Monckton erläuterte: „Ich habe mit der Zusammenstellung eines Schriftsatzes für eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden begonnen …, um … das Vorhandensein von Fällen von fortgesetztem Wissenschafts- und Wirtschaftsbetrug zu belegen bei der Darstellung des „Klimawandels“ … Die Strafverfolgungsbehörden werden dem nachgehen müssen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.“

Auf der Webseite Climate Depot skizzierte Lord Monckton seinen Plan und wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt.

Den Rechtsstaat für uns arbeiten lassen

Von Christopher Monckton of Brenchley, London
Sechs Polizeibeamte von Norfolk und von London haben eine Hausdurchsuchung bei “Tallbloke” durchgeführt und seine Computer „ausgeliehen“. Tallbloke war der erste Blogger im Vereinigten Königreich, der enthüllte, dass es weitere 5.000 E-Mails in der Climategate 2.0-Affäre gibt. Es ist zu fragen, warum die britische Polizei mehr an der Verfolgung und Bestrafung des Warners/“Datendiebs“ interessiert ist, als sich mit den Betrügereien von IPCC-„Wissenschaftlern“ zu beschäftigen, deren Vergehen die E-Mails enthüllen.
Es gibt einen Grund, warum die Polizei den Warner sucht und noch nicht gegen diejenigen ermittelt, deren zahlreichere und schwerere Vergehen von den E-Mails enthüllt wurden. Die University of East Anglia hat Anzeige gegen den „Datendieb“ erstattet, niemand aber hat bisher gegen die Klimastrolche Anzeige erstattet, deren Vergehen die Universität so gerne verheimlichen möchte.
Wir, die wir uns die Frage erlaubten, wieviel “Klimawandel” denn von einer Verdoppelung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre in diesem Jahrhundert ausgehen könnte, waren uns bis dato viel zu fein, Strafanzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten. Das wird sich jetzt ändern. Dieser Beitrag legt unsere Absichten dar.

Welche Straftaten sind begangen worden?

Schwerer Betrug, das ist doch schon was!
Augenscheinlich haben sich einige der prominenten Climategate-E-Mail-Verfasser mit anderen zu fortgesetzter raffinierter Vorspiegelung falscher Tatsachen zusammengetan zum Zwecke der eigenen und gemeinschaftlichen Bereicherung, zur Verarmung von Dritten und zum Schaden ganzer Schlüsselindustrien und Volkswirtschaften, indem sie systematisch und fortgesetzt die behaupteten Bedrohungen und Kosten des anthropogenen „Klimawandels“ grob übertrieben haben. Darüberhinaus haben sie den Grad der Gewissheit der wissenschaftlichen Erkenntnis stark übertrieben, die den Behauptungen des IPCC zugrunde liegt, und sie haben ebenso die Wirksamkeit der verschiedenen vorgeschlagenen Methoden für das versuchte Aufhalten des anthropogenen „Klimawandels“ übertrieben. Gleichzeitig haben sie untertrieben bei den Vorteilen einer Erwärmung und bei den Kosten eines versuchten Aufhaltens des „Klimawandels“.
Warum waltet die Polizei nicht ihres Amtes und fällt stattdessen über den unbescholtenen  „Tallbloke“ her? Nicht zuletzt deshalb, weil die Polizei nicht so viel von den Besonderheiten der Klima-Physik und deren wirtschaftlichen Auswirkungen versteht, wie wir Fachleute. Die Polizei ist einfach nicht in der Lage, die Bedeutung der E-Mails zu verstehen, weil man ihr das nie erklärt hat.
Beispielsweise ist die tatsächliche Bedeutung des Satzes „das Abnehmen [der globalen Temperatur] verstecken“ (hide the decline) bei oberflächlicher Lektüre der E-Mails überhaupt nicht erkennbar. Die Polizei liest die E-Mails nicht so wie wir, es sei denn, wir verhelfen ihr zum Verständnis der schockierenden Bedeutung.
Wenn wir den Strafverfolgungsbehörden erklären, wie die vielen in den Climategate E-Mails erkennbaren Betrügereien funktionierten und wie sie mit weiteren künstlichen und in betrügerischer Absicht unternommen Vorspiegelungen falscher Tatsachen in Verbindung stehen, um die Bedrohung durch den „Klimawandel“ in den IPCC-Dokumenten zu übertreiben, und die außergewöhnlich hohen und jenseits jeglichen vernünftigen Maßes stehenden Kosten eines Versuches zum Abmildern des „Klimawandels“ klein zu reden, dann wird man verstehen und – was wichtiger ist – auch handeln. Denn das verlangt das Gesetz.
In vielen nationalen Rechtssystemen ist Betrug ein Offizialdelikt. Betrug begeht, wer durch Täuschung einen Vermögensvorteil für sich zu erlangen sucht, oder einen Vermögensschaden für einen Dritten herbeiführt. Tatbestandsmerkmale sind: Vermögensvorteil oder Nachteil und Täuschung.

