Im Inneren verbergen sich Räume für sogenannte Adventuregames. Und die funktionieren so: Eine Gruppe von (meist jüngeren) Leuten wird in einem Raum eingeschlossen und muss anhand versteckter, in allerlei Rätsel verpackter Hinweise versuchen, wieder herauszukommen. Dabei wird die Gruppe von einem Spielleiter mittels einer Kamera beobachtet. Wenn etwas schief läuft oder die Gruppe nicht weiterkommt, greift der Spielleiter ein. Solche Spiele dienen häufig dem, neudeutsch, Teambuilding und werden von manchen Firmen als, neudeutsch, Incentives, sprich Ansporn, für ihre Mitarbeiter gebucht. Oder auch mal von einer Geburtstagsgesellschaft.
Solch ein Escape-Game hat nun das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Bevölkerung ersonnen. Mit seinem jüngsten Urteil zum Klimaschutz, einem schon heute historischen Rechtsakt, haben die Richter des Ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, einem langjährigen, treuen Gefolgsmann der Klimakanzlerin, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes in einen Panic-Room eingesperrt, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. Denn den Schlüssel, wie man aus diesem Raum entkommen könnte, hat das Gericht weggeworfen. Und von außen ist keine Hilfe zu erwarten, denn der Europäische Gerichtshof, die einzige in Frage kommende Instanz, dürfte den Kollegen aus Karlsruhe kaum in die Parade fahren, selbst wenn es denn angerufen würde, von wem auch immer.
Der Beschluss, mit dem die Verfassungsrichter der von Klimaforschern, Umwelt-NGOs und FFF-Aktivisten entfachten Klimahysterie den Stempel höchstrichterlicher Wahrheit und Weisheit aufgedrückt haben, ist nicht nur in den Mainstreammedien gefeiert worden, sondern auch von der Politik. Markus Söder hat bereits angekündigt, aufgrund des Urteils die „Klimaziele“ in seinem Bayernland deutlich zu verschärfen. Und die Bundesregierung, die in dem betreffenden Verfahren zwar nicht rechtlich, wohl aber der Sache nach die Rolle der Beklagten zukam, freute sich in Gestalt von Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Umweltministerin Svenja Schulze ebenfalls prächtig über die grüne Klatsche aus Karlsruhe.
„Spiel über Bande“
Das abgekartete Spiel läuft prächtig: Regierungen und Parlamente verabschieden Gesetze und Verordnungen, die, wie es in einer Demokratie üblich ist, einen Kompromiss darstellen. Sie werden dann von demokratisch nicht oder nur schwach legitimierten NGOs, die zum Teil sogar von der Regierung mitfinanziert werden, als zu lasch entlarvt und und via Klage von willigen Richtern verworfen, um dann ihre endgültige, weitaus schärfere Gestalt zu erhalten mit Zielen, die auf demokratisch-parlamentarischem Weg nicht zu erreichen waren. Politisch sind Regierende und Parteien bei diesem „Spiel über Bande“ aus dem Schneider, weil sie sich immer darauf berufen können, ja nur juristischem Ratschluss gefolgt zu sein. Ähnlich funktionierte lange auch der Trick, sich hinter Gutachten von „namhaften“ Unternehmensberatungen zu verschanzen. Doch deren Dienste sind teuer. NGOs erledigen das fast zum Nulltarif.
Wenn man den 110 Seiten lange Karlsruher Beschluss vom 24. März 2021 liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Richter des Ersten Senats, oder besser gesagt, ihr Stab wissenschaftlicher Mitarbeiter, großzügig aus den Schriftsätzen der Kläger, darunter Luisa Neubauer (Fridays for Future), der Energiewende-Professor Volker Quaschning sowie Josef Göppel, das einstige „Öko-Gewissen der CSU“, bedient haben. Selbst die erst in jüngster Zeit in die Welt gesetzte Panikvokabel der „Klimakrise“ (statt „Klimawandel) taucht mehrfach in dem Dokument auf.
