Fred F. Mueller
Die Schweiz hat es seit kurzem Schwarz auf Weiß: Unser Land, das auf seine direkte Demokratie mit Recht stolz ist, wurde wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte gleich zweifach verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wirft der Schweiz vor, sie verletze die Menschenrechte einer kleinen Gruppe von «Klimaseniorinnen». Diese behaupten, als ältere Frauen von einer Klimaerwärmung mehr gefährdet zu sein als andere Teile der Bevölkerung. Der Bundesrat, so wird im Urteil gefordert, müsse mehr für den Klimaschutz tun, indem der Ausstoß von CO2 noch weiter reduziert werde als bisher schon vorgesehen.
Die übergriffige Anmaßung des EGMR
Der EGMR ist auf der Grundlage einer internationalen Konvention für die Einhaltung der Menschenrechte zuständig. Der entscheidende Punkt ist also zunächst, dass der EGMR sich unter Missachtung seiner eigentlichen Zuständigkeit das Recht zuspricht, den angeblich möglichen «Schutz» des Klimas als Menschenrechtsfall einzustufen und damit einzelne Staaten verurteilen zu dürfen. Gegen dieses eigenmächtige Vorgehen hat nur einer der Richter in einem Sondervotum protestiert. Er argumentiert, der EGMR missbrauche das Konzept des «Opferstatus», um den Ländern Europas einen neue «Hauptpflicht» aufzuerlegen, nämlich «Maßnahmen zu beschließen,…[welche]…«geeignet sind,….die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen». Dies unter Hinweis darauf, dass es für diese Auffassung in der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Aufgaben des EGMR definiert, keine Grundlage gibt.
Diese Tendenz, sich eigenmächtig Kompetenzen zuzusprechen, die in den Verträgen nicht enthalten sind, ist für europäische Institutionen typisch. Hier wie in anderen Fällen zeigt sich, dass die Schweiz gut beraten wäre, sich diesen deutlich erkennbaren Tendenzen in allem, was mit «EU», «EU-Kommission» und «europäische Gerichtsbarkeit» zu tun hat, möglichst nicht auszuliefern.
Der EGMR ignoriert die Wissenschaft
Eines der grundsätzlichen Prinzipien unserer Rechtsprechung lautet, dass bei einem Verfahren auch die Gegenmeinung zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn die beklagte Seite selbst eine irrige Auffassung vertritt. Der EGMR hat etwas getan, wovor sich die Rechtsprechung seit hunderten von Jahren sorgsam hütet: Er maßt sich an, eine strittige naturwissenschaftliche Frage per Gerichtsurteil zu entscheiden. Die schandbare Verurteilung von Galileo Galilei, eines der wichtigsten Begründer der neuzeitlichen exakten Naturwissenschaften, hat gezeigt, dass sich Gerichte – weltliche genauso wie die damals dominierenden kirchlichen – aus den Naturwissenschaften heraushalten sollten. Heute fragt man sich erschüttert, wie blind die – damals kirchlich dominierte – Gerichtsbarkeit gegenüber den Erkenntnissen von Geistesgrößen wie Galileo, Kopernikus, Kepler und Giordano Bruno war. Letzterer kam sogar auf den Scheiterhaufen, Galilei wurde jahrelang unter Hausarrest gestellt und erst 1992 (!) rehabilitiert. Seither ist jeder Jurist gut beraten, sich nicht für berufen zu halten, naturwissenschaftliche Fragen qua Urteil zu entscheiden. Die damalige Gelehrtenmehrheit hatte unrecht, die wenigen Aufrechten hatten Recht. Die Juristerei hatte eine Lehre erhalten, an die sich die meisten Richter seither tunlichst hielten.
Das IPCC ist ein politisches und kein wissenschaftliches Gremium
Diese Lehre hat der EGMR ignoriert, indem er die Auffassungen des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zur einzig verbindlichen Grundlage der Klimawissenschaften hochstilisierte. Das IPCC ist ein politisches Gremium, das der Beeinflussung durch die Politik der mächtigsten Mitgliedsstaaten unterliegt. Die politische Natur seiner internen Abläufe zeigt sich beispielsweise daran, dass die Schlussfolgerungen der Gremien nicht mit wissenschaftlicher Eindeutigkeit, sondern mit Wahrscheinlichkeiten angegeben werden. Diese Wahrscheinlichkeiten werden nach aktuellen Mehrheiten und nicht nach naturwissenschaftlicher Korrektheit ausgekungelt. Die für die Politik entscheidenden Aussagen des mehr als 4.000 Seiten umfassenden Gesamtwerks werden in den separat erarbeiteten «Zusammenfassungen für Entscheidungsträger» nochmals von politisch motivierten Gruppen in ihrem Sinne beeinflusst.
Die CO2-Hypothese steht auf wackligen Füssen
Das ganze Konstrukt «Klimawandel allein durch CO2» ist unter Naturwissenschaftlern erheblich umstritten. Es gibt Tausende namhafte Wissenschaftler, darunter auch eine ganze Reihe von Nobelpreisträgern, die dies bezweifeln. Die Politik und die Medien haben sich allerdings des Themas bemächtigt und schreien jeden nieder, der nicht ihrer Meinung ist. In Büchern, Zeitschriften, Filmen, in der Schule und sogar schon in den Kindergärten wird uns eingehämmert, dass sich unser Klima katastrophal verändern würde, wenn wir den CO2-Anstieg in der Atmosphäre nicht begrenzen. Wer nicht daran glaubt, findet keine Anstellung.
