Wir legen hier einen Auszug des Anschreibens vor, das uns Herr Eckhard Raabe zur Veröffentlichung seiner kleinen Studie über die finanziellen Risiken der Windkraftinvestitionen zugesandt hat:
"Zu unserem Hintergrund: Wir sind ein Kreis von betroffenen Bürgern vorwiegend im Odenwaldkreis/Hessen, der vor allem der Windkraft und der Photovoltaik als Energiequellen skeptisch gegenübersteht. Unsere Stärke besteht darin, dass in ihm ausgewiesene Fachleute, u.a. Ingenieure, vertreten sind. Bei dem Text über die Beteiligungsmodelle ist mein Beitrag vor allem redaktioneller Natur. Ich bin aber von den Beteiligten autorisiert worden, ihn mit meinem Namen zu zeichnen und im Namen des Arbeitskreises zu verbreiten."
Eike meint ergänzend zur Studie von Herrn Raabe:
1. Fonds und Finanzmodelle aller Art, d.h. Anlagen, auf die ein Investor keinen unmittelbaren Einfluss und Zugriff hat, neigen generell dazu, dass Gewinne in die Taschen der verantwortlichen Inhaber fließen, die Anteilseigner dagegen mit allfälligen Verlusten belastet werden. Das ist eine, jedem Fachmann geläufige Erfahrung.
2. Investitionen in Anlageformen, die nicht nachhaltig sind – auf dem freien Markt hätten erneuerbare Energien ihrer Unwirtschaftlichkeit wegen nicht den Hauch einer Chance, sie überleben nur auf Grund massiver staatlicher Subventionen – laufen große Gefahr, früher oder später zu platzen („Ökoblase“).
Die Redaktion
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
relicense mislest renames animability
YOUTH 73 Ramon Foster Pittsburgh Steelers Jerseys LIMITED 2 Nick Folk New York Jets Jerseys nike blazer suede black celine luggage phantom suede tote bag in light brown ELITE 35 Ross Ventrone Pittsburgh Steelers Jerseys saleablehagbolt
Sehr geehrter Herr Estermeier
Ich glaube, dass ihre Beiträge zu wertvoll sind, um sie gestückelt im Kommentarbereich zu belassen. Es wäre sinnvoll, diese als redaktionellen Beitrag zu bringen. Sprechen Sie doch die Redaktion darauf hin an.
III. Im Hintergrund: Das Kyoto-Protokoll und der Treibhauseffekt
Da, wie eingangs ausgeführt, die Errich-tung von Windkraftanlagen vornehmlich mit der Notwendigkeit des Klimaschutzes begründet wird, pflegen sich Behörden und Gerichte auf das Kyoto-Protokoll (BGBl. II, 2002, 966) zu stützen. Das VG Stuttgart23 etwa hat die Erfüllung des Kyoto-Protokolls als einen so bedeu-ten-den öffentlichen Belang behan-delt, dass es der Errichtung von Windkraftanlagen einen Vorrang vor anderen öffentlichen Belangen zuerkannt hat. Ein solcher Vor-rang ist aber zunächst schon deswegen fragwürdig, weil das Kyoto-Protokoll nicht konkret zur Errichtung von Windkraftanla-gen verpflichtet, sondern zur C02-Reduk-tion. Die Unterzeichnerstaaten wären folglich unter den Anforderungen des Kyoto-Protokolls nur zur Förderung der Windstromproduktion verpflichtet, wenn diese zur C02-Reduktion unverzichtbar wäre. Das ist nicht der Fall. Der Windstro-merzeugung Priorität einzuräumen, ist schon deswegen nicht erforderlich, weil die C02-Reduzierung auf andere Weise wesentlich effektiver erreicht werden kann. Die CÜ2-Vermeidung durch Wind-kraftanlagen kostet je Tonne zwischen 41 und 77 Euro,24 während das Recht zur Emission von C02 an der Börse für nur 7 -11 Euro je Tonne zu erhalten ist. Die Ver-meidung von CO2 kann somit viel billiger erreicht werden, namentlich im Wege der Kraftwerksmodernisie-rung, mithin auch ohne die zusätz-lichen Landschaftsverunstaltungen durch Windkraftanlagen.
Aber auch die Erfüllung des Kyoto-Pro-tokolls kann kein rechtlich relevanter Maß-stab sein. Das Kyoto-Protokoll ist ein rechtlich wirkungs-loses Gesetz, weil es völlig unge-eignet ist, zum Klimaschutz beizu-tragen. Das ist unstreitig,25 und daran vermögen auch einige deutsche Ge-richte nichts zu ändern, indem sie die na-turwissenschaftliche Datenlage nicht zur Kenntnis nehmen. Ist jedoch das Kyoto-Protokoll in bezug auf den Klimaschutz bedeutungslos, so ist auch die Windstrom-produktion als Beitrag zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls bedeutungslos. Darüber hinaus ist die Bedeutungslosigkeit in Deutschland durch das TEHG gesetzlich garantiert (vgl. oben 1.).26
Dem stehen die Realitäten entge-gen, die die Medien im Bewusstsein der Menschen geschaffen haben. Da-her wird heute allgemein eine globale Er-wärmung als Ursache für klimatische Ex-zesse begriffen. Die Berichte über die Zer-störung New Orleans als Folge eines Hur-rikans haben dies eindrucksvoll belegt. Dabei wird übersehen, dass es für eine Zu-nahme von Hurrikans in den USA so wenig einen Anhaltspunkt gibt wie für systema-tische Veränderungen hinsichtlich der Häufigkeit von Tornados, Gewittertagen oder Hagelfällen.27
Dennoch hat die Idee vom Treib-hauseffekt erhebliche Auswirkungen, weil an sie geglaubt wird, und des-halb hat sie die Zwangssubventionie-rung durch das EEG ebenso wie die oben dargestellten Fehlentwicklun-gen im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen begünstigt. Demgemäß werden auch Windkraft-anla-gen heute weniger als Verunstal-tung der Landschaft (i. S. v. § 35 BauGB), sondern „eher als außenbereichstypisch“28 begriffen und können sie von den Kirchen als Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung ausgegeben werden29 (freilich unter großzügiger Ignorie-rung der massenhaft getöteten Vögel und Fledermäuse, die je-denfalls nach biblischem Verständnis nicht aus der Schöpfung ausgesondert werden können).30 Der der Genehmigung der Anlagen vorzuschaltende Abwä-gungsprozess, der auch nach dem Nutzen der Anlagen zu fragen hätte, begegnet mithin einem Vorverständ-nis, das Windkraftanlagen prinzipiell als klimatisch notwendig bejaht.
Auch wenn nichts gegen die klima-tische Bedeutungslosigkeit der Wind-kraftanla-gen spricht, so ist dennoch von der Tatsa-che einer globalen Er-wärmung von etwa 0,6 °C auszuge-hen. Welche Wirkung die-sem Vor-gang beizumessen ist, lässt sich nicht zuverlässig einschätzen. Man kann ihn als Fortsetzung einer natürlichen Er-wärmung interpretieren, die etwa seit der Mitte des 19. Jahrhundertes mit einiger Stetigkeit anhält und die auf eine lange re-lative Kälteperiode („die kleine Eiszeit“) gefolgt ist. Man kann die Erwärmung aber auch als Ausfluss veränderten mensch-lichen Verhaltens deuten. Ins Auge fällt in diesem Zusammenhang eben auch, dass sich der C02-Ausstoß weltweit drastisch erhöht hat. Es gibt aber keinen signifikan-ten Zusammenhang zwischen der Erwär-mung und den gestiegenen CÜ2-Mengen.3i Nachweisbar ist indessen, dass am Treibhauseffekt gut verdient wird. Angeführt werden können hier nicht nur die Wind- und die Solar-branche mit den kooperierenden poli-tischen Kräften, sondern auch zahl-reiche „Nichtregierungsorganisatio-nen, die von der Klimaangst leben“.32
Die Frage, die sich hier anschließen muss, ist jedoch die, ob trotz einer politi-schen und kommerziellen Instrumentali-sierung derglobalen Erwärmung Gefahren relevant sind, denen der Staat im Rahmen der staatlichen Gefahrenvorsorge ent-gegentreten muss (vgl. auch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, 2. Alt.) oder doch wenigstens ent-gegentreten darf. Die Antwort hängt da-von ab, ob als Mittel der Gefahrenabwehr die CÜ2-Reduzierung in Betracht kommen kann, obwohl das CO2 als Gefahren-ursa-che nicht feststellbar ist. Jedoch kann das CO2 als Gefahr auch nicht von vornherein allein deshalb verneint werden, weil unbe-kannt ist, ob der erhöhte C02-Ausstoß eine schädliche Klimaveränderung veran-lasst. Die Gefahr zu verneinen erscheint insbesondere nicht möglich, weil das Ge-samtsystem des Klimas noch nicht ausrei-chend erforscht ist, um auch versteckte Wirkungen des CO2 ausschließen zu kön-nen. Deshalb liegt es einstweilen näher, eine umfassende präventive Haltung ein-zunehmen. Indessen vermag der Präven-tionsgedanke nicht die Errich-tung von Windkraftanlagen zu recht-fertigen. Wo immer der deutschen Windstrompro-duktion eine Bedeu-tung für die Ver-besserung des Klimas zugeschrieben wird, hat dies mit der Verbesserung des Klimas nichts zu tun. Dieser Aspekt sollte auch bei der kriminali-stischen Arbeit nicht ganz aus dem Blick geraten.
