Im vergangenen Monat gab es eine Flut von Aktivitäten rund um das Revolution Wind-Projekt vor der Küste von Rhode Island.
Am 22. August 2025 erließ das Bureau of Ocean Energy Management (BOEM) eine Verfügung gegenüber Ørsted, dem Projektentwickler, die Arbeit an dem Projekt sofort zu unterbrechen, und begründete dies mit „Bedenken hinsichtlich der Genehmigung und Fragen der nationalen Sicherheit“. Ørsted reagierte kurz darauf mit zwei Klagen: eine gegen das BOEM vor dem US-Bezirksgericht für Rhode Island und eine weitere vor dem US-Bezirksgericht für den District of Columbia [= Washington D.C. A. d. Übers.].
Beide Klagen beantragten eine einstweilige Verfügung gegen das BOEM und stützten sich auf angebliche Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act; APA). Das APA verbietet Bundesbehörden die Erlassung von Vorschriften, die „willkürlich, launenhaft oder anderweitig nicht gesetzeskonform“ sind.
Am 22. September 2025 gab das Bezirksgericht von D.C. eine Stellungnahme ab, in der es Ørsted zustimmte, dass die Maßnahmen der Regierung gemäß dem APA „willkürlich und launisch“ waren, und Ørsted eine einstweilige Verfügung gewährte, mit der die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung ausgesetzt wurde.
Die BOEM wird wahrscheinlich gegen diese Entscheidung beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den District of Columbia Berufung einlegen, was interessante Fragen aufwirft: Was wäre, wenn dieser Fall gar nicht erst vor dem US-Bezirksgericht hätte verhandelt werden dürfen? Was wäre, wenn dieses Gericht für die Angelegenheit nicht zuständig gewesen wäre? Und was wäre, wenn das Berufungsgericht – das Berufungsgericht des District of Columbia – kürzlich in einem ähnlichen Fall entschieden hat, dass US-Bezirksgerichte für Situationen wie die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung gar nicht zuständig sind, sondern dass das US-Claims Court die ausschließliche Zuständigkeit für Fälle gegen die US-Regierung hat, die „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ sind?
Am 2. September 2025 tat das Berufungsgericht in Washington D.C. genau das in einem Fall, der die umstrittenen „Goldbarren”-Zuschüsse betraf, welche die Biden-Regierung in den letzten Wochen vor dem Amtsantritt der Trump-Regierung an verschiedene neu gegründete NGOs vergeben hatte. Diese „Goldbarren” im Wert von 20 Milliarden Dollar wurden von der Citibank als Beauftragte der Bundesregierung verwahrt. Der EPA-Administrator Lee Zeldin weigerte sich, der Citibank die Freigabe der Gelder zu gestatten. Die NGOs klagten vor dem Bezirksgericht in Washington, D.C., das entschied, dass das Vorgehen der EPA gemäß dem APA willkürlich und launenhaft war, und eine einstweilige Verfügung gegen die Regierung erließ.
Die EPA legte beim Berufungsgericht in Washington D.C. Berufung ein, und am 2. September 2025 hob das Gericht in der Rechtssache United Climate Fund gegen Citibank das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass das Bezirksgericht in Washington D.C. für die Entscheidung des Falles nicht zuständig sei, da die Zuschüsse „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ seien – also eine vertragliche Geldstreitigkeit darstellten – und daher der ausschließlichen Zuständigkeit des US-Claims Court unterlägen.
Die Parallelen zu Revolution Wind sind offensichtlich. Der Bau des Projekts unterliegt einem Dokument namens „Construction and Operations Plan” (COP, Bau- und Betriebsplan). Der COP ist ein Vertrag zwischen der Bundesregierung und einem Anbieter, in diesem Fall Ørsted. Es handelt sich um einen Standard-Regierungsvertrag mit, wie es das Berufungsgericht formuliert, „Angebot, Annahme und Gegenleistung” – allesamt Kennzeichen einer vertraglichen Transaktion. Die Klage von Ørsted gegen die Regierung bezieht sich im Wesentlichen auf Vertragsbruch, und die von Ørsted angestrebte Abhilfe – die spezifische Erfüllung des Vertrags und Schadenersatz – ist genau die Art von Klage, für deren Entscheidung das Court of Claims in einzigartiger Weise zuständig ist.
Vor allem ist das Court of Claims nicht befugt, Unterlassungsansprüche zu erlassen, sondern nur Schadenersatz zuzusprechen. Das Berufungsgericht von D.C. stellte klar, dass Auftragnehmer der Regierung wie Ørsted zwar versuchen können, ihre Ansprüche als unter den APA fallend darzustellen, um Unterlassungsansprüche zu erwirken, dass es sich bei ihren Ansprüchen jedoch im Kern um routinemäßige Vertragsstreitigkeiten handelt, über die nur das Court of Claims entscheiden kann.
Darüber hinaus gewährt die COP der Regierung die Befugnis, einseitige Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Die COP von Ørsted (und die COPs aller anderen Offshore-Windprojekte) besagt, dass „das Innenministerium sich das Recht vorbehält, diese Bedingungen [des Vertrags] zu ändern oder zusätzliche Bedingungen, die durch Gesetze oder Vorschriften genehmigt sind, für alle zukünftigen Genehmigungen von COP-Änderungen aufzuerlegen“. Die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung stellt keineswegs einen Vertragsbruch dar, sondern ist genau die Art von „Änderung“, zu deren Auferlegung die Regierung gemäß den Vertragsbedingungen berechtigt ist.
Das Fazit lautet: Ørsted hat zwar möglicherweise einen Klagegrund, hat den Fall jedoch vor das falsche Gericht gebracht. Das APA ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Ørsted hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, und die Trump-Regierung hat nicht gegen den Vertrag verstoßen, da die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung in den Bereich der Maßnahmen fällt, die durch den Wortlaut des Vertrags ausdrücklich genehmigt sind. Angesichts seiner jüngsten Entscheidung im „Goldbarren“-Fall dürfte es dem Berufungsgericht in Washington D.C. nicht schwerfallen, zu der gleichen Schlussfolgerung für Revolution Wind zu gelangen.
This article originally appeared at Real Clear Energy
Link: https://www.cfact.org/2025/09/28/revolution-wind-is-barking-up-the-wrong-tree/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE















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