Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht
von AR Göhring
Die Pro-Kernkraftvereinigung Nuklearia e.V. („Umweltschutz mit Kernkraft“) hat am 22. April mit einigen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle der zwölf Beschwerdeführer sind Mitglieder des eingetragenen Vereins. Der Text der Verfassungsbeschwerde steht zum Download zur Verfügung.
Ein Auszug:
Verfassungsbeschwerde
Die Beschwerdeführer rügen das Unterlassen des Gesetzgebers, die Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes wiederherzustellen, nachdem es
a) durch verschärfte Anforderungen zum Klimaschutz (intertemporale Freiheitssicherung), zur Luftreinhaltung und
b) durch neue Erkenntnisse und Einschätzungen zu den Risiken der Kernenergie
und zu ihrer Bedeutung für den Klimaschutz verfassungswidrig geworden ist. Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Atomausstieg in § 1 (1. Zweck) und § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 1a Atomgesetz (nachfolgend: „Atomausstieg“) ergibt sich aus der Neubewertung der der Kernenergienutzung zurechenbaren Risiken und ihrer Abwägung gegen die Verletzung von Grundrechten auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Folge des Atomausstiegs. Der Atomausstieg
a) führt zu einer einseitigen Verlagerung von Treibhausgasminderungslast in die Zukunft (Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, nachfolgend: „Klimabeschluss“, 4. Leitsatz und Rn 117),
b) gefährdet Freiheitsrechte und die Gesundheit der Beschwerdeführer. Denn ohne die Nutzung der Kernenergie
a) bleiben die Schutzvorkehrungen gegen Risiken des Klimawandels erheblich hinter dem Schutzziel zurück,
b) werden vermehrt fossile Energien wie Kohle, Mineralöl und Erdgas verbrannt, was in erheblichem Umfang zur Verschmutzung der Luft beiträgt,
c) ist die Energieversorgung weniger robust und das Risiko größerer Versorgungsausfälle mit drastischen Freiheitseinschränkungen erhöht.
Die Beschwerdeführer begründen ihre Beschwerde wie nachstehend dargelegt.