Ich denke, hinter dieser Betrachtung eines Rechtswissenschaftlers steckt eine ganze Menge Zündstoff.
mfg
Markus Estermeier
Die kriminalistische Betrachtung von Herrn Prof. Dr. Erwin Quambusch geht noch weiter.
8. Gefahren für wildlebende Tiere
Fledermäuse sowie Vögel und unter diesen insbesondere Greifvögel, sind durch Windkraftanlagen stark ge-fährdet. Als Todesursache kommt sowohl in Betracht, dass die Tiere erschlagen wer-den, aber auch, dass sie Opfer von Luft-wirbeln und Druckunterschieden werden. Selbst die schnellsten und geschickteste Vögel sind nicht hinreichend mit der Fä-higkeit ausgestattet, den von Windkraft-anlagen verursachten Gefahren zuverläs-sig ausweichen zu können,18 wobei von Bedeutung ist, dass die Flügel der Anlagen an ihren Spitzen Geschwindigkeiten von weit über 200 km/h entwickeln können. Gleichwohl sind die Verluste an Fleder-mäusen und Vögeln bisher wenig beachtet worden. Das dürfte maßgeblich damit zu tun haben, dass nur wenige Tierkadaver gefunden werden, weil die Kontrollen, wo sie durchgeführt werden, kaum über drei Nachsuchungen im Jahr hinausgehen. Im Übrigen werden erschlagene Tiere bis zu mehrere hundert Meter weit geschleudert, und sie werden größ-tenteils von Füchsen und anderen Raubtieren verzehrt.
Die Gefährdungen sind besonders groß, wenn Windkraftanlagen auf Waldlichtungen oder an Waldrändern errichtet wurden. Ausweislich eines wissenschaftlichen Gutachtens sind etwa auf dem Gipfel des Freiburger Roßkopfes, wo vier Anlagen auf einer für den Bau ange-legten Waldlichtung stehen, innerhalb ei-nes Jahres wenigstens 86 Fledermäuse durch die Anlagen umgekommen.19 Da Waldränder und -lichtungen zu den von Fledermäusen und Vögeln bevorzugten Lebensräumen gehören, empfiehlt die Bundesregierung, Anlagenstandorte in den Wäldern zu vermeiden.20 Gesehen werden muss hier insbesondere, dass in den Wäldern der Mittelgebirge oftmals erst Lichtungen und Schneisen für den An-lagenbau geschlagen werden müssen, wodurch zugleich Biotope für Fledermäuse geschaffen werden,21 so dass hiermit die Tötung der Tiere geradezu systematisch vorbereitet wird.
9. Welche Bedeutung hat die FFH-Richtlinie?
Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) dient dem Schutz wild-lebender Tiere. Fledermäuse z. B., die den mit Abstand größten Anteil der durch Windkraftanlagen getöteten Tiere ausma-chen dürften, sind ausnahmslos im An-hang IV der FFH-RL als streng geschützt ausgewiesen.22 Das nationale Recht trägt dieser Tatsache durch § 10 Abs. 2 Nr. IIb BNatSch Rechnung. Darüber hinaus sind mehrere Fledermausarten in Anhang II der FFH-RL als Tierarten von gemein-schaftlichem Interesse aufgeführt. Zu de-ren Erhaltung müssen besondere Schutz-gebiete ausgewiesen werden. Hieraus er-geben sich nicht nur Konsequenzen im Hinblick auf die Planung und Genehmi-gung von Windkraftanlagen, sondern auch in Bezug auf die Strafbarkeit derjenigen, die Tiere einer streng geschützten Art tö-ten (§ 66 Abs. 2 i. V. m. § 65 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar (§ 66 Abs. 4 BNatSchG). Die Straftat kann außer im Betreiben der An-lage in ihrer Genehmigung liegen. Da sich für die genehmigenden Amtsträger aus den Naturschutzgesetzen Garantenpflich-ten zugunsten der geschützten Tiere er-geben, kommt die Verwirklichung des Straftatbestandes auch in der Form des Unterlassens in Betracht (§ 13 StGB), etwa wenn notwendig gewordene Be-triebsbeschränkungen nicht oder unzurei-chend angeordnet worden sind.
10. Wer trägt die Kosten für den Rückbau?
Das Thema des Rückbaus stellt sich spätestens dann, wenn der von der Anlagen-genehmigung vorausgesetzte Zweck, also die Stromproduktion, nicht mehr erfüllt werden kann. § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB sieht deshalb als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Errichtung der Anlage eine Ver-pflichtungserklärung vor, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nut-zung zurückzubauen und die Bodenversie-gelung zu besei-tigen. Diese Regelung wird ergänzt durch die Bestimmung, nach der die Genehmigungsbehörde die Einhal-tung der Verpflichtung sicherstellen soll, und zwar durch eine nach Landesrecht vorge-sehene Baulast oder „in anderer Weise“. Für die Absicherung dürfte das Grund-stück, auf dem die Anlage steht, im Hin-blick auf die zu erwartenden Rück-bauko-sten meist keinen ausreichen-den Gegen-wert darstellen, vielleicht sogar bereits überschuldet sein. Da deshalb eine Bau-last kaum geeignet sein dürfte, wird die Behörde die Einhaltung der Verpflichtung im Regelfall sicherstellen müssen, indem sie eine selbstschuldnerische Bankbürg-schaft in ausreichender Höhe verlangt.
gleich gehts weiter
@MEstermeier #44-47
Sehr schön dargelegt….
Einen großen Hauptprofiteur/Verdiener haben wir noch gar nicht aufgeführt.
Am meisten verdient hier die BANK, die auf Grund von staatlichen Sicherheiten (Stichwort Bankenrettung) und persönlichen Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt am Windrad bis zur letzten Rückzahlungsrate des Darlehns) das ganz groée Rad wiedermal dreht.
Somit haben wir wieder alle Zutaten für die nächste Blase (erneubare Energieblase) im Kochtopf.
Die Politik hat dieser Blase den Weg bereitet. Die Politik bringt diese Blase zum Kochen (Subventionen).
Die Politik bringt diese Blase zum explodieren. (Einstellung der Subventionszahlungen).
Die Politik wird dann die Banken wieder retten müssen. (Zu Groß um im System bankrott zu gehen).
Die Politik wird die Schuld wieder bei anderen suchen. (Lobbiesten,Wirtschaft,Kernkraft usw.)
Ach ist das schön, wie sich die Dinge wiederholen!
(IT-Blase,Immobilienblase)
Unschlagbar dieses Quartet aus Abzockern-Politik-Banken-Medien! (Ironie aus)
Genau Herr Heinzow. Hier geht es doch eindeutig um staatlich sanktionierten Anlagebetrug. Nachdem weder Mensch noch dessen Eigentum schützenswert erscheint, hoffe ich doch wenigstens, daß über die entsprechenden Aktivistengruppen der Flora- und Faunaschutz diesem Treiben ein Ende setzt.
Man darf ja noch hoffen
mfg
Markus Estermeier
@ MEstermeier
„Völlig unakzep-tabel sind laien-hafte Einschätzungen wie die einer Staatsanwaltschaft, die es gar für die An-nahme eines wirtschaftlichen Betriebs ausreichen ließ, dass als Standort der An-lage eine „Hochlage“ vorgesehen war.“
Staatsanwälte handeln weisungsgebunden. Deshalb sind bisher auch alle Verfahren wegen Bestechlichkeit, Vorteilsnahme etc. gegen Amtsträger eingestellt worden.
@ MEstermeier #47
„Die Zusatzkosten zu ver-schweigen ist jedenfalls nach § 264a StGB strafbar, wenn der Prospekt gleichzeitig von einer technischen Verfügbarkeit ausgeht, die 20 Jahre lang dieselbe bleiben muss, um die für 20 Jahre prognostizierten Erträge erwirtschaften zu können.“
Bis der Fall der Nachweisbarkeit eintritt ist längst Verjährung eingetreten.
Außerdem ist das Geld schon längst weg.
Wer als Kommanditist Anteile an Windmühlen kauft, hat nicht alle Tassen im Schrank. Gleiches gilt für diejenigen, die ohne entsprechende Absicherung und vernünftige Rendite ihr Land verpachten.
5. Wie zuverlässig sind Windgutachten?
Windgutachten dienen an sich dazu, die betriebswirtschaftliche Einschätzung eines Projekts zu ermöglichen. Sie empfehlen sich mithin bei der Bewertung von po-tentiellen Anlagenstandorten. Sie erwei-sen sich ferner als nützlich für die Ver-marktung der Eigentümer-anteile, weil sie den Schluss auf eine wissenschaftliche Vorgehensweise nahe legen. Die Aussa-gefähigkeit von Windgutachten hängt indessen maßgeblich von den durch-geführten Windmessungen ab. Häufig werden jedoch überhaupt keine Windmes-sungen vorgenommen, und häufig wird dies in den Prospekten auch verschwie-gen. Der potentielle Kapitalanleger ver-mag dies i. d. R. ebenso wenig zu erken-nen, wie er die Seriosität des mit dem Gut-achten beauftragten Instituts in aller Re-gel nicht einzuschätzen vermag. Dass die Unkenntnis von den Prospektverant-wortlichen ausgenutzt werden kann, vermag ein Prospekt aus dem Jahr 2004 zu bele-gen, in dem als Gutachter eine näher be-zeichnete „Firma“ samt Ort des Firmensit-zes angegeben war, obwohl die sogen. „Firma“ weder im Telefon- noch im Bran-chenbuch verzeichnet war.
