Stopthesethings
Landwirte, die dem Bau von Windrädern auf ihren Grundstücken zugestimmt haben, kündigen ihre Verträge, und jene, die über den Abschluss solcher Vereinbarungen nachdenken, lehnen die Angebote der Windkraftunternehmen rundweg ab. Es ist ein RIESEN Problem für „Investoren“ und ihre politischen Unterstützer. Und ihre Panik ist greifbar und hysterisch zugleich.
In einem aktuellen Beispiel zogen sich neun Landwirte aus Armidale im Bundesstaat New South Wales, die sich zur Installation von insgesamt etwa 55 Turbinen mit jeweils 7 Megawatt verpflichtet hatten, von ihren Verträgen zurück. Als Begründung führten sie an, man habe sie über die erheblichen Stilllegungskosten belogen, die auf sie zukommen würden, wenn die Anlagen nach etwa 12 bis 15 Jahren den Geist aufgeben würden.
So beginnt ein Beitrag auf ABC, in dem sich Propagandisten und Günstlinge über die Vorstellung aufregen, Landbesitzer wären im Recht, sich zu weigern, am größten Wirtschafts- und Umweltbetrug aller Zeiten teilzunehmen.
[Übersetzung gekürzt …. bitte lesen Sie die Originale, für mehr – der Übersetzer]
Ark Energy legt Windparkprojekt in Armidale auf Eis, nachdem Landbesitzer ihre Meinung geändert haben
ABC Rural (Australian Broadcasting Corporation, ~ regional Nachrichten), David Claughton, Michael Condon und Amelia Bernasconi, 12. August 2024
Ark Energy, die hinter der Ausschreibung für den Bau eines Doughboy-Windparks mit 55 Windturbinen 50 Kilometer östlich von Armidale stand, erklärte im vergangenen Monat, die Entscheidung zum Rückzug des Projekts sei „aufgrund eines Sinneswandels“ einiger der neun Grundbesitzer getroffen worden, deren Grundstücke innerhalb der Projektgrenzen lagen.
…
https://www.abc.net.au/news/2024-08-12/wind-farm-renewable-project-shelved-ark-energy-armidale/104142328
Bedenken Sie, dass Australiens ABC die Hochburg des Windkults ist. Der Rest des Artikels ist eine Mischung aus purer Panik und eingeübter Propaganda der üblichen Verdächtigen, die verschiedene (dunkle) Mächte beschuldigen, den großen Ausbau der Windkraftanlagen zu untergraben. Und die im obigen Auszug verwendete Sprache ist absichtlich irreführend.
Das Eigentum der neun betreffenden Grundbesitzer lag nicht „innerhalb der Projektgrenzen“. Ihr Land sollte auf der Grundlage von mit Ark Energy geschlossenen Lizenz-/Pachtverträgen für das Projekt genutzt werden – es war „das Projekt“.
Diese Vereinbarungen sind die einseitigsten Vereinbarungen, die jemals geschlossen wurden und kein vernünftiger Landwirt würde jemals eine solche Vereinbarung unterzeichnen. Aus den unten genannten Gründen.
In anderen Teilen von New South Wales bieten Kleingrundbesitzer, die auf ihren Grundstücken Windturbinen errichtet haben (darunter auch einige rund um Boorowa), ihr Land jedem an, der es nehmen möchte und verlangen nichts dafür (das heißt, sie verschenken ihr Land buchstäblich), weil die Kosten von mehreren Millionen Dollar für die Stilllegung einer Handvoll Windturbinen den Wert eines kleinen ländlichen Grundstücks übersteigen würden.
…
Die erschreckende Erkenntnis, dass die Grundbesitzer, auf deren Land die Windkraftanlagen stehen, in etwa 10 bis 15 Jahren zahllose Millionen Dollar zahlen müssen, um das Chaos zu beseitigen. Dieses hat sich über den Bush Telegraph (und Facebook und andere Medien) in rasender Geschwindigkeit weit und breit verbreitet.
