Nach der Sommerpause: Am Freitag, den 8. September, will Wirtschaftsminister Habeck seinen vom Verfassungsgericht gestoppten Heizhammer möglichst geräuschlos durchboxen. Schafft er es, droht vielen Hausbesitzern der Ruin.
Der Aiwanger-Affäre sei Dank wurde in den letzten Wochen in den Massenmedien nicht über die bevorstehende Abstimmung zur Nivellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch „Heizhammer“ genannt, berichtet.
Kein Wunder: Den meist grünen Hofjournalisten wäre es recht, wenn der grüne Irrsinn geräuschlos durchkäme.
CDU-Mann stoppt Durchpeitschen im Juli
Die Ampel hat viel von Merkel gelernt: Unpopuläre oder umstrittene Gesetzesvorhaben, von der die große Mehrheit der Bürger nichts hat (oder Schaden davonträgt), werden möglichst ohne Diskussion flott zur Abstimmung in den Bundestag gebracht und durchgewunken. So geschah es mit der „Ehe für alle“ 2017, nachdem die Gottkanzlerin kurz vorher in einem Interview beschlossen hatte, das jetzt mal zu machen.
Im Juli wollte die Ampel-Regierung es so mit den heftigen Änderungen des seit 2020 bestehenden Gebäudeenergiegesetzes machen.
Der Abgeordnete Thomas Heilmann rief das Bundesverfassungsgericht an, da die Zeit für eine Beratung zu kurz war. Die Richter gaben dem CDU-Mann recht, weswegen die Abstimmung auf die Zeit nach den Ferien verschoben wurde.
Zweitauflage des Durchpeitschens am Freitag
Da im Urlaub nicht diskutiert wurde, kommt das GEG nun ohne jede Änderung und Beratung genau wie im Juli 1:1 wieder auf den Tisch. Die oppositionelle CDU verlangte eine Beratung zunächst im Ausschuss, was in einem typischen Arbeitsparlament wie dem Bundestag auch üblich ist. Nichts da: Die Ampelmänner schafften es, die Abstimmung am Freitag als Tagesordnungspunkt festzulegen. Grund: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat das Recht, bei Uneinigkeit die Termine festzulegen. Als Argument diente den Amplern, die Opposition hätte im Urlaub die Zeit gehabt, den Gesetzestext zu lesen.
Was passiert, wenn das GEG beschlossen wird?
Eines darf man nicht vergessen: Das Gebäudeenergiegesetz ist ein „1984“-Projekt des letzten Merkel-Kabinettes von 2020, das alle Elemente von Habecks Quasi-Enteignungsmaßnahme schon enthält. Die schwache Unions-Opposition wendet sich vor allem aus taktischen Gründen gegen die höchst unpopuläre Nivellierung – wirklich dagegen sind die CDU/CSU-Apparatschiks nicht. Parteifreundin Ursula von der Leyen brütet als Kommissions-Präsidentin in Brüssel schon die nächste Stufe des Terrors gegen Hausbesitzer aus.
Die für Deutschland vorgesehenen energetischen Effizienzklassen der Häuser sind besonders streng – in den Niederlanden zum Beispiel sind die Grenzwerte für den Verbrauch teils mehr als doppelt so hoch.
Und wessen Immobilie keine Zuordnung in eine „Nieder-Temperatur“-Klasse erhält, darf in Zukunft dämmen, was das Zeug hält und eine Wärmepumpe einbauen.
Rationale Argumente gegen das „Klimagesetz“: egal!
Zwar wurde in den vergangenen Monaten mehr als nur einmal betont, daß Wärmepumpen den knapper werdenden Strom noch knapper (und teurer) werden lassen – wenn das Netz denn durchhält. Aber den Ideologen und faktischen Konzern-Lobbyisten Habeck interessiert das nicht. Auch die Sinnlosigkeit in Bezug auf die CO2-Reduktion ficht den Grünen nicht an.
Medialer Widerstand? Widerstand im Volke?
Über die bevorstehende juristische Etablierung der Haus-Enteignung wird natürlich in den widerständigen Medien wie AUF1, „Tichy“ oder „Achse des Guten“ berichtet. Eine Google-Suche offenbart, dass darüber hinaus nur die „Welt“ berichtet – allerdings mit einem Hammer: Das beauftragte Meinungsforschungsinstitut „Civey“ befragte rund 5.000 Bürger zum geplanten GEG. Ergebnis: Fast drei Viertel sind gegen die geräuschlose Abstimmung und wollen mehr Debatte im Parlament. Auch inhaltlich sind über 60% der Befragten gegen die Neuregelungen, wie Heizungen mit 65% „erneuerbarer“ Energieträger.