Da die potentiellen Kapitalanleger im allgemeinen über die Kompetenz der beigezogenen Gutachter keine Informationen erhalten, bleibt der Anschein der wissenschaftlichen Qualität des Gutachtens unbeein-trächtigt. Davon abgesehen können auch seröse Windgutachten nur ungenaue Pro-gnosen treffen. Das liegt in der Natur der Sache. Indessen vermögen Windgutach ten aufgrund von Windmessungen sehr viel genauer zu sein als Gutachten, die sich nurauf die Daten von Wetter-stationen stützen. Völlig unakzep-tabel sind laien-hafte Einschätzungen wie die einer Staatsanwaltschaft, die es gar für die An-nahme eines wirtschaftlichen Betriebs ausreichen ließ, dass als Standort der An-lage eine „Hochlage“ vorgesehen war.
Noch problematischer als Windgut-achten sind die aus dem angenomme-nen Windaufkommen abgeleiteten Energieertragsberechnungen. Mit ih-nen wird im konkreten Fall das veran-schlagte Windaufkommen in eine Bezie-hung zu der vorgesehenen Anlagetechnik gebracht. Hierbei müssen seriöserweise die Betrieb-sergebnisse von vergleichba-ren Anlagen in der Nachbarschaft berück-sichtigt werden,12 was jedoch gern unter-lassen wird, wenn deren Erträge unzurei-chend sind. Darüber hinaus sind zahlrei-che weitere Faktoren zu kalkulieren, z. B. die sogen. Abschattungsfaktoren, die die Erträge innerhalb von Windparks mindern können.13 Werden die Daten der Windgut-achten nicht durch Messungen ermittelt, sondern nur von meteorologischen Statio-nen bezogen, so müssen die hierin liegen-den Unsicherheiten bei der Ertrags-berechnung mit wenigstens 30 % berücksichtigt werden.14 In den Prospekten finden sich aber Sicherheitsabschläge, die dem tat-sächlichen Risiko nicht gerecht werden.
6. Der förderungsrelevante
Referenzwert
Das EEG sieht seit dem 1. 8. 2005 die Förderung der Windstrompro-duktion nur noch vor, wenn die jeweilige An-lage wenigstens 60 % eines definier-ten Referenzertrages erbringen kann (vgl. § 10 Abs. 4 EEG mit Anlage). Der Referenzwert ist ein Schwellenwert und konkre-tisiert einen Mindestnut-zen, dessen Erfüllung der Gesetzge-ber nunmehr erwartet, wenn neue Anlagen errichtet werden.15 Wenn von einer Anlage der Referenzwert erfüllt wird, so bedeutet dies noch nicht, dass die An-lage wirtschaftlich betrieben werden kann (vgl. oben 2.). Vielmehr wird durch die Vorgabe des Referenzwertes nur erreicht, dass Anlagen von außerordentlicher Er-tragsschwäche nicht mehr zu Lasten der Allgemeinheit betrieben werden. Zwar wendet sich die Regelung an die Anlagen-und Netzbetreiber, aber sie ist auch für die Planungs- und Genehmigungsbehörden von Interesse, weil der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht hat, dass er die be-sonders ineffizienten Anlagen vom Netz fernhalten will. Wird der Schwellenwert nicht erreicht, wovon insbesondere an süd- und südost-deutschen Standorten auszugehen ist, so können sich hieraus für den Kapitalanleger erhebliche Nachteile ergeben, namentlich dann, wenn die Be-treibergesellschaft wegen der Verfehlung des Wertes ihre Geschäfte nicht aufneh-men kann.
7. Wie sind die Reparaturen
zu kalkulieren?
Die Wartungs- und Reparaturkos-ten nehmen naturgemäß mit dem Al-ter der Anlagen zu. Das DEWIi6 geht von einem mittleren Aufwand für Ersatzin-vestitionen von 54 % der Kosten der An-lage aus, wobei die Extreme bei 14 und 94 % der Anlagenkosten liegen. Das hie-rin begründete Risiko lässt sich zumin-dest zum Teil abwenden, indem entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden, die der Vollkaskoversicherung für Kraft-fahrzeuge ähneln. Demgemäß wird etwa eine technische Verfügbarkeit der Anlagen von 98 % vereinbart. Die Versicherung wird jedoch – soweit zu sehen – nirgends über den bei der Ergebnisprognose zu-grundegelegten Zeitraum von 20 Jahren, sondern nur für 15 Jahre oder sogar für ei-nen noch kürzeren Zeit-raum abgeschlos-sen. Vermag die Anlage tatsächlich, wie durch den Prospekt angekündigt, 20 Jahre oder überhaupt länger, als der Versiche-rungszeitraum bemessen ist, zu laufen, so werden die Kosten für die Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht entfallen; viel-mehr ist wegen des Alters der Anlagen mit einer Kostensteigerung zu rechnen, die nach Ansicht des Bundesverbandes Wind-energie auf eine Verdoppelung hinaus-läuft.17 Bei der Durchsicht von Prospekten tappt man jedoch in dieser Hinsicht leicht im Dunkeln, wenn unerklärt bleibt, wie ei-nem solchen Zusatzaufwand entsprochen werden soll. Die Zusatzkosten zu ver-schweigen ist jedenfalls nach § 264a StGB strafbar, wenn der Prospekt gleichzeitig von einer technischen Verfügbarkeit ausgeht, die 20 Jahre lang dieselbe bleiben muss, um die für 20 Jahre prognostizierten Erträge erwirtschaften zu können.
Morgen gehhts weiter
mfg
Markus Estermeier
Fortsetzung der Kriminologie
II. Begriffe und ihre Zusammenhänge
1. Grundtatsachen der Finanzierung
Eine Windkraftanlage mit etwa 100 m Nabenhöhe kostet ungefähr 2,5 Mio. Euro. Sie wird üblicherweise zu 30 % von den Ei-gentümern und zu 70 % über Bankkredite finanziert. Meist haben die Kredite eine Laufzeit von 16 Jahren, von denen die er-sten beiden Jahre tilgungsfrei gestellt sind. Betrieben wird die Anlage üblicher-weise von einer von den Eigentümern ge-bildeten Gesellschaft, die typischerweise die Form einer GmbH & Co. KG hat. In die-sem Fall sind die Kapitalgeber in der Mehr-zahl Kommanditisten, während die Funk-tion des Komplementärs oft von demjeni-gen übernommen wird, der den Bau der Anlagen initiiert hat.
Zum Teil sind die Eigentümer an Verlust-zuweisungen interessiert. Wer für Ein-kommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag etwa die Hälfte seines Einkommens aufwen-den muss, bringt die Abgaben im Wesent-lichen aus der oberen Hälfte seines Einkommens auf. Hat er in Windkraft-anlagen investiert und macht er da-mit Verluste, bedeutet dies für ihn nach dem geltenden Steuerrecht eine Steuerersparnis, die seinen Aufwand für das Windkraft-projekt netto etwa halbiert (vgl. § 19d EStG). Dabei ist von Interesse, dass der Verlust üblicherweise in den ersten Jahren anfällt und sich daher massiv in diesem Zeitraum auswirkt. Die Gewinne, die im Laufe späterer Jahre er-wirtschaftet werden, unter-liegen zwar der Einkommensteuer, jedoch werden die Zahlungen erst sukzessive in kleineren Beträgen fällig. Den Vorteil der Verlustzu-weisungen hat das Bundeskabinett aller-dings mit Wirkung vom 11.11.2005 dahin-gehend relativiert, als Kapital, das in Windkraftfonds angelegt wird, nicht mehr mit Einkünften aus anderen Quellen, sondern nur noch mit Gewinnen aus je-weils demselben Fonds verrechnet werden darf.
2. Wieviel Wind wird benötigt?
Nach Einschätzung des Deutschen Windenergieinstituts (DEWI)6, einer Einrichtung des Landes Niedersach-sen, erreichen die Anlagen bei 20-jähriger Betriebsdauer die Wirt-schaftlichkeitsgrenze bei 2000 Voll-laststunden, bei einer als realistisch eingeschätzten Laufzeit von 16 Jah-ren jedoch erst bei 2300 Volllaststun-den. (Der Begriff der Volllaststunden stammt aus der Elektrotechnik, wird all-gemein für den Ertrag der Anlagen ver-wendet und ermöglicht deshalb auch Rückschlüsse auf den wirt-schaftlichen Be-trieb.) Lässt man hier einmal die Anlagen auf hoher See außer Betracht, so ist die-ser elektro-technische Wert wohl nur an sehr küstennahen Standorten erreichbar. Immerhin sind selbst in Schleswig-Hol-stein nur ca. 1800 und in Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 1500 Volllaststun-den zu erwarten, während im süddeut-schen Raum der erreichbare Wert kaum über 1000 Volllaststunden hinauskommen dürfte.7
Im deutschen Durchschnitt betrug die Zahl der Volllaststunden im Jahr 2001 1550 und im Jahr 2002 1322.8 Dabei ist bemerkenswert, dass das Windaufkommen 2002 mit 98 % im Windindex9 höher lag als 2001 (94 %). Dieses widersprüchlich er-scheinende Ergebnis spiegelt die Tat-sache wider, dass die ohnehin meist unzureichende Qualität der Standorte bereits seit 2002 abnimmt. Der Trend zu den schlechten Standorten hat sich seither fortgesetzt.
Die mittleren Windgeschwindigkei-ten, die an neu zu entwickelnden Standorten gemessen werden, liegen im Durchschnitt bei etwa 5 m/s, gemessen in 30 m Höhe. Der Wert entspricht einer schwachen Brise; er lässt einen wirtschaftlichen Be-trieb nicht erwarten.10 Will man wenigs-tens 2000 Volllaststunden erreichen, so muss die mittlere Windgeschwin-digkeit etwa bei 7 m/s liegen. Da dieser Wert im Binnenland kaum irgendwo erreichbar ist, versuchen die Hersteller, dem Defizit mit höheren (und damit auch teureren) Anla-gen entgegenzuwirken, treffen damit aber auf die Höhenbegrenzun-gen in vielen Re-gional- und Bauleit-plänen, die der Verunstaltung der Landschaft entgegenwirken möchten.
