Nabenhöhe“. Für die 160 Meter hohen Vestas-Anlagen im Reinhardswald ergab das insgesamt 2,88 Millionen Euro. Doch diese Berechnung deckt die realistischen Rückbaukosten nicht ab. Das Aktionsbündnis Märchenland spricht von bis zu 100 Millionen Euro.“…
…“Problem: Im Rechtsstaat BRD gibt es Rechtssicherheit immer weniger – für EE-Profiteure aber schon. Die Kosten von 100 Millionen € müßte in diesem Fall nicht der Verursacher mit seinem festen Vertrag zahlen, sondern die Gemeinden. Können sie natürlich nicht. Heißt: Der Landkreis Kassel wird in 20 Jahren pleite sein.“…
https://eike-klima-energie.eu/2025/08/29/rechtliche-unschaerfen-muessen-steuerzahler-bald-kompletten-rueckbau-berappen/
Windräder sind also trotz Subventionen von Anfang an unrentabel, es sei denn, man bricht Gesetze… natürlich mit unterstützung der zuständigen Behörden!
Die Tiefenentrümmerung erfolgt so: Einsatz eines mindest 30to Kettenbaggers,mit folgenden Anbauteilen: Meißel,Betonschere,Pulverisierer,Tieflöffel.Das Fundament wird freigelegt,und anschließend mittels den oben genannten Anbaugeräten zerkleinert.sinnvoll sind zwei Bagger,da damit die Umbauzeiten für Anbaugeräte minimiert werden.Der Pulverisierer trennt den Beton vom Bewehrungseisen. Der Preis ja Kubikmeter dürfte inzwischen bei ca 30Euro netto liegen,ggf auch wesentlich mehr je nach Lage des Fundamentes.
Der Westwall bei Aachen steht auch für die Ewigkeit weil Rückbau unbezahlbar. Genau so wird es mit den 10-tausenden Fundamenten der Windräder laufen, die holt niemand aus dem Boden, egal was im „Gesetz“ steht…
Sehe ich auch so. Gibt es überhaupt noch die ursprünglichen Firmen, die diese Killermaschinen in die Erde gerammt haben? Das wäre so meine Frage dazu.
Schätze, daß man die Panzersperren (Drachenzähne) einfach zum Kriegs-Denkmal erklärt hat. Passiert heuer ja auch mit Windrädern und häßlichen alten Betonbrücken von Autobahnen
Die Fundamente der Windkraftanlagen werden doch ohnehin immer vollständig zurückgebaut.
Ein geringer Prozentsatz der Windkraftanlagen haben Pfahlgründungen, da verbleiben die Pfähle in der Erde, so wie bei Kohlekraftwerken auch z.B. beim Kohlekraftwerk Moorburg.
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https://www.youtube.com/watch?v=fVwygVAaiLE
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https://www.youtube.com/watch?v=3j1dnRQjQ3A
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https://www.youtube.com/watch?v=kaXuM8gS6Ms
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https://www.youtube.com/watch?v=52jyjJ2l6GA
Was grundsätzlich in allen Vorschriften „vergessen“ wird ist der Rückbau der Verdichtungen des unter dem Fundament liegenden Bodens, sowie die Einbringung ortstypischen Bodens in das Fundamentloch. Leute sammelt Waldboden, der bringt dann eine menge Kohle. Und was in den Rückbauvorschriften immer gänzlich vergessen wird, ist eine klar definierte Kontrollinstanz welche den Betreiber/Landbesitzer auch in Haftung nehmen könnte. In MeckPom, glaube ich, gabs dazu mal eine Antwort auf die Frage warum von fast 200 stillgelegten Windrädern noch um die 90 Herrenlos rumstehen. Weil die Vorschriften so gestaltet wurden, das wohl eine ganze Palette Behörden und Ämter Teilzuständigkeiten haben, nur keiner wirklich weiß wer wann wofür zuständig ist und deshalb noch nicht einmal Mahnbescheide an die ursprünglichen Betreiber ergehen können. 🙁
Irre Energiewende-Irres Behördenchaos-Irres Land fallt mir dazu nur ein.
Rückbau AKW Rheinsberg Wikipedia. Um mal den Rückbau von Betonfundamenten eines Windrades einzuordnen.
Die Schätzung der Gesamtkosten des KKW-Rückbaus lagen lange bei 600 Millionen Euro, nachdem sie 1995 zunächst mit 420 Millionen Euro angegeben worden waren.[13] Anfang der 2010er-Jahre erwartete der Betreiber Kosten von einer Milliarde Euro, die Lagerung des radioaktiven Abfalls mit eingerechnet.
Im Bereich des Kernkraftwerks ist das Grundwasser aufgrund eines Störfalls radioaktiv kontaminiert. Im Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, das einfach aus schlichtem Beton errichtet worden war, traten in den siebziger Jahren Risse auf, durch die kontaminiertes Wasser austreten konnte.[14] Das Lager wurde im Rahmen des KKW-Rückbaus ebenfalls rückgebaut und das Material abtransportiert.