Gerne würde man mittels einer Plagiatserkennungssoftware den höchstrichterlichen Spruch und die Schriftsätze der Kläger einmal miteinander vergleichen und prüfen, ob dieser in seinem nüchtern mit „Sachbericht“ über die „Tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ überschriebenen Abschnitt einfach nur die Schriftsätze und deren Quellen übernommen oder sich eigenständig unter Berücksichtigung auch anderer Stimmen mit dem Phänomen globaler klimatischer Veränderungen auseinandergesetzt hat. Viele auch unter Klimaforschern zum Teil umstrittene Theorien wie Schellnhubers „Kippunkte“-Konstrukt fanden jedenfalls kritiklos Eingang in den Beschluss. Darauf wies bereits Fritz Vahrenholt in einem Achgut.com-Beitrag hin.
Nun sagt das Gericht zwar noch im Ausgangspunkt, „ob und auf welche Höhe die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre und der Temperaturanstieg zu begrenzen“ seien, sei eine „klimapolitische Frage“, die „nicht durch die Naturwissenschaften zu beantworten“ sei. Wer jetzt denkt, dass es ausreiche, wenn überhaupt nur weitere CO2 Einsparungen erreicht werden, was das Gericht noch vor wenigen Jahren lediglich als verfassungsrechtlich geboten betrachtet hat, wird jedoch überrascht: „Klimaneutralität“ hat nun zu sein, was das Grundgesetz als das einzig klimapolitisch legitime Ziel anerkennt. Hier ist man erstaunt deshalb, weil es den Begriff „Klimaneutralität“ im Jahre 1994 noch gar nicht gab, als der vom Gericht für seine Forderungen bemühte Artikel 20a überhaupt erst in die Verfassung eingefügt wurde. Hätte es ihn gegeben, wäre er jedoch mit Sicherheit nicht zum Ziel der Norm statuiert worden.
Künftige Regierungen klimapolitisch entmachtet
In der Gemeinsamen Verfassungskommission bestand damals Einigkeit, dass der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht anderen Verfassungsnormen und anderen Staatszielen übergeordnet wird, sondern „in Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien zu bringen“ ist. Von einem Schutz des „Klimas“ steht in dem besagten Artikel zudem übrigens nichts, und dass es zwischen Umwelt- und Klimaschutz schon gegenwärtig zu massiven Konflikten kommt, erwähnt das Gericht in seinem – ja nicht an mangelnder Ausführlichkeit leidendem – Urteil mit keinem Wort.
Der dem Gesetzgeber zugebilligte „erhebliche“ Entscheidungsspielraum besteht nun darin, das von den Klimaaktivisten geforderte, noch schärfere 1,5 Grad-Ziel zumindest aktuell nicht verfolgen zu müssen, sondern es „derzeit“ bei dem Paris-Ziel von „deutlich unter 2 Grad möglichst 1,5 Grad“ belassen zu dürfen. Da es aber das Paris-Ziel auf jeden Fall sein muss, ist einer künftigen Bundesregierung das Recht genommen, sich auch ein anderes, weniger „ambitioniertes“ Klima-Ziel zu setzen und dafür das Paris-Abkommen zu kündigen. Genauso ist es einer anderen parlamentarischen Mehrheit verwehrt, wenn die Bundesregierung das Paris-Abkommen aus irgendeinem Grund nicht kündigen will, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und das Abkommen mit einem gegenläufigen Gesetz einfach zu überschreiben.
Dabei wäre dies ein Vorgehen, Amerikaner sprechen plastisch von einem „treaty override“, einem Überfahren des Vertrages, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts – zum Entsetzen der deutschen Völkerrechtler – jüngst in einem anderen Fall ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat: Demokratie ist Macht auf Zeit, und ein neuer Bundestag ist so nicht an völkerrechtliche Verträge gebunden, denen ein anderer Bundestag zugestimmt hat. Mit seiner Erklärung des Paris-Ziels für verfassungsrechtlich zwingend hat Erste Senat diesen Ausweg versperrt.
Noch apokalyptischere Szenarien herbeimodellieren
Aber es geht weiter. In Ziffer 212 verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber sogar mit einer Art Ewigkeitsklausel unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Atomkaftwerken des Typs „Schneller Brüter“ ausgingen, das Umweltrecht immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. „Neue hinreichend gesicherte Erkenntnisse über die Entwicklung der anthropogenen Erderwärmung oder deren Folgen und ihre Beherrschbarkeit könnten (…) eine andere Zielfestlegung (…) erforderlich machen.“
Dieser Satz kann als Aufforderung an die Klimaforschergilde verstanden werden, immer noch apokalyptischere Szenarien gewissermaßen herbei zu modellieren. Legt sie in einigen Jahren neue Klima-Modelle mit einem niedrigeren „Kipp-Punkt“ vor, hätte die Politik diese dann zeitnah und gewissenhaft umzusetzen. So würde der Druck im Panic-Room noch erhöht.
