Die Bundesregierung möchte noch im Januar 2013 ein Förderprogramm für die so genannte energetische Sanierung von Wohngebäuden starten. Ursprünglich sollte die Förderung in Form von Steuer-Gutschriften erfolgen. Doch das entsprechende Gesetz wurde von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat blockiert. Nun sollen für den gleichen Zweck bis zum Jahre 2020 insgesamt 2,4 Milliarden Euro für direkte Zuschüsse von jeweils maximal 5.000 Euro je Sanierungsvorhaben bereitgestellt werden. So genannte Energieeffizienzhäuser sollen aber größere Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der Investitionssumme erhalten können. Offenbar muss die Regierung dem Eifer der Deutschen in Sachen Wärmedämmung etwas nachhelfen.
Der den deutschen Immobilienbesitzern von der Bundesregierung im Namen der „Energiewende“ verordnete Wärmedämm-Wahn mit dicken Styropor-Platten auf den Außenwänden und dreifach verglasten Fenstern hatte einen Dämpfer bekommen. als im Internet Messwerte einer Untersuchung auftauchten, die die Außenstelle Holzkirchen des Fraunhofer Instituts für Bauphysik (IBP) Mitte der 1980er Jahre im Auftrag des Ziegelforums e.V., München, durchgeführt hat. Die Ergebnisse des ersten und zweiten Untersuchungsabschnitts wurden 1983 als Forschungsbericht T 1187 im hauseigenen Verlag veröffentlicht. Daraus ergab es sich, dass Dämmstoffe wie Styropor oder Mineralwolle auf Außenwänden nicht besser dämmen als ausreichend dicke massive Ziegelwände. Da die Ingenieure des Holzkirchener Instituts vermuteten, dieses unerwartete Ergebnis sei durch Rechenfehler oder übersehene Wärmebrücken und andere unbekannte Einflüsse zustande gekommen, versuchten sie sich in einem dritten Untersuchungsabschnitt Klarheit zu verschaffen. Sie dichteten verdächtige Stellen zusätzlich ab und untersuchten auch den möglichen Einfluss unterschiedlicher Sonnenstrahlenabsorption durch dunkle oder helle Außenwände.
Zu diesem Zweck errichteten sie unter anderem vier verschiedene Testbauten mit identischen Wärmedurchgangskoeffizienten (k- oder U-Wert). Jeweils zwei davon bestanden aus massivem Ziegelmauerwerk und zwei aus Ziegeln mit Außendämmung. Jeweils eine Hälfte der identischen Mauern hatte eine helle Außenfassade, die andere eine dunkle. Über einen Zeitraum von 28 Tagen maßen die Mitarbeiter des IBP bei einer winterlichen Außentemperatur von durchschnittlich minus vier Grad Celsius und einer Südstrahlungsintensität von 137 Watt je Quadratmeter den Heizenergieverbrauch. Die Protokolle dieser Versuchsreihe galten allerdings lange Zeit als „verschollen“. Erst in diesem Jahr gelang es dem als Kritiker des deutschen Dämmwahns bekannten Architekten Konrad Fischer, das von Prof. Dr. Ing. habil. Karl A. Gertis unterzeichnete Protokoll des 3. Untersuchungsabschnitts vom 20. Dezember 1985 aufzustöbern. Die darin enthaltenen Tabellen zeigen klar, dass die Außendämmung von Ziegelmauern den Heizenergiebedarf sogar leicht erhöht, statt ihn, wie erhofft, zu senken. Die Erklärung dafür: Ziegelmauern speichern tagsüber Sonnenwärme und geben einen Teil davon bis in den späten Abend an die Wohnräume ab. Isolierte Mauern hingegen sind vor den Sonnenstrahlen abgeschirmt.