Ihre begründete Angst entstand durch die Antworten des Premierministers der Labor Party von New South Wales, Chris Minns, auf Fragen des Abgeordneten Robert Borsak, des Vorsitzenden der Shooters, Fishers and Farmers Party, während der Haushaltsvoranschläge. Borsak hatte – und das muss man ihm zugutehalten – ganz offen zugegeben, dass die enormen Kosten für die Stilllegung von Windturbinen und Solarmodulen immer und überall bei den Grundbesitzern zu tragen sind, die dumm genug sind, überhaupt erst Verträge für deren Aufstellung abzuschließen.
Hier ist ein Video mit der Abschrift dieses Austauschs.
Haushaltsbesprechungen 2023-2024 – PC 1 – Hon Chris Minns MP – 21. Februar 2024
https://www.youtube.com/watch?v=TlZc36Z2xFU [die lange Original-Sitzung 7:55:29]
https://youtu.be/LuQ9uA1Q10I [extract 2:22:43 -2:26:28]
NSW-Parlament
Robert Borsak MP, Vorsitzender der Shooters, Fishers and Farmers Party (SFF), befragt den Premierminister von NSW, Chris Minns MP, im Haushaltsvoranschlag des Parlaments von NSW. Dieser Ausschnitt (2:22:43 -2:26:28) stammt aus dem Originalvideo und gibt zu, dass die Kosten für die Stilllegung von Windturbinen und Solarmodulen vom Landbesitzer zu tragen sind.
Transkript [stark gekürzt – der Übersetzer]
Robert Borsak MP: Was unternimmt Ihre Regierung im Hinblick auf die Stilllegung von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- und Windparks, wenn diese das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben?
Chris Minns MP: Nun, das ist etwas, das im Rahmen von Landnutzungsänderungen berücksichtigt werden muss, insbesondere für private Landbesitzer, die ein Angebot eines Anbieters erneuerbarer Energien prüfen. Die Regierung hat, soviel ich weiß, einen Online-Rechner herausgegeben, damit der Landbesitzer genau weiß, wie hoch die voraussichtlichen Endkosten für die Sanierung des Landes sein werden, wenn das Solar- oder Windprojekt das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat.
…
YouTube Ende
Wie oben erwähnt, haben sich die offenen Antworten von Chris Minns wie ein Lauffeuer in ganz New South Wales verbreitet und den Landbesitzern, die dumm genug sind, diese Dinger auf ihren Weiden vor sich hin knabbern zu lassen, eine Heidenangst eingejagt.
…
Hinter den Kulissen gerieten die Profitjäger der Wind- und Solarbranche außer sich, als Minns die offenkundige Wahrheit darüber aussprach, wer die Verantwortung trägt.
Es ist nicht so, dass die unvermeidliche Haftung des Landbesitzers unbekannt gewesen wäre. Im September 2023 zogen sich Landwirte in Queensland bereits aus Lizenzverträgen mit Windkraftunternehmen zurück bzw. lehnten diese ab, und zwar aus genau denselben Gründen: Landwirte lehnen Windkraftprojekte ab, um enorme Sanierungskosten zu vermeiden
Und wenige Wochen vor Minnesota‘s aufsehenerregenden Antworten warnte die Abgeordnete Anne Webster die Landbesitzer vor den horrenden Kosten für die Sanierung, die in etwa einem Jahrzehnt auf sie zukommen, wenn die Windräder den Geist aufgeben.
Versteckte Kosten für die Stilllegung von Windkraftanlagen sind ein Risiko für Landwirte
Dr. Anne Webster MP, 7. Februar 2024
Landwirte, die von den finanziellen Vorteilen der Errichtung von Windrädern auf ihrem Land angelockt werden, könnten auf den Kosten für die Außerbetriebnahme der Infrastruktur am Ende ihrer Lebensdauer sitzen bleiben, warnte Anne Webster, Abgeordnete für Mallee und wiederholte damit die vorherige Warnung des australischen Energieinfrastrukturkommissars, dass die Einnahmen aus den Windrädern durch die Kosten für deren Beseitigung übertroffen werden könnten.