Das Gericht jedenfalls würde sein Plazet für auf solchen Szenarien basierende „erhebliche Freiheitseinbußen“ nicht verweigern. Dabei gehört der Generationen übergreifende Ansatz, wonach unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit „nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“, noch zu den – in sich – plausibleren Schussfolgerungen der Richter. Zumindest dann, wenn man den aktuellen und künftigen Horroszenarios von Klimaforschern und Umweltaktivisten folgt.
In der Debatte um die richtige Corona-Politik hat sich im Laufe der Zeit indes zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Politik die Modelle von Epidemiologen nicht einfach nur umzusetzen, sondern eine eigenständige Abwägung des Gesundheitsschutzes mit anderen Belangen vorzunehmen hat. So setzte ein Umdenken über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik spätestens ein, Klimawissenschaftler würden von einem „Kipp-Punkt“ sprechen, als die Leopoldina in ihrer „Ad-Hoc-Stellungnahme zur Corona Pandemie“ im März dieses Jahres einen „harten Lockdown“ für „unbedingt notwendig“ erklärte und die Politik schlicht meinte, hieran nun gebunden zu sein.
Neue Abgaben, verharmlosend als „Bepreisung“ geframt
Wenn man jetzt denkt, der deutsche Staat könnte seine Klimaziele wenigstens auch dadurch erreichen, dass er CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern etwa durch weitflächige Aufforstungen der Erdatmosphäre entzieht, wird man auch hier enttäuscht, denn das Gericht hat dem vorsorglich gleich im Eingangsteil seines Urteils eine Abfuhr erteilt. Es subsumiert den Umbau der Wälder genauso wie die Erhöhung von Deichen und den Hochwasserschutz unter „Anpassungsmaßnahmen“, die es nicht als „Strategie zur Begrenzung des Klimawandels“ anerkennt. Der seinerzeit von Trump vorgeschlagene Plan, Billionen von Bäumen zu pflanzen, um den Klimawandel aufzuhalten, kann folglich ebenso nicht beschritten werden. Es gibt kein Entkommen.
Damit bleibt dem Bundestag nur darüber zu entscheiden, „dass und welche Produkte, Dienstleistungen, Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kultureinrichtungen, Konsumgewohnheiten oder sonstigen heute noch CO2-relevanten Strukturen schon bald erheblich umzugestalten sind“. Neben direkten Verboten und einer zu Lasten kommender Generationen gehenden Ausweitung der Staatsverschuldung wird es hier vor allem um die Erhöhung bestehender und die Einführung neuer Abgaben gehen, von den Akteuren verharmlosend als „Bepreisung“ geframt.
So wird als erster Schritt etwa eine Anhebung des Preises von einer Tonne CO2 von 25 auf 60 Euro gefordert, was bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen pro Einwohner eine Mehrbelastung von 280 Euro für jeden bedeutet. Damit dürften bislang als völlig normal angesehene Handlungsmöglichkeiten für einen großen Teil der Bevölkerung über eher kurz als lang unerschwinglich werden. Wenn man sich hier einmal auf das Feld der Klima-Prognostiker begeben und eine Vorhersage abgeben darf, liegt so ein ganz anderer Temperaturanstieg nahe: Da nach der Logik des Gerichts auf die Akzeptanz von Grundrechtseingriffen zugunsten des Klimaschutzes keine Rücksicht mehr genommen werden kann, dürfte in einer Gesellschaft, in der nicht mehr nur bei Luxusgütern, sondern bereits im Alltäglichen „Freiheit nach Zahlungsfähigkeit“ vergeben ist, die Temperatur merklich steigen.