Grundsätzlich: Wärmepumpen sind nur sinnvoll, wenn man sie NICHT elektrisch mit Netzstrom betreibt. Also direkt mit einer Windmühle, einem Wasserrad mit nahem Bach, mit einem Verbrennermotor/Generator, mit einer PV-Anlage mit Sonnenschein oder mit einer Brennstoffzelle (Methanol/Hydrazin). Die Abwärme wird ebenfalls genutzt zu Wärmezwecken, sodass fast 100% der eingesetzten Primärenergie genutzt wird, zuzüglich dem Gewinn/der Ersparnis an Primärenergie durch die Wärmepumpe selbst.
@Ullrich: „Es gab noch nie Frauen in der Geschichte, die größeren Schaden angerichtet haben – „. Stimmt nicht, sie haben uns inzwischen mit über acht Milliarden zugekindert. Der größtmögliche Schaden, Tendenz: Steigend. Unter Schmerzen. Mit Gebärwahn. https://countrymeters.info/de
Jetzt weinen gleich wieder welche, weiß schon. https://eike-klima-energie.eu/2023/09/07/8-september-ampel-regierung-will-heiz-hammer-unbemerkt-durchwinken/?replytocom=337844#respond
Das GEG ist auch nur auf Sparflamme gekocht und nicht das, was man macht, wenn man baut oder umbaut.
Wen ich durch die Neubaugebinde fahre sind doch Wärmepumpe und PV-Anlage auf dem Dach ohnehin bereits Standard und da erreicht man mit Leichtigkeit die 65% der Jahresmenge aus den Erneuerbaren.
sollte doch während des Betriebes der Heizung die Energie aus den sogenannten erneuerbaren kommen, da ansonsten die Klima schutzwirkung nicht gewährleistet ist.
Endlich mal ein Ansatzpunkt um Leistung und Energie in diese Debatte in die korrekten physikalischen Zusammenhänge zu bringen!
WOHER kommt diese Zahl 65, WER hat sie WANN festgelegt, nach welchen Daten oder Kriterien und auf welchen ZEITRAUM ist sie befriestet?
Ohne eine Antwort auf diese Fragen geben zu können, hätte kein MdB dieses GEG abnicken dürfen. Das bestätigt sonst nur die Behauptung, daß die MdBs ihre eigenen Gesetze nicht mal verstehen und sie selbst nicht erklären könnten. Nun???
Werner Eisenkopf
Das ist doch allen klar, die einen Taschenrechner bedienen können.
Kommt im Extremfall der gesamte Strom vom Kohlekraftwerk, also 0% Erneuerbare beim Strom, so schafft man über die Wärmepumpe immer noch die 66% oder 67% der verwendeten Wärme aus den Erneuerbaren zu bekommen.
Da macht man dann 65% als gesetzliche Vorgabe und das passt.
@Kraus
Dann hat man bei 100% EE gleich mehrere 100%. Und ich kann dann meine Wärmepumpe mit Benzingenerator, oder Gasgenerator betreiben.
Kraus, keine leichte Aufgabe, Habecks Schwachsinn zu verteidigen, 😂🤣😂🤣. Es ist wieder eine TOTGEBURT, wie die ganze Energiewende, die Wende ins Grauen. 👉 Die Strom-Importe Deutschlands stiegen im zweiten Quartal deutlich an – und zwar so stark wie nie zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen. DWN. …hahahaha…. Mit E-Karre und Wärmepumpe schwimmen Sie auf Faschinen der Lüge in den Untergang. Herzlichen Glückwunsch, Kraus.👋🏻👋🏻👋🏻✌️😳 Vergessen sie bloß nicht Ihren Feuerlöscher. Tipp von einem Freund.
KEINER kann diese Zahl „65%“ BEGRÜNDEN ODER HERLEITEN.
Ganz egal wen und wo man fragt!
Damit ist sie ein KNACKPUNKT, das Gesetz gerichtlich und auch Politisch zu kippen.
Als Erstes sollten jat MdBs dazu zügig einne konkrete „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung stellen. Das wäre hetzt der Erste Schritt. Danach ginge es weiter.
Werner Eisenkopf
was sollen da denn also die Wärmepumpen?
Kann sich ja mal der „Wissenschaftliche Dienst“ des BundesTages mit beschäftigen – unter „Contrails – A Forcing To Be Reckoned with“ auf „greenhousedefect.com“ (04/22 mit dt. Post von Mir) !!!
P.S.: – vielleicht gibt es ja im BUNDES-Rat doch noch eine NOT-Bremsung dazu ?!? 😉
Einfach nur irre diese Ampel!