Betrug im englischen Strafrecht

Im Vereinigten Königreich ist im “Fraud Act 2006” der Tatbestand des Betrugs ausführlich kodifiziert. [Anm. d. Übers.: Die deutsche Strafvorschrift ist am Schluss zitiert]

Zusammengefasst geht es bei Betrug [im engl. Recht] um:
die Erlangung eines zeitweiligen oder dauerhaften Vorteils für den Täter, oder um die Zufügung eines zeitweiligen oder dauerhaften Schadens zu Lasten eines Dritten (entweder durch Verhinderung der Erlangung dessen, was er möglicherweise erlangen könnte, oder Verminderung dessen, was er besitzt), wobei der Vor- oder Nachteil in Geld oder in Grundeigentum oder anderem persönlichen Eigentum (darin eingeschlossen bewegliches oder immaterielles Eigentum) besteht;
die vorsätzliche Vorteilsverschaffung für den Täter oder einen Dritten, oder die Zufügung eines Schadens zu Lasten eines Dritten – auch wenn er einem erhöhten Verlustrisiko ausgesetzt wird – durch Vorspiegelung falscher oder irreführender Tatsachen (ausdrücklich oder impliziert), die dem Täter bekannt sind;
das betrügerische Verschweigen von Informationen einem Dritten gegenüber, wenn der Täter gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist;
die wissentliche Vorenthaltung von Informationen einem Dritten gegenüber, zu deren Offenlegung eine gesetzliche Verpflichtung besteht;
den vorsätzlichen Missbrauch eines Amtes (durch Handlung oder Unterlassung), bei dessen Ausübung der Täter zum Schutz der finanziellen Interessen eines Dritten verpflichtet ist, oder zum Nicht-Zuwiderhandeln gegen diese.

In einigen Rechtssystemen wird als “schwerer Betrug” angesehen, wenn der/die Täter als Inhaber eines Amtes des öffentlichen Vertrauens handelt(n), oder wenn es um sehr hohe Geldsummen geht oder beides.
Die in den Climategate E-Mails enthüllten Betrügereien erfüllen beide Tatbestände.
[Anm. d. Übers.: Auch der deutsche § 263  Betrug (StGB) kennt diese Merkmale des besonders schweren Betruges.]
Der Tatbestand des Vermögensvorteils oder Nachteils ist bei den zusammenhängenden Vorspiegelungen falscher Tatsachen gegeben, die zu den übertriebenen Behauptungen des IPCC und dessen Helfern geführt haben: die Nachteile sind massive Verluste für die Steuerzahler, für die Käufer von Benzin und Elektrizität, nur um einige zu nennen. Das ist alles gut dokumentiert.
Jeder Betrugsvorwurf, den wir erheben, muss ein klarer, zuordenbarer Fall einer Täuschung durch eine benennbare Person sein, die an der gesamten Täuschung mitgewirkt hat.

Einige Beispiele für möglichen Betrug:

