Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*

Während einerseits für den „Klimaschutz“ massiv aufgeforstet wird, zerfurchen gigantische Windkraftanlagen andernorts artenreiche Waldbiotope.

Doch langsam formiert sich Widerstand.

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Im Rahmen eines Grußwortes zum 30-jährigen Bestehen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) wies Bundeskanzlerin Angela Merkel am 1. März zum wiederholten Mal auf die Bedeutung des Naturschutzes hin. Der Rückgang der Artenvielfalt müsse aufgehalten werden. Bemerkungen wie diese beinhalten stillschweigend eine kalte Doppelbödigkeit, da die deutschen Wälder offiziell für die Errichtung von Windparks freigegeben wurden und damit unsere wertvollsten Naturschätze, Kohlenstoffspeicher und Klimaanlagen.

Vorgeblich aus öffentlichem Interesse, realiter aber zugunsten gewinnorientierter Unternehmen und Investoren, dürfen in diesen Lebensräumen mit unersetzbaren Funktionen und einer weit größeren Artenvielfalt und Populationsdichte als in den offenen Landschaften Tausende Windräder der neuen Generation von mehr als 200 Metern Höhe errichtet werden. Das geltende Tötungsverbot wird zwangsläufig in noch größerem Maße unterlaufen als bisher schon im Namen der Windindustrie: durch den Schlag von Vögeln, Fledermäusen und Insekten und durch den Druckabfall hinter den Rotoren (Durchmesser bis 150 Meter), der zum Tod der Tiere durch geplatzte Lungen und innere Organe führt. Nicht von ungefähr wird die Zahl der getöteten Individuen in den bereits mit Windkraftanlagen bestückten Wäldern absichtlich nicht untersucht oder bekannt gegeben.

Einerseits massive Aufforstung – andererseits großflächige Rodungen auch in gesunden Wäldern: Kein anderes Land der Welt handelt im Namen des Klimaschutzes so rücksichtslos und widersinnig wie Deutschland. Es kann doch nicht weit her sein mit der Liebe der Deutschen zum Wald. Sonst würden wohl überall im Land Bürger dagegen auf die Straße gehen.

Bürger kämpfen um ihren Wald

Südlich von Berlin haben sich Einwohner der aus insgesamt zehn Ortsteilen bestehenden Stadt Zossen (Kreis Teltow-Fläming) sowie aus den Mittenwalder Ortsteilen Töpchin und Motzen (Kreis Dahme-Spreewald) zum Naturschutzverein Freier Wald Zossen e.V. zusammengeschlossen. Sie wollen verhindern, dass der Windkraftbauer Enercon und sein Projektpartner, das in Kallinchen (Stadt Zossen) ansässige Unternehmen Energiequelle, im 1871 Hektar großen Waldgebiet Zossener Heide südlich von Berlin einen Windpark errichtet. Vor zehn Jahren sollte das Gebiet Zossener Heide-Wierachteiche als Landschaftsschutzgebiet zur naturnahen Erholung ausgewiesen werden.

Doch das Vorhaben des Landkreises scheiterte am Regionalplan Havelland-Fläming, durch den der Wald zum Windvorranggebiet herabgestuft wurde. Unbegreiflich für die ortsansässigen Naturschützer, denn auf dem früheren russischen Truppenübungsplatz hat sich seit Mitte der 90er Jahre ein vielfältiges Mosaik aus Kiefernmischwäldern, Birken- und Eichenwäldern sowie Espengruppen mit Lichtungen und Totholz entwickelt. Die geschützten Biotope sind durch eine beeindruckende biologische Vielfalt gekennzeichnet.

Das über der Zossener Heide schwebende Damoklesschwert hat den Dorfgemeinschaften nicht gutgetan. Wie überall spaltet auch hier die Windkraft die Gemeinden. Mit den so wohltuenden Waldspaziergängen in unberührter Natur wäre es aus und vorbei. Und das, was den Bürgern als notwendiger Beitrag zum Klimaschutz dargestellt wird, ist bei näherer Betrachtung mit einem ungeheuren Ressourcenverbrauch verbunden. Die „Monster“ würden hoch über die Bäume hinausragen. Für jede Anlage einschließlich der Zufahrtswege müssten 1,5 Hektar Wald gerodet werden. Moderne Anlagen benötigen ein Fundament von 1500 Kubikmetern Beton, verbaut mit 180 Tonnen Stahl. Große Teile des Turms werden mit Zement hergestellt. Insgesamt hat das Fundament ein Gewicht von 3500 Tonnen, und ein Turm ist 2800 Tonnen schwer.

Gericht bestärkt den Widerstand

Das für den Windpark vorgesehene Gebiet am dicht besiedelten Südring von Berlin liegt in einer unzerschnittenen Waldfläche inmitten von Naturschutz-, Flora-Fauna-Habitat- und Landschaftsschutzgebieten. Zusammen bilden die Flächen einen überregional bedeutsamen Groß-Biotopkomplex mit hohem Naturentwicklungspotential und unersetzbaren Funktionen im Landschaftshaushalt mit Puffer und Filterwirkungen. Sie sind somit ein Garant für die Grundwassererneuerung und -speicherung.

Im Sommer 2013 hatte ein Gutachten über den Fledermausbestand in der Zossener Heide ergeben, dass dort 14 von 19 in Brandenburg vorkommenden Arten beheimatet sind. Damit gehört das Areal zu den fledermausreichsten Gebieten in Brandenburg. Der Wald ist heute Lebensraum von 80 Brutvogelarten mit bemerkenswerten Beständen seltener und bedrohter Vertreter der Großvogelfauna. Hier leben zahlreiche Schwarzspechte, Heidelerche, Ziegenmelker, Rot- und Schwarzmilane sowie See- und Fischadler.

Die Argumentation der Windpark-Interessenten zielte dennoch darauf ab, den Wald durch ein Gefälligkeitsgutachten als „nicht einzigartig“ und damit als nicht erhaltenswert einzustufen. Zynischer kann man ein artenreiches Ökosystem wohl kaum herabwürdigen – und sich andererseits bei der „taz“ erfolgreich als „Öko“ verkaufen. Das erkannte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das den Umweltschützern von Freier Wald Zossen 2017 und 2018 recht gab. Diese hatten wiederholt auf streng geschützte Arten hingewiesen und die angefangene Rodung eines Waldstücks beanstandet. Die Stadt Zossen bleibt jedoch bei ihrer Ausweisung eines Waldgebietes von 328 Hektar für eine bisher noch nicht bekannte Anzahl von Windrädern. Es winken hohe Gewerbesteuereinnahmen. Von 300.000 Euro pro Windrad auf 20 Jahre gerechnet ist die Rede.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. März bestärkte den bisherigen Ansatz, dass Windparks auch künftig zum Schutz einzelner Tiere verhindert werden können. Damit wird das bestehende Tötungsverbot bestärkt, und der von der Windbranche gewünschte neue Ansatz, bei Windparkprojekten nur die Populationsgefährdung zu berücksichtigen, wurde verworfen. Das Urteil dürfte Windinvestoren als Warnung dienen, desgleichen weitere Urteile des EuGH, die im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie des „European Green Deal“ zu erwarten sind.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung; 13. August 2021, S.12; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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