Während die Pacht für die Errichtung einer Windturbine über 25 Jahre den Landwirten 250.000 bis 750.000 US-Dollar einbringen könnten, belaufen sich die Kosten für die Stilllegung einer Windturbine laut Angaben des australischen Energieinfrastrukturbeauftragten auf 600.000 US-Dollar oder mehr.
„Lesen Sie immer das Kleingedruckte. Wenn der Projektbesitzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, könnten die Landwirte auf den Kosten für die Stilllegung der Turbine sitzen bleiben“, sagte Dr. Webster.
… „Labour verlangt von den australischen Provinzen und der Landwirtschaft, die Last ihres rücksichtslosen Wettlaufs auf 82 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 zu tragen, ohne sich um die Auswirkungen zu kümmern oder sie zu verstehen“, sagte Dr. Webster.
„Ob es sich nun um das VNI-West-Projekt oder um ein anderes handelt, regionale Gemeinden sind keine Müllhalde für schlechte Politik, die darauf abzielt, Labour-Sitzplätze in Metropolen vor den Drohungen der Grünen zu schützen.
Die Bauern haben genug.“
Übersetzt durch Andreas Demmig
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Wer wird am Ende zur Kasse gebeten werden? Genau, wir Steuerzahler mal wieder.
Ganz streng nach dem Motto, Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.
Ergänzung: Die eigentlichen „haftbaren“ Windparkbetreiber vor Ort, sind i.d.R. nur kleine GmbHs, mit gerade mal dem Mindestkapital von 25000 Euro. Da ist dann auch wegen i.d.R. späterem „Konkurs“ gar nichts mehr vollstreckbar.
Die „Abbaukosten-Fresskette“ ist also „windige. GmbH“ > Grundeigentümer > Kommune > Steuergelder
und das bei schon über 30000 Windrädern in Deutschland und ohne dass es eine zentraler Erfassung gibt.
Werner Eisenkopf
Zur Rechtslage und Realität der Rückbaukosten abgenudelter Windräder, hgab es im Februar 2024 einen SWR-Bericht, bezogen auf eine Kritik des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/windraeder-abbau-kosten-betreiber-rlp-100.html
Bericht des Landesrechnungshofs
Stand. 15.2.2024, 20:17 Uhr SWR-Fernsehbeitrag
Abbau von Windrädern in RLP könnte Steuerzahler Millionen kosten
Der Landesrechnungshof bemängelt, Betreiber von Windkraftanlagen würden oft deren Abbau nicht ausreichend sicherstellen. Für den Steuerzahler könnten Kosten in Millionenhöhe anfallen.
Darin:
(Ministerium RLP): „…Zudem führe ein Rückbau nicht zwangsläufig zu Kosten für die betroffene Kommune, so das Ministerium. „Sowohl die Betreiberin bzw. der Betreiber der Windenergieanlage als auch die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des betroffenen Grundstücks haften für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und für die Kosten des Rückbaus.“ Erst wenn beide finanziell vollständig ausfielen, könnten Kosten entstehen.“
Ergo müssen dann die Grundstückseigentümer haften bis sie „finanziell vollständig ausfallen“ und das ist nunmal ein PRIVATKONKURS!
Werner Eisenkopf
Und besagte grüne Landwirte haben halt hirnlos, man nennt es auch Gier, „HIER“ geschrien, weil es sozialistisches Umverteilungsgeld gab, ohne die Sache zu durchdenken (Marxismus funktioniert niemals und irgendwer bezahlt am Ende immer / ist der Dumme mit dem Sondermüll). Sollen sie zusehen was sie jetzt machen, haben nichts anderes verdient.
„Sollen sie zusehen was sie jetzt machen, haben nichts anderes verdient.!
