Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw. Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im wesentlichen alle rechtswidrig sind. Eine größere Klatsche ist für eine Landesregierung kaum vorstellbar. Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz fasst die wesentlichen Inhalte der VGH-Beschlüsse folgendermaßen zusammen:
»Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.«
Eigentlich hätten alle Voraussetzungen für die Genehmigungen der Umwandlung des auf den Anlagenstandorten stehenden Waldes wegen der Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft werden müssen. Die Landesregierung Baden-Württemberg argumentierte, dass zum Beispiel die Rodung des Waldes für die Windkraftanlagen nicht unter das Genehmigungsverfahren falle. Das überzeugte den Senat nicht, wie es in dem Beschluss ausdrücklich heißt.»Wenn auf dem Anlagenstandort eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart bald in eine andere Nutzungsart (Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage) umgewandelt werden müsse, handele es sich um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG«, so erläutert Anwalt Faller die Urteilsbegründung.
Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. So müssten laut Senat beispielsweise Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und Jagdreviere sowie Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder Fledermäuse mit betrachtet werden.
Außerdem seien keine ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden, auch daraus ergebe sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese Rechtsverstöße sind laut VGH-Senat auch keine Kleinigkeiten, die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein absoluter Verfahrensfehler.
Die Waldumwandlungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil die von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und auch ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde. Deutlicher gehts nicht.
Die weitreichenden Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden. Dabei ist die überhaupt nicht zu unterschätzen: Dieses neue Urteil des VGH könnte das Aus für die Windkraft in Baden-Württemberg bedeuten.
Anwalt Rico Faller stellt fest: »Bei den Beschlüssen des VGH Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht.«
Umweltrechtliche Vorschriften seien nicht oder unzutreffend angewandt worden, damit habe auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ordnungsgemäß stattgefunden. Rechtsanwalt Faller sieht, dass diese Entscheidung künftig dazu führen wird, dass vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG – und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist. Diese Beteiligung wiederum führe eher dazu, dass Abwägungsbelange umfassender und verlässlicher ermittelt und gewichtet würden als lediglich in einem nicht-öffentlichen Verfahren.Wie die Landesregierung Baden-Württemberg weiter die Landschaften des Südwestens rigoros mit Windrädern bestücken will, wird interessant.
Damit ist das große Projekt einer gigantischen Windindustrieanlage im südlichen Schwarzwald erst einmal auf Eis gelegt. Das Singener Unternehmen, das den Industriepark errichten wollte, hatte viel Geld in das Projekt gesteckt und schon die Wälder für die Windräder roden lassen.
Für Michael Thorwart, Universitätsprofessor für Theoretische Physik, der auch schon den Schwindel im baden-württembergischen Windatlas aufdeckte, ist das Urteil ein rechtsstaatliches Trostpflaster: »Es zeigt sich, dass unser demokratischer Rechtsstaat sich auch nicht durch eine ideologiegetriebene „Energiepolitik“ aus den Angeln heben lässt, was zunächst einmal beruhigend ist. Allerdings müssen wir Bürgerinnen und Bürger weiter wachsam sein.«
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Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Hier noch ein Hinweis von einem Juristen, wie man als Bürger am erfolgversprechendsten gegen den Bau weiterer Windräder in B-W (und anderswo) vorgeht:
Die jeweils örtlich zuständige Behörde muss die Genehmigung öffentlich bekannt machen. Dann kann man als betroffener Bürger innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Zuständige Behörde wird in der Regel die Immissionsschutzbehörde beim Kreis bzw. bei der kreisfreien Stadt (Kreisbehörde) sein. Um das dortige Treiben und etwaige Genehmigungen zu verfolgen, empfiehlt es sich, regelmäßig die am Ort übliche Tageszeitung zu lesen oder die Internetseite der Kreisbehörde zu beobachten. Denn dort erfolgt die öffentliche Bekanntgabe von Planfeststellungsbeschlüssen bzw. von Genehmigungen nach dem BImSchG, durch welche eine Vielzahl von Personen betroffen werden.
Sobald man als betroffener Bürger den Verdacht hat, dass eine Genehmigung erteilt worden sein könnte, musst man ausdrücklich nachfragen, ob eine Genehmigung für die Windkraftanlage bei einem in der Nähe erteilt wurde und ggf. möglichst bald auc einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Hilfe einschalten. Der kann sich dann auf den aktuellen Beschluss des VGH Baden-Württemberg berufen.