Dabei ist nicht einmal eine akademische Ausbildung erforderlich, um die krassen Widersprüche der «das Klima wird durch das CO2 gesteuert»-Hypothese zu erkennen. Zahllose historische Aufzeichnungen über Unwetter, Dürren und sonstige Extremwetterereignisse beweisen, dass in den letzten ca. 1.500 Jahren in Europa mehrfach viel extremere Wetterkapriolen vorkamen als die, die uns in den Medien lautstark als «nie dagewesen» präsentiert werden. Geht man noch weiter zurück, dann ist festzustellen, dass unsere Atmosphäre auch bereits mehr als 6.000 ppm CO2 (statt wie heute ca. 420) enthielt, ohne dass das Leben Schaden nahm. Auch kann die CO2-Hypothse nicht erklären, warum wir zahlreiche Eiszeiten und Zwischeneiszeiten hatten. Und ebenso wenig kann sie begründen, warum die heutige Sahara noch vor 2.000 Jahren den Römern als fruchtbare Kornkammer dienen konnte. Nicht zu vergessen die zahlreichen alpinen Gletschervorstösse in historischer Zeit. Noch heute finden sich Aufzeichnungen darüber, dass die Kirchen damals Bittprozessionen abhielten, um diese Gefahren abzuwenden.
Der EGMR ist befangen
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in Klimafragen darüber hinaus befangen, da er den Standpunkt des IPCC trotz klarer Hinweise auf Mängel zur Grundlage seines Urteils gemacht hat. Damit verstößt er eklatant gegen die Pflicht jedes Gerichts, sich im Falle offenkundiger Unstimmigkeiten der Beweisführung auch Gegenmeinungen zu berücksichtigen. Dass der Schweizer Staat selbst der Klimaargumentation des IPCC folgt, spielt hierbei unter juristischen Aspekten keine Rolle. Kein Richter darf einen Unschuldigen verurteilen, selbst wenn dieser sich aus welchen Gründen auch immer selbst eines Vergehens bezichtigt. Normalerweise wäre dies allein schon ein Grund, das Urteil anzufechten. Da der EGMR jedoch keine übergeordnete Instanz hat, können seine Urteile selbst angesichts solch offenkundiger Mängel nicht mehr angefochten werden. Ein Grund mehr für die Schweiz, sich nicht den diversen „unfehlbaren» europäischen Institutionen auszuliefern. Dieses Urteil ist nichts weiter als ein Frontalangriff auf die direkte Schweizer Demokratie, die den machtbesessenen Bürokraten aus Brüssel schon lange ein Dorn im Auge ist.
Dass die Schweiz zu diesen Themen eigenständige demokratische Entscheidungen, sogar gestützt auf Volksentscheide, getroffen hat, ist den Herren im Straßburger Gericht egal: Eine Anwältin, ein Häuflein älterer Damen und die gut gepolsterte Kriegskasse von Greenpeace genügen, um dem Land per EGMR-Urteil eine fremde Sicht der Dinge aufzuzwingen, egal was das Staatsvolk dazu denkt oder will. In Ziffer 560 der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass es einen Volksentscheid gegen die Neufassung des CO2-Gesetzes gegeben hatte.
Die Lächerlichkeit der Klage
Die sogenannten „Klimaseniorinnen» behaupten, als ältere Frauen vom Klimawandel gesundheitlich besonders betroffen zu sein und verlangen, dass der Schweizer Staat mehr gegen den «Klimawandel“ unternehme als bisher von Regierung und Volk gemeinsam beschlossen.
Das groteske an dieser Angelegenheit ist die Tatsache, dass die Schweiz im internationalen Vergleich in Sachen CO2-Emissionen geradezu ein Musterknabe ist. Laut Auflistung der englischsprachigen Wikipedia stösst die Schweiz weniger CO2 pro Kopf aus als der Weltdurchschnitt und gehört diesbezüglich unter den europäischen Nationen mit deutlichem Abstand zu den sparsamsten. Unter den mehr als 200 in der Wikipedia-Aufstellung aufgeführten Ländern ist die Schweiz mit Rang 75 weit unterhalb fast aller europäischen Industrienationen angesiedelt, Bild 3.
Wenn der nach Auskunft des SRF von Greenpeace extra aus übriggebliebenen alt-68erinnen zusammengestoppelte Verein es mit Klimafragen ernst meinen würde, müsste er sich zunächst einmal damit beschäftigen, wie es den älteren Frauen in den Ländern in Äquatornähe geht. Die Schweiz hat ein ausgesprochen mildes Klima, das höchstens im Tessin moderat mediterran ist. Die Menschheit ist weltweit genetisch recht homogen. Wenn es den älteren Frauen in Indien möglich ist, die dortigen Sommer lebend zu überstehen, sind die «Klimaseniorinnen» ganz bestimmt nicht in der behaupteten Lebensgefahr. Diese Argumentation ist so offenkundig an den grauen Haaren herbeigezogen, dass klar zu erkennen ist, dass es hier einzig darum geht, die Schweiz international an den Pranger zu stellen.
Gefahr für Demokratie und Wohlstand der Schweiz
Im täglichen Leben zeigt sich immer wieder die tiefe Wahrheit des Spruchs von Schiller, dass auch «der Frömmste nicht in Frieden bleiben» kann, «wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt». Die Schweiz hat durch ihre direkte Demokratie von ihren Altvorderen ein politisches Erbe erhalten, um das uns unsere Nachbarn reihum beneiden. Auch haben wir dank der intelligenten Kombination von Wasserkraft und Kernenergie einen Energiemix, der uns einen hohen Wohlstand bei zugleich weitgehender Autarkie ermöglicht. Selbst mit Blick auf die aktuelle Klimabewegtheit rundherum sind wir im Prinzip ein Musterknabe. Das Ausland sieht das mit Neid und Missgunst und möchte uns auf Biegen oder Brechen der Zwängerei der Brüsseler EU-Behörden unterwerfen. Und nach jahrelanger Vorbereitung hat man jetzt einen neuen Hebel gefunden, uns der Brüsseler Willkür zu unterwerfen. Dazu genügen: Der winzige Greenpeace-Verein, eine aktivistische Anwältin und das unerschöpfliche Geldsäckel der «Klima»-Bewegung.