3. Weniger Wind bedeutet wesentlich weniger Ertrag
Bleibt das tatsächliche Windaufkom-men hinter der Prognose zurück, so bedeutet das nicht, die Energieerträge ermäßigten sich entsprechend. Vielmehr muss die Be-rechnung der Erträge von folgender For-mel ausgehen: Die in einer Luftströ-mung enthaltene Energie ist propor-tional zu der dritten Potenz der Luftgeschwin-digkeit. Daraus folgt, dass schon ein um 10 % gemindertes Windaufkom-men die Energieerträge fast um das Dreifache reduziert.11 Weist ein Prospektersteller, der Anla-genanteile vermarkten will, etwa dar-auf hin, Abweichungen in den Windverhält-nissen von 20 % oder – um ei-nen Prospekt zu zitieren – „von 20 % und mehr“ seien möglich, so liegt wegen § 264a StGB darin in Wirklichkeit eine strafbare Verschleierung des tatsächlichen Risikos, das dem Kapitalanleger zugemutet wird. Der durchschnittliche Kapitalanleger vermag den Inhalt der Aussagen nicht zu veran-schlagen, weil er die physi-kalische Bedeu-tung der gemachten Angaben nicht erken-nen kann. Er vermag also nicht zu durch-schauen, dass bei einem um 20 % gemin-derten Windaufkommen das Windkraft-unternehmen nicht einmal zwei Jahre zu überleben vermöchte, dass Ertragsaus-schüttungen nicht möglich wären, die Ein-lagen innerhalb weniger Jahre vollständig verloren gehen müssten und in einem sol-chen Fall sogar die evtl. eingesparte Ein-kommensteuer abzuführen wäre (vgl. §§ 2b, 52 Abs. 4 EStG).
4. Wer verdient an Windkraftanlagen?
Auch in den Fällen, in denen Wind-kraftanlagen für die Kapitalanleger keine oder nur eine geringe Rendite abwerfen, ist die Errichtung der Anla-gen für einen kleinen Personen-kreis attraktiv. Einen Nutzen hat zunächst der Hersteller, ferner der Standortverpächter, jedenfalls insoweit, wie ihm die Kosten für den Rückbau der Anlagen nicht zur Last fallen (was allerdings im Hinblick auf neue Anlagen nicht mehr zu befürchten ist; vgl. unten Nr. 10). Einen Nutzen haben ferner die Initiatoren des Anlagenbaus, also die-jenigen, die die Standorte suchen, sich um das Interesse der Landwirte und die Zu-stimmung der Bürger-meister bemühen, die Gründung der Betreibergesellschaf-ten in Gang bringen und die Anlagen ver-markten. Herstellerund Initiatoren haben fast immer die Möglichkeit, Erlöse zu er-zielen bzw. Provisionen zu erhalten, weil die Zahlungen bereits im Zeitpunkt der Er-richtung der Anlagen fällig werden. Mittel-bar profitieren von der Vermarktung der Anlagen auch diejenigen politischen Kräfte, die von der Windbranche finanziell gefördert werden.
I. Ausgangssituation für Kriminalisten
Die Erzeugung von Windstrom dient in Deutschland der Abschöpfung und Umverteilung von jährlich etwa drei Mrd. Euro. Die rechtliche Grundlage hierfür bil-det das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Umver-teilung der Mittel wird über den Strompreis ermöglicht und ist von der Allgemeinheit wie eine Steuer aufzubringen. (Die darin liegende verfas-sungsrechtliche Problematik1 soll hier nicht diskutiert werden.) Inwieweit eine Teilhabe an der vom EEG veranlassten Zwangssubven-tionierung möglich ist, hängt davon ab, wie viel Strom die Anla-gen erzeugen können. Diese Vorausset-zung ist wiederum maßgeblich abhängig vom jeweiligen Windauf-kommen.
Im Zentrum der der Windstromerzeu-gung zugeschriebenen Zwecke steht die Klimaverbesserung,2 wobei davon ausgegangen wird, Windkraft-anlagen vermöchten der Allgemein-heit durch die Erzeu-gung von Elektrizität zu dienen, ohne da-bei CO2 freizusetzen. Windstrom ist je-doch wegen der fehlenden Versor-gungssi-cherheit an sich nicht ver-wertbar. Diese Tatsache geht auf die Unstetigkeit des Windaufkommens zurück und macht es erforderlich, dass mit der steigenden An-zahl der Windkraftanlagen auch die An-zahl herkömmlicher Kraftwerke steigen muss, die als sogen. Schattenkraft-werke zur Vermeidung von Spannungsschwan-kungen parallel betrieben werden müs-sen. Aus diesen Umständen ergeben sich Aufwen-dungen für die benötigte Regel-energie in Form des Zukaufs von Strom, ferner für die Erweiterung des Hochspan-nungsnetzes, das auch noch jenen Wind-strom aufnehmen muss, der bei optimalen Windverhältnissen gewonnen werden kann. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass Windstrom vornehmlich an verbrauchsfernen Standorten erzeugt wird und dass er vorrangig in das Lei-tungsnetz eingespeist werden darf (§ 4 Abs. 1 EEG). Der aus diesen Tatsachen re-sultierende Zusatz-aufwand dürfte in etwa den Betrag ausmachen, der heute für Strom aus Braunkohle oder Kernenergie bezahlt werden muss. Davon abgesehen ist für den Windstrom als solchen im Re-gelfall 8,7 ct/kWh zu zahlen (vgl. § 10 EEG).
Schon aus diesen Gründen ist die Wind-stromerzeugung für die Allgemeinheit fragwürdig, also ungeachtet der weiträu-migen Entwertung von Privatgrundstü-cken und Erholungslandschaften durch den Anlagenbau sowie ungeachtet der Einbuße an Lebensqualität, die mitunter die den Anlagen unmittelbar benachbar-ten Bürger hinnehmen müssen. Dessen ungeachtet ist die Erzeugung von Wind-strom sinnlos, weil aufgrund des Handels mit Verschmutzungsrechten nach dem Treibhausgas-Emissionshandels-gesetz (TEHG)3 die C02-Vermeidung mittels der in Deutschland erzeugten regenerativen Energie zu einer entsprechend gesteiger-ten C02-Produktion im Ausland führt,4 also das Klima nicht entlastet.
Die Windkraftproblematik hat zu zahl-reichen Prozessen unmittelbar betroffener Bürger geführt, ferner zu Prozessen, nachdem die Genehmi-gungsbehörden die Errichtung von Windkraftanlagen versagt hatten, um die Landschaft vor der Verun-staltung zu bewahren. Prozesse dieser Art kreisen normalerweise um eine verwal-tungsrechtliche Problematik immissionsschutz-, bau- und naturschutzrechtlicher Art. Dass zunehmend auch strafrechtliche Aspekte bedeutsam werden, kann zum ei-nen damit erklärt werden, dass das gel-tende Recht denjenigen kein Rechts-schutzinteresse zubilligt, die sich nament-lich wegen der Zerstörung der Landschaft oder der von den Anlagen herbeigeführten Tötung von Tieren betroffen fühlen. Es kann zum andern damit erklärt werden, dass innerhalb der Verwal-tungsgerichts-barkeit den Windkraft-anlagen oft ein Kli-maschutzeffekt zugeschrieben wird, der ihnen aufgrund der Tatsachen nicht zu-kommen kann.5
Nach heutiger Einschätzung erwei-sen sich im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen zwei Straftatbestände als spezifisch bedeutsam, und zwar die Tötung streng geschützter wildlebender Tiere (§ 66 BNatSchG) sowie der Ka-pitalanlagebetrug (§ 264a StGB). Ka-pitalanlagebetrug kann gegeben sein, weil bei der Prospektvermark-tung der Anlagenanteile vorteilhafte Angaben gemacht oder Nachteile ver-schwie-gen werden.
Nach verschiedentlichen Eindrücken er-weist sich die Verfolgung der Delikte aber als problematisch. Das mag zum Teil mit einer Voreinge-nommenheit zugunsten der Wind-stromerzeugung zusammenhängen. Jedoch muss auch gesehen werden, dass es Kriminalpolizei und Staats-anwaltschaf-ten hier mit Delikten zu tun haben, die im Zusammenhang mit der Windstrompro-duktion bisher kaum relevant geworden sind. Demnach werden den Amtsträgern namentlich biologische, elektrotech-nische und mathematische Kenntnis-se abver-langt, die sie sich z. T. nur mittels eines er-heblichen Zeitauf-wandes zu erwerben vermögen.
Während erste Erfahrungen den Eindruck vermitteln, dass sich aus dieser Schwierigkeit für Rechtsbre-cher ein Schutzeffekt ergibt, scheint bei den Beamten das Gefühl der Über-forderung vorzuherrschen und sich die Einstellung des Verfahrens zu empfehlen. Da eine solche Konse-quenz offenbar allzu bereitwillig gezogen wird, soll hier im Interesse des geltenden Rechts ein Beitrag zur Arbeitserleichte-rung geleistet werden, indem einige wich-tige Informationen vornehmlich nichtju-ristischer Art gegeben werden. Eine solche Handreichung erscheint auch deshalb sinnvoll, da vermutet werden kann, dass jedenfalls die Straftaten nach § 264a StGB eher zunehmen werden, weil der neue Bundestag die Windstromproduktion nur noch weniger großzügig fördern dürfte.