Die „Grenzen der Belastbarkeit“ werden dieses Mal also auf ganz andere Weise getestet. Das Gericht hat sich mit diesem Urteil erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet, dessen Mitglieder sich weniger dem Gebot richterlicher Zurückhaltung verpflichtet fühlen und so dem politischen Prozess Luft zum Atmen zu lassen, sondern einer Agenda folgen. Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit einem angesehenen Staatsrechtler, der an einer deutschen Universität lehrt und forscht.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
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Habe den Artikel leider erst jetzt gelesen. Für mich jedenfalls ein weiterer Grund, nur noch von den Karlsruher Klima-Trotteln zu sprechen. Unglaublich, wie erfolgreich die Alarmforschung und die Grünen bei der Klimaverdummung sind. Jetzt sind neben den Politikern auch die Karlsruher ihre Opfer, was uns bald sehr teuer zu stehen kommen wird. Mit Sicherheit wird uns nicht das Klima sondern unsere Klima-verdummte Politik kaputt machen.
Aus dieser Nummer kommen wir wohl nur wieder raus mit einer Regierung die sich nicht um Recht und Gesetz schert. Was wiederum bedeuten würde, wir brauchen die jetzigen Kaspers noch bis zum Sinneswandel durch Staatspleite oder eine religiöse Neuorientierung.
Herr Schlicht,Ihre Kritik zum Kapitel 3.5 schließen sie mit einer Erkenntnis, die glatt aus dem Kapitel 3.6 stammen könnte.Falls sie die ganze Arbeit noch Mal richtig lesen, legt diese Wert darauf, das man die Atmosphäre eben nicht mit einem Treibhaus vergleichen kann.Mehr noch, die Erkenntnis ist, das ein Treibhaus nicht durch Rückstrahlung funktioniert. Etwas das Wood experimentell erforscht hat, und was man durch Öffnung von Seitenfenstern im Glashaus selber feststellen kann.Des weiteren haben sie das Rechenbeispiel in Kapitel 3.5 nicht verstanden. Da steht Beispiel. Stellt also keine Aussage zu den wirklichen Verhältnissen dar.Es scheint sie haben mit einem falschen Verständnis die Arbeit gelesen. Es gibt sicherlich berechtigte Kritik an der Arbeit, aber was sie bisher vorbringen zeugt nicht davon daß sie befähigt sind diese Kritik ordentlich zu begründen oder die echten Kritikpunkte zu finden.Was aber wirklich befremdlich ist an ihrem Beitrag, ist das Wort „AGW Leugnen“Es stört sie also das eine wissenschaftliche Arbeit, zu der sie keine sinnvolle Kritik vorbringen können, von Realisten zitiert wird?Übrigens sollten sie ihre Kritik der Anwendung des 2. HS, in Hinblick auf die Temperatur der Sonne bei den Klimaunwissenschaften anbringen.Bei denen ist die Sonne trotz dieser Temperatur nicht in der Lage die Erde zu erwärmen. Entgegen der täglichen Beobachtung.
Sehr geehrter Herr Schlicht,bitte zeigen Sie uns den experimentellen Beweis, dass CO2 eine erderwärmende Rückstrahlung hat. Wir sind gespannt.Ohne Beweis ist es eben nur Glauben und Sie ein Priester.MfG
Die große Verdummung ist, dass den willigen und unwissenden Mitläufern eingeredet wird, Klima ist ungleich Wetter und hat nichts miteinander zu tun.Und die Glauben das dann ganz sicher
Die Karlsruher Kasper-von mir in Zukunft KK genannt-sollen den Grundgedanken von der Freiheit der Jungen Generation doch mal auf auf ihre Spendierhosenurteile zu der Schuldnerhaftung der EZB anwenden! Dort wird die Zukunft meiner und die der nächsten Generation verblödet. ( Dem verstorbenen Fürsten von Thurn & Taxis zugeschrieben: Man kann ein so großes Vermögen wie unseres nicht verfressen, versaufen oder verhuren. Man kann es nur verblöden.) Mit diesen Urteilen hat das BVerG ein meinen Augen das hohe Ansehendes es bei mir genoß verblödet.
Richtig spannend wird es erst bei der Frage, von welchem Wissenschaftsbetrüger (besser Wissenschaftsleugner) die in hoch variierenden Klima-Modellen errechneten Globaltemperaturen bezüglich der Erfüllung des Urteils herangezogen werden. Ob die Karlsruher Richter vielleicht selbst rechnen und modellieren werden?