Wie macht man ein störrisches Land fertig?
Schon Cäsar hat vorgemacht, wie man die reichen, aber untereinander uneinigen Gallier – zu denen auch unsere helvetischen oder argovischen Vorfahren gehörten – übertölpeln konnte. Dazu suchte er sich unter den zerstrittenen Stämmen Bundesgenossen und kam diesen dann bei den unausweichlichen Streitfällen mit der Übermacht seiner Legionen «zu Hilfe». Die Folge waren Elend und Sklaverei für die Besiegten.
Heute funktioniert das immer noch, wenn auch das Schwert durch die Juristerei ersetzt wurde. Wichtig ist, dass man in einem Land eine kleine, fanatische Gruppe als Verbündete gewinnen kann. Mit diesem Hebel kann man anschließend das Land insgesamt einkassieren. Schauen wir uns doch einmal die inländischen Akteure an, die in einem weiteren Beitrag des SRF vorgestellt wurden.
Die Advokatin
Da ist zum einen die Anwältin Cordelia Bähr, zu der folgendes geschrieben wird: «Mit 20 begann sie sich für Klima und Umweltprobleme zu interessieren». Und dabei sei ihr «die riesige Diskrepanz aufgefallen», sagt Cordelia Bähr: «Die große Kluft zwischen dem, was aus ihrer Sicht getan werden müsste, und dem, was effektiv getan werde». «Das hat mich immer angetrieben.» Wenn sie ein Problem sehe, dann mache sie etwas dagegen. «Ich kann nicht einfach die Ohren und Augen verschließen und das ignorieren und weiterleben wie vorher.»
Man beachte: Laut dieser Aussage interessiert sich die Anwältin nicht dafür, was der Rest der Bürger ihres Landes weiss oder möchte. Sie will vielmehr unbedingt das durchsetzen, was sie selbst für richtig hält. Demokratische Mehrheitsmeinungen sind für eine solche Mentalität eher hinderlich. Angesichts einer solchen Denkweise könnte einem fast das hässliche Wort «Fanatismus» in den Sinn kommen. Arm scheint sie dadurch auch nicht geworden zu sein.
Die vorgeschobenen «Aktivistinnen»
Zu den von ihr vertretenen «Klimaseniorinnen» weiß der Artikel folgendes zu berichten: «Manche der Seniorinnen, die sie vertritt, sind doppelt so alt wie Cordelia Bähr, haben in der 68er-Bewegung politisiert und sind seit Jahren als Aktivistinnen unterwegs. Trotz dieser Gegensätze: Die Sache verbinde sie. «Ich habe selten so engagierte Frauen erlebt, die wirklich mit Herzblut für ihr Recht kämpfen», sagt die Klimaanwältin. Und: «Das Kämpferische verbindet uns, ja.»
Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass es sich hier um Personen handelt, die offenkundig bereit sind, ihre Heimat vom Ausland aus in die Knie zwingen zu lassen. Es geht ihnen nur um ihre ganz persönlichen Vorstellungen, wenn sie vom Bundesrat fordern, er müsse «mehr für den Klimaschutz tun und das Leben von Seniorinnen besser schützen, denn ältere Frauen würden unter Hitzewellen besonders leiden».
Auch hier wird danach getrachtet, einen vermeintlichen persönlichen Vorteil ohne Rücksicht auf die demokratische Mehrheit der Bevölkerung und Belange des Landes durchzusetzen. Diese Damen sind in Wirklichkeit Feinde der Demokratie. Zur Demokratie gehört nämlich, dass man zwar streiten kann und soll, aber einmal mit Mehrheit getroffene Entscheidungen dann auch für alle gelten. Holt der Verlierer sich stattdessen «ausländische Legionen» zu Hilfe, dann haben wir nicht Demokratie, sondern Anarchie und verlieren unsere nationale Souveränität.
Die Nachteile für unser Land
Die großen Nachbarn der Schweiz und deren oberste EU-Behörde in Brüssel streben seit Jahren danach, der Schweiz ihre Vorstellungen aufzuzwingen. In Deutschland gilt beispielsweise seit Jahren als eiserne Regel, dass Gesetze aus dem europäischen Parlament ohne Abstriche übernommen werden müssen. Auch die Neutralität der Schweiz und ihre Handhabung der Zuwanderung sind der EU zuwider. Wenn wir dem nachgeben, können wir uns von unserer direkten Demokratie verabschieden. Ausländische Großkonzerne würden uns daraufhin mit ihren Waren und Dienstleistungen rücksichtslos in Grund und Boden konkurrieren.
Gerade weil unsere CO2-Bilanz dem Rest Europas weit voraus ist, sind wir nach dem EGMR-Urteil jetzt im Nachteil. Je tiefer man unten steht, desto schwieriger wird es nämlich, nochmals große Reduktionen zu erreichen. Deutschland lag 2022 bei 8,16 t CO2/Kopf und Jahr, die Schweiz bereits bei 4,11. Die aktuellen großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands liegen vor allem daran, dass man dort schon jetzt zu drastischen Maßnahmen greifen muss, um den Ausstoß noch weiter zu drücken. Das Land ist bereits in einer Rezession, weil nach Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken die Energiepreise immer weiter explodieren. Uns droht bei Umsetzung der Forderungen des Klimadamenklubs ähnliches: Wir haben keinerlei Veranlassung, uns über das Urteil des EGMR zu freuen, im Gegenteil. Wir sollten uns besser ein Beispiel an Großbritannien nehmen, wo daran gearbeitet wird, die EGMR-Urteile künftig nicht mehr zu akzeptieren.
Vielleicht sollten wir den «Klimaseniorinnen» und ihren Mitstreiter*Innen raten, einmal für ein halbes Jahr mit dem Lebensstil vorlieb zu nehmen, der in Ländern mit «vorbildlich tiefem» CO2-Ausstoss geboten wird. Beispiele gefällig? Demokratische Republik Kongo (0,04 tCO2/Kopf und Jahr), Niger (0,1) oder Afghanistan (0,14).
