Im März 2023 ist die Abweichung der globalen Temperatur vom 30-jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama in Huntsville (UAH) leicht angestiegen, und zwar auf 0,20 Grad Celsius (siehe Grafik oben). Der Temperaturanstieg beträgt im Durchschnitt pro Jahrzehnt seit 1979 lediglich 0,13 Grad Celsius.
Es bleibt dabei: Ab dem 1.1.2024 ist ein Einbau einer Öl -und Gasheizung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, die die Bundesregierung einräumt, bei einer Havarie/Totalausfall der Heizung für drei Jahre eine neue Gasheizung einbauen zu lassen, ist wirklich keine Alternative, denn wer baut für drei Jahre eine neue Gasheizung ein, um sie dann nach drei Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzen zu lassen?
„Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten“
heißt es in §1 des Gesetzentwurfes. Wie Prof. Ganteför in seinem sehenswerten Video zeigen konnte, bringt der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe bei dem heutigen Stromerzeugungsmix keinerlei CO2-Entlastung.
Es ist kaum zu glauben. Da plant die Bundesregierung die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten und es ist eine CO2-Mogelpackung?
Die CO2-Emission einer Gasheizung beträgt 0,16 kg pro kwh. Eine Wärmepumpe mit einem üblichen Wirkungsgrad von COP = 3 (COP = Coefficient of performance) macht aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Um eine Erdgasheizung mit einer Wärmepumpe zu vergleichen, muss man also den CO2-Fußabdruck einer kWh Strom durch 3 teilen. Das sind 0,172kg/kWh. Bei tiefen Temperaturen im Winter kann die Wärmepumpe auch auf einen COP von 2,5 sinken. Dann ist die Bilanz noch schlechter. Bei COP 3 stösst die Wärmepumpe mehr CO2 aus als eine Erdgasheizung und bei COP 2,5 sogar fast soviel wie eine Ölheizung.(siehe Grafik, alle Zahlen von Ganteför, die Quelle der CO2– Emission des Strommix ist hier).
Woher die Bundesregierung einen zukünftigen Kostenvorteil ableitet, bleibt schleierhaft, denn Sie betreibt ja eine Politik der Stromverknappung. Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im April 2023 sollen ja im April 2024 noch 10.000 MW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Dass uns der Zubau von Wind und Solar im Winter bei einer Dunkelflaute nicht helfen wird, habe ich in meinem Buch „Die grosse Energiekrise“ vorgerechnet. Daher hat ja auch schon sinnigerweise der Chef der Bundesnetzagentur E-Ladestationen und Anschlüsse von Wärmepumpen als jederzeit abschaltbar erklärt , um Netzzusammenbrüche zu vermeiden. Alles allein auf Strom zu setzen und dann als erstes Kraftwerkskapazität abzustellen ist eine der verantwortungslosesten Entscheidungen dieser Bundesregierung.
Nimmt man allerdings die Planungen der Bundesregierung ernst, etwa 20.000 MW Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen, um die blackout-Gefahr zu verringern, dann stellt sich eine noch viel drängendere Frage nach der Sinnhaftigkeit der grünen Energiepolitik dieser Bundesregierung. In 2030 sollen dann etwa 150 Terawattstunden (TWh) Erdgasstrom erzeugt werden. Das entspricht etwa 300 TWh Erdgas (bei wohlmeinendem Wirkungsgrad von 50 % in einem Gaskraftwerk). Zum Vergleich :
277 TWh Erdgas werden in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung eingesetzt (2022). Die Erdgasversorgung der Bürger soll mit der scheinheiligen Begründung wegfallen, dass man sich von Gasimporten unabhängiger mache (Energiesouveränität). Gleichzeitig plant die Bundesregierung einen großen Ausbau der Gasimporte in der gleichen Größe. Wer kann das dem Bürger erklären ?
Aber – so wird eingewandt werden – die Gaskraftwerke sind doch Wasserstoff-ready !
„Die Ukraine wird an der Atomkraft festhalten. Das ist völlig klar – und das ist auch in Ordnung, solange die Dinger sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“
Es mag etwas weit hergeholt zu sein, doch ich stelle die Frage trotzdem:
Ist jemand schon darangegangen zu recherieren, ob es in der Bundesregierung – ganz besonders bei den Grünen – jemanden gibt der u.U. sogar einen finanziellen Vorteil „erleiden“ würde? Soll heißen, das es doch im Bereich des Möglichen liegt das jemand entweder selbst an Unternehmen beteiligt ist die Wärmepumpen bauen, vertreiben o.ä. oder ob es in der Verwandtschaft oder im „Freundeskreis“ jemanden gibt der Vorteile daraus ziehen könnte.
Politiker haben bereits des öfteren gezeigt wozu sie fähig sind; eine „Vermiitlung“ zwischen einem Hersteller von FFP2-Masken und den Gesundheitsministerium/ der Bundesregierung hat wohl hinreichend verdeutlicht das da etwas nicht stimmen kann.
Daher würde ich Politikern auch jederzeit zutrauen, einen Gesetzentwurf durchzusetzen wenn es ihnen persönlichen Nutzen bringt; selbst wenn das ganze bloße Augenwischerei ist, wenn es um Wärmepumpen geht die man praktisch vorschreiben will.
Wie gesagt kann man mich schon für etwas (oder auch etwas mehr) verrückt halten, doch das ganze kommt mir ziemlich seltsam vor.
Meine wiederholte Anmerkung zur Grafik 1: Globale Satellitendaten. Bitte nicht die Grafiken der Klimakirche verwenden. Es wäre weitaus überzeugender, wenn man nicht eine imaginäre Nullline einblendet und dann seit 1979 die Temperaturen in Hunderstel aufträgt. Dadurch kommen verzerrte unrealistische Ausschläge zustande. Die Nullinie ist mit 14,6°C anzusetzen, also knapp unter 15°C wie Rainer Hoffmann stets richterweise schreibt. 15°C wäre nämlich die aufgrund des „natürlichen Treibhauseffektes“ errechnete Normaltemperatur der Klimakirche. Er wurde allerding noch nie in Versuchen verifiziert. Alle anderen Temperaturen sind dann in einer geeigneten Temperaturspreizung aufzutragen, von mir aus zwischen 13 C bis 17 C und 15 C wäre die Mitte. Nur sehr wenige der eingezeichneten Temperaturen lägen darüber.
Wo ist die Quelle für die CO2 Emission der Gasheizung von 0,16 kg/kWh ? Ich finde für die Gasbrennwert-Heizung den Wert 0,209, also etwa Gleichstand mit der Wärmepumpe.
Bei diesem grünen Murks passt aber wirklich gar nichts zusammen.
Zu befürchten ist, dass man nicht einmal juristisch dagegen vorgehen kann. Denn Richter entscheiden nicht unbedingt nach sachlichen Kriterien, sondern nach Paragrafen und deren Auslegbarkeit. Als (unrühmliche!) Ausnahme zu nennen: der Beschluss des BVerfG zum Klimaschutzgesetz von 2021. Dort hat sich die Handvoll Juristen des 1. Senates tatsächlich angemaßt, per Beschluss zu entscheiden, was (klima-)wissenschaftliche Wahrheit ist. In Wirklichkeit ging es freilich um die Bestätigung der Regierungslinie. Das lässt für weitere Klagen erst recht nichts Gutes ahnen.
Ich werde an der Gasheizung festhalten. Das ist völlig klar- und das ist auch in Ordnung, solange die Kessel sicher laufen. Sie sind ja gebaut.
By the way, ich könnte auch Energieminister sein, denn solche Sprüche kann ich ebenfalls raushauen.