Lieber Herr Heinzow (und alle anderen, die diese Hoffnung hegen):
„Das Schönste an dem Urteil ist aber, daß die anderen Anlagen keine Genehmigung haben und m.E. stillgelegt werden müssen.“
Ganz so ist es leider nicht. Verwaltungsakte bleiben in Kraft, nachdem die Widerspruchsfrist verstrichen ist. Auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie rechtwidrig waren.
(Suchen Sie im Internet bitte unter „Verwaltungsakt Bestandskraft“, z.B. auf jurawiki. Der konkrete Link wird hier leider nicht angenommen.)
Nur die Behörde kann den Verwaltungsakt dann noch zurücknehmen. Vielleicht haben einzelne Gemeinden in BW ja Interesse daran, die Mehrzahl aber, fürchte ich, nicht. Ein Bürger kann nur unter ganz besonderen Umständen eine Wiederaufnahme beantragen, aber da wird es selbst für Juristen diffizil – sagte mir einer.
@Frau Kornstaedt: beim Gesetzesstudium ist mir der folgende Paragraph aufgefallen und zwar der § 44, der bindet die Verwaltung (das interessiert aber niemanden mehr, Mord und Totschlag hat sich etabliert, die Verwaltung kennt ihre eigenen Gesetze nicht und/oder beachtet sie nicht/nicht mehr):
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html
Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 44
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1.
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2.
der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3.
den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4.
den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5.
der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6.
der gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
1.
Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
2.
eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
3.
ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
4.
die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Windräder sind im Umkreis von 15-25 Kilometern schädigend für Menschen und verstoßen – jedes einzelne Windrad – gegen folgende Gesetze – hier nur Auszüge aus unserem Strafgesetzbuch,
https://dejure.org/gesetze/StGB
16. Abschnitt
Straftaten gegen das Leben (§§ 211 – 222)
s. insbesondere
§ 211, § 212, § 218, § 222
27. Abschnitt
Sachbeschädigung (§§ 303 – 305a)
§ 303, § 304
28. Abschnitt
Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c)
§ 306 f Herbeiführen einer Brandgefahr (50 Havarien in 2018, 20 in 2019 – TÜV und Löschvorrichtungen bei Windrädern gibt´s nicht und Löschflugzeuge haben wir nicht)
§ 313 Herbeiführen einer Überschwemmung (Windräder greifen in das lokale Wettergeschehen ein)
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
§ 316b Störung öffentlicher Betriebe (Entzug von Wasser, Wärme, Licht und Kraft bei der Bevölkerung)
§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
§ 319 Baugefährdung
29. Abschnitt
Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 – 330d)
§ 324 Gewässerverunreinigung
§ 324a Bodenverunreinigung
§ 325 Luftverunreinigung
§ 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
§ 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
§ 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
Genau diese Gesetze könnten, nach Ihrer Logik, somit auch gegen Automobile und Autobahnen angewandt werden.
Herr Tarantik:
ich habe die Gesetze nicht erfunden (ich halte diese für äußerst gut, leider beachtet sie keiner wegen Vollverblödung, Dummheit, ideologischem Wahnsinn, Lust an Zerstörung oder sonstigen Gründen, die mir nicht bekannt sind), sondern gelesen, ebenso habe etwa 80 MB zur Gefährlichkeit von Windrädern gelesen, zig Videos dazu angesehen und habe in 3-jährige Kleinarbeit meine Schlüsse dazu gezogen – als ich endlich die Lösung gefunden hatte, warum plötzlich so viele Menschen sterben – irgendwas muß ja ursächlich dafür sein. Ihre Ausführungen zu Fahrzeugen (natürlich ist der Schall von Autos und Autobahnen auch schädlich) sind schlichtweg falsch: wenn ich mich dem Straßenverkehr entziehen möchte, ziehe ich in eine autofreie Nebenstraße oder in ein Ferienhaus auf dem Lande – total einfach!
Der Schall von Windrädern schädigt mich aber im Umkreis von 15 – 25 KILOMETERN und dem kann ich mich nicht entziehen, da mittlerweile das ganze Land schallverseucht ist!
Also: hören Sie auf mit Ihrer blöden Wortverdreherei und perversen Kommunikation, das beleidigt meine Intelligenz und schädigt meine Nerven!
Wer den Schall von Autos mit dem Schall von Windrädern vergleicht, hat schlichtweg eins an der Mütze!
Verantwortlich sind diejenigen, die diese Politiker gewählt haben.