Fred F. Mueller
Das EGMR-„Urteil“ fiel gegen die Schweiz. Ebenfalls in der Schweiz ist jetzt von mir veröffentlicht, wsewegen JEDER sogenannte „Klimaschutz“ sinnlos und nutzlos ist. Als Bezug reicht da eine ganz normale internationale Wirtschaftszeitung:
https://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=6620&autor=Eisenkopf%20Werner
Werner Eisenkopf
Roland Freisler war nicht die Ausnahme im Justizapparat, er war die Regel….
Was mir am Bild der „Klimaseniorinnen“ zuerst auffällt, ist deren warme Kleidung. Offensichtlich fürchten sie die Kälte mehr als die Wärme. Der typische Fall ist ja, dass es gerade die Frauen sind, die im Winter die Wohnung doch bitte ein Grad wärmer hätten. Eine verlogene Farce für diejenigen, die sich von Greenpeace aufstacheln ließen, bzw. denen Greenpeace ihre möglicherweise wirren Gedanken fern jeder Wissenschaft Geltung verschaffen half. Alles auf Kosten der künftigen Generation.
Der Fall fügt sich ein in andere Klimaklagen, in denen schon mal ein Bergbauer aus den Anden als Kläger vor europäischen Gerichten eingekauft wird. Der Blogger Hadmut Danisch meint auch schon Fälle ausgemacht zu haben, in denen beispielsweise eine aktivistische Richterin beim Bundesverfassungsgericht mit Hilfe von Hintergrundorganisationen Kläger suchen ließ, um endlich Urteil zu einem Thema sprechen zu können, mit dem sie die Gesellschaft ein bisschen verändern wollte.
In den USA nennt man das „weaponizing“ des Justizsystems. Dass das nicht im Sinne eine funktionierenden Rechtstaats sein kann, sollte dem Normalbürger klar sein. Wer den Kampf um die Besetzung höchster Richterstellen in westlichen Demokratien beobachtet hat (USA offen, Polen trickreich, Deutschland gekungelt, EU-Gerichte geSOROSt) ahnt, dass das Vertrauen auf sogenannte höchste Gerichte seine Zeit hinter sich hat. Es geht nichts über Volksabstimmungen als letzte Instanz.
Der „Peru-Bauer“ gegen RWE vor dem OLG Hamm/NRW. ist ein Strohmann von NGOs (v.a. GERMANWATCH). Lustig wird es aber bei einem „Urteil“ werden weil dort ein „Gletscherschmelzwasser“ Schäden erzeugt, an denen angeblich RWE mit „0,47% der Kosten“ verurteilt werden soll (ist aufgrund einer irren rein theoretischen Berechnung). Problematisch ist dort, dass die Haupt-Veränderungen in den dortigen Anden, vorrangig Folge von Plattentektonik ist. Aus dem Pazifik schiebt sich die Nazca-Platte immer weiter unter die Südamerikanische Platte und davon gibt es dann ständig Erdbeben und Vulkanausbrüche. Das OLG Hamm müßte also die gesamte Tektonik und Naturvulkanismus IGNORIEREN, um RWE verurteilen zu können.
Bei der angedeuteten Verfassungsrichterin, handelt es sich um Frau Dr. Gabriele Britz, inzwischen wieder Professorin auf der Uni Gießen (Jura) und Ehefrau des GRÜNEN Kämmerers der Stadt Frankfurt am Main, Bastian Bergerhoff.
Werner Eisenkopf
Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den „Klimaseniorinnen“ aus der Schweiz bestätigt, Klimaschutz ist ein Menschenrecht und kann von der Regierung eingefordert werden.
Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Umgang mit anderen langfristigen Umweltrisiken haben.
Das Gericht führt aus, dass dem Klimaschutzgesetz „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“. Zudem stellt es klar, dass „die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden müssen“.
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Rechte junger und künftiger Generationen
Herr Kraus,
Sie sind aller Wahrscheinlichkeit nach Jurist, und zwar von der Sorte, die alles nach Buchstabe des Gesetzes auffassen, egal welche gesellschaftlichen Probleme damit verbunden sind. Solche hatten wir vor rund 80-90 Jahren schon mal. Damals wurden die Rassengesetze durchgezogen und junge Leute wegen Widerstands gegen das Naziregime geköpft.
Die furchtbaren Richter von heute geben vor, die Rechte junger Leute und alter Menschen mit an den Haaren herbeigezogenen „Klimaschutz-Maßnahmen“ wahrnehmen zu müssen. Dass dieser Unfug der „Transformation“ zu einer gesamtgesellschaftlichen Katastrophe führen wird, bei der alle einschließlich der zu Schützenden in Not und Elend geraten werden, ist Ihnen entweder nicht klar oder Schnuppe.
Sie sagen
Ich sage Ihnen, dass schon die heute lebenden Generationen und noch mehr die noch ungeborenen jeden Grund haben werden, die Richter zu verfluchen, die dabei sind, unsere Völker auf so unverantwortliche Weise in den Ruin zu treiben. Keine Ahnung von Naturwissenschaft zu haben und auch noch stolz darauf zu sein, ist eine sehr schlechte Kombination. Sie werden hoffentlich noch erleben, welch „interessanten Zeiten“ wir aktuell entgegenstolpern und wie katastrophal die Folgen sein werden. Falls Sie diesen Ausdruck nicht kennen sollten: Das ist ein chinesischer Fluch.
Politische Gerichte tendieren immer ins Totalitäre. Politische Gerichte speisen sich immer aus dem Totalitären. Ökosozialismus ist totalitär und wenn Gerichte (deutsches Bundesverfassungsgericht schon 2021, der EGMR 2024) anfangen zu missionieren ist das totalitär, oder?