Angenommen, eine einzelne, dreimal im Vierten Bericht des IPCC (AR4) erschienene Grafik beruhte auf einer falschen statistischen Technik derart, dass sie fälschlicherweise eine raschere Erderwärmung vorspiegelte, und dass wir dafür verantwortlich wären. Das könnte ein Fehler sein. Aber wenn der Bericht eines kompetenten Statistikers beweist, dass dieses Verfahren tatsächlich fehlerhaft ist, und wenn ein Leitautor des Vierten Berichts aufgefordert wird, den Fehler korrigieren zu lassen, sich aber weigert, und auch noch versucht, die falsche Grafik mit täuschenden und fehlerhaften Begründungen zu verteidigen, dann könnte das den Tatbestand des Betrugs durch den Leitautor erfüllen. Jeder Landsmann des Leitautors könnte in seinem Land zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Der Betrug bestünde im Vorsatz des Leitautors, die fehlerhafte Grafik nicht zu berichtigen, obwohl er weiß, dass sie falsche Tatsachen vorspiegelt, und dass sie falsch berechnet worden ist, um den Einfluss des Menschen auf das Klima zu übertreiben. Die Verweigerung des Täters, sich wie ein vernünftiger Leitautor zu verhalten, wäre Betrug.
Angenommen, der Leitautor eines IPCC-Kapitels gäbe zu, dass er es zuließ, einen offensichtlich falschen Wert im Vierten Bericht erscheinen zu lassen, weil er „ … die Regierungen beeinflussen wollte …“, und angenommen, dass der falsche Wert trotz der Einsprüche von „Gutachtern“ dennoch abgedruckt wurde, und angenommen, dass viele Monate lang das IPCC bis zu den höchsten Positionen hinauf versucht hätte, die Täuschung zu verheimlichen, dann wäre das Betrug.
Angenommen, ein Politiker wäre mit einer unzulässigerweise alarmistischen Predigt vom „Klimawandel“ reich geworden. Angenommen, dass er in einer weitverbreiteten Präsentation Einzelheiten eines Experiments gezeigt hätte, das nicht in der behaupteten Weise durchgeführt wurde, und das daher nicht die offizielle Deutung in dem Maße belegte, wie er behauptete. Das wäre klar eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es wäre Betrug.
Angenommen, eine hoher Amtsträger einer Internationalen Meteorologischen Organisation würde dabei gefilmt, wie er sagte, dass die globalen mittleren Temperaturtrends an der Erdoberfläche dreißig Jahre überdecken sollten, und dass sein Gesprächspartner höflich darauf hinwies, dass diese 30 Jahre gänzlich mit der Erwärmungsphase der großen Oszillationen der Meeresströmungen übereinstimmten und daher die Trends 60 Jahre überdecken sollten, um Überzeichnungen durch den Einschluss der Abkühlungsphasen abzumildern. Und weiter angenommen, der Amtsträger hätte daraufhin dem Gesprächspartner geantwortet, er möchte nicht belehrt werden, und dann hätte er auch noch beim UNFCCC-Sekretariat die falsche Anschuldigung gemacht, er wäre schikaniert worden.
Für sich allein genommen, wäre der Vorfall unbedeutend. Im Kontext einer weiteren Reihe von damit verbundenen Vorspiegelungen falscher Tatsachen durch diese und andere Organisationen, hätte der Amtsträger es unternommen, die Täuschung aufrecht zu erhalten mit dem Bemühen, die Tatsache zu verheimlichen, dass die fraglichen 30 Jahre weitgehend mit der Erwärmungsphase einer natürlichen Meeresoszillation zusammenfielen und dann, nachdem dies hinterfragt worden sei, eine falsche Anschuldigung gegen seinen Gesprächspartner gemacht. Das Fehlverhalten des Amtsträgers wäre im weiteren Kontext nicht nur unprofessionell, es wäre Betrug.
Angenommen, der Verwalter eines Datenbestandes über die globalen Temperaturen verweigerte sich der Anforderung, die Daten und die Methoden der Zusammenstellung des Datenbestandes auf Anforderung herauszugeben, und angenommen er bespricht sich noch mit anderen „Wissenschaftlern“, wie man die auf dem Informationsfreiheitsgesetz beruhenden Anfragen umgehen und damit erfolgreich mehrere Jahre lang viele grundlegende Fehler beim Verwalten und Verarbeiten der Daten verbergen könnte. Für sich allein genommen könnte der Vorfall mit reiner Inkompetenz erklärt werden in Verbindung mit dem verständlichen Wunsch, eine verdiente berufliche Demütigung zu vermeiden. Im anderen Kontext der gesamten damit verbundenen Betrügereien könnte ein Gericht sehr wohl zu dem Schluss kommen, dass der Vorfall den Tatbestand des Betrugs erfüllt, weil ein Irrtum über die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des IPCC erregt und unterhalten wurde, um dem IPCC-Verfahren eine besonders hohe wissenschaftliche Wahrhaftigkeit zuzuschreiben.
Man beachte, dass jeder dieser Vorfälle für sich allein genommen kaum mehr als ein Schulterzucken bei den Strafverfolgungsbehörden auszulösen vermag, weil nicht erkennbar ist, wie der jeweilige Betrug sich in das größere Bild derer einfügt, die den Klima-Alarm durch eine große Menge von entsprechenden Konstrukten und Täuschungen weit über jegliches wissenschaftlich gerechtfertigte Maß hinaus erzeugt haben und weiter aufrecht erhalten. Man möge daher auf die beschriebenen Betrügereien als Ganzes und im Zusammenhang blicken. Erst dann kommt die schier atemberaubende Arroganz der gesamten Täuschung auch für diejenigen zum Vorschein, die bisher nichts wahrnehmen konnten.

