In der Grafschaft Wexford finden Sie Burgen aus dem 12. Jahrhundert direkt neben modernen Attraktionen, Städte, die von Heiligen und Wikingern gegründet wurden, und verschlafene Dörfer Seite an Seite mit aufregenden Wassersportaktivitäten. Willkommen in der Grafschaft Wexford, dem Ort, an dem auch die Einheimischen gerne ihren Urlaub verbringen!
5. Juni 2025 thejournal.ie
Das Oberste Gericht hat die vollständige Abschaltung von drei Windkraftanlagen in der Grafschaft Wexford wegen Lärmbelästigung angeordnet. Es handelt sich dem Vernehmen nach um das erste Mal, dass ein Gericht in Irland die vollständige Abschaltung einer Windkraftanlage angeordnet hat.
Raymond Byrne und Lorna Moorhead wohnen etwa einen Kilometer von dem nächsten Windrad des Gibbet Hill Windparks mit sechs Anlagen in der Nähe von Bunclody in der Grafschaft Wexford entfernt. Vier der Anlagen befinden sich in der Nähe des Gipfels des Gibbet Hill, zwei am unteren Gipfel.
Byrne und Moorhead leiteten rechtliche Schritte gegen ABO Wind Ireland Ltd, ABO Wind OMS Ireland Ltd und Wexwind Ltd ein und behaupteten, der Windpark habe ihre Lebensqualität und die Freude an ihrem Zuhause „zerstört“.
Das Paar sagte, dass der Lärm, die Vibrationen und das Schattenflimmern der Turbinen zu Schlafstörungen, Stress und Angstzuständen geführt hätten. Sie fügten hinzu, dass der Wert ihres Hauses aufgrund der „dauerhaft unangenehmen Umgebung“ erheblich gesunken sei.
Sie sagten, ihr Schlaf sei stark beeinträchtigt und sie hätten „kein Entkommen“ vor dem Lärm.
Irgendwann zogen sie in ein kleineres Zimmer im hinteren Teil des Hauses, das ursprünglich als Kinderzimmer diente, als er noch ein Baby war, heute aber im Wesentlichen ein begehbarer Kleiderschrank ist.
Dies brachte jedoch keine Linderung des Lärms.
Der Richter besuchte den Ort im März und sagte, dass sich das Geräusch für sein „unempfindliches Ohr zunächst angehört habe, als ob ein Flugzeug über ihm hinwegfliegen würde“.
Mitten im sechswöchigen Prozess räumten die Angeklagten ihre Haftung ein und schalteten die Anlagen nachts zwischen 22 und 7 Uhr ab.
Am Ende des Verfahrens schlugen die Beklagten vor, die Anlagen auch an Wochenenden und Feiertagen zwischen 7 und 11 Uhr abzuschalten.
Sie unterbreiteten jedoch auch den Vorschlag, die Lärmbelästigung für die verbleibenden Stunden fortzusetzen, für künftige anhaltende Belästigungen jedoch Schadensersatz zu zahlen. Es wurde auch ein Vorschlag zur Lösung des sporadischen Schattenflimmerns unterbreitet.
Die Beklagten hatten das Gericht gebeten, den Schadensersatz auf der Grundlage des fiktiven Kapitalschadens an der Immobilie zu bemessen.
Der Richter merkte jedoch an, dass es „ungerecht und potenziell diskriminierend“ wäre, auf dieser Grundlage eine Entschädigung zuzusprechen, da den Menschen „für dieselbe Art von Eingriff völlig unterschiedliche Entschädigungsbeträge zugesprochen würden“.
Der Richter fügte hinzu, dass ein Angeklagter im Allgemeinen nicht in der Lage sein sollte, Schadensersatz zu zahlen, um weiterhin erhebliche Belästigungen begehen zu dürfen.
Und während der Richter anerkannte, dass der Beitrag des Angeklagten zur erneuerbaren Energie in diesem Fall „äußerst bedeutend“ sei, fügte er hinzu, dass die von den betreffenden Turbinen erzeugte Energie nur einen „winzigen Prozentsatz“ ausmache.
Der Richter sagte außerdem, dass das Problem in der Regel durch zahlreiche Lösungen, die nicht zu einer vollständigen Abschaltung führten, behoben werden könne. Der Sachverständige des Angeklagten selbst bestätigte, dass die einzige Maßnahme, die die Belästigung beenden könne, eine vollständige Abschaltung der Windkraftanlagen sei.