Herr Fred Müller,
Wie man leicht in der wissenschaftlichen Literatur nachprüfen kann, ist CO2 nicht der einzige, sondern zur Zeit nur einer der wichtigsten Klimatreiber und zudem ein menschengemachter.
Zudem ist ebenso leicht nachprüfbar, dass die Klimapolitik der Schweiz oder anderer Länder auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Physik des Klimasystems und nicht auf einem Slogan „Klimawandel allein durch CO2» beruht. Ihr Argument ist also Strohmann.
Aber Hr. Heinemann,
Lassen Sie doch bitte diese pseudowissenschaftlichen Flohknackereien. Es gibt die Physik, aber die spielt in der KlimaPOLITIK doch keinerlei Rolle. Letztere rotiert doch zu 99,999x % nur um das Thema „CO2-Restbudget der Menschheit“. Mit diesem Argument zerstört man gerade unsere Volkswirtschaften. Die grünen Einflüsterer des Bundesverfassungsgerichts haben diese Frage doch juristisch klar beantwortet, wie Sie in der Urteilsbegründung nachlesen können:
Wie Sie, wenn Sie wirklich wissenschaftlich vorgehen würden, doch genau wissen sollten, spielt bei der Klimaentwicklung die Wolkenbildung als eine der Folgen des Wasserdampfs DIE entscheidende Rolle. Alle anderen „Klimagase“ sind nicht relevant.
Zu diesem Themenkomplex habe ich hier bei EIKE ausführlich geschrieben. Siehe die siebenteilige Serie „Klimalatein für Laien“
Von wegen zuviel CO₂: Europa hat zu wenig Wolken und Regen | EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie (eike-klima-energie.eu)
Sie sollten bei Ihrer Ausbildung doch gelernt haben, zwischen Haupt- und Nebensachen, zwischen Anspruch und Wirklichkeit und zwischen Wissenschaft und Propaganda zu unterscheiden. Machen Sie sich doch mal die Mühe, die beiden „Klimaurteile“ von vorne bis hinten durchzulesen. Auf welche anderen „Klimafaktoren“ als CO2 wird denn da Bezug genommen? Das, verehrter Hr. Heinemann, ist doch die Realität, der Sie und Ihresgleichen mit Ihren „wissenschaftlichen“ Stellungnahmen in Wahrheit den Weg bereitet haben .
Herr Fred Müller,
Ich schrieb doch: Wie man leicht in der wissenschaftlichen Literatur nachprüfen kann, ist CO2 nicht der einzige, sondern zur Zeit nur einer der wichtigsten Klimatreiber und zudem ein menschengemachter. Der Einfluß von Wolken ist dabei bereits berücksichtigt. Ich schrieb ja ‚wissenschaftlich‘, damit ist klar, dass offensichtliche Einflußfaktoren wie Wolken eingerechnet sind, lassen Sie sich von entsprechenden Experten aufklären und seien Sie nicht naiv.
Eike-Artikel gehören offenkundig nicht zur wissenschaftlichen Literatur. Aufklärung durch einschlägige Universitätsveranstaltungen zum Thema Klimawandel würde Ihnen ggf. auch helfen, sich aus dem eigenen Mist zu ziehen.
Hochverehrter Hr. Heinemann,
wir haben offenkundig unterschiedliche Auffassungen von „Wissenschaft“. Ich bin der Meinung, dass man als Naturwissenschaftler sich auch mit abweichenden Meinungen beschäftigen und diese auf ihren Wahrheitsgehalt abprüfen sollte. Das habe ich in zahlreichen Beiträgen u.a. bei EIKE auch getan. Sie sind diesbezüglich anderer Auffassung und wollen nur das zur Kenntnis nehmen, das Ihren Filterkriterien entspricht.
Träumen Sie in Ihrer „wissenschaftlichen“ Blase schön weiter.
Es wird dort durchaus kontrovers diskutiert. Dies geht jedoch weit über eine reine Proklamation von Hypothesen hinaus.
Herr Mueller,
„Kwass + Heinemann + Weitere“ diskutieren (im Sinne des Wortes) HIER fast NIE. Die schreiben im Wsentlichen meistens dieselben oder ähnliche „Bulletins“ – also wie eine endlose Schallplatte mit Knackserschaden.
Werner Eisenkopf
Fred F. Mueller am 2. Mai 2024 um 9:54
Nein, das ist auch mein Standpunkt und ebenfalls der der Wissenschaft, denn so funktioniert ja Wissenschaft. Und gerade deshalb erwarte ich, dass Sie Ihre Artikel statt einfach einem Laienpublikum vorzuwerfen, erst wissenschaftlich überprüfen lassen. Sie gehen falsch vor.
So??? Sie wollen sagen, Sie waren nur kritisch mit sich selbst…
Wissenschaft läuft so, dass man sich vor eigener Selbstüberschätzung ind Dämlichkeit schützt, indem seine Artikel fachlich auf Herz und Nieren überprüfen lässt. Dies haben Sie nicht gemacht, jedenfalls nicht durch renommierte Klimawissenschaftler, die sich mit Wolkenmodellierung in Klimamodellen auskennen. Es gibt keine Alternativwissenschaft.
Auf welcher wissenschaftlichen Klimakonferenz wurden denn Ihre Artikel in der wortwörtlichen Form als wissenschaftlich anerkannt und vor welchen Klimaexperten haben Sie nachweislich Zustimmung zu Ihren Schlussfolgerungen bekommen und in welchem wissenschaftlichen Journal wurden Ihre Vorstellungen so veröffentlicht?
@Hr.Heinemann, meinen Sie Peer-Review oder Pal-review ?