Ganz genau so ist es !! Wir alle, jeder Einzelne von uns, müssen die das Land mit grünen Märchen verblödenden Politiker aus den Parlamenten rauswählen. Werheute noch CDU, SPD oder gar die Grünen wählt, wählt die gezielte Ökoverblödung der Gesellschaft. Keine Stimme den Handlangern der naturzerstörenden pseudo-ökologischen Energiewende-Profiteure ! Den wie bei allem, es geht auch bei der angeblichen ‚Energiewende‘ nur um’s Geld. Hier aber ohne dass irgendwelcher Nutzen für die Gesellschaft erreicht würde.
Schuld sind doch alle die Millionen Dummköpfe, die diese Politiker wählen.
zu M.Maier:
Wir sollen nicht ungereccht sein. Alle die von der Klimahysterie profitieren kann man verurteilen aber die meisten anderen sind ganz einfach ahnungslos und gegen die verlogenen Politiker, die fürs lügen bezalt werden, kommen Amateurgehirne einfach nicht auf. Es muss kein Umdenken sondern eine neue Form der Bildung im Schulwese geschaffen weden sonst wird die Menschheit von Jahr zu Jahr mehr verblöden !
Ahnungslosigkeit ist hier selbstverschuldete Unwissenheit und entschuldigt NICHT. Und die Lügen der Politiker sind so offensichtlich und durchschaubar, dass selbst geistig minderbemittelte Menschen es durchaus erkennen können, wenn vielleicht nicht intellektuell, so doch mit ihrem Bauchgehirn (das ist meist sowieso viel zuverklässiger als die Semmel im Kopf).
Diese linksverstrahlten Strandsandkornzähler lassen sich bestimmt schnell ein Wahnsinnsgesetz einfallen, um ihren Reinfall wieder flott vergessen zu machen.
Seit wann ist die Justiz unabhängig ? Da stimmt doch was nicht.
Sehr gut, lang lebe die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz!
Ich fasse zusammen:
1.) Die Regierungen aus dem rot/grün/schwarzen Einheitsblock sind unfähig die mathematisch/physikalischen Ursachen des Klimawandels zu verstehen.
2.) Es werden rechtswidrig Windkraftanlagen geplant und gebaut, die für eine sichere Stromversorgung ungeeignet sind.
3.) Landschaften werden zerstört, Vögel, Fledermäuse und Insekten vernichtet.
4.) Die Lebensqualität der in der Nähe der Windkraftanlagen lebenden Menschen wird massiv vermindert.
5.) Es werden seit Jahrzehnten zuverlässig arbeitende Atom/Kohlekraftwerke abgeschaltet, wie zuletzt Phillipsburg II.
6.) Die Stromversorgung Deutschlands wird zunehmend unsicherer. Die Wahrscheinlichkeit für Blackouts steigt und steigt.
7.) Es werden aus rein ideologischen Gründen gigantische Summen an Steuergeldern verschwendet.
8.) Trotz der schlechten Stromqualität (Abschaltung der Energieversorgung bei Blackout-Gefahr von Strom-intensiven Betrieben) steigt der Strompreis von Jahr zu Jahr.
9.) Es wurden massive Steuererhöhungen (co2-Steuer) beschlossen um das „Welt-Klima zu retten“. In Wahrheit geht es wohl eher um die Finanzierung der grenzenlosen Einwanderung in die Sozialsysteme.
10.) Die „Verkehrswende“ und co2-Vorgaben sind ohne Sinn und Verstand. Die Automobil-Industrie Deutschlands wird dadurch geschwächt. Der Arbeitsplatz-Abbau hat bereits begonnen.
11.) Es droht der finanzielle Zusammenbruch Deutschlands, wie es zurzeit in Schweden abläuft (Überlastung der Sozialsysteme durch grenzenlose Einwanderung).
12.) Das Ganze wird einseitig durch die „Qualitätsmedien“ unterstützt.
Fazit: Das ist kein Spaß mehr, die Regierungen aus dem rot/grün/schwarzen Einheitsblock haben fertig!
zu F.Wähner:
Und jetzt die Frage, wem nützt das alles ? Richtig ! Im Punkt 11 steht; „dem finaziellen(u. wirtschaftlichen) Zusammenbruch Deutschlands“. Also den Freunden der NWO, dem IWF, der Weltbank, der UNO, der EU und den Weltkonzernen der Banken und Wirtschaft. So lange wir die Namen unserer Feinde nicht beim Namen nennen, ist alles weitere nur Gerede und das läuft so lange bis es fad wird und es niemand mehr hören will. Aber das kann doch nicht das Ziel sein.
Das zeigt für mich die grundlegenden Probleme in diesem Land.
Bürokratiewahnsinn und fehlende Planungssicherheit.
Wer will schon in diesem Land etwas bauen, wenn der Verwaltungsakt 3 Jahre, anschließend über 2 Jahre eine Klage von Bürgern und dann noch ein weiteres Jahr für eine Umweltprüfung kommt. Und sich während der ganzen Zeit auch 2 mal die Förderungsbestimmungen ändern.
Wir haben den Horst des bei uns ansässigen Rotmilan Paares gefunden u. werden ihn dokumentieren. Seien Sie versichert, dass wir gegen etwaige WKA vorgehen würden! Bis dahin werden wir den Standort für uns behalten, sonst ist der Nistplatz weg. So macht man das nämlich in Deutschland der scheinheiligen Natur- u. Klimaschützer!
Das ist für mich eine grundlegendes Problem in diesem Land!
Sie müssen da aber ne geheime Kamera unterbringen.
Die Typen der Windmühlenstraftäter (also die, die die Vögel illegal beseitigen) sind überall tätig.
Ganz ganz schnell ins Naturschutz Kataster eintragen lassen. Selbst wenn dann der Horst entfernt und der Milan getötet wird. Dort wird kein WLAN gebaut. Wirklich wichtig. Naturschutzbeauftragte…. Konsultieren und alles Schriftlich.
zu Ingo Nitsch:
Als Österreicher bin ich mit den deutschen Gesetzen nicht so vertraut, aber bestehen da nicht Ähnlichkeiten bei den Landesgesetzen zwischen den einzelnen Ländern ? Da wird es doch sicher Menschen geben, die da einmal die Fährte aufnehmen werden. Diesen Rot/Grün/Dunkelroten Behinderten sollte endlich einmal gezeigt werden, wo Bartl den Most holt oder wo der Hammer hängt !
Ist schon schlimm im Lande Herr Schrage. Und wenn dann im Ländle Windkraftanlagen im Jahre 13 nach der Inbetriebnahme laufen, ohne dass Genehmigungsauflagen erfüllt sind. Diese Genehmigungsauflagen basieren auf der TA-Lärm und dem BISchG. das landratsamt schert sich einen Dreck darum, also Rechtsbruch und Rechtsbeugung durch das Landratsamt. Das Regierungspräsidium findet das alles in Ordnung, das Untersteller-Ministerium auch. Die Mitglieder des Landtags, bis auf ein paar ausnahmen, haben das ebenso abgesegnet. Die Staatsanwaltschaft, da weisungsgebunden, hat auch keinen Anstoß daran. LUBW, die ja über die Umwelt wachen sollte, unterstützt das Ganze noch.
Und dann kommen jetzt die Sozen noch auf die Idee, den Anwohnern die Gesundheit für ein paar lumpige Euros abzukaufen! Und ganz perfide, mit Geld, das den Betroffenen vorher mittels EEG-Umlage, Netzentgeld, KWK-Kopplungszuschlag etc. und demnächst dann CO2-Steuer abgepresst wird.
Mal die Wirklichkeit im Lande wahrnehmen Herr Schrage!
zu M. Eck:
Es wird Zeit für ein „Wahrheitsministerium“ wie in 1984 von G.Orwell. Aber wer soll denn bei der Groko dieses Ministerium führen ? Ein Ahnungsloser oder ein Korrupter ?
Da liegen Sie tatsächlich völlig richtig, Herr Schrage. Es stellt sich nur die Frage, welche politische Partei diesen Bürokratiewahnsinn letztendlich zu verantworten hat. Ist es vielleicht sogar die, der Sie nahestehen?
Kürzester mir bekannter Witz: Rechtsstaat
Die Genehmigungs- und Rechtslage müsste doch auch in anderen Bndesländern gleich sein oder zumindest annähernd ähnlich, so daß auch dort solche Urteile gefällt werden können.
Aber vielleicht wird schon in Berlin in den klimaaffinen Kreisen über einen Ausweg, eine Aushebelung oder auch Beeinflussung der Gerichtshöfe nachgedacht. Z.B. Bau von Wind- und Solaranlagen haben wegen ihrer fundamentalen Bedeutung Vorrang vor einschränkenden Genehmigungsverfahren betreffend Natur und Gesellschaft. Um der Energiewende willen haben Natur und Gesellschaft dies zu „schlucken“
was spricht gegen 200m hohe Windräder mitten in Berlin? Vielleicht hilft das gegen die globale Stadterwärmung von Berlin.
Wie sagte doch die beste aller Kanzlerinnen: Nun sind sie halt da.
Ja ein gutes Urteil. Nein, die Bäume sind ja schon gefällt.
Die werden das ausmerzen und in BaWü einen zweiten „Bahnhof“ bauen.
Der Erste ist Sch.. u. der Zweite, Dritte … auch.
Wenn Du im Dunkeln stehst, ist ein Glühwürmchen ein Licht u. Hoffnung.
der nächste Bahnhof ist aber bestimmt für Fahrräder
„und schon die Wälder für die Windräder roden lassen“
Das wird dann ja richtig teuer für diese … …, die da dementsprechend verurteilt wurde den Bau solcher Anlagen zukünftig zu lassen.
Das Schönste an dem Urteil ist aber, daß die anderen Anlagen keine Genehmigung haben und m.E. stillgelegt werden müssen.
Dann können sich die Windmühlengeschädigten ja freuen.
Das wirklich Sensationelle an diesem Urteil ist die erstmalig erfolgte Feststellung, daß die Planung, der Bau und der Betrieb dieser Anlagen Verordnungen und Gesetzen unterliegen, an die alle anderen Betreiber von Industrieanlagen sich immer schon zu halten hatten. In dieser Hinsicht ist das Urteil ein Präzedenzfall mit unabsehbaren Folgen für die gesamte Branche, denn die Windindustrie insgesamt verdankt ihre bloße Existenz einer Vielzahl von Sonderregelungen, Sondergesetzen, und andauernder dreister Rechtsbeugung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit beim Planfeststellungsverfahren sowie dem Genehmigungsverfahren ist das pure Gift für diese Industrie.
Die Errichtung dieser Anlagen ist nur möglich wenn der Bürger von jeglicher Mitsprache ausgeschlossen wird- die dauernde Entmündigung der Bürgers ist deshalb eine grundlegende Vorbedingung zur Betreibung dieser Art der Stromerzeugung.
Nicht umsonst gibt es Bestrebungen der Feinde bürgerlicher Freiheiten, das Stillhalten der unbequemen Bürger einfach zu erkaufen, ähnlich wie in manchen shithole countries Wählerstimmen gekauft werden.
Halten wir fest: Windkraftanlagen unterliegen, zumindest in BW, gleichen Genehmigungskriterien wie alle anderen Anlagen, die in irgendeiner Weise auf die Umgebung einwirken. Jetzt muß der nächste Schritt erfolgen- der Betrieb einer Windanlage muß sicherheitstechnisch den Standarts genügen, den vergleichbare Anlagen erfüllen müssen, das betrifft die Anforderungen an Wartung, Unfallschutz und natürlich auch Naturschutz. Sollte das gelingen, wäre dies das Aus für eine Vielzahl von Anlagen bestimmter Baureihen und Altersstufen, eine weitere Anzahl müßte standortbedingt stillgelegt werden und andere- nicht nur im Wald!- wären aus Naturschutzgründen zu schließen.
Zu all dem ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt.
Ein Schritt nur- aber immerhin.
Herr Kaiser,
das Urteil betrifft alle Windmühlen in B.-W. und nicht nur die in Wäldern.
Die Anwohner etc. können jetzt mit besten Gewinnaussichten Klage erheben. Die Bau- und Betriebsgenehmigungen entsprechen nicht den Gesetzen.
Allerdings gilt: Wo kein KLäger da kein Richter!
Wenn man sich schon bei begründeten Technik- und CO2-Einwänden stets taub stellt – vielleicht schaffen es die Juristen! Es sieht doch wirklich danach aus, dass derartige Verstöße des Staates gegen Umweltauflagen und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur in Baden-Württemberg stattfinden und somit nicht nur ein Länderproblem sind!
Das Problem der B.-W.ler ist jetzt, daß keine der Anlagen ne Betriebsgenehmigung hat. Und das heißt: Die Bürger können die sofortige Stillegung verlangen.
Aber das werden denen deren Anwälte schon erzählen. Die können nämlich jetzt richtig viel Geld verdienen. Und bezahlen dürfen das die Windmühleneigentümer.
Mal schauen was die Juristenbranche jetzt daraus macht. Die Streitwerte sind schön hoch und damit die Juristeneinkommen.
Schön geschrieben: „..Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. “
Mit genügend Geld ist der Waldbesitzer gerne zu einer Nutzungsänderung bereit – so war es bei uns.
Die weitreichenden Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden.
Das wird auch ein langer Weg sein, wenn es ihn denn überhaupt gibt, da es nicht in Einklang der gleichgeschalteten Pressemeinung steht, und natürlich auch nicht im Interesse der Regierung sein wird.
Aber, ein sehr gutes und wichtiges Urteil, auch wenn da einige grün Angemalte mächtig Würfelhusten bekommen werden 😀
Der Wind beginnt sich endlich in die richtige Richtung zu drehen.
Danke Rechtsstaat!!!