Als ich in meiner Regionalzeitung auf diesen Befund hinwies, bekam ich Post von Dr. Ing. Helmut Künzel aus Valley, der die Außenstelle Holzkirchen des IBP in den 1980er Jahren leitete und das Protokoll der beiden ersten Untersuchungsabschnitte vom 5. Juli 1983 unterzeichnete. In seinem Schreiben vom 1. 10. 2012 behauptet er:„Als Leiter des Instituts Holzkirchen in den 1980er Jahren kann ich Ihnen versichern, dass die genannten Untersuchungen nicht vom Fraunhofer-Institut stammen. Mir ist nichts von einem 28-tägigen Testzeitraum und von Messungen an ungedämmten und gedämmten Räumen bekannt. Hier handelt es sich entweder um eine Verwechslung oder um eine glatte Lüge.“ Ohne Kommentar!
Inzwischen gibt es weitere Untersuchungen, die die „verschollenen“ Versuchsergebnisse aus den 1980er Jahren bestätigen. So hat das Hamburger GEWOS Institut den Heizenergiebedarf von 47 Mehrfamilienhäusern mit massiven Ziegelmauern mit und ohne Außendämmung, die zwischen 1984 und 1992 errichtet worden waren, verglichen. Daraus ging hervor, dass Gebäude ohne Außendämmung einen niedrigeren Heizenergiebedarf hatten als die gedämmten Gebäude. Zum gleichen Ergebnis kam ein vom Hildesheimer Bau-Professor Jens Fehrenberg an zwei Mietshäusern in Hannover durchgeführter langjähriger Heizkostenvergleich.
Im Juni dieses Jahres publizierten Minna Sunikka-Blank und Ray Galvin vom Architektur-Fachbereich der britischen Elite-Universität Cambridge in der Fachzeitschrift Building Research & Informationdie Auswertung der Heizkostendaten von insgesamt 3.400 deutschen Wohnungen. Sie stellten fest, dass der tatsächliche Gas- oder Ölverbrauch älterer Gebäude um bis zu 40 Prozent unter dem nach den Formeln der Energieeinsparverordnung von 2002 (EnEV) errechneten theoretischen Energiebedarf lag. So genannte Niedrigenergiehäuser verbrauchten hingegen deutlich mehr Heizenergie als angegeben. Die in der EnEV verwendeten Formeln scheinen also aus der Luft gegriffen. Wie sehr diese daneben liegen, zeigen die Betriebskosten des angeblich öko-effizienten Neubaus des Umweltbundesamtes in Dessau. Der Bundesrechnungshof hat gerade festgestellt, dass diese um 50 Prozent oder jährlich 400.000 Euro über den Betriebskosten vergleichbarer herkömmlicher Verwaltungsgebäude liegen.
Da stellt sich die Frage, was die Versprechungen der Dämmstofflobby in Gestalt des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme und des Gesamtverbandes Dämmstoffindustrie wert sind. Beide Verbände sprechen von möglichen Heizkosteneinsparungen durch die Außenwanddämmung in der Größenordnung von 50 Prozent. Um die aktuellen Vorgaben der EnEV zu erfüllen, müssen jedoch bei einem älteren Einfamilienhaus nach Berechnungen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) mindestens 70.000 Euro investiert werden. Selbst bei optimistischen Annahmen über mögliche Heizkosteneinsparungen rechnen sich solche Investitionen nicht. Axel Gedaschko, der Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, rechnet vor: Nach der fachgerechten „Komplettsanierung“ eines Wohngebäudes aus den 1960er Jahren nach den Vorgaben der EnEV müssten die Monatsmieten je Quadratmeter um 2,20 Euro erhöht werden. Die Mieter könnten aber bei optimistischen Annahmen höchstens 70 Cent Energiekosten einsparen.