Hr. Heinemann,
im Schlängeln schlagen Sie jeden Aal. Sie erklären Ihre Gegner einfach für „nicht satisfaktionsfähig“, wenn sie nicht Ihren willkürlich definierten Kriterien entsprechen. Kurz gesagt: Sie verwenden einfach nur Ausreden, um sich der von mir angebotenen Sachdiskussion nicht stellen zu müssen. Da Sie mir implizit
unterstellen, gebe ich Ihnen das Kompliment hiermit vollinhaltlich zurück. Auch demonstrieren Sie hier vor Publikum genau die Art von Arroganz, die ich in der Regel nur bei besonders dummen Menschen erlebe.
Falls sie da ein paar Namen haben, oder wenigstens ein Institut, das sich damit beschäftigt?
Bisher war die Modellierung oder eher die Nichtmodellierung von Wolken die offensichtliche Schwachstelle von Klimamodellen.
Wie man sehr leicht nachprüfen kann, ist CO2 einer von diversen „Klimatreibern“, aber bei weitem nicht das wichtigste. Das lässt sich sogar beim „Weltklimarat“ nachlesen. Ist nur das einzige welches man ohne Skrupel monetär umrechnen kann weils eh keiner nachprüfen kann und eine H2O-Steuer, für das wichtigste Klimagas, ganz sicher nicht soviele Unbedarfte und Gläubige überzeugen könnte.
Warum nur zur Zeit?
Und was ist mit den 19/20 vom CO2 was die Natur produziert? Menschengemacht? Das CO2? Der Klimawandel oder die Klimavariation?
Heinemann
„Wie man leicht in der wissenschaftlichen Literatur nachprüfen kann, ist CO2 nicht der einzige, sondern zur Zeit nur einer der wichtigsten Klimatreiber und zudem ein menschengemachter.“
Aha, dann nennen Sie doch bitte eine diesbezügliche „wissenschaftliche Literatur“, wo ein Beleg für diese Behauptung zu finden ist. Und mit Beleg meine ich nicht etwas, in dem die Adjektive estimate, assume, assess, usw. zentraler Bestandteil jeder einzelnen Argumenation sind! Also eine, die ohne „treatment of uncertainty“ auskommt! Also ein Nachweis ohne wenn und aber!
Z.B. diese quantitative Studie
https://doi.org/10.1175/JCLI3900.1
„gähn“… Heinemann… seufz…
Diese verlinkte „Arbeit“ ist schon von 2006! Sie ist zudem nur ein „Stochern im Nebel der Simulationen“ pur. Außerdem mit teils abenteuerlichen „Parameter-Extras“ wie „sea level pressure“ in dem dortigen Kontext, erzeugen bei mir nur noch Heiterkeit…
Dazu noch die liebe Frau Hegerl als erstgenannte Autorin? Diese nette Frau liefert seit über 20 Jahren exakt und zuverlässig immer das, was die IPCC-Spitze gern lesen will. Ist also eine „stramme IPCC-Soldatin“ und so eine will uns hier der Herr Heinemann gar als „quantitative Studie“ unterjubeln? Geht das noch blamaber?
Tja Heinemann, hier sind auch Leute am Mitdiskutieren, die sogar die diskreten Hintergründe und Querverbindungen in Münchens „Klimaschützerlobby“ kennen, etwa von der LMU zur MunichRe und das zeitlich sogar zurück bis auf die „Berz’sche-180 Grad-Wende“…
Werner Eisenkopf
Was konkret soll eigentlich bewiesen werden? Wo sind die konkreten Zusammenhänge von klar spezifizierbaren menschlichen Verursachungen zu festgestellten (angeblichen) Meßergebnissen?
Steht doch im paper – LESEN!
Die Unsitte, daß Juristen sich anmaßen, per Gerichtsbeschluss darüber zu urteilen, was naturwissenschaftlich gültige Aussagen sind, hat nicht erst der EMGR begonnen: das deutsche BVerfG hat es mit seinem unsäglichen Klimaschutzurteil bereits vorgemacht.
Aber damit nicht genug: diese fürchterlichen Juristen reißen nicht nur Entscheidungen über wissenschaftliche Wahrheit an sich, sondern auch über politische Fragen. Sie schnüren der Politik damit jeden eigenen Ermessensspielraum ab. Das Groteske daran: selbst wenn die Wissenschaft plötzlich zu einer anderen Erkenntnis käme oder andere Gründe für eine politische Wende sprächen, wäre die Regierung immer noch an ein Urteil gebunden, das dann zwar obsolet, aber nach wie vor rechtsgültig wäre.
Das Ganze hat Methode, und der Zweck liegt darin, demokratisch gewählte Regierungen zu entmachten und den Staat unter die Knute einer Minderheit zu zwingen, die z.T. sicher ideologisch verblendet sein mag, aber sich vor allem zu den Profiteuren zählen kann.
Wir Deutsche haben mindestens eine liberale Oma Courage, die sich jetzt in der EU auch für ein Recht auf Krieg mit deutschen Stiergeschossen einsetzen will. Zusammen mit den Klima-Omas muss man dann nur noch klären, wieviel CO2 zusätzlich Kriege ausstoßen dürfen, damit das globale Köcheln begrenzt bleibt. Dafür soll dann bestimmt der ehrenwerte Guterres Schiedsrichter machen, beraten von Fachleuten aus Potsdam, die sich im Klimakochen bestens auskennen. Übrigens: die Zehntausende Tote im Gaza sind durch die Hitze des Gefechts ums Leben gekommen, CO2 hatte unstrittig nix damit zu tun. Ach ja, weiter: Unsere Fachleute aus Potsdam haben Klimakochen bekanntlich von klein auf gelernt und verfeinert. Juristische Bewertungen und Gustierungen durch Brüssel haben diesen deutschen Klimakochern gleich mehrere Hauben verliehen. Der Jury in Brüssel geht es vielleicht ähnlich wie dem deutschen Bundesverfassungsgericht. In diesem Prüfgremium wurde beim dt. Klimagesetz 2021 eine professorale Sprecherin eingesetzt, die sich in ihrer Freizeit mit einem Spitzenfunktionär der Grünen per Ehevertrag verbandelt hat. Wie wir alle wissen, hat Jede/Jeder in der Freizeit ein Recht auf ein wie auch immer geartetes Wetter. Ein juristischer Interessenskonflikt wäre durch solche Verbandelungen nicht zu sehen, Freizeit ist halt Freizeit und Schnaps bleibt Schnaps. Übrigens: dem EGMR darf man blind vertrauen. Sollte sich doch noch naturwissenschaftlich erweisen, dass man/frau mit CO2 kein Klima kochen kann, sondern nur mit Sonne und astromagnetischer Oberhitze, würde sich juristisch sowieso wenig ändern. Demokratisch gewählte Politiker sollen halt ihre Arbeit machen und das globale Heizsystem fachgerecht einstellen. Wofür haben denn die Gates/Soros/Gores et al. ihr ganzes Geld in erfolgreiches Geoengineering investiert? Alle Dimming-Techniken sind bereits da, um den Seniorinnen einen entspannten, artgerecht abgekühlten Lebensabend zu gönnen. Hauptsache das Klima stimmt meinen unsere Juristen. (Satire Ende).