Dem ganzen CO2 Schlamassel kann doch nur entkommen werden, wenn es sich herausstellt was es wirklich ist. Nämlich Vortäuschen falscher Tatsachen. Bin mal gespannt wann es soweit ist das dieser Schwindel aufgedeckt wird. Was ja nur funktionieren kann, wenn das Wetter die nächsten Jahre mitspielt und es trotz steigendem CO2 kälter wird oder es konstant so kühl bleibt wie es derzeit ist.Immerhin, dieses Jahr hat das Wetter ja schon einen guten Anfang getan.
Ach, es ist ja das 1,5 Grad Ziel woran man die falschen Tatsachen messen kann. Erreicht man dieses bzw. steigt die Temperatur nicht höher, kann es ja an den Maßnahmen nicht liegen, wenn die CO2 —Werte weiterhin steigen. Und dies werden sie tun sodass die Klimaaktivisten erheblich in Erklärungsnot kommen!
Lieber Holger Neulen,
begehen Sie nicht den Fehler, von der Temperaturentwicklung in einer Region (konkret: kühle Temperaturen in Mitteleuropa während der zurück liegenden Wochen) auf die Entwicklung des Klimas auf dem ganzen Planeten zu schließen.
Ein Blick über den Tellerrand könnte helfen: https://www.nsstc.uah.edu/climate/
Danke für die aufschlussreiche Graphik Herr Schlicht!
Doch wie erklären Sie bei doch recht gleichmäßigen global verteilten CO2 werten bei gleichmäßiger Sonneneinstrahlung die doch unterschiedlichen Temperaturen? Über den Globus verteilt.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt!
Mit freundlichen Grüßen
Das hatten wir doch schon alles. Von 1941 bis 1980 ist die Temperatur in Europa kontinuierlich gefallen, so dass die damaligen Klima-„Wissenschaftler“ eine neue Eiszeit und den Untergang der Menschheit bis 1995 voraussagten. Dies geschah, obwohl der CO2 Gehalt der Atmosphäre in dieser Zeit kontinuierlich gestiegen ist. Einen besseren Beweis gegen die CO2 -Theorie kann es also kaum geben. Trotzdem faseln die BVG-Richter – völlig unbeleckt von irgendwelchem Allgemeinwissen – unentwegt von der Klimakatastrophe durch CO2. Leider kenne ich keine Instanz, die dieses Urteil wegen der offensichtlichen Befangenheit der BVG-Richter kassieren könnte. Die einzige Waffe gegen diesen höchstrichterlichen Unfug könnte die nächste oder übernächste BT-Wahl sein, wenn wir bis dahin noch eine Wahl haben.
Leider hat die CO2-Geschichte längst die Ebene einer Religion erreicht.
Gläubigen kann an nicht mit Realität beikommen.
Lieber Herr Furtenbacher, haben Sie noch öfters die Schule geschwänzt als die Freitagsdemonstranten? Sonst müssten Sie wissen,
– dass CO2 nix mit Geschichte oder Religion sondern mit Naturwissenschaft zu tun hat,
– dass CO2, wie alle Gase mit mehr als zwei Atomen pro Molekül – z. B. auch Methan oder Wasserdampf – Wärmestrahlung absorbiert, mit bekannten Folgen,
– dass die Atmosphäre sonst zu über 99 Prozent aus zwei- und ein-atomigen Gasen besteht, die keine Wärmestrahlung absorbieren.
Und kommen bitte nicht auch noch Sie mit dem Argument „2. Hauptsatz der Thermodynamik“, das CO2 alleine kann die Erde selbstverständlich nicht aufheizen, aber die Sonne schafft das mit ihren ca. 6500 Kelvin Strahlungstemperatur spielend.
Liebes EIKE-Team,
Ihnen rate ich, hören Sie bitte auf mit Ihrer Pseudo-Klimawissenschaft a la Gerlich-Tscheuschner & Co., akzeptieren Sie den Stand der Wissenschaft, und konzentrieren Sie sich lieber auf das „Wie“ der deutschen Energie- und Klimaschutz-Politik.
Ein Blick zu unseren westlichen Nachbarn könnte helfen. Frankreich z. B. behält seine CO2-freien Kernkraftwerke bei, setzt im auf effiziente Verkehrsmittel wie Fahrrad und Stadtbahn, und reduziert so den in Ballungsräumen eher ineffizienten Autoverkehr.