Obendrein handeln sich die Hausbesitzer durch die Außenwand-Dämmung mit gängigem Polystyrol (Styropor) unkalkulierbare Brandrisiken ein. Nachdem die Fassade eines gerade fertiggestellten sechsstöckigen Hauses Ende Mai 2012 in Frankfurt am Main plötzlich in Flammen stand, forderte der Feuerwehrchef der Mainmetropole dringend eine Überprüfung der geltenden Brandschutz-Vorschriften. Das Material könne nicht weiterhin als „schwer entflammbar“ bezeichnet werden. Doch die Dämmstoff-Lobby verhinderte eine Anpassung der Feuer-Prüfung an die Testnorm DIN EN 13501.
Trotz des sozialen Sprengstoffs, der sich hier ansammelt, hat die Bundesregierung bereits eine erneute Verschärfung der EnEV-Vorgaben um 12,5 Prozent abgekündigt. Das hat durchaus seine Logik. Wir haben bereits berichtet, dass eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des in diesem Zusammenhang unverdächtigen Eduard-Pestel-Instituts in Hannover nachgewiesen hat, dass von jedem Euro, der in Deutschland für die „Gebäudesanierung“ ausgegeben wird, 54 Cent über Steuern und Sozialabgaben in den Kassen des Staates oder staatlicher Versicherungen landen. Der Staat hat also in erster Linie sein Eigeninteresse im Auge, wenn er – angeblich um das Weltklima zu retten – die Vorgaben für die „Gebäudesanierung“ immer weiter verschärft. So sieht es auch der Arbeitskreis „Richtig Bauen“ der Schutzgemenschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V. In seiner Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der EnEV vom 10. November 2012 schreibt er: Uns „drängt sich der Verdacht auf, dass die mit der Novellierung weiter wachsende Aufblähung des Gesetzes- und Verwaltungsapparates nur die Eigeninteressen der Administration und der begünstigten Lobbyisten bedient.(…) Der Bürger fragt sich zu Recht, ob es nicht seine Pflicht ist, unsinnige Verordnungen zu missachten.“
Edgar L. Gärtner EIKE zuerst erschienen auf eigentümlich frei
Internet:
Introducing the prebound effect: the gap between performance and actual energy consumption
Die unterschätzte Brandgefahr bei Wärmedämmung
#13 Klaus Remer
Sehr geehrter Herr Remer,
vielen Dank für die ausführlichen Beschreibungen unserer „Bundesdeutschen“ Gesetze. Ich hatte mir diese Ausführlichkeit erspart, weil ich meine, dass jeder der daran interessiert ist, danach googlen kann.
Wer aber noch mehr über unsere Souveränität erfahren will und wer oder was wir sind, der sollte sich einmal dem Studium der SHAEF Gesetze widmen.
Mfg
A. Schmitt
#9: Armin Schmitt sagt:
Sehr geehrter Herr Schmitt, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen.)
Mit dem Zitat des Herrn Gabriel zur BRD meinen Sie sicherlich dieses hier:
http://www.youtube.com/watch?v=iUFegOtmvtE
Akkreditierung der BRD bei der UN als NGO (der Eintrag bestand bis zum April 2012)
http://youtu.be/HUqZciK9Oew?t=2m52s
In der BRD scheint der juristische Notstand ausgebrochen zu sein und niemand merkt es!
Das Neuste ist die Änderung der Gerichtsvollzieherordnung:
Als Beispiel:
Man hat dort mit Wirkung vom 1.8.2012 den §1 aufgehoben!
http://goo.gl/wgrKA
Zuvor stand dort:
„§1 – Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.“
http://goo.gl/HxjZB
Ebenso wurden §10, 15, 22, 22a, 24 aufgehoben. (Zuständigkeit bei eidesstattlichen Versicherungen, Verbot der Annahme von Zuwendungen, Postzustellung, sachl. Zuständigkeiten etc)
Möge sich jeder selber seine Gedanken machen…
Auf die Streichung von Geltungsbereich und Inkrafttretung des Gerichtsverfassungsgesetz, der Civilprozeßordnung und Strafprozeßordnung durch Streichung der §§ in den jeweiligen Einführungsgesetzen im Jahr 2006 möchte ich gar nicht mehr eingehen. Dürfe ja jedem interessierten bekannt sein!)))