Morgen gehts weiter
mfg
Markus Estermeier
Kriminologie – Windkraftanlagen
Verfolgung der Windkraftkriminalität -Erläuterung kriminalistisch bedeutsamer Tatsachen
von Prof. Dr. Erwin Quambusch, Bielefeld
Die globale Erwärmung hat die Kriminalpolizei erreicht. Auf der Annahme eines Treibhauseffekts basieren Maßnah-men des Gesetz-gebers zur Förderung regenerativer Energien und damit auch der um-strittenen Windenergie. Wind-strom ist für die Elektrizitätsversorgung sinnlos; aber sogar einige Verwal-tungsgerichte glauben daran, durch die Er-zeugung von Windstrom könne der globalen Erwärmung entgegen-gewirkt werden. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Errichtung von Windkraftanlagen für einen kleinen Personenkreis als finanziell hochattraktiv. Eine Folge der Attraktivität ist es, dass Anlagen auch an Standorten vorgesehen werden, an denen sich der Anlagen-bau kaum anders als mittels betrügerischer Vorgehensweisen finanzieren lässt. Davon abgesehen verbieten sich Windkraftanlagen an zahlreichen Standorten auch deshalb, weil durch sie in strafbarer Weise streng geschützte Vögel und Fleder-mäuse zu Tode kommen. Indessen gibt es Anhaltspunkte dafür, als würden die Ermittlungsaufgaben, die sich insofern der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei stellen, nur mit verhaltenem Interesse wahrge-nommen. Ein Grund hierfür dürfte in einer unterschwelligen Sympathie für eine emissionsfreie Stromversorgung liegen, ein anderer in der vom Verfasser wiederholt gemachten Beobachtung, dass den ermittelnden Beamten oftmals wichtige Grund-informationen in tatsächlicher Hinsicht fehlen.
Windkraftkriminalität!
Standortauswahl, Genehmigungsverfahren, Finanzierung, Prospektwerbung, Kyoto-Bezug zum EEG und weitere Betrachtungen aus strafrechtlicher und kriminologischer Sicht.
Etwas lang, aber sehr lesenswert.
http://tinyurl.com/7zkulu2
Bitte mein Unvermögen für tinyurl zu verzeihen
mfg
Markus Estermeier
#41 T.Heinzow
„Eine Bank, die bereit ist FK zu geben, wenn die GK-Rendite < ist als die FK-Rendite ist, muß bescheuert sein. Da ist das Kreditausfallrisiko extrem hoch." Richtig erkannt Herr Heinzow. Deshalb werden die Investoren ja auch erst bei Überschüßen NACH Abzug von Zins- und Tilgungsleistungen bedient. Und da bleibt nach einigen Jahren wegen Reparatur-, Wartungs- und evtl. anderen "unvorhergesehenen" Kosten nicht mehr viel für die Investoren übrig 😉 mfg Markus Estermeier
@ MEstermeier #40
„70% Fremdkapital (Bankfinanzierung) ergibt sich wie bei allen Finanzierungsmodellen aus der Risikoeinschätzung der Banken.
In obigem Beispiel verlangt die Bank 30% Eigenkapital (Investorengeld) um das eigene Risiko möglichst auf NULL herunterzufahren.“
Eine Bank, die bereit ist FK zu geben, wenn die GK-Rendite < ist als die FK-Rendite ist, muß bescheuert sein. Da ist das Kreditausfallrisiko extrem hoch. "Aber eine andere Frage. Finanzieren Banken heute noch WKA mit 70% bei Zinsfestschreibungen von 10 Jahren?" Fragen Sie mal bei einer Bank als potentieller Investor an.
70% Fremdkapital (Bankfinanzierung) ergibt sich wie bei allen Finanzierungsmodellen aus der Risikoeinschätzung der Banken.
In obigem Beispiel verlangt die Bank 30% Eigenkapital (Investorengeld) um das eigene Risiko möglichst auf NULL herunterzufahren.
D.h.: Bei Insolvenz des Betreibers sollte das Objekt zu 70% des Nennwertes veräußert werden können, um danach mindestens kostendeckend weiter zu betreiben. Gear…t sind in diesem Fall die Erstinvestoren mit ihren 30%.
Aber eine andere Frage. Finanzieren Banken heute noch WKA mit 70% bei Zinsfestschreibungen von 10 Jahren?
mfg
Markus Estermeier
Hallo Ihr Rechenkünstler, anbei eine unvollständige Liste derzeitig insolventer Windparks.
Da ham sich wohl ne Menge Leute von windigen Taschenrechnern einlullen lassen.
http://tinyurl.com/cqd7vdq
Viel Spass bei der tollen neuen deutschen Energiezukunft, demnächst sollen ja im Land Brandenburg auch so eben 650 Hektar Wald abgehackt werden, um da einen Solarpark hin zu pappen.
Hurra, Deutschland retten dat Weltklima gaaaanz alleine.
Onkel Heinz……..gehässig wie immer.
#36: Herr Burowski, Sie fallen unangenehm auf mit Ihren schwachen Inhalten und der starken „Begleitmusik“ wie:
„Blindanteile der Volkswirtschaft“
„Pseudowissenschaft“
mfG
@ H.Burowski #36
„Nach wie vor ist die Frage unbeantwortet, warum die äußerst ungünstige Form der 70%-Fremdkapitalfinanzierung verwendet wird.“
Bringen Sie doch erst mal den Beweis, daß eine FK-Finanzierung zu 70% ungünstig ist. Was da so irgendein dahergelaufener Fredie an Behauptungen aus ner BI fabriziert, ist für mich nicht maßgeblich.
Und für den Rest Ihrer absurden Ausführungen nochmals die dringende Empfehlung: Kaufen Sie sich den Wöhe oder ein vergleichbares Lehrbuch. Da steht alles drin, was Sie wissen möchten. Sie müssen nur noch drin lesen.
#33: H. Heinzow
„Die Berechnungsmethode der Gesamtkapitalrendite ergibt sich aus der Formel:
(Gewinn+FK-Zinsen)*100/Gesamtkapital“
Wunderbares Beispiel, die die Aussage eines meiner Profs (Feldtheorie, Signalverarbeitung usw.) genial nun auch unter marktwirtschaftlichen Aspekten bestätigt wird – Die Ökonomen sind die Blindanteile der Volkswirtschaft.
Irgendwie müssen Pseudowoissenschaften ja ihre Existenz anchweisen, dann wird also irgendeine Kennziffer definiert(Definitionen müssen nicht bewiesen werden!), die zwar völlig unlogisch ist, denn die obengenannte Bereechungsmethode taugt nicht mal näherungswseise, aber den Touch von Wissenschaftlichkeit hat.
1.) Wieso werden Werte vorzeichenlos addiert, die aus der Sicht eines Unternehmers auf Einahmen (+, Gewinn) und Ausgaben (-, Zinszahlungen)) basieren?
2.) Bei einer Annuität ändert sich das Verhältnis von Zins und Tilgung mit jeder Zahlung, das bleibt hier völlig unberücksichtigt.
3.) Zinszahlungen sind aus der Sicht der Bank Einnahmen, wieviel Rendite daraus wird, ist dem Fremdkapitalnehmer unbekannt.
4.) Nach wie vor ist die Frage unbeantwortet, warum die äußerst ungünstige Form der 70%-Fremdkapitalfinanzierung verwendet wird. Aber diese Frage werden die stillen Mitleser in diesem Forum wohl nie beantwortet bekommen, denn wenn unser alle Okonomiegott Heinzow den ersten Fehler (oder besser das gewünschtes Ergebnis) eingestehen muss, wird die Heinzwsche Energiewelt recht schnell einstürzen.
Gruß Holger Burowski
@ J.Huels #34
Sehr geehrter Herr Huels,
Sie haben natürlich Recht, was den Schwierigkeitsgrad des Höhe betrifft, aber durch die Materie mußten wir BWLer nun einmal durch.
„Die technische Machbarkeit, die volkswirtschaftlichen Aspekte, die Marketing-Tricks der Öko-Betrüger und erst Recht die verheerenden Auswirkungen auf die Stimmung im Markt sind für simple Öko-Gemüter intellektuell nicht greifbar, die Realität nicht erwünscht – Überzeugungsarbeit also aussichtslos…“
Das sehe ich bezüglich der hartgesottenen Ökogläubigen auch so wie Sie, allerdings bei den Leuten, die bisher nur unkritisch den Desinformationskampagnen in den Medien folgen, anders, oder können Sie erklären, daß da, wo ich entsprechende Vorträge gehalten habe, die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Windmühlen ist? Und bevor die Öko-Gläubigen aus ihren Löchern hervorkriechen und unsubstantiierte Behauptungen austellen, sei gesagt, daß das die Ergebnisse von Bürgerabstimmungen waren.
Die Bevölkerung würde den Quatsch mit dem sog. Ökostrom nicht mitmachen, wäre sie korrekt informiert. Spiegel-on-line heute:
„Rasanter CO2-Anstieg schockiert Klimaforscher“
natürlich mit dem obligatorischen Eisbärenfoto
Hallo Herr Heinzow,
leider reicht es nicht, diesen Schinken zu kaufen, man muß sich leider dann auch durch tausend Seiten dünnsten Papiers mit kleinsten Buchstaben arbeiten!
Glauben Sie mir, das ist nichts für Öko-Paxe – zu anstrengend, zu trocken, zu unerfreulich real: einfach kein Platz für Öko-Träumereien.
Hab noch die 11. Auflage zu Hause (inzwischen gibt es die 24ste, glaub‘ ich).
