Paukenschlag: Die CDU-geführte Regierung des Freistaates Thüringen unter Ministerpräsident Mario Voigt verlangt künftig einen vollständigen Rückbau nicht mehr in Betrieb befindlicher Windräder. Der Erlaß gilt für alle neugebauten Wind-Eneergieanlagen WEA – die alten haben Bestandsschutz. Grund zum Jubeln – oder wieder nur Augenwischerei der Merz-CDU?

Der MDR schreibt dazu:

Künftig müssen Fundamente, Nebenanlagen und Zuwege nach Ende der Nutzung vollständig entfernt werden. Für die Kosten müssen die Betreiber mindestens 6,5 Prozent der Investitionssumme als Sicherheitsleistung hinterlegen.

(…)

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat den Erlaß begrüßt. Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Gottweiss, sprach von einem wichtigen Schritt für Klarheit und Verlässlichkeit beim Rückbau der Fundamente von Windrädern.(..)

Kritik kommt von der AfD. Die Fraktion bemängelt, daß der Erlaß nicht weit genug gehe. Bereits im Januar hatte sie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt, der eine verbindlichere Regelung des Rückbaus vorsah. Dieser wurde jedoch abgelehnt.

Die Leser von EIKE sind auch nicht so leicht zu täuschen und merken auf unserer Facebook-Seite sofort an:

MK: Abwarten. Gegen Ende der Laufzeit sind die dann halt insolvent und der Steuerzahler wird dafür aufkommen müssen.

RT: Es ist erschreckend, daß das nicht von Beginn an überall vorgeschrieben war und scheinbar immer noch nicht ist. Wahrscheinlich sind die Regelungen mittels Einfluß von Lobbyisten wieder so schwach gemacht worden daß sie trotzdem nicht rückgebaut werden. Es werden sicherlich Sub-Unternehmen gegründet, die dann bauen und wenn es vermehrt zu Rückbau kommen müßte auf dem Papier pleite sind und verschwinden oder andere Tricks. Der Steuerzahler darf dann das Entfernen der Betonklötze im Waldboden übernehmen.

MK und RT haben Recht – es gibt bereits einen Präzedenzfall aus dem Grimmschen Märchenwald in Hessen, nachdem die bisherigen Regelungen zur finanziellen Rückstellung des Betreibers nicht ausreichen. Es ist daher zu erwarten, daß die örtlichen Kommunen in 20 Jahren den Abriß der Windräder einschließlich Fundament bezahlen müssen. Das heißt Bankrott!

Link hier bei Blackout-news:

Rückbaukosten im Reinhardswald – Streit um Millionenrisiko für betroffene Kommunen

Und Bankrott gehen die Betreiber wahrscheinlich als erstes, um die ruinösen Kosten der Fundament-Abtragung nicht zahlen zu müssen. Ähnliches ist zum Beispiel gerade in Bayern passiert: Ein Entsorger aus der Oberpfalz schaffte deutsche Windradflügel nach Georgswalde in Tschechien (Jiříkov – gesprochen Jirschíkoff). Die Bürgermeisterin des kleinen Ortes wurde nicht informiert und wehrte sich daher durch persönliche Blockade der deutschen EE-Müllverklappung in ihrer Heimat – sie stellte sich den LKW in den Weg. Der Skandal schlug Wellen bis in deutsche Massenmedien. Ergebnis: Die Behörden verhafteten den Geschäftsführer und einen seiner Fahrer – und die Firma ist seit einem halben Jahr insolvent. Der Rücktransport nach Hof/Franken und die fachgerechte Lagerung darf nun vom Steuerzahler getragen werden („vorerst“).

Wieso ist der Abriß von Fundamenten so teuer? Ganz einfach: Zur Abtragung von Stahlbeton gibt es zwei Hauptmethoden, Sprengen und Fräsen. Gesprengt werden oberirdische Gebäude, sofern erlaubt. Durch Zerstörung der Grundmauern sackt zum Beispiel ein Kühlturm in sich zusammen und muß nur noch auf LKW geladen und zum Recycling gefahren werden. Ist Sprengen wegen der Nähe zu Wohngebäuden nicht erlaubt, muß mit Spezialgerät mühsam abgefräst werden – das dauert Monate bis Jahre und kostet deutlich mehr.

Liegen 1000e Tonnen Stahlbeton im Boden, sind beide Methoden ineffektiv. Man muß das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben. Wer Details kennt, bitte in die Antworten schreiben.

Ein hessischer Leser kommentiert den Fall:

Zumindest in Hessen müssen die Betreiber eine Bürgschaft in 1000 € * Nabenhöhe hinterlegen. Ob das nach 20 Jahren noch ausreicht sei dahingestellt. Wird der Betreiber insolvent, haftet der Grundstückseigentümer. Er sollte seine Pachteinnahmen mal gut anlegen. Ob er sich durch Besitzaufgabe davor retten kann sei dahingestellt. Dann wäre die Kommune in der Haftung.

Klingt erst einmal gut – aber wer ist heuer meist der Grundstückseigentümer? Beim Windradbau im Wald fast immer der Staat, weil man dort ohne Einspruchsmöglichkeit der immer zahlreicher werdenden Bürgerinitiativen loslegen kann.

Außerdem ist nur der Fundament-Rückbau noch zu wenig- die Stromtrassen und Zufahrtswege für riesige moderne Windradmonster machen fast mehr Fläche aus als der Standort selber. Kommentare dazu:

Ein guter Anfang. Befestigte Zufahrtswege sollten auch zurück gebaut und es sollte aufgeforstet werden müssen.

Noch zu wenig. Auch Kabel aus der Erde und Weg rückbauen.

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen zum Rückbau der EE-Anlagen aus? Erstaunlich schwammig. ChatGPT klärt auf:

Der Rückbau von Windrädern wird nicht durch einen einzelnen Paragrafen angeordnet, sondern ist eine Kombination aus BauGB, BImSchG, Landesbauordnungen und konkreten Genehmigungsauflagen. Besonders wichtig ist dabei § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, der die rechtliche Grundlage für den Rückbau schafft.

(§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB: Hier ist ausdrücklich geregelt, daß Vorhaben, die im Außenbereich nicht mehr zulässig sind, „auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde zurückzubauen“ sind.)

Da die AfD im Erfurter Landtag offenbar bereits im Januar Initiative zeigte, ist davon auszugehen, daß die CDU, wie so häufig, die Unterstützung versagte, um einige Zeit später dasselbe zu verlangen. Lobby-gerecht reduziert natürlich.

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