Exakt
In Deutschland dürfte die Problematik ähnlich sein. Der Grundeigentümer haftet für alle Beseitigungskosten falls sein Pächter zahlungsunfähig wird. Die Pächter sind meist nur kleine Projekt-GmbHs. Regelmäßig dürften sodann die hinterlegten Bankbürgschaften nicht die zukünftigen Rückbaukosten für WEA abdecken und sogar die bis dahin erhaltenen Pachterträge überschreiten. Also liebe Landverpächter an WEA-Betreiber, beten, beten, beten, dass ihr Pächter am Lebensdauerende der WEA willens und fähig sein wird den Rückbau durchzuführen, oder?
Richtig! „Bankbürgschaften“ von GmbHs (25000 Euro Kapital bei Gründung) sind nach deren späteren Konkurs wertlos. Deutschen Verpächtern droht dann nach vorherigen Jahren von Einnahmen, nachher durchaus der Privatkonkurs
Werner Eisenkopf
Kein Mitleid, denn sie zerstören Ackerland. Ackerland, welches der Natur entrissen wurde und unsere Lebensgrundlage ist, denn dort wächst Nahrung für uns und die Tiere, die wir essen.
Im Grunde genommen, scheißen diese „Landwirte“ auf ihre Vorfahren.
Sollen sie daran ersticken und zugrunde gehen. Sie haben es nicht anders verdient.
Vielleicht bekommen sie ja eine Unterkunft bei kosch und Co.
…naja, was zerstört denn noch so alles Ackerland?
Die Umgehungsstraße, der Golfplatz, das Gewerbegebiet, ja selbst die Kuhweiden. Wenn wir die Kalorien nicht über den Umweg Fleisch zu uns nähmen ernährte die beweidete Fläche als Ackerland mehr Menschen. Wir bräuchten also weniger Fläche zur Ernährung…
Und Alkohol verbieten – gesundheitsschädlich, und nur ein Ei pro Woche für den Verzehr freigeben – weil das ausreichend ist, und den Bau von Einfamilienhäuser untersagen – weil zu viel Flächenverbrauch, …, und am Ende steht betreutes Leben für alle – weil das gut ist für die Bevölkerungsidioten betreut von Gutmenschen. Das wollen Sie doch, oder?
So ist es nicht ganz. Deshalb ja eine Bankbürgschaft. Bei GmbH-Pleite bürgt sodann die Bank. Wie diese die Bürgschaft absichert ist deren Sache, das machen Banken schon recht gut (z.B. Festgeldkonto der GmbH in Höhe der Bankbürgschaft bei der bürgenden Bank, o.ä.). Aber, die Höhe der Bankbürgschaften für die Entsorgungskosten sind oftmals zu gering angesetz!, dies ist im Interesse von Wind-GmbH und der bürgenden Bank. Oft auch wegen Vernachlässigung der Inflation. Bei 3 % jährlicher Inflation hat man nach 20 Jahren schon einen Aufschlag von ca. 81 Prozent, eine für heute für 500.000 € kalkulierte und verbürgte Windradendsorgung kostete in 20 Jahren dann eben rund 900.000 €. Das kalkuliert doch die Wind-GmbH sicher nicht ein. Dann, Gute Nacht Herr Grundstückseigentümer, oder?
In der Theorie ist diese Anmerkung berechtigt. Es werden seit 2004 Rückbau-Sicherheitsleistungen gefordert aber auch da steckt der Teufel im Detail und diese sind keinesfalls immer der beschriebene „normale “ Weg über eine Geldrükcklage. In einem Artikel wurde mal aufgelistet:, was alternativ dafür etwa mögluch wäre:
Hinterlegung von Bargeld (der theoretische Idealfall)
Kautionsversicherung (Bürgschaft)
Festgeldkonto verpfänden oder abtreten (Knackpunkt Kontohöhe/Bestand)
Ausfallversicherungen (welche Versicherungasfirmen?)
Verpfändung von Gegenständen oder Rechten (behalten diese langfristig ihren Anfangs-Wert?)
Dann ist es bei einem Konkurs der lokalen Windkraft-GmbH schon mal kompliziert in Bezug auf das Insolvenzrecht und den ab dem Bau angelaufenen Schulden. Versicherungen und Verpfändungen sind auch je nach Vertrag „mit Unsicherheiten“ behaftet. sowie den Bedingungen im Einzelfall und auch etwa wie ein externer Konkursverwalter dann dabei vorgeht.