Es wurde vom BVG abgelehnt, da es nur bis 12 Monate nach Gesetz-Erlass die Beschwerde zulässig ist.
im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes
(Lesefassung; Stand: 13.06.23, 10:45 Uhr)“
Es steht das gleiche unspezifizierte Temperatur-Ziel und der selbe Unsinn über CO2.
So wie der Entwurf Gesetz wird, werde ich die Beschwerde wieder einreichen
https://magentacloud.de/s/8GwLoyrFf8978Q4
Speziell Kapitel 3 über KSG
Wer informiert wurde Kapitel 4.3.3
Mit dieser Argumentation möchte ich jetzt gegen das neue Heizungs-Gesetz vorgehen.
Für anwaltliche Beratung bin ich dankbar.
Wir wünschen viel Glück dazu!
Sie sollten erst mal das GEG Gesetz lesen Herr Krüger und verstehen und dann was schreiben.
Im Gesetz steht doch, dass die im Haus eingesetzte, verwendete Wärme einen EE-Anteil von mind. 65 % haben muss.
1kWh Netzstrom (50% Erneuerbar)
+
2 kWh aus der Umwelt (100% Erneuerbar)
=
3kWh Wärme (ca. 83% Erneuerbar)
Selbst eine Wärmepumpe mit dem Netzstrommix erfüllt im Jahresdurchschnittlich über 80% Erneuerbare bei der Endenergiebilanz.
Selbst wenn man Strom nur aus dem Kohlekraftwerk verwendet, kommt man noch auf ca. 67% und erfüllt die Vorgaben vom GEG mit 65%.
Die 65% hat die Regierung nicht mit dem Zauberwürfel ermittel, die haben sich dabei was gedacht.
haben Sie das GEG mal gelesen ? NEIN
Die kWh bei den 65% werden ab da gerechnet, wo die Energie im Haus ist.
Da wird nicht bis zum Brennstoff vom Kohlekraftwerk zurückgerechnet.
Beim Heizöl wird ja auch nicht der Energieaufwand in der Herstellungskette mit eingerechnet bis das Heizöl im Haus ist mitgerechnet.
Sie sollten bei GEG erst mal die Rahmenbedingungen der Berechnungsgrundlage verstehen und dann was schreiben.
.
Mag sein, dass im Sommer bei Wind das Verhältnis der produzierten EE Energie in Deutschland die 50% erreicht. Sie wissen aber nicht, wieviel davon ins Auslands verscherbelt oder entsorgt wird. Und wenn Sie den importierten nicht EE-Strom im Winter dazurechnen, ist der Verbrauchsstrom hier deutlich unter 50%. Es ist physikalisch nicht möglich, nur in grünen Lügenmedien.
Und cop 3 wird bei der großen Mehrheit der Wärmepumpen im Winter nicht annähernd erreicht. Es wird überwiegend mit Kohle oder französischen Atom geheizt, und demnächst gefroren ohne Verbrennungsheizung.
Das dürfen Sie dann den Behörden mitteilen und vorrechnen, dass das in Ihren Haus so erfüllt ist. Viel Spaß dabei. ;-). Die Probleme habe ich als Mieter nicht.
An Tagen mit Dunkelflaute erfüllt ihre Wärmepumpe das Gesetz schon nicht. Oder?
Hierzu nochmal die Rechnung mit UBA-Daten für eine angenommene Installation von 6 Mio. Wärmepumpen auf der Basis von unserem gegenwärtigen Strommix, der allerdings im Winter, insbesondere z.B. bei -10 Grad Frost, wegen des riesigen Strombedarfs – soweit wir diesen überhaupt durch Kohle und Gas bei sehr geringer PV-Erzeugung decken können – noch deutlich schlechter ausfällt.
Die Reduktion beträgt nur etwa 1,4% unserer jährlichen CO2-Emission. Mit der Gleichgewichtssensitivität von 19,4 ppm pro GtC/a Emission und 0,6 Grad•ln(C/Co)/ln(2) ergibt sich langfristig ein Temperatureffekt von nur 1/10.000 Grad!!
Abgesehen von den Strafen, die bei Nichtbefolgung dieses Schildbürgerstreichs nun maximal bis zu 100.000 € (!!) und bei Verstoß gegen neuere Vorgaben (??) bis zu 5000 € gehen, dürften die Kosten für 6 Mio Wärmepumpen bei etwa 150 Mrd. € liegen. Die riesigen Kosten für den Ausbau von Erzeugung, Speichern, Wasserstoff und Netzen sind darin nicht enthalten.
Der Stombedarf der Häuser mit WP kann bei Frost auf das 10-15fache des Durchschnittswerts steigen. Bei kalter feuchter Luft wird auch eine elektrische Enteisung der Verdampfer erforderlich. Den Stromdarf der Boiler für genügend heisses legionellenfreies Brauchwasser sollte man ebenfalls nicht vergessen. Ein Trost dass schon die Umstellung der Beheizung des Bundestags auf riesige Probleme und gigantische Kosten stößt.