„1. Die §§ 1, …werden aufgehoben. …“
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG), Art. 14 (Geltung ab 25.04.2006)
http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142104.htm
1. Die §§ 1, … werden aufgehoben. …“
(1. BMJBBG), Art. 49 (Geltung ab 25.04.2006)
http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142139.htm
„Die §§ 1 und …des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung…werden äufgehoben.“
(1. BMJBBG), Art. 67 (Geltung ab 25.04.2006)
http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142157.htm
Bei Fragen zur Gültigkeit von Gesetze ohne Geltungsbereich, frage man den Anwalt ….auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts verzichte ich daher!)
Wirklich ausgesprochen interessant ist der § 2 des Art. 4 des BRBG!
Lesen Sie ihn mal sehr aufmerksam und überlegen Sie mal was die „Aufhebung einer Aufhebung“ bedeutet! )))
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG), Artikel 4, § 2 (Geltung ab 30.11.2007)
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
Übrigens, zu allen obigen Gesetzen gibt es keine Abstimmungsprotokolle im Parlament! Die Abgeordneten haben nicht darüber abgestimmt!!!
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/93/9377.html (Zustimmungsbedürftigkeit)
Wissen Sie, das es keine Staatshaftung gibt?
„4. Art. 34 GG verleiht weder dem Bund noch den Ländern Gesetzgebungsbefugnisse…
…Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (Bundesgesetzbl. I S. 553) ist mit Artikel 70 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig.“
Urteil des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982, 2 BvF 1/81 (BVerfGE 61.149)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv061149.html#Rn002
Ist Ihnen bekannt, das es den §15 des Gerichtsverfassunggesetzes „Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben.“ nicht mehr gibt?
Wenn Sie wissen möchten, was hier derzeit mit uns passiert, schauen Sie sich die Youtube-Videos „Umdenken2012 – Andreas Clauss“ bzw. „Wer oder was ist die BRD“ an und recherchieren Sie selber!
Denken Sie mal über folgendes Zitat nach:
„Wir können eine politische Union nur erreichen, wenn wir eine Krise haben“
Schäuble in der New York Times am 18.11.2011
https://www.nytimes.com/2011/11/19/world/europe/for-wolfgang-schauble-seeing-opportunity-in-europes-crisis.html?pagewanted=2&_r=3&
Mit Volldampf im Schlafwagenabteil staatenlos in die Kolonieangehörigkeit „EU“-dSSR
Als Bauingenieur kann ich aus meiner Praxis die Differenzen zwischen Berechnung und tatsächlichen Heizwerten bestätigen. Diese liegen praktisch bei über 100% auseinander. Untersuchungen der DENA ergaben noch größere Werte (teils bei den Berechnungen der Aufsteller und noch größere bei der Auswertung der Gebäude). Noch krasser wird es bei Nichtwohngebäuden. Die DINV18599 ist eine Vornorm, weder anerkannt noch fachlich anerkannt. Sie wurde im Zustand einer unfertigen Vornorm plötzlich Teil der ENEV und ist nun anzuwenden. Die KFW hat dann wegen der krassen Probleme zeitweilig die Anwendung dieser Norm verboten für Förderanträge und lässt jetzt nur zugelassene Programme für die Nachweiserstellung zu. Dennoch ist das Ergebnis mehr als bescheiden, jedoch riesig aufwendig (so ein Nachweis kann schon mehrere 100 Seiten stark werden).