Ganz konkret geben die Winkraft-Firmen diese Details gar nicht preis und die Genehmigungsbehörden auch nicht. Man sieht also erst NACH einem Konkirs der lokalen Wind-GmbH ob deren individueller Vertrag etwa irgendwie absolut sicherte, dass auch ein externer Konkursverwalter im Konkursverfahren, KEINEN Zugriff auf deren „Rückbau-Sicherheitsleistung“ gegenüber Grundeigentümern möglich macht. Dazu müssten die Genehmigungsbehörden eigentlich eine Auskunftsverpflichtung bekommen, damit dazu nicht nach 10, 15 oder 20 Jahren eine böse Überraschung droht. Nämlich dann erst das Geld-Loch bemwerkt wird. Es gab offenbar schon Fälle, wo nachher für den „Rückbau“ eines Windrads, gerade mal 4000 Euro oder etwas mehr verfügbar waren. Genau sowas nenne ich daher „wertlos“ und liege damit sicherlich nicht falsch.
Zur Höhe einer „Rückbausicherung“ kann man pauschal sagen, die reicht faktisch NIE für so einen kompletten späteren Rückbau aus. Allein schon die Inflation und die unerwarteten Kostensteigerungen, etwa bei Entsorgungen auch der Rotoren (giftige Epoxid-Harzkleber – Verbrennung solcher kleingesägter Teilstücke nur in ganz bestimmten Industrieöfen möglich), übersteigen IMMER den „Restwert“ von Hinterlegungshöhen. zu einem „Rückbauzeitpunkt“ der auch wiederum von Problemen, Verzögerungen und sogar Fristen beeinflusst sein kann. Da dies Alles zum Zeitpunkt einer Windparkgenehmigung noch gar nicht beurteilt werden kann, habe ich mich inzwischen auf die pauschale Aussage der „Wertlosigkeit“ konzentriert. Es läge also in jedem Einzelfall an dem jeweiligen Windprojektierer und an der jeweiligen Genehmigungsbehörde, dies dann mit konkreten Daten und Fakten zu widerlegen. Genau dies tun aber BEIDE nicht. Formell wegen „Geschäftsgeheimnissen“ aber damit Vorschub leistend für die bei Windparks gar nicht so seltenen, oft sogar kriminellen „Bilanzfälschungen und Konkursverschleppungen“. Wer dazu gern mehr wissen will, der suche nur mal nach „windknast.de“
Nun klarer? Sorry, dass dies nun so ein langer Text wurde!
Werner Eisenkopf
Anstatt der recht langen Erklärung vorhin, hätte ich es auch etwas kürzer und knackiger machen können. Sorry:
Sollte Ihnen also gesagt werden, für jedes Windrad wird heute eine Rückbausicherung gefordert, dann bitte folgende konkrete Rückfrage.:
WIE HOCH in Euro-Wert und wie genau rechtlich-vertraglich festgelegt, ist diese „Rückbausicherung“ festgelegt?
Wie ist bei mehr als einem Windrad (Windpark) die Reihenfolgeverteilung der Mittelverwendung im Abbaufall geregelt (Reihenfolge bis Aufbrauchen vorh. Mittel) welcher Grundeigentümer zuerst, welcher nachrangig? Oder werden offene Restbeträge gemittelt auf Alle (Restschadensverteilung)?
Wie konkret ist die Rückbausicherung , im Konkursfall des Betreibers, dem Zugriff von Gläubigern und Konkursverwaltern garantiert entzogen? Was wenn eine beteiligte Bank gegen sich selbst steht?
Welchen Anteil am Eurowert der Rückbauleistung, ist eingerechnet worden für Schädenssbeseitigung und Schadensersatzforderungen zu folgenden Details: – speziell zu Böden und auch Trinkwasser:
Mineralöl-/Getriebeöl- Entsorgung und -Verschmutzung?