Die Menschheits-Schädiger, die uns mit dem Klima-Alarm- und Anti-Kernkraft-Wahn über den Tisch ziehen, werden sich wieder durchsetzen. Um den Kernkraft-Wahnsinn zu kompensieren, müssen jetzt Häusle-Besitzer bluten. Hirn-toter Wahnsinn von Übergeschnappten und Verrückten wie dem bekifften Märchenbuchautor. Es ist wie mit der Mafia, die die Menschheit nicht mehr los wird. Merkel, diese leibhaftige Unfähigkeits- und Versager-Katastrophe, das üble Chamäleon, hat uns den Wahnsinn eingebrockt – zusammen mit der Leyen-Pfeife in der EU.
Es gab noch nie Frauen in der Geschichte, die größeren Schaden angerichtet haben – vor allem mit dem Klima- und Energiewende-Wahn, genannt die „große Transformation“. xxxxxxxx. So lange wir noch wählen können, müssen die Klima- und Energiewende-Übeltäter die Rache des Wählers fürchten. Mal schaun, wie lange der grüne Journalisten-xxxxxx…, mit Dauerpension im Regierungs-Dickdarm, noch dagegen hält. Ob C-Parteien, SPD oder die Grünen – alles der gleiche Klima- und Energiewende-Wahnsinn. Ein Land wird von xxxxxxx regiert und ruiniert.
Was bin ich froh, mich nicht auf ein Eigenheim eingelassen zu haben. Ich wage zu bezweifeln, dass das günstiger ist, als zur Miete zu wohnen. Die Kosten, die man als Mieter hat, hat man ja auch als Eigenheimbesitzer und dazu kommt noch die Arbeit.
Ist bei mir was kaputt, rufe ich den Vermieter an, der lässt es reparieren. Die Reparatur wird auf alle Mieter umgelegt. Als Hausbesitzer hat man da schon wieder zusätzliche Kosten, die man alleine tragen muss. Haste kein Geld, haste einen Schaden, der nicht repariert werden kann.
Klingt auch immer nett, wenn ich lese, dass man als Rentner mietfrei in seinem Haus wohnt. Das stimmt so auch nicht. Die Bank besteht weiter auf die Kreditzahlungen und wenn man die nicht mehr leisten kann, weg ist da Häuschen. Bei dem Wohnungsmarkt ist das wohl eher gleichbedeutend, dass die nächste Brücke ein Zuhause sein könnte. Und selbst wenn man es geschafft haben sollte, das Haus abzubezahlen, dann fällt halt nur die Rate für den Kredit weg, aber der ganze Rest bleibt einem ja an der Backe kleben.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Hausbesitzer mittlerweile Panik schieben, weil sie sich den Irrsinn mit den Wärmepumpen einfach nicht leisten können.
Dilemma, Dilemma ….
Miete hat schon seine Vorteile. Schon weil diese einen nicht an den Ort bindet, wie ein eigenes Haus.
Ich weiß gar nicht, ob der Staat überhaupt das Recht hat, sich in das Privateigentum und Leben der Menschen einzumischen. Er nimmt sich das Recht heraus, aber ob er das Recht hat?
Wer mir davon dann nicht sofort die genauer Herkunft der „65%EE“ und gewisser Details geich aus dem Kopf beantworten kann, den oder die darf ich dann auch „Abnick-Heizungsdummkopf“ oder so ähnlich nennen.
Doch erst malsehen, was sich bis mirgen Nachmittag/Abend da noch tut?
Werner Eisenkopf
Dazu wird auch die „Zahl 65%“ selbst noch für massive Erklärungsnöte sorgen. Da werden sich auch die vielen „Klmafreunde“ im BVerfG noch schwertun, das alles „plausibel“ zu glätten, zumal diese eine gewisse Verfassungsrichterin, die mit einem GRÜNEN verheirate ist und damals das „Klimaschutzurteil“ hauptverantwortlich als „Berichterstatterin“ durchzug, inzwischen gar keine Verfassungsrichterin mehr ist.
Auf eigenen Antrag ausgestiegen beim BVerfG, „forscht und lehrt“ sie inzwiwschen wieder an der Uni Gießen als Professorin im Rechtswesen. Der Uni-Stelle übrigens, die zum konkret entstehenden „Klimaflüchtlingspass“ mit geplant freier künftiger Einreise etwa gewisser Inselbewohner nach D., neben einem Herrn Leggewie, wohl so ziemlich am „weitesten vorangeschritten“ ist…
Werner Eisenkopf