Ich bin sehr froh, dass es dieses unsinnige Urteil gibt, dass ein übergeordnetes Gericht nicht geltendes Recht anwendet, sondern legiferiert und urteilt in einem Schritt. Das geht auch für repräsentative Demokratien nicht. Für unsere direkte Demokratie, wo jede Verfassungsänderung von zwei Mehrheiten, Volk und Stände, angenommen werden muss und jede Gesetzesänderung dem fakultativen Reverendum untersteht, ist das ein Unding, ein Schlag ins Gesicht der Bürger dieses Landes. Das ist heilsam und macht viele Mitbürger hellhörig bezüglich dem Argument der Schweizerischen Volksparteo (SVP), dass wir uns nicht fremden Richtern ausliefern dürfen wie es die EU für den freien Marktzutritt und dem zu Grunde liegenden und von Brüssel diktierten Rahmenabkommen fordert. Das heisst fortwährende automatische Rechtsübernahme von der EU und als höchstes Gericht den EUGH. – Wenn dieses Urteil Leute geweckt hat, dann hat es übererfüllt. Schliesslich hat Bundesrat Graber, der Hauptakteur der Mitgliedschaft der Schweiz bei dem EMRK mit dem Gerichtshof EMGH versprochen, dass es nicht passieren kann, dass die Schweiz verurteilt in irgend einer Sache werde. – Mit ähnlichen Versprechen sind die EU-Turbos heute wieder unterwegs bezüglich EUGH und der erzwungenen fortlaufenden Rechtsübernahme durch die Schweiz.
Zur Sache selbst, Leute, die sich vor sommerlichen Wärme hier zu Lande fürchten, dürfen als allererstes nicht mehr in den Süden für den Sommerurlaub. Als zweites würde ich diesen Leuten empfehlen die offizielle Sterbestatistik der Schweiz anzuschauen. Die gibt es nicht nur in Zahlen und dem erwarteten Bereich, sondern auch als leicht lesbare Grafik. Ohne Ausnahme ist die Sterblichkeit im Winter sehr viel höher als im Sommer. Kälte tötet, nicht Wärme. Man kann die gleichen Statistiken von Deutschland, von Österreich oder auch von der EU anschauen. Überall dasselbe, die Leute sterben signifikant wahrscheinlicher im Winterhalbjahr als im Sommerhalbjahr. Klimaomas, passt somit in der kalten Jahreszeit ganz besonders gut auf, den da lauert der Tod. Vor allem dann, wenn wir im Winter zu wenig Energie haben, dank solcher Urteile, die ihr mit erwirkt habt, wird es besonders gefährlich.
Noch ein allerletzter Punkt. Laut „Weltwoche“ sind etliche der Richter, die für dieses Urteil verantwortlich sind, mit einschlägigen NGOs im Lebenslauf verbandelt. Und noch so ein kleines Sahnehäubchen aus gleicher Quelle, der Verteidiger der Schweiz hat sich als Richter für das EMGR für das Land Liechtenstein beworben. Er hatte vor Gericht somit seine zukünftigen Kollegen im wörtlichen Sinn vor sich.
Bitte auch berpücksichtigen, dass es ZWEI europäische Gerichtehöfe gibt, mit unterschiedlichen Bereichen udn Geltungen. Das genannte Urteil hier ist vom EGMR in Straßburg. Dagegfen gibt es aber auch noich den Europäischen Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Da sind etloche Unterschiede aber das würde jetzt hier zu weit führen. Dann ist der Gerichtshof in DenHaag für Kriegsverbrechen, nochmal wiederum etwas ganz Anderes….
Werner Eisenkopf
Diese „Omas gegen den gesunden Menschenverstand (c)“ müssten nur einmal über den Tellerrand nach Südeuropa schauen, wie viele ihrer Artenossinnen dort bei mediterran-warmem Klima und vollster Gesundheit in vollen Zügen ihr Leben genießen. Ich wage einfach einmal die Behauptung, dass es sich bei denen, genau wie es im „besten Deutschland aller Zeiten (c)“ der Fall ist, um abgehalfterte Gewerkschaftsmitglieder*Innende (c) o.ä. handelt, die keinen anderen Sinn in ihrem armseligen Dasein mehr sehen. In so einer Shituation (Schreibweise exakt so beabsichtigt!) findet man dann seinen Daseinszweck halt darin, sich als Zugoma vor solche Karren spannen zu lassen!
Irgendwo las ich eine Bezeichnung für diese „Klima-Omas“ die passt, zudem nicht „diskriminierend“ ist, die Rolle von Greenpeace und den Geldgebern berücksichtigt und dazu sogar voll das Weibliche betont. Es sind:
STROHFRAUEN !