Beliebt war das Buch auch schon bei uns BWLern nicht! ;o)
Etwas weniger schwere Lektüre für Inverstoren in Spe wäre vielleicht Investitions-und Kostenrechnung (z.B Däumler). Dieser kleine Teilbereich der BWL reicht schon völlig aus, um den Irrsinn von EEG und Energiewende herauszuarbeiten.
Die technische Machbarkeit, die volkswirtschaftlichen Aspekte, die Marketing-Tricks der Öko-Betrüger und erst Recht die verheerenden Auswirkungen auf die Stimmung im Markt sind für simple Öko-Gemüter intellektuell nicht greifbar, die Realität nicht erwünscht – Überzeugungsarbeit also aussichtslos…
MfG
@ H. Burowski #31
„Was für mich nicht verständlich ist, dass die Wertminderung (Abschreibung) unberücksichtigt bleibt.“
Die Berechnungsmethode der Gesamtkapitalrendite ergibt sich aus der Formel:
(Gewinn+FK-Zinsen)*100/Gesamtkapital
Die der EK-Rentabilität aus:
Gewinn*100/Eigenkapital
Und das war Ihr Anspruch:
„Um es mit Ihren Worten zu sagen, Herr Heinzow, „Macht einfach einen kompetenteren Eindruck.“, wenn man bei Rentabilitätsberechnung nicht die Methoden provisionsgeiler Kreditvermittler anwendet; zudem in einer Arbeit, die jeder im Internet einsehen kann.“
Ich stelle Ihrerseits einen fatalen Bauchklatscher fest. Kaufen Sie sich den Wöhe, das hilft garantiert den nächsten zu vermeiden.
@Thomas Frings #30
So sind sie halt unser Weltenretter von der sozialistischen Ökofront.
Dem Bürger ein Produkt (erneubarer Energiemangel) als zukünftige zuverlässige und preiswerte Energieversorgung zu verkaufen. Solange dann der Glaube im Volk daran besteht sind es genau diese Ökosoziliasten die an dieser Produktgeschichte verdienen (Stichwort Subvetionen-Schneeballsystem). Merken die dann, dass die Propaganda (durch die Medien) im Volk nicht mehr zieht, dann ziehen sich diese Leute allmälich wieder aus den Markt zurück. Der Dumme ist dann wieder der einfachgestrickte Bürger, der unter Umständen(auf Grund dieser Ökomärchenerzähler sein ganzes Erspartes in sog. Ökofonds hineingesteckt hat) darauf sitzen bleibt und alles verliert (Stichwort IT-Blase,Immobilienblase).
Soweit zum 1.Schritt dieses scheinheiligen Ökohaufen.
Im 2. Schritt stellen sich genau diese Typen dann in den Medien hin und prangern den Kapitalismus und die Gier der Banker an.
Erst zocken diese sozialistischen Ökotypen den Normalbürger ab und dann wollen Sie auf einmal mit gierigen Renditejägern nichts mehr gemein haben und verlangen gleichzeitig hohe Gagen für ihre Medienauftritte. Sie stellen sich dann wieder als „Unterschichtler“ dar, der für die sozial Schwachen und eine gerechtere Welt kämpft.
Man kann diese Leute jetzt als „Abschaum“ bezeichnen aber ich würde Sie lieber als „Neue sozialistische Kapitalisten“ prangern. Auf den Rücken ihrer Klientel (Sozialbedürftige) machen die ihr eigenes gewinnbringedes Geschäft.
(Stichwort: Trittin, Lötsch, Lafontain, Gisy, Wagenknecht, Schell, Schröder, Fischer um nur einige zu nennen)
Verzicht predigen und selbst am meisten mit Abzocken!
Die neue schöne Scheinwelt der Ökosozialisten!
#27 Mühsam:
„Sie nehmen einfach an, daß die Eigenkapitalrendite=Gesamtkapitalrendite ist?
Wie kommen Sie denn darauf???“
Das stimmt EK- und GK-Rendite sind natürlich nicht gleich.
Ausgaben/Jahr:
Annuität: 186,10 €
Betriebskosten: 78 €
Summe: 264,10€
Einnahmen/Jahr: 3,350MWh*110 €/MWh = 368,50€
Überschuss: 104,40€
GK-Rendite: 4,176%
Was für mich nicht verständlich ist, dass die Wertminderung (Abschreibung) unberücksichtigt bleibt. Bezieht man diese mit ein (20 Jahre linear), sind bei den Ausgaben 125€ zusätzlich pro Jahr gewinnmindernt anzusetzen, Dann sind die Ausgaben/Jahr 389,10€. Damit übersteigen die Ausgaben die Einnamhen.
Gruß Holger Burowski
@H. Burowski
Ihr Denkfehler: im Gewinn und damit auch in der Eigenkapitalrendite sind die Fremdkapitalzinsen bereits eingerechnet! Will man die Rentabilität des Gesamtkapitals berechnen, müssen folglich die Zinsen zum Gewinn addiert werden.
Korrekt berechnet wäre die Gesamtkapitalrendite also in Ihrem Beispiel:
(82,5+0,068*1750)/2500 = 8,06%
Aber wenigstens beherrschen Sie im Gegensatz zu „Horst“ die Prozentrechnung. Auch manch anderer grüner Investor dürfte bereits damit überfordert sein.
@M. Hofmann
„Die deutschen Medien tragen so die Ideoligie eines „sauberen Stroms“ ins Land.“
Das Lustige ist ja, dass die sog. Ökostromanbieter so gut wie keinen Windstrom einkaufen.
Lichtblick:
98% Wasserkraft
2% Biomasse
Ergo:
0% Windstrom
0% Photovoltaik
Greenpeace-Energy
99% Wasserkraft
1% Windstrom
Ergo:
0% Photovoltaik
(auf den Internetseiten der genannten Anbieter nachzulesen)
Wenn die Ökopropagandahetzer das selbst nicht nicht haben wollen, was sie propagieren und den Bürgern aus Auge drücken wollen, dann sagt das eigentlich alles. Was für ein verlogener Abschaum.
@Hr.Burowski @Hr.Heinzow
In der Finanzwelt mit ihren tausenden von Pordukten ist sehr vieles nur Schein!
Man sollte sich deshalb immer an die Grundlagen eines „sauberen Geschäfts“ halten. Außer man ist ein Zocker und Spielertyp. Dann brauch man sich auch nicht aufregen, wenn mann hochriskante Produkte kauft, die auf unwirtschafltichen Zahlenprognosen basieren.
Wie sagt man immer so schön…Es wird nicht ein Produkt alleine eine Verkaufsschlager sondern erst mit der passenden Geschichte dazu.
Die erneubaren Energieformen haben als Geschichtsbasis „Das gute grüne Ethikgewissen für unsere Mutter Natur“ und im Gegegenzug „Die gefährlichen und naturverschmutzende Kern- und Kohlekraft“. Die deutschen Medien tragen so die Ideoligie eines „sauberen Stroms“ ins Land. Die Politik hilft hier dann noch mit Subventionen nach und schon habe ich aus einen marktfähigen Produkt (Energieversorgung vor 2011) ein Staats- und Ideolgieabhängiges Produkt gemacht (Energieversorung ab 2011).
@ H. Burowski #25
„Gesamtkapitalrendite: 82,50/2500 = 0,033 (3,3%)“
Daß Ihnen solch ein kapitaler Fehler unterläuft, hätte ich nicht gedacht. Allerdings entschuldbar, wenn man jemandem was ans Zeug flicken will, der hinsichtlich der Rangliste zweimal den Sprung in die Trichet-Klasse der Universitätsabsolventen geschafft hat. Ein excellenter Ökonom, dem ich meinen Respekt zolle, obwohl ich in gewissen Punkten anderer Ansicht bin, was aber darauf beruhen kann, daß ich nicht alle Informationen habe, die Trichet hat. Wie bei der Wettervorhersage ist auch in der Ökonomie die Kenntnis aller verfügbaren Daten entscheidend.
Allerdings hätte Ihnen der Fehler nicht passieren dürfen, daß Sie die Gesamtkapitalrendite nicht korrekt berechnen haben.
Korrigieren Sie das also. Wer den Dreisatz beherrscht, kann das.
Näheres können Sie auch im Wöhe (18. Auflage) ab Seite 841 nachlesen.
@Burowski
„… EK-Rendite; 11% –> 0,11*750 = 82,50 Euro
Gesamtkapitalrendite: 82,50/2500 = 0,033 (3,3%)
Da keine anderen Angaben zur GK-Rendite gemacht werden, beziehen sich die GK-Rendite ausschließlich auf den durch die EK-Rendite gemachten Gewinn…“
Wie bitte?
Sie nehmen einfach an, daß die Eigenkapitalrendite=Gesamtkapitalrendite ist?
Wie kommen Sie denn darauf???
@ H. Burowski #25
„“Und Sie sollten lernen zwischen Autor und Co-Autoren zu unterscheiden.“
Der einzige Punkt, bei den ich Ihnen recht gebe – der erste in der Autorenliste ist der Autor.“
Und das von Ihrem PC gepostet! ;-))
„Den Namen des Effektes kennen Sie vielleicht, aber anwenden können Sie ihn nicht, zumindest nicht bei der Rentabilitätsberechnung, was sich mit wenigen Zahlen beweisen lässt.“
Hat heute zu meiner Erheiterung beigetragen, wie z.B. der Coup des griechischen MP und die Gutgläubigkeit der EU-Regierungen in Sachen GR. Würden Sie einem überführten Betrüger und Bilanzfälscher noch trauen?
