von AR Göhring
Die Pro-Kernkraftvereinigung Nuklearia e.V. („Umweltschutz mit Kernkraft“) hat am 22. April mit einigen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle der zwölf Beschwerdeführer sind Mitglieder des eingetragenen Vereins. Der Text der Verfassungsbeschwerde steht zum Download zur Verfügung.
Ein Auszug:
Verfassungsbeschwerde
Die Beschwerdeführer rügen das Unterlassen des Gesetzgebers, die Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes wiederherzustellen, nachdem es
a) durch verschärfte Anforderungen zum Klimaschutz (intertemporale Freiheitssicherung), zur Luftreinhaltung und
b) durch neue Erkenntnisse und Einschätzungen zu den Risiken der Kernenergie
und zu ihrer Bedeutung für den Klimaschutz verfassungswidrig geworden ist. Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Atomausstieg in § 1 (1. Zweck) und § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 1a Atomgesetz (nachfolgend: „Atomausstieg“) ergibt sich aus der Neubewertung der der Kernenergienutzung zurechenbaren Risiken und ihrer Abwägung gegen die Verletzung von Grundrechten auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Folge des Atomausstiegs. Der Atomausstieg
a) führt zu einer einseitigen Verlagerung von Treibhausgasminderungslast in die Zukunft (Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, nachfolgend: „Klimabeschluss“, 4. Leitsatz und Rn 117),
b) gefährdet Freiheitsrechte und die Gesundheit der Beschwerdeführer. Denn ohne die Nutzung der Kernenergie
a) bleiben die Schutzvorkehrungen gegen Risiken des Klimawandels erheblich hinter dem Schutzziel zurück,
b) werden vermehrt fossile Energien wie Kohle, Mineralöl und Erdgas verbrannt, was in erheblichem Umfang zur Verschmutzung der Luft beiträgt,
c) ist die Energieversorgung weniger robust und das Risiko größerer Versorgungsausfälle mit drastischen Freiheitseinschränkungen erhöht.
Die Beschwerdeführer begründen ihre Beschwerde wie nachstehend dargelegt.
Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn es das nicht gibt, was geschützt werden soll, nämlich das Klima. Wasser kann man schützen, Luft auch, Äcker auch, usw. . Nur was ist das Klima? Ist doch nur ne Statistik variabler Lokalitäten unterschiedlicher Größe.
Gute Frage.
Wenn es denn eine Verfassung gäbe. Nur die gibt es nicht. Das Staatsvolk hat nie über eine Verfassung abstimmen können.
Die deutsche Regierung soll selbst in Kernforschung/Kraftwerksbetrieb investieren, obwohl die derzeitige Rechtslage das verbietet ? Müsste sie selbst die selbstgewählten Regeln zunächst nicht selbst erstmal ändern um Kernforschung/Kraftwerksbetrieb zu finanzieren ?
Von den Eike-Halb-wissenden wird ständig berichtet wie toll Kernkraft ist ! Hallelujah. Wenn das so genial ist, müssten reihenweise Anleger/Investoren solche Kraftwerke bauen. Wenn nicht hier, dann in anderen europ. Ländern. Nur ein Unternehmen mit eigenem Personal kann so ein Kraftwerk betreiben. Das wird immer so sein. Ein Unternehmen will Gewinne machen. Mit Kernkraft geht das aber nicht.
Das geht weder in Frankreich, Finnland oder Großbritannien. Mit viel Glück könnte ein 20-jähriger Milliardär in Kernkraft investieren. Wenn er Glück hat, könnte er sich zum Renteneindritt einen Rollator aus den Gewinnen kaufen.
Ach ja der Wähler muss gar nichts. In der Ostzonne musste der Wähler auch das richtige Kreuz an der Stelle setzen. Weil er musste. Das System ist schief gegangen.
T. Müller: „Ach ja der Wähler muss gar nichts. In der Ostzonne musste der Wähler auch das richtige Kreuz an der Stelle setzen. Weil er musste. Das System ist schief gegangen.“
Es waren allesamt keine wirklich demokratischen Entscheidungen, die zum Atomausstieg, Wiedereinstieg, Ausstieg 2 führten. Genausowenig wie *Pariser 2° Ziel*, *Taxonomie*, Co2- Steuer, Zertifikate usw.