Hinsichtlich Brandschutz von Polystyrol: Nach DIN4102 ist es schwer entflammbar. Diese DIN ist aber nicht mehr lange gültig. Die neue Norm DIN EN 13501 prüft anders, so dass dann der Baustoff nur noch normalentflammbar ist und daher in Fassaden Gebäudeklasse GKl3 und darüber nicht mehr zulässig ist. Die obersten Baubehörden haben aber per Beschluss das Problem als nicht existent bezeichnet. Man darf und soll weiterhin Styropor verwenden. Fachlich problematisch ist aber nicht die Dämmung selbst unter dem Putz, sondern der Brandeintritt an den Fensterstürzen. Die hier erforderlichen Brandbinden sind dank der Lobbyarbeit auf jede 2. GEschossebene reduziert worden. Wären über jedem Fenstersturz diese Brandbinden eingebaut wäre der Brandeintritt wesentlich schwieriger und vermutlich nicht erfolgt.
Bei dem Brand in Frankfurt ist zu beachten, dass hier um das Gebäude intensiv Müll lag, welcher als Startfeuer wirkte und somit eine etwas untypische Situation für die Norm darstellt. Faktisch ist kein schwer entflammbares Material nicht nichtbrennbar. Wenn ein Anzündfeuer vorhanden ist, dann brennen alle B1-Materialien (B1=schwer entflammbar) lichterloh.
Ergänzend ist noch anzumerken, dass die Fassadenputze bei VWS als auch bei Ziegelwänden usw. massiv mit Giften versetzt sind, um das Veralgen der Fassaden zu vermeiden. Es wird dort in einer Größenordnung Gift freigesetzt, welche in den Bereich des Gifteinsatzes der Landwirtschaft kommt. Diese Gifte werden innerhalb ca. 8 Jahren ausgewaschen und dann setzt die Verfärbung der Fassaden ein, vielfach schon früher.
Jedoch, diese Verfärbung kannte man auch schon bei Ziegelfassaden an den Stürzen und Rollokästen, das ist kein neues Phänomen.
@#10: Holger Neulen sagt:
„In Germany there are a lot of sheeps.“
Dear Holger,
this is true. But germany sheeps do not give wool. They give votes…
Did you know?
In Germany there are a lot of sheeps. But Germans are to stupid to make sheeps whool to keep their houses warm in winter and could in summer. The better, my uncle Willy – sheepherder – talking about, he has got to pay to get rid of his sheeps whool to be destroyed unused. Tell me who doesn´t know what to do?
Just using some physics power already done easily.
Holger Neulen
#6 Karl Klaus Maier
„Der Bürger fragt sich zu Recht, ob es nicht seine Pflicht ist, unsinnige Verordnungen zu missachten:“
Er dürfte sogar!
Das BVG hat am 25.07.2012 abschließend festgestellt, dass das Wahlgesetz ungültig ist, und umgehend reformiert werden muss.
Ungültiges Wahlgesetz heisst ungültige Wahl. Ungültige Wahl heisst ungültig Gewählte. Ungültig Gewählte können folglich nur ungültige Gesetze verabschieden. Wir haben seit 1956 schon keine gültig gewählte Regierung. Darum auch keine gültigen Gesetze. Trotzdem richten wir uns danach.
Sogar Gabriel hat auf einer SPD Parteiversammlung sinngemäß gesagt, „dass wir gar keine gültige Regierung hätten.“
Wir leben quasi im Zustand der Gesetzlosigkeit, da für unsere Gesetze, auch auf Grund der Bereinigungsgesetze, kein Geltungbereich besteht.
#6: Karl Klaus Maier sagt:am Freitag, 28.12.2012, 16:04
„Der Bürger fragt sich zu Recht, ob es nicht seine Pflicht ist, unsinnige Verordnungen zu missachten.“
Diese Frage stelle ich mir schon seit längerem. Ich denke, wenn sich genügend wehren würden, würde diesem Blödsinn bald ein Ende gemacht.
Die Investitionen und die eventuelle Einsparung halten keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung stand.
————
Hallo, Herr Maier
Sie vergessen, dass Sie es mit unterwürfigen, durch GEZ- Propaganda ins Gehirn gesch… deutschen Zipfelmützen zu tun haben. Demzufolge sind Bemühungen in Ihrem Sinne einfach nicht möglich und die kleinen Gemeinden wie die der EIKE stehen fein auf verlorenem Posten (selbst erlebt, dass ein ausgebildeter Fahrsteiger in meiner Familie auf einmal grüne Parolen drusch)..