Selbst BWLer und VWLer lernen erst einmal zur Lösung eines Problems die unabhängigen und abhängigen Variablen nebst Randbedingungen zu bestimmen bzw. festzulegen. Sie lernen natürlich auch, daß Zahlenbeispiele beweisuntauglich sind.
Insofern ergibt sich, daß die Eigenkapitalrentabilität zum Zeitpunkt t nur von drei Faktoren abhängt:
1. Gesamtkapitalrentabilität,
2. Fremdkapitalzinssatz
und
3. dem Verschuldungsgrad.
Den Quatsch mit dem Barwert, in Denglish Net-Present-Value genannt, kann man sich ersparen, denn der kommt in den drei obigen Variablen nicht vor.
Was die Beurteilung des Insolvenzrisikos des präsentierten „Genossenschaftsmodells“ betrifft, so kann jeder, der den Dreisatz beherrscht, das Insolvenzrisiko selbst berechnen. Er muß nur die Relationen der obigen drei Faktoren kennen.
Offensichtlich kennen die Befürworter von „Bürgerbeteiligungen an Graumarktprojekten“ nicht die Risikobeurteilungstechniken, obwohl man die in jedem Lehrbuch der allgemeinen BWL nachlesen kann.
@Heinzow #23:
„Ich unterliege nicht dem Zwang mich zu jeder mülligen Äußerung dahergelaufener selbsternannter Bonitäts- und Risikobeurteilungsexperten aus dem Lager der Ökogläubigen wie den Projektbeurteilern des „Genossenschaftsmodells“ zu äußern.“
Die Reaktion nennt man Kognitive Dissonanz-Reduktion und hat schon Äsop in der Fabel „Der Fuchs und die Trauben“ wunderbar dargestellt.
„Wer Geld mit Eigenkapitaleinlagen verdienen will, der nutzt den Leverageeffekt…“
Den Namen des Effektes kennen Sie vielleicht, aber anwenden können Sie ihn nicht, zumindest nicht bei der Rentabilitätsberechnung, was sich mit wenigen Zahlen beweisen lässt.
Gesamtkapital: 2500 Euro
Eigenkapital: 750 Euro (30%)
Fremdkapital: 1750 Euro (70%)
Fremdkapitalzins: 6,8%
EK-Rendite; 11% –> 0,11*750 = 82,50 Euro
Gesamtkapitalrendite: 82,50/2500 = 0,033 (3,3%)
Da keine anderen Angaben zur GK-Rendite gemacht werden, beziehen sich die GK-Rendite ausschließlich auf den durch die EK-Rendite gemachten Gewinn. Anderenfalls muss auch der Net-Present-Value neu berechnet werden.
Mit
r(ek) = r(gk)+fk/ek(r(gk)-r(fk))
r(ek): Eigenkapitalrendite
r(gk): Gesamtkapitalrendite
r(fk): Zins Fremdkapital
fk: Fremdkapital
ek: Eigenkapital
ergibt sich mit obigen Zahlen eine negative Hebelwirkung des Leverage-Effektes, da die GK-Rendite kleiner als der Zins für das Fremdkapital ist; für einen positiven müsste die EK-Rendite oder das Eigenkapital mindestens verdoppelt werden.
Um es mit Ihren Worten zu sagen, Herr Heinzow, „Macht einfach einen kompetenteren Eindruck.“, wenn man bei Rentabilitätsberechnung nicht die Methoden provisionsgeiler Kreditvermittler anwendet; zudem in einer Arbeit, die jeder im Internet einsehen kann.
„Und Sie sollten lernen zwischen Autor und Co-Autoren zu unterscheiden.“
Der einzige Punkt, bei den ich Ihnen recht gebe – der erste in der Autorenliste ist der Autor.
Gruß Holger Burowski
@ Wolfgang Nabers #21
„Da sich ein Windrad vielfach aus Sondermüll-pflichtigen Materialien
zusammensetzt (vor allem die Rotorblätter), liegen die Kosten des
Abbaus leicht bei 100 000 Euro und darüber (pro WKA).“
Sehr geehrter Herr Nabers,
Sie haben völlig Recht, allerdings nicht bezüglich der aufzuwendenden Summen, denn die 150m Gigantwindmühlen mit 2 und mehr MW Nennleistung brauchen fundamente mit Pfahlgründungen und die zieht man nicht mal eben mit nem Frontlader raus. Und bei Bankbürgschaften gilt, daß die nur bis zu einer Höhe von 50000 € sicher sind, denn Banken können im Zuge der Staatsschuldenkrise ebenfalls insolvent werden und dann sitzt nicht nur der Verpächter auf Schulden, sondern auch die Gemeinde bzw. der Kreis oder Land müssen blechen.
Insgesamt ein unrentables Geschäft für Grundeigentümer und Gemeinden mit fast totaler Sicherheit des finanziellen Ruins, denn Gewerbesteuer gibt es auch in aller Regel nicht, wer a bisserl im Netz Prospekte anschaut, wie das mit den Gewinnen so ist. Wenn ein Projekt keine Nettoeigenkapitalrendite von mindestens 10% abwirft, ist was faul. Wer voll haftet, muß auch entsprechende Zinsen bekommen.
@ Burowski #20
Ich unterliege nicht dem Zwang mich zu jeder mülligen Äußerung dahergelaufener selbsternannter Bonitäts- und Risikobeurteilungsexperten aus dem Lager der Ökogläubigen wie den Projektbeurteilern des „Genossenschaftsmodells“ zu äußern.
Wer Geld mit Eigenkapitaleinlagen verdienen will, der nutzt den Leverageeffekt und macht es so wie Ackermann und fordert eine Eigenkapitalrendite von 25%.
Und Sie sollten lernen zwischen Autor und Co-Autoren zu unterscheiden. Macht einfach einen kompetenteren Eindruck.
@Horst
Ihre angeblichen Kapitalerträge sind genauso windig, wie viele Windparkanleihen.
Wie hier schon gesagt wurde, braucht man bei 10% Zins 10 Jahre um seinen Einsatz zu verdoppeln. Horst muß bereits in Prozentrechnung tief geschlafen haben. 😉
Solar-Millenium hat doch auch das letzte Jahr versucht, mit tollen Prospekten möglichst vielen Leuten ihre windigen Anleihen anzudrehen. Wo die Bude jetzt steht, schaue man sich auf der Kursliste an. Mir tun die Leute leid, die da reingefallen sind.
Nicht nur Bürger die ihr gutes Geld diesen Windkrafthaien hinterherwerfen sind bedroht.
Was viele nicht wissen: Wenn eine WKA kaputt geht, dann verliert sie automatisch ihren Vorrang im Außenbereich und muss abgebaut werden. Wenig bekannt ist, dass letztlich der Grundstückeigentümer (bzw. Verpächter) dieser Verpflichtung unterliegt, wenn der eigentliche Betreiber bzw. Betreibergesellschaft – etwa wegen Konkurses – nicht mehr für diese
Verpflichtung greifbar ist.
Die meisten Windkraftbetreiber-GmbHs haben jedoch nur die
Mindestkapitalausstattung von 25 000 Euro!
Da sich ein Windrad vielfach aus Sondermüll-pflichtigen Materialien
zusammensetzt (vor allem die Rotorblätter), liegen die Kosten des
Abbaus leicht bei 100 000 Euro und darüber (pro WKA).
Zur Beruhigung der Verpächter werden Versicherungen abgeschlossen,
die jedoch auch einseitig von den Versicherungsgesellschaften
gekündigt werden können. Stehen die Windräder still und hat die
Versicherung gekündigt, dann wird der Verpächter den Sondermüll nicht
mehr so einfach los.
Im übrigen können bei Unfällen – wenn vom Betreiber wegen Konkurs
nicht zu holen ist – die Geschädigten sich auch an den verpachtenden
Grundstückeigentümer halten, dazu sogar auch an deren
Grundstücksnachbarn, wenn die Rotorblätter der WKA auch noch über dem
Nachbargrundstück stehen.
Und: Regelmäßige technische Überprüfungen der WKA durch unabhängige
Prüfer (wie z.B. den TÜV) sind nach der Baumusterabnahme nicht immer
vorgesehen.
Zitat aus dem Beitrag (PDF-File):
„Hochriskant ist die Finanzierung mit ca. 1/3 Eigenkapital und 2/3 Bankenfinanzierung (S. 8 der Projektbeschreibung). Üblicherweise ist die Relation umgekehrt.“
Erstaunlich ist, dass genau diese Form der riskanten Finanzierung in der offizielle beachteten Studie
„Offshore-Windstromerzeugung in der Nordsee –
eine ökonomische und ökologische Sackgasse?“
als Grundlage zur Wirtschaftslichkeitsberechnung (Abschnitt: 2.3 Die Windstromgestehungskosten, Tabelle 6a und 6b) dient. Aber vielleicht kann der Mitautor T. Heinzow eine überzeugende Begründung liefern.
Gruß Holger Burowski
Das Risiko der Investments in „Erneuerbare Energien“
Da „Erneuerbare Energien“ völlig abseits einer Wettbewerbsfähigkeit stehen „fördert“ der Staat diese aufgrund geschickter Lobbyaktivitäten und einer ökoreligiösen Staatsreligion. Es gibt die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung.
In einem Rechtsstaat ist das sehr beruhigend. Das unternehmerische Risiko wird durch einen gesetzlich garantierten Ertrag über viele Jahre hinweg ersetzt.
Allerdings hat die Regierung in den vergangenen Jahren dem Rechtsstaat weniger Bedeutung beigemessen. Man denke an das „No Bail out“ in der EU, die Stillegung einiger Kernkraftwerke zunächst ohne gesetzliche Grundlage.