Nächste Schritte

Ich habe mit dem Entwurf des Schriftsatzes und der Schilderung der Tatbestände für eine Strafanzeige begonnen. Im Schriftsatz stehen alle nötigen Beweise zum Beleg des Vorhandenseins vieler einzelner Fälle von wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Betrug im Zusammenhang mit der offiziellen Darstellung des „Klimawandels“. Auch die Verbindungen zwischen diesen Vorfällen und das darüber lagernde Gebilde der Täuschung, auf dessen Aufrechterhaltung die einzelnen Lügengebäude vorsätzlich zielten, ist darin enthalten. In jedem einzelnen Fall werden die Betrüger beim Namen genannt und ihre Handlungen beschrieben.
Nach Fertigstellung des Schriftsatzes wird er sorgfältig von erfahrenen Strafrechtsjuristen aus jedem der Länder überprüft, wo die Verdächtigten ihre Wohnsitze haben. Dann wird der Schriftsatz den jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, zusammen mit einer Strafanzeige von  Anwälten, die namens und im Auftrag der Bürger in der jeweiligen Gerichtszuständigkeit handeln.
IPCC oder UNFCCC können nicht angezeigt werden, weil sie außerhalb der nationalen Jurisdiktionen stehen. Die einzelnen „Wissenschaftler“ aber können in ihren jeweiligen Wohnsitzländern belangt werden.

Bitte um Mitarbeit

Sie können alle mithelfen. Wenn Sie in einem besonderen Aspekt der “Klimawandelwissenschaft” ein Element von Betrug wie oben definiert und erläutert erkennen, dann setzen Sie sich bitte – in strengster Vertraulichkeit – mit mir in Verbindung und nenne Sie bitte so viele Details wie möglich. Seien Sie bitte treffend und genau. Nennen Sie Namen, Einzelheiten. Falls möglich, verweisen Sie auf unterstützende Beweise.
Weil Ihre Information im Zuge einer Strafverfolgung geliefert wird, ist sie besonders geschützt und kann nicht zu einer Verleumdungsklage führen, selbst im unwahrscheinlichen Falle, dass die Verdächtigten herausfänden, dass Sie sich mit mir in Verbindung gesetzt haben. Ihre Details werden vertraulich behandelt und werden nicht im Schriftsatz erscheinen oder irgendwelchen Behörden überlassen.
Seien Sie bitte nicht zurückhaltend. Es fällt nur allzu leicht, sich vor der immer stärker verfolgten Linie von einigen der bekannteren Betrüger blenden zu lassen – sie pflegen zu sagen, dass die Wissenschaft nicht in einer Atmosphäre gedeihen könnte, wo sich Wissenschaftler beim gutgläubigen Veröffentlichen von ehrlicher Forschung mit Anklagen der Strafverfolgung konfrontiert sähen.
Eines ist ganz klar: die Hürde der Tatbestandsmerkmale von Untreue und Betrug liegt sehr hoch. Die Staatsanwälte, die die Anzeige und den Schriftsatz nach der Fertigstellung lesen, werden nicht zulassen, dass auch nur ein angezeigter Betrugsfall zu einer Anklage führt, wenn nicht klare Augenscheinsbeweise vorliegen, dass eine vorsätzlich Täuschung begangen wurde. Die ehrliche Wissenschaft wird nicht angegriffen, nur die unehrliche. Ein unehrlicher Wissenschaftler kann keine höhere Immunität vor Strafverfolgung beanspruchen als jeder andere Mensch.
Lassen Sie uns dranbleiben. Wir haben eine Chance, den Rechtsstaat für uns und nicht für die Anderen arbeiten zu lassen und diese teuere Angstmacherei endlich zu beenden.
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[Anm. des Übers.: Die Definition des Betrugs im deutschen Strafgesetzbuch
(§ 263 StGB) lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …]

Tatbestandsmerkmale im deutschen Strafrecht:
Die Grundform des Betruges enthält folgende Tatbestandsmerkmale:
Vermögen sind alle geldwerten Positionen einer Person.
Tatsachen sind Ereignisse, Vorgänge oder Zustände aus der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
Vorspiegelung falscher Tatsachen ist gegeben, wenn der Täter einem anderen eine nicht bestehende Tatsache als bestehend unterbreitet.
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.
Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen.
Die Vermögensverfügung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Betruges: jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Eintritt eines Vermögensschadens.

Christopher Moncktons Original finden Sie hier.
Übersetzung: Helmut Jäger, EIKE

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