Oh!
Nomen est omen!
Herr Schlicht,
Was sind ihrer Meinung nach die bekannten Folgen der Strahlungsabsorption?
Die 99% strahlungs inaktiven Bestandteile der Atmosphäre mögen zwar mit Strahlung nicht interagieren, aber Wärme können sie trotzdem aufnehmen.
Können sie außer mit Rhetorik Gerlich-Tscheuschner Unwissenschaftlichkeit vorwerfen?
Sollten sie erst mal mit Argumenten versuchen.
Und anstatt Vorderungen zu stellen, schreiben sie doch selber einen Artikel über Energie und Klimapolitik.
Ist aber nicht so das diese hier gar nicht vertreten sind.
Zitat Werner Schulz
>>Was sind ihrer Meinung nach die bekannten Folgen der Strahlungsabsorption?
Die 99% strahlungs inaktiven Bestandteile der Atmosphäre mögen zwar mit Strahlung nicht interagieren, aber Wärme können sie trotzdem aufnehmen.<<
Richtig! Und was passiert mit der Temperatur eines Körpers, wenn dieser Wärme aufnimmt (und nicht seinen Aggregatzustand ändert)?
>>Können sie außer mit Rhetorik Gerlich-Tscheuschner Unwissenschaftlichkeit vorwerfen?
Sollten sie erst mal mit Argumenten versuchen.<<
Bitte sehr (siehe Paper von G.-T. https://arxiv.org/pdf/0707.1161.pdf):
Erstmal wird in Kap. 2.5. die Erdatmosphäre in unzulässiger Weise mit einem Glashaus verglichen, und ein Experiment von Wood rezitiert, der ein „Treibhaus“ mit auch für langwelliger Wärmestrahlung durchlässigen Scheiben (aus Natriumchlorid) gebaut hat, das sich unter Sonnenstrahlung dennoch erwärmt. Klar, der Konvektion durch Luftaustausch wird auch hier unterbunden. Tut bloß nix zur Sache, der Treibhauseffekt in der Atmosphäre ist damit nicht falsifiziert.
Dann wird in einer angeblich wissenschaftlichen(!) Arbeit auf einer etwas ungenauen Grafik aus einem Dokumentarfilm für Laien(!) (Kap. 3.5., S.46, Fig.16) seitenlang rumgeritten.
In Kap. 3.7. wird auf die in der Klimawissenschaft zunächst stark vereinfachte Herleitung der Temperatur einer fiktiven Erde ohne Treibhausgase (die ca. -18 °C beträgt), als völlig falsch bezeichnet, indem G.-T. die Erde als eine ruhende, also nicht rotierende(!), Kugel betrachten, und dann natürlich auf einen ganz anderen Temperaturmittelwert kommen. Weiter wird richtiger Weise bemerkt, dass die effektive Strahlungstemperatur eines ungleichmäßig warmen Körpers stehts höher ist als der arithmetische Temperatur-Mittelwert. Um dann in einem Rechenbeispiel eine Abweichung von gerade mal 0,48 Kelvin festzustellen (Kap. 3.7.6, S.66, Tab.13).
Dann die Sache mit den 2. HS der Thermodynamik in Kap. 3.9.: Witzig, wie dort über mehrere Seiten der. 2. HS lang und breit erklärt wird (als ob man dem Leser wissenschaftlicher Arbeiten diesen nicht voraussetzen kann) – dann aber (warscheinlicht bewusst!) falsch angewandt wird. Da wird anhand Fig.32, S.78 von einem Perpetuum Mobile geschwafelt, dabei aber „vergessen“, dass hier eben kein geschlossenes System vorliegt, sondern die Sonne mit ca. 6500 K Strahlungstemperatur tüchtig mithilft – also nix mit Perpetuum Mobile!
Die bis hier genannten Sachen sind mir nur beim Durchblättern aufgefallen, ich könnte mit der Suche nach Fehlern sicher noch lange weiter machen.
Auf den absoluten Laien mag dieses mit ein paar netten Formeln aufgehübschte Paper tatsächlich etwas wissenschaftlich wirken, und auch weil es (wohl durch einen Glücksfall) sogar ein Peer Review bekommen hat, wird es von AGW-Leugnern immer wieder rezitiert.