von AR Göhring

Wie Sebastian Lüning in der Klimaschau 43 und Fritz Vahrenholt im Gespräch mit Roland Tichy anmerkte, findet sich im Urteil des BVerfG zur Klimaklage von Luisa Neubauer, Volker Quaschning und vieler anderer Aktivisten Formulierungen und Begriffe, die vier Monate zuvor auf der Seite der Frankfurter Grünen-Größe Bastian Bergerhoff bereits erschienen. Das ist pikant, da Bergerhoff der Ehemann von Richterin Gabriele Britz ist, die als Berichterstatterin des Gerichtes fungierte.

Wenn Annalena Baerbock abschreibt, ist das schon schlimm genug, aber eher politisch-moralisch.

Wenn das Bundesverfassungsgericht, das ranghöchste Deutschlands, in seinen Urteilen Positionen von Parteien übernimmt, hat das staatsrechtliche Bedeutung.

Wurde hier abgeschrieben? Urteilen Sie selbst:

Bergerhoff (Bildschirmfotos und pdf gesichert):
Das verbleibende sogenannte „CO2-Budget“ für Deutschland ab 2020 (das Jahr, das gerade vergangen ist) wird vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf rund 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt. (…)
In diesem Tempo ist unser gesamtes verbleibendes Budget in 8 Jahren und 4 Monaten aufgebraucht. (…) Es ist also allerhöchste Zeit, die Dinge grundlegend zu verändern.

Urteil BvErfG:
(219/ 2.2) Auf der Grundlage der Zahlen des IPCC hat der Sachverständigenrat für das Ziel, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, ein ab 2020 verbleibendes konkretes nationales Restbudget von 6,7 Gigatonnen ermittelt (SRU, Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa, Umweltgutachten 2020, S. 52, 88 Rn. 111). (…)

(231) Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen (SRU, Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa, Umweltgutachten 2020, S. 52, 88 Rn. 111), würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt. (…)
Grundlegend hierfür und damit für eine vorausschauende Schonung künftiger Freiheit ist allerdings, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse auch für die Zeit nach 2030 Orientierung bietet und diesen damit zugleich ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt. Der nötige Entwicklungsdruck entsteht, indem absehbar wird, dass und welche Produkte, Dienstleistungen, Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kultureinrichtungen, Konsumgewohnheiten oder sonstigen heute noch CO2-relevanten Strukturen schon bald erheblich umzugestalten sind. (…)

Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Harbarth Paulus Baer Britz Ott Christ Radtke Härtel

Zufall? Die Formulierungen im orange markierten Teil sind nicht gerade kongruent, wenn man von dem Begriff „grundlegend“ absieht; der Inhalt ist aber erstaunlich ähnlich. Roland Tichy fragt passenderweise, ob das Ehepaar Britz/Bergerhoff seine Urteile am Küchentisch geschrieben habe.

Weitere Details in der Klimaschau 43:

Ein Blick auf das Personal erlaubt eine Einschätzung, ob Korruption denkbar ist oder nicht. Hans-Jürgen Papier und andere Koryphäen sind ja nicht mehr im Amt.
Dafür aber Stephan Harbarth, über den der Twitterer Manaf Hassan Interessantes zusammentrug:

Harbarth wurde erst vor 2 J. (ohne Erfahrung) in das höchste Gericht berufen; er wurde nicht nur ein Richter des BVerfGs, sondern gleich Vize-Präsident; nun ist er sogar Präsident
– grds. muss man für die Ernennung zum Richter, vor allem des BVerfGs, weit mehr vorweisen können.
– neben seiner Diäten verdiente er Nebeneinkünfte der Stufe 10; das ist die höchste Stufe & bedeutet NE über 250.000 €. – so hat er – laut Welt – über 650.000€ jährlich verdient, zzgl. 120.000€ Diäten; ist nun Millionär – er verdiente seine Diäten also eher nebenbei

Die Berufung der Richter des Verfassungsgerichtes war immer schon ein Parteiengekungel. Seit sich aber alle Parteien außer der AfD zu einem grünen Klimakartell zusammenschlossen, ist gegenseitige Kontrolle nicht mehr gegeben, das Erfolgsmodell früherer Tage. Britz wurde übrigens 2011 von der SPD berufen.

Eine andere „besondere“ Personalie ist die Richterin Susanne Baer, die vor ihrer Berufung jahrelang als Gender-Juristin (?) an der Humboldt-Universität zu Berlin wirkte. Den Titel bekam sie laut Einschätzung von Hadmut Danisch nur, weil das Familienministerium ihre Professur finanzierte. Als die konservative Kristina Schröder Ministerin wurde, beendete sie wohl den Spuk finanziell, weswegen die HU Baer als Kostenfaktor ohne Nutzen loswerden wollte. Da wurde sie von R2G wegbefördert – ausgerechnet ins Verfassungsgericht. Und das ohne jede relevante Erfahrung – an der Humboldt-Universität hatte sie in ihren Jahren nämlich schlicht nichts oder fast nichts geleistet, wie die Verwaltung nach Auskunftsklage Danischs zugeben mußte.

Neben den beiden Personen ist offenbar das ganze Kollegium, das heute nur noch 16 statt ursprünglich 24 Richter hat (warum wohl?), nicht gerade auf seine Unabhängigkeit bedacht. Kürzlich waren die Verfassungsrichter zum jährlichen Termin im Kanzleramt, um mit Merkel zu speisen. Daß es so eine Tradtion überhaupt gibt, ist schon fragwürdig genug. Aktuell ist das Diner politisch besonders brisant, da die AfD eine Klage vor dem BVerfG eingereicht gegen Merkels Einmischung in die Thüringenwahl eingereicht hat, die demnächst verhandelt wird.

Man sieht: Der Dillettantismus hat nicht nur die etablierten Parteien und das Kanzleramt befallen, sondern auch die anderen höchsten Staatsorgane. Und Minderleister sind mangels besserer Möglichkeiten häufiger korrupt als Kompetente – weil sie von durchwinkenden Förderern abhängig sind und sich „erkenntlich“ zeigen müssen, und weil sie ihre Unfähigkeit mit Pseudoproblemen und Moralismen tarnen müssen, die wiederum sehr einträglich sind.

 

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