Er erntete die passenden Kommentare, die ich hier nicht wiederhole.
@#4: Václav Endrst:
Keine Ursache.
@#6: Karl Klaus Maier:
Noch schreiben die Bürokraten Ausnahmeklauseln in die Gesetze, die nur eine Berechnung oder ein Gutachten bedürfen, um den Unsinn zu umgehen. Sobald diese nicht mehr drin stehen, wird es schwierig, aber vorher wird es hoffentlich knallen und die Verantwortlichen müssen dann hoffentlich mit dem Privatvermögen haften. Wird wohl ein Traum bleiben, da die Verantwortlichen sich schnell ins Ausland absetzen werden.
„Der Bürger fragt sich zu Recht, ob es nicht seine Pflicht ist, unsinnige Verordnungen zu missachten.“
Diese Frage stelle ich mir schon seit längerem. Ich denke, wenn sich genügend wehren würden, würde diesem Blödsinn bald ein Ende gemacht.
Die Investitionen und die eventuelle Einsparung halten keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung stand.
„als im Internet Messwerte einer Untersuchung auftauchten, die die Außenstelle Holzkirchen des Fraunhofer Instituts für Bauphysik (IBP) Mitte der 1980er Jahre im Auftrag des Ziegelforums e.V., München, durchgeführt hat“
Wo sind diese Messwert Protokolle zu bekommen ?
Kann EIKE dies verlinken oder aus seine eigene seite nehmen ?
MFG
Herr Múller, vielen Dank fúr die Korrektur.
MfG
@#2: Václav Endrst:
Sie meinen garantiert nicht 0.01, sondern 0.1, wobei dieser Wert auch schon zu extrem ist. Es würde auch ein Wert von 0.5 W/K reichen, da das Mauerwerk eine Dichte von 700kg/m^3 hat und Styrpor bei ca 60kg/m^3 liegt. Für den instationären Fall(der liegt nunmal immer an), ergibt sich somit für die Ziegelmauer eine wesentlich bessere Bilanz. Die Hersteller von Ziegel machen damit Werbung, dass man so die Vorgaben der EU weit unterbietet und trotzdem ein angenehmes Raumklima hat.
Bei der Frage Hausisolierung ist gut zu wissen, dass auch hier uneingeschrenkt die Thermodynamik gilt. Deswegen ist entscheident der Wert dT. Der ist bekanntlich am grössten am Dach des Hauses. Es lohnt sich also hier gut zu isolieren und zwar nich um Heizungskosten zu sparen sonder am heissen Tagen im Sommer dort existieren zu können. Die Wände eines Hauses lohnt sich zu isolieren nur bis der Wärmedurchgangskoefizient einen Wert in dem Bereich 0.01 erreicht. Alle andere Empfehlungen sind vorsichtig ausgedrück Unfug.
Das Eigeninteresse des Staats kann es aber nicht sein, durch immer mehr Steuer- Abgabeneinnahmen und künstliche Preistreiberei den Bürger „Nachfrage-/Konsumtod“ zu machen.
Durch dieses Politikdiktat wird der deutsche Endverbraucher in Zukunft immer mehr für Miete, Mietnebenkosten, Energie, öffentliche Einrichtungen/Infrastruktur, Lebenshaltungskosten ausgeben müssen.
Für ein Wohlstandsleben (fortschrittliche/lebenserleichternde Neuinvestitionen, private Altersvorsorge,private Krankenversorgung/Pflegeversorgung,Kapital-Immobilienaufbau)
Diese ökosozialistische Einheitspolitik in Deutschland regiert nicht mehr „ZUM WOHLE DES DeuTSCHEN VOLKS“ sondern diktiert mit Gesetzen und Verordnungen die Wohlstandsvernichtung eines ganzen Volks!