Er fügte hinzu, dass die Beklagten sich aus „nicht ganz klaren Gründen dazu entschieden haben, sich nicht in sinnvoller Weise mit den echten und substanziellen Beschwerden der Kläger auseinanderzusetzen“.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass es „fair, gerecht und angemessen“ sei, eine „dauerhafte Anordnung zur vollständigen Abschaltung der drei betroffenen Anlagen“ zu erlassen.
Er sagte, die Option, den Betreibern zu gestatten, „im Wesentlichen Schadensersatz zu zahlen, damit sie die Belästigung tagsüber und abends fortsetzen dürfen, sei nicht angemessen“.
Er fügte hinzu, dass die Schlussfolgerung „auf die Umstände“ dieses Falles und die Entscheidung des Angeklagten beschränkt sei, „die Dinge weitgehend zu ignorieren und sich dann nicht in irgendeiner sinnvollen Weise zu engagieren“.
Der Richter ordnete für jeden Kläger eine Entschädigung in Höhe von 120.000 bis 180.000 Euro für die eingestandenen Belästigungen an, die im Mai 2013 begonnen hatten.
Er bemerkte außerdem, dass die „Reaktion und Herangehensweise der Betreiber in den zwölf Jahren vor dem Prozess wirklich nicht beeindruckend“ gewesen sei.
Der Richter sagte, dass diese Vorgehensweise „die Aufregung, Störung und Belastung erheblich verschlimmert und verlängert“ habe und sprach deshalb zusätzliche Summen in Höhe von 24.000 € und 36.000 € als Entschädigung für verschärfte Ansprüche zu.
In einer Stellungnahme nach dem Urteil sagte ein Sprecher von ABO Energy, das Unternehmen sei „verpflichtet, ein verantwortungsvoller Entwickler und guter Nachbar zu sein“.
ABO Energy Ireland errichtete den Windpark Gibbet Hill, der 2013 von seinem derzeitigen Eigentümer, Wexwind Ltd., übernommen wurde.
Der Sprecher sagte, ABO O&M sei von Wexwind Ltd. mit der Bereitstellung technischer Dienstleistungen für den Windpark beauftragt worden.
Der Sprecher fügte hinzu, es sei „wichtig zu betonen, dass sich dieser Fall auf eine bestimmte Kombination von Umständen in Gibbet Hill bezieht“.
„Für die Zukunft ist es wichtig, dass das Planungssystem und alle relevanten Richtlinien und Leitlinien auch den Bauträgern und der Öffentlichkeit Sicherheit bieten“, sagte der Sprecher.
„Dies wird die Umsetzung und den Betrieb der in Irland in den kommenden Jahren benötigten Projekte für erneuerbare Energien sowie die damit verbundenen lokalen und nationalen Vorteile ermöglichen.“
Die heutige Entscheidung folgt auf ein separates Urteil des High Court in der vergangenen Woche, in dem angeordnet wurde, dass eine andere Windkraftanlage in der Grafschaft Wexford bei bestimmten Windgeschwindigkeiten nachts abgeschaltet werden muss, da sie möglicherweise den Schlaf stört.
Dieser Einzelfall sei der erste private Schadensersatzprozess wegen Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen in Irland oder Großbritannien, sagte der Richter.















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Sehr geehrter Herr Magiera,
wenn Sie – so wie ich – in der Nähe eines Windparks wohnen würden (ich wohne tatsächlich im Mindestabstand zum nächstgelegenen Windrad eines Feldes mit 14 WKA), dann wüssten Sie aus eigener Erfahrung, dass es häufig Geräuschemissionen gibt, die denen eines in mittleren Höhen kreisenden Flugzeuges ähneln. Akustische Effekte resultieren vor allem aus der Überlagerung verschiedener Quellen. Das als Hirngespinste angeblicher Hysteriker lächerlich machen zu wollen offenbart schon viel Ignoranz und Arroganz.
Für Deutschland gilt, dass die Gesetzte, Richtlinien und Verordnungen so gebaut bzw. so ungenügend belassen wurden, dass Betroffene auf dem Klageweg Null Chancen haben, Null, oder?