Mikroplastik-Beseitigung (bis zu welchem Umfeld/Fläche)?
SF6-Schwefelhexafluorid-Verseuchung (Schaltschränke – wird als „Klimakiller“ bezeichnet))?
PFAS-Ewigkeitschemikalien bis zu welcher Belastung und welchem Flächenumfang?
Dazu auch welche Kostenanteile berechnet sind für die umweltgerechte Rotorentsorgung und in welchem Kubikmeterumfang?
Für die vollständige Entfernung des Fundaments im Boden mit wieviel Kubikmetern und Tonnenmengen Stahlbeton (Separatberechnung) welchen angenommenen Euro-Wert?
Dazu welche EINNAHMEN man dazugerechnet hat, etwa aus angenommenen Erlösen von Verschrottung (Stahl/Kupfer). in welcher Euro-Höhe?
Mit diesem „Paket“ kann man zwar gezielt nachfragen, wird aber vermutlich keine Antworten bekommen, weil dies „Betriebsgeheimnisse“ seien. Soweit mal na geraffter dazu.
Ebensowenig geben die Betreiber nähere Auskünfte über die jeweilige HAFTPFLUCHTVERSICHERUNG der jeweiligen Windräder gegen Sach- und Personenschäden (bis hin zu Todesfällen) bei Eiswurf und Teilebruch, die schon bis tu 600m vom Windrad wegflogen. Bei Personenschäden und Todesfällen muss aber eigentlich immer auch die jeweilige Staatsanwaltschaft tätig werden.
Werner Eisenkopf
*seufz*.. und doch wieder was vergessen, was mir erst nachher einfiel. Bitte also im Text virher dazunehmen:
Fiese Fasern im Windrad-Brandfall. (beim Anfall solcher Fasern bei Düsenjähgerabstürzen,
muss etwa die Bundeswehr dort einen großflächigen Abtrag des Bodens um die
Abstutrzstelle als Sondermüll bezahlen)
WE
Liebe Landwirte und Grundstückseigentümer, ihr werden ALLES verlieren. Habt ihr verstanden, ALLES! Nicht nur daß das Grundstück weg ist. Auch das Haus, die Firma, die Immobilien, ALLES. Außer, irgendwas ist die Millionen wert, die es zum Abbau und Entsorgung braucht. Dann könnt ihr den Rest behalten. Also, Viel Glück und alles Gute! Ihre Regierung.
Ja, dieses Risiko besteht in der Tat für die an WEA-GmbHs verpachtenden privaten Grundstücksbesitzer, und es wir zum Damoklesschwert, wenn man sich der Sondermüllentsorgung zuwendet, oder?
Das gleiche Thema ergibt sich bei den großen PV-Anlagen, die auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet wurden und „irgendwann“ wieder verschrotten werden müssen(!). Wer zahlt dann den fälligen Abbau?
Richtig! Diese Problematik wurde in Deutschlad bisher zu Solarparks totgeschwiegen. Dazu kokurrieren Solarparks auf Ackerflächen mit Landwirten, weil sie höhere Pachtbeträge zu zahlen bereit sind. Dies verringert die Flächen für Lebensmittelerzeugung.
Werner Eisenkopf
Bitte, Herr Eisenkopf, das sind keine Parks, sondern Industrieanlagen.
Einen Solarpark habe ich an den Stränden der Meere, wenn ich mich sonne und Energie von unserem Muttergestirn tanke, die Gutes in mir bewirkt.
Diese PV-Anlagen sind einfach nur Öfen und sehen furchtbar aus. Wobei sie die meiste Zeit des Jahres nutzlos sind und nur Platz blockieren, der von Pflanzen effektiv genutzt werden könnte.
Frage an Herrn Kwass, wer zahlt dann den nötigen Abbau, wenn bsp.weise Solarparks durch einen Sturm verwüstet wurden? Oder dürfen die Reste einfach liegen bleiben, weil sie per Gesetz umfreundlichen Strom produziert haben?