Die Entsorgung der festen radioaktiven Abfälle erfolgte seit Schließung des Endlagers Morsleben (ERAM) im September 1998 in das Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin.[15]
Nach einem früheren Konzept sollten die wesentlichen Rückbau- und Stilllegungsarbeiten am KKW bis 2014 beendet sein, wobei die Gebäudedekontamination bis 2018 dauern sollte. Die sich anschließende fünfzigjährige Abklingzeit für das Gebäude hätte demnach im Jahre 2069 beendet sein sollen; danach hätten die Hauptgebäude abgerissen werden können. Dieser Plan musste jedoch wegen Sicherheitsbedenken der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg verworfen werden.
Die Dekontamination der Gebäude stellt sich als wesentlich komplexer und langwieriger heraus als lange erwartet. Der Betreiber EWN ging schließlich davon aus, dass der Rückbau bis 2035 oder länger dauern würde.[16] Im Jahre 2020 gab es noch kein genehmigtes Konzept, das einen Abriss der Gebäude zugelassen hätte. Laut einer Sprecherin des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen GmbH (EWN) wird, Stand 2024, frühestens im Jahr 2040 an der Stelle des Kraftwerks nur noch grüne Wiese zu sehen sein.[17]
Bitte hier nur unter vollem Klarnamen posten, siehe Regeln.
Stahlbeton muss mann nicht unbedingt mit Explosif sprengen.
BETONAMIT, DYNACEM, uA. sind explosionsfreie Quellsprengstoffe.
Löcher bohren und mit Quellsprengstoff füllen.
Dieser expandiert und sprengt den Beton ohne Lärm und Gefahr.
Schicht für Schicht wird der Stahlbeton gesprengt und der Baustahl kann mit einer Eisenschneidezange getrennt werden.
[www.youtube.com/watch?v=BBLsAKImDdE]
„Man muß das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben.“
Freilegen muss man, ja.
Einen äusseren Stahlring, der *aufgeschweißt“ (Brennschneiden nennt sich das Verfahren) werden müsste, gibt es allerdings gar nicht. Die Bewehrung ist vollständig im Beton eingeschlossen.
Eine Sprengung des Betons mit dem Ziel, Risse zu erzeugen, ist möglich. Unmöglich ist es, mit einer Sprengung den Stahlbeton in transportable Stücke zu zerlegen.
Es gibt Verfahren, mit Quellmaterialien ohne Explosivstoffe Risse zu erzeugen. Dann muss der Bagger mit Hydraulikhammer ran.
https://www.youtube.com/watch?v=YrsO45YlCh8
Und ebenso der mit Schere (Crusher).
https://www.mbcrusher.com/de/de/produkte/abbruchzange
Die Betonbrocken kommen in den Shredder. Das Metall auf den Schrott.
Geht schon. Solange es genug Diesel gibt. Und Unternehmen, die solche Fahr- und Werkzeuge herstellen.
Da gibt es wohl ein Problem. Folgerichtig sollte dieser Abbau nur mit Akku Geräten passieren.
Rückbau werden die WKA-Besitzer nicht machen, das sind für die unnötige Kosten, oder?
Da bin ich aber gespannt, wie der Rückbau in der Nordsee funktioniert, wenn es denn so weit kommt. Ob da auch die Tripoden entfernt werden und der ganze Unterbau, das wird auf See ja noch teurer und aufwendiger. Zusätzlich beachte man die Leitungen, die zur Zeit verlegt werden und die Leerrohre, die unter den Inseln und Deichen verlaufen und durch die alles gezogen wird. Ob das eingeplant ist?
Einfach die Besitzer verpflichten gleich grosse neue Windräder auf den Fundamenten zu bauen, statt immer grössere Windräder und neue grössere Fundamente.
So wird ausser dem Windrad nichts abgebaut.
Für solche und ähnliche Fälle hatte die Industrie doch immer schon phantasievolle und innovative Lösungen. In diesem Fall schlage ich vor, dass einfach an der gleichen Stelle ein neues Windrad mit 1 Meter Höhe errichtet wird. ff.
Die Ewigkeitskosten der WKA kommen ja noch hinzu durch PFAS, Kunststoffe, etc. die in die Umwelt gelangt sind.
Sammeln sich in Böden, Vegetation und Lebewesen an.
Wenn Flügel einer WKA abbrechen dürfen die Felder drumherum auch nicht mehr bewirtschaftet werden.
Und der GFK-Schrott wird auch nicht umweltgerecht entsorgt, sondern auf Feldern im Ostblock entsorgt, oder verbrannt.
Mit Hammer und Meißel wird da nicht viel gehen.
Oder man macht es wie damals in 9/11 durch die Kraft der Atome.
Damals hat sich das World Trade Center
mit seiner massiven Stahl/Beton-Konstruktion
praktisch komplett pulverisiert.
Auch hier liegt der Schlüssel beim Präsidenten
Donald Trump und der US-Administration.