Werner Eisenkopf
„Wir sollten uns besser ein Beispiel an Großbritannien nehmen, wo daran gearbeitet wird, die EGMR-Urteile künftig nicht mehr zu akzeptieren.“
Nach dem Klimaurteil des deutschen Verfassungsgerichts jetzt dieses EGMR-Urteil. Richter, die von Klima und angeblichen Gesundheitsschäden (Kälte ist zehnmal gefährlicher als Hitze!) so viel verstehen, wie Hornochsen von einer übergriffigen Rechtsprechung. Richter berufen sich deshalb auf „Experten“ und die werden von Alarm-und Panik-„Forschern“ gestellt. So schließt sich der Kreis.
Gerichte als Alarm-Verstärker und Politiker exekutieren ihn – voll gegen die Wand. Wo doch der „Klima-Weltuntergang“ droht, was noch „schlimmer“ ist. Wenn dies ein Physik-Nobelpreisträger verneint, wird er ausgeladen. Der Wahn ist grenzenlos – zumindest im Westen. Die anderen emittieren immer mehr CO2. Während der Westen gegen den wertvollen Pflanzendünger, der bereits zu knapp werden drohte, den dritten Weltkrieg führt – zum großen Schaden für die Menschheit.
Sehr richtig! Gerade deutsche und europäische Richter, bekommen immer noch „Ratschläge“ von Leuten, die solche Ratschläge wiederum bekommen und so weiter usf., bis man bei einer Adresse landet, an der steht „Partrick Graichen“..
Werner Eisenkopf..
Will uns EIKE hier verulken? Der Artikel ist doch sicher vom 1.4. !
Hochverehrter Hr. Friederichs,
ich bin mir nicht ganz sicher, warum Sie meine Ausführungen für einen Aprilscherz halten. Vielleicht hilft es Ihnen, sich einmal die Entwicklung der Vereisung der Alpen in den letzten 120.000 Jahren anzuschauen. Dazu gibt es einen interessanten kleinen YouTube-Film von lediglich ca. 2 Minuten Dauer:
https://www.youtube.com/watch?v=TXzExbdHuDM
Besonders empfehle ich den Blick auf die Eisausdehnungen vor ca. 24.360 Jahren, als die Alpengletscher fast bis München vorgestossen waren, vor 10.000 Jahren, vor ca. 2300 Jahren, als Hannibal mit Elefanten über die Alpen zog, vor 280 Jahren in der „kleinen Eiszeit“ und in der heutigen Zeit.
Dass die heutige „Klimawissenschaft“ behauptet, in der fraglichen Zeit habe die Atmosphäre einen nahezu konstant niedrigen CO2-Gehalt von um die 280-300 ppm aufgewiesen, können sie beispielsweise unter folgendem Link nachlesen:
https://earth.org/data_visualization/a-brief-history-of-co2/
Und dass das deutsche Bundesverfassungsgericht schon 2021 ein ähnlich schwachsinniges Urteil zum „Klimaschutz“ erlassen hat wie jetzt der EGMR, stand bereits vor drei Jahren hier bei EIKE:
https://eike-klima-energie.eu/2021/06/29/karlsruhe-contra-freiheit-der-wissenschaft/
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich der FDP-Justizminister Buschmann derzeit anschickt, dieses Urteil durch Verfassungsänderungen vor eventuellen Korrekturen durch spätere Regierungen zu „schützen“, indem er vorgibt, das Verfassungsgericht vor „Extremisten“ schützen zu wollen.
Nun, Hr. Friedrichs, ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meinen „Aprilscherz“ näher erläutern. Falls nicht,nun ja. Dann hoffe ich zumindest, dass ich anderen Lesern von EIKE einige interessante Informationen liefern konnte.
Herr Mueller, ich glaube Herr Friederichs hält das Urteil des EGMR für ein Aprilscherz, damit trifft er die Meinung vieler!
Lieber Hr. Georgiew,
Sie mögen Recht haben. Leider wird niemand von diesen Leuten noch lange das Bedürfnis haben, über diese Dinge zu lachen. Was auf Deutschland schon in nächster Zeit mit dem Energieeffizienzgesetz zukommt, ist furchtbar. Einen guten Beitrag dazu hat Hr. Kai Ruhsert verfasst, Link:
https://www.c-c-netzwerk.ch/2024/05/02/die-staatliche-plankommission-der-ddr-ist-zurueck/?lang=de
Seien Sie froh, dass Sie keine Firma mehr haben. Der Exodus der deutschen Unternehmen wird sich noch erheblich beschleunigen.
Leider ist der Artiklel und das „Urteil“ kein Aprilscherz! Es gab ja noch weitere Kläger, zum einen portugiesische Jugendliche, die sich vor Hitze fürchten (in Portuigal!) und die gleich 30 europäische Staaten zugleich verklagt und verurteilt haben wollten. Das war sogar dem so forschen EGMR zu heikel. Dann gab es noch einen französischen Ex-Bürgermeister der wegen „Meeresspiegelanstieg“ klagte. Den ließ man auch aus, weil der inzwiwchen nicht mehr an der Küste wohnt. Eigentlich schade, auf so ein „Urteil“ zu Meeresspiegel hätte ich mich gefreut, weil man damit nachher den EGMR furchtbar blamieren könnte.
Werner Eisenkopf
Ich schlage vor, diesen Unsinn einfach ignorieren. Was kőnnte passieren?! Wie viel Divisionen hat EGMR?
Aber vorher erst kuken, wer eigentlich dort einen Richter spielt: lauter Soros kinder…
Der EGMR hst in dem „Urteil“ keinerlei konkrete „Maßnahme“ für die Schweiz genannt oder vorzugeben versucht. Ausserdem hat der EGMR auch keinerlei konkrete „Druckmöglichkeit“ für die Umsetzung seiner „Urteile“ und das bedeutet in der Realität schlicht, die Schweiz „MUSS“ GAR NICHTS MACHEN!
Werner Eisenkopf