Wenn Windkraft und Sonne so genial wären, würden reihenweise Investoren ohne Vorrangeinspeisung und Subventions-Pamperung über zig Jahre diese Anlagen bauen. Besser noch: Die Uralt- Windmühlen hätten sich ganz von alleine technisch evolutionär entwickelt. Die letzte Innovation, die ich an einer Holländer- Windmühle sah, war ein Dieselmotor in einem Häuschen ausserhalb, der über eine Kardanwelle die senkrechte Hauptwelle der Windmühle antreiben konnte. Bj. 1916.
Natürlich müsste der Staat *die Regeln* bzw. seine Gesetze ändern, damit Kernkraftwerke wieder zu einem lohnenden Investobjekt würden. Er hat das ja mit immernoch währenden Zuschüssen sowohl bei Solar und Wind genauso gemacht.
Ob der Wähler den Staat zwingen kann? Noch hoffe ich es. Im Saarland haben es die (Oliv)Grünen nicht mal mehr ins Parlament geschafft. Im Bund regieren Sie als 14,5% Partei mit. Das Leidige ist, dass große Teile der Parteienlandschaft *grüne Ziele* übernommen haben. Vorgeblich, um den Planeten zu retten. Und viele Wähler glauben es. In Wahrheit wohl eher, um Klientel zu bedienen und andere Ziele zu verwirklichen. Energiearmut bedeutet echte Armut. Echte Armut bedeutet frühes Sterben, Leben am Existenzminimum, bestenfalls als Subsistenzwirtschaft.
Ob die Wähler es dann noch goutieren, stelle ich in Zweifel.
Die *Eliten* gehen davon aus, dass es sie selbst nicht betreffen wird. Sie selbst wahrscheinlich auch nicht.
Nun ja. Angeblich ist die Anarchie nur fehlende sieben warme Mahlzeiten entfernt.
Das geschieht auch, nur nicht in Deutschland, sondern überall in der Welt, z.B. Vereinigte Arabische Emirate…..
Fake oder nicht ?
Das BVerfG ist schlichtweg wie alle Gerichte ein unsinniges Konstrukt. Juristen haben keine math.-nat. Ausbildung. Die wird aber benötigt, wenn es um die Beurteilung technischer und naturwissenschaftlkicher Konstrukte geht. Und deshalb gibt es Quatschautos mit Akku-Antrieb, die nicht nur durch Konstruktion, Betrieb und notwendigem kompletten Rückbau in die Ausgangsstoffe umweltschädlich sind, sondern insbesondere durch den notwendigen höheren Primärenergieverbrauch.Und daran wird sich auch nix mehr ändern. Die Bürger haben nicht die Möglichkeit die Ausbildungsstrukturen von Juristen den realen Bedürfnissen anzupassen.
Wollte doch ein Richter eines Zivilgerichtes meinen Namen haben, als ich da als Zuschauer saß. Als ich den dann aufforderte mir die Rechtsvorschrift zu nennen, die mich zur Namensnennung verpflichten würde, ließ er den Quatsch. Allerdings hilt er den „Tatbestand“ (der keiner ist) im Protokoll fest. Interessant ist nur die Tatsache, daß offenbar bisher keiner der Volljuristen (Rechtsanwälte der Prozeßbeteiligten) bisher dagegen vorgegangen ist.
Die einzige Frage, die beantwortet werden muß, von Leuten, die Zuhörer sind, ist die, ob die Zeugen sind. Denn Zeugen dürfen vor ihrer Vernehmung nicht Zuhörer sein. Danach aber schon.
Das Handelsblatt ist nun kein linkes Blatt aber https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/teurer-atomstrom-ausfaelle-von-atomkraftwerken-frankreich-zahlt-exorbitante-strompreise/28250864.html dieser Mist und bei französischen Verständnis um Umgang mit Geld, sollten die Franzosen probieren lieber Rotwein in Strom zu verwandeln.
Die Hütten sind zu teuer.