Insofern, wahrscheinlich wird der Staat in den kommenden Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die Deutsche Solarindustrie verliert an Boden und wird wohl irgendwann die Medien und Politikpflege einschränken, erscheint es mir wenig wahrscheinlich das man den Anlagern die zugesagten Subventionen noch in 10 Jahren zahlen wird.
Vandale
Herr Walter – Solarmillenium
„Erneuerbare Energien“ und der graue Kapitalmarkt haben viel gemein. Man sucht Illusionen zu wecken, der Illusionierten Portmonaie zu öffnen und das Geld dann in einem Nichts verschwinden zu lassen.
Im Wirtschaftswoche Artikel „Die Geldkollektoren“ wird eine enge Verbindnung von ehemaligen Akteuren des Grauen Marktes und Akteuren von Solar Millenium beschrieben.
Vandale
#6 Horst sagt:
„wo gibts das sonst?
ach ja, bei der atomenergie, da werden vom staat zweistellige milliardenbeträge zugeschossen damit die aktionäre immer toll verdienen“
…………..
Bitte, Beweise für die obige Aussage erbringen. Dabei reelle Beweise, nicht irendwelches (wie üblich erlogenes und erstunkenes) Grünpiss- Gelaber herbeischaffen!
Viel Spass dabei…..
Gruss
Geschlossene Fonds und andere fantastische Geldanlagen
Seit das Banksystem ein wenig durcheinander geraten ist (nicht Thema) suchen sich zahlreiche Mittelständler,z.B. Wurstfabrikanten, mit kleinen Anleihen zu finanzieren. 7- 8% Zinsen wie oben genannt, sind in diesem Bereich normal bis gering. Das Risiko ist etwas höher als bei einer Nestle, Coca Cola Anleihe, die Zinsen auch. Ein wesentlicher Nachteil dieser kleinen Anleihen ist die fehlende Liquidität. Das heisst An/Verkaufskurse können schwanken, oder einen Verkauf unmöglich machen. Persönlich würde ich in diesem Bereich Industriewerte den von der Politik abhängigen „Windanleihen“ vorziehen.
In Deutschland gibt es eine grosse Kapitalanlagebranche die je nach Mode Filmfonds, Ostimmobilien, Schiffsfonds und natürlich „Erneuerbare Energien“ als Geschlossene Fonds, als stille atypische Beteiligung, oder wie auch immer anbietet. In vielen Fällen verstanden/verstehen? die Vertreter dieser Branche es Illusionen zu wecken und die eingesammelten Gelder in einem Nichts verschwinden zu lassen. Es gibt kaum eine derartige Idee die mit weniger als 20% weichen Kosten (Provisionen etc.)auskommt. Insofern passt diese Branche bestens zu den „Erneuerbaren Energien“. Manche Anlagen waren damit erfolgreich, viele andere etwas weniger.
Das grösste Risiko sehe ich darin das Windstrom Land mit aktuell 9.7c/kWh, Solar mit mehr als 20c/kWh vergütet wird. Der Strom ist als Zufallsstrom ziemlich wertlos. Man kann den Wert auf ca. 1c/kWh schätzen. Wenn der Deutsche Staat aufgrund der Alterung der Bevölkerung, der Kosten der Oekoreligion und grosszügigen Spenden an überschuldete Südeuropäische Staaten die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht, so ist es unwahrscheinlich das man die Oekosubventionen unverändert fortführt. Bei unveränderter Politik ist dann in wenigen Jahren mit einer drastischen, hoffentlich rückwirkenden, Reduktion der Subventionen zu rechnen. Viele religiös verzückte Investoren werden dann die Ungerechtigkeit der Welt beklagen.
Vandale
@Horst #6
Mit welchen Zahlen werfen Sie denn um sich???
2002 bis ???
5 Jahre = eingesetztes Kaptial wieder reingeholt?
6-9 % Verzinszung pro Jahr oder in den Kompletten 5 Jahren oder bis dato???
Also bei 100 Euro Einsatz bei einer jährlichen Verzinsung von 10%. Hätten Sie ihren Einsatz spätestens in 10 Jahren wieder reingeholt. Jetzt müssen wir aber noch die Inflationsrate mit hinzunehmen. Das wären dann so etwas 1,5 – 2%
Sie würden also ihr eingesetzt Kaptial in frühestens 12 Jahren wieder 100% zurück erstehen.
… „Chaos und Skandale – dieses Bild prägte die jüngere Geschichte von Solar Millennium. Doch ob es zuvor rund lief, ist mehr und mehr fraglich – gerade mit Blick auf das US-Projekt. Während !!Anlegern und Journalisten!! noch von den Chancen in Kalifornien vorgeschwärmt wurde, gab es im Hintergrund womöglich schon reichlich Probleme.“ …
http://www.welt.de/wirtschaft/article13682776/Unter-Kaliforniens-Sonne-platzen-grosse-Traeume.html
(extra kein tinyurl!)
DAS erklärt die ständige, euphorische Berichterstattung sämtlicher MSM bez. solar.
Gekaufte und sich selbst durch Kredit verkaufte „oberschlaue“ boulev.schmierer, die ihr Investment hoch schreiben. Nützliche Idioten…
„ich habe seit 2002 anteile an einem windpark, die mir bisher mit 7-9% vergütet wurden. damit habe ich in etwa 5 jahren die höhe meines eingesetzen kapitals als zinsertrag erhalten. “
Wer die einschlägigen Prospekte kennt, der weiß, daß da ein Ratenkredit abgeschlossen wurde, der mit einer Rückzahlquote incl. Zinsen von 8% des eingesetzten Kapitals abgewickelt wird. In diesem Fall ergibt sich ein Zinssatz von knapp 5% bei vollem Verlustrisiko des eingesetzten Eigenkapitals. Der Herr sollte sich mal erkundigen, welche Eigenkapitalrenditen professionelle Anleger bei einem Totalverlustrisiko verlangen.
#6: Horst sagt:
„ich habe seit 2002 anteile an einem windpark, die mir bisher mit 7-9% vergütet wurden. damit habe ich in etwa 5 jahren die höhe meines eingesetzen kapitals als zinsertrag erhalten.
wo gibts das sonst?“
Wens denn so auch stimmt !!
Was Sie sagen ist irgendwie Unglaublich.
Was das Risiko betrieft ist Prokon besonders auffällig geworden.
Siehe hier bei Stiftung Wahrentest.
http://tinyurl.com/3bmozop
#6 Horst
„….die mir bisher mit 7-9% vergütet wurden. damit habe ich in etwa 5 jahren die höhe meines eingesetzen kapitals als zinsertrag erhalten.“
wie geht das denn??
#5 Hofmann, M
Hallo Herr Hofmann,
„Können solche autarken Versorungspunkte wirklich im Sinne einer Volkswirtschaft sein? Kann dies wirklich „Zum Wohl des deutschen Volks“ dienen?“
ganz klare Antwort: nein
mfG
karl.seegert
Echt Horst, Sie sind ein Finanzgenie! In 5 Jahren bei 7-9 % Verzinsung Ihr eingesetztes Kapital als Zinsen erhalten. Respekt, mein Lieber!
Oder liegt´s einfach nur am schludrigen Umgang mit der deutschen Sprache?
Gruß aus Südhessen
#6: Horst sagt:
„ich habe seit 2002 anteile an einem windpark, die mir bisher mit 7-9% vergütet wurden. damit habe ich in etwa 5 jahren die höhe meines eingesetzen kapitals als zinsertrag erhalten.
wo gibts das sonst?“
Lieber Horst,
ohne sie zu Beleidigen, aber dies nennt man umgangssprachlich „Schmarotzertum“. Im Grunde jeder Stromabnehmer (Kunde) muss ihnen ihre „Traumhafte“ Verzinsung bezahlen!
Unsozial ist noch eine schmeichelhafte Umschreibung dafür!
Es gibt durchaus ökologischere und sozialere Formen der Geldanlage.
@ #5: Hoffmann,M
Ich erinnere mich an einen SciFi-Film, welcher nach einer globalen Katastrophe spielte. Hier mußten die Menschen lokal versuchen, Energie zu erzeugen, Wasser zu fördern, Nahrungsmittel anzubauen. Ich denke, die darin nie beschriebene Naturkatastrophe lag in der politischen Vernichtung der bis dahin existierenden menschlichen Gesellschaft durch die heutigen Ökofaschisten. Wenns so weiter geht, ist der Film nicht meht SciFi, sondern eine vorweg genommene Dokumentation…
@Hr. Hans Meier #4
Sie müssen bei mir schon auch etwas zwischen den Zeilen lesen und mitdenken 😉
-Übrigends habe ich von Rücklagen und nicht von Rückstellungen geschrieben.
-Auch in Zukunft wird der Staat den jeweiligen Betreibern sagen, was diese tun und zu lassen haben. Indirekt durch Verordnungen und Gesetze und direkt durch Enteignung und ggf. vielleicht auch mit Zwangseinlagen. Dieses wichtige Thema „Energieversorgung“ wird sich der Staat nicht so einfach aus der Hand nehmen lassen. Dazu verdient er zuviel daran. Egal welche Regierung gerade an der Macht ist.
so ein mist.
ich habe seit 2002 anteile an einem windpark, die mir bisher mit 7-9% vergütet wurden. damit habe ich in etwa 5 jahren die höhe meines eingesetzen kapitals als zinsertrag erhalten.
wo gibts das sonst?
ach ja, bei der atomenergie, da werden vom staat zweistellige milliardenbeträge zugeschossen damit